Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter Schweiz

Brauchen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten in der Schweiz? Unser Leitfaden klärt auf!

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Unterschied zwischen SDSG und DSGVO

Mit dem 1. September 2023 tritt ein neues Datenschutzgesetz für die Schweiz in Kraft (SDSG). Dieses Gesetz gilt nicht nur für Unternehmen und Privatpersonen in der Schweiz, sondern auch für alle, die Daten von Schweizer Bürgern oder Auftraggebern verarbeiten. Es ähnelt der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weicht jedoch in einigen Punkten davon ab.

Das SDSG ist nicht so ausführlich und streng wie die DSGVO. Es gibt keine Pflicht, die genauen Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung anzugeben, und die Strafen sind niedriger. Ein großer Unterschied besteht im Regelungsprinzip: In der EU ist die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten, während sie in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Das SDSG erstreckt sich auch auf manuelle Datenerfassung, was ein weiterer Unterschied zur DSGVO ist. Doch was bedeutet das nun für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz?

Sind Unternehmen in der Schweiz verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen?

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) oder Datenschutzberaters ist in der Schweiz außer bei Bundesorganen immer freiwillig. Dies unterscheidet sich von den strengeren Anforderungen in der EU. Trotzdem kann die Bestellung für Schweizer Unternehmen von Vorteil sein:

  • Fachwissen & Erfahrung: Ein externer DSB bringt spezialisiertes Fachwissen und Erfahrung in das Unternehmen ein, was die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erleichtert.
  • Unabhängigkeit: Da der externe DSB nicht direkt im Unternehmen angestellt ist, kann er unabhängig und objektiv agieren, ohne interne Interessenkonflikte.
  • Kosteneffizienz: Die Einstellung eines externen DSB kann kosteneffizienter sein als die Schulung und Bezahlung eines internen Mitarbeiters für diese spezialisierte Rolle.
  • Anpassungsfähigkeit: Ein externer DSB kann flexibel auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens eingehen und maßgeschneiderte Lösungen bieten.
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Aufgaben Datenschutzbeauftragte Schweiz

Der externe DSB hat die Aufgabe, die Einhaltung des Datenschutzgesetzes im Unternehmen zu überwachen. Er berät das Unternehmen in Datenschutzfragen, überprüft die Datenverarbeitungsprozesse und stellt sicher, dass die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Er dient auch als Kontaktperson für die Datenschutzbehörde und die betroffenen Personen. Zu seinen Kernaufgaben gehört:

  • Überwachung der Compliance Der externe DSB überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -richtlinien innerhalb des Unternehmens.
  • Beratung und Schulung Er bietet Beratung in Datenschutzfragen, schult Mitarbeiter und hilft bei der Implementierung von Datenschutzmaßnahmen.
  • Kommunikation mit Behörden Der externe DSB dient als Kontaktperson für Datenschutzbehörden und koordiniert die Kommunikation bei Datenschutzverletzungen oder -anfragen.

Anpassung von Datenschutzmaßnahmen an das Schweizer Datenschutzgesetz

Unternehmen, die bereits die DSGVO einhalten, müssen nur wenige Änderungen vornehmen, um das SDSG zu erfüllen. Sie müssen ihre Datenschutzerklärung an die Schweizer Begriffe anpassenRichtlinien aktualisieren und gegebenenfalls eine Ansprechperson in der Schweiz benennen. Die oberste Aufsicht hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Auch bei diesen Prozessen kann ein externer Datenschutzbeauftragter für die Schweiz unterstützen.

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Wie geht es nun weiter?

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz bringt einige Änderungen und Nuancen im Vergleich zur DSGVO mit sich. Unternehmen in der Schweiz und solche, die mit Schweizer Bürgern interagieren, sollten sich auf die neuen Regelungen vorbereiten und die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen externen DSB zu ernennen, um die Compliance sicherzustellen.

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Datenschutz
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
Geschäftsführer bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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