KI-Compliance
Artikel 39 KI-Verordnung:

Konformitätsbewertungsstellen in Drittländern

Konformitätsbewertungsstellen, die nach dem Recht eines Drittlands errichtet wurden, mit dem die Union ein Abkommen geschlossen hat, können ermächtigt werden, die Tätigkeiten notifizierter Stellen gemäß dieser Verordnung durchzuführen, sofern sie die Anforderungen gemäß Artikel 31 erfüllen oder das gleiche Maß an Konformität gewährleisten.

Kapitelverzeichnis KI-Verordnung

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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