Vergrößerte Auswahl und mehr Wettbewerb: Die neuen EU-Vorschriften für große Digitalkonzerne. Nutzen Sie eine Consent Management Plattform zur Einhaltung relevanter Datenschutzvorgaben.
Der Digital Markets Act – kurz: DMA – ist das Gesetz über digitale Dienste und Märkte. Es soll die Bedenken gegenüber marktbeherrschenden Akteuren in der Technologiebranche, die Online-Aktivitäten kontrollieren und große Mengen an Verbraucherdaten verarbeiten, ausräumen. Das Gesetz betrifft dabei Organisationen, die in der Europäischen Union Geschäfte tätigen. Der DMA zielt darauf ab, den Wettbewerb zu verbessern, Transparenz zwischen diesen Unternehmen zu gewährleisten und die Rechte und Daten der Nutzer zu schützen. Damit stellt er sicher, dass Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen.
In Deutschland ergänzt der DMA das Wettbewerbsrecht, sodass die Marktmacht der großen Digitalkonzerne eingeschränkt wird.
Eine umfassende Beratung zu allen Themen rund um die DSGVO aus einer Hand, damit Sie gesetzliche Anforderungen effizient umsetzen und Ihre Daten sicher verwalten können.
Von der Verabschiedung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ist nicht viel Zeit vergangen:
14. September 2022 Das Europäische Parlament und der Rat verabschieden den DMA
12. Oktober 2022 Veröffentlichung des DMA im Amtsblatt
1. November 2022 Der DMA tritt in Kraft
Ab 2. Mai 2023 Die Anforderungen des Gesetzes werden verbindlich
Als Gatekeeper bezeichnet das Gesetz all die Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des DMA fallen. Die Europäische Kommission hat sechs Unternehmen als äußerst maßgebend identifiziert, da sie einen erheblichen Einfluss auf den Markt nehmen und die Schnittstelle zwischen Nutzern und anderen Unternehmen bilden. Diese Unternehmen sind:
Die oben genannten Gatekeeper betreiben die folgenden 22 Plattformen:
Diese Gatekeeper müssen ab dem Zeitpunkt der Verpflichtung eine Reihe von Geboten und Verboten einhalten.
Gatekeeper müssen u.a.:
Folgendes ist Gatekeepern verboten:
Google verpflichtet als Reaktion auf den DMA den Consent Mode alle Nutzer (bzw. die, die Werbeprodukte nutzen) bis zum 6. März. 2024 den Google Consent Mode zu aktivieren , um weiterhin die Werbeprodukte (z.B. Google Ads Remarketing) nutzen zu können.
Weiter zum Google Consent Mode
Apple reagierte skeptisch auf den DMA und äußerte Bedenken bezüglich Datenschutz- und Sicherheitsrisiken. Das Unternehmen gab in einer Erklärung bekannt, dass es diese Auswirkungen abmildern wird und den europäischen Kunden weiterhin die besten Produkte und Services geboten werden.
Meta äußerte sich zunächst distanziert und teilte mit, dass das Unternehmen die Benennung evaluieren und weitere Informationen vorlegen sowie den DMA einhalten wird.
Mit dem Privacy Hub erhalten Sie Zugriff auf alle Datenschutz-Features, die Sie für die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben auf Ihren Websites benötigen.
Der DMA beinhaltet Änderungen sowie eine neue Verantwortung für Gatekeeper, die in drei Hauptkategorien unterteilt werden können:
Das Hauptziel des DMA ist es, das digitale Ökosystem zu erweitern. Unternehmen müssen die Interoperabilität ihrer Services gewährleisten und gleichzeitig dafür sorgen, dass eine nahtlose Kommunikation und Integration mit den Plattformen gewährleistet ist. Mithilfe von Nichtdiskriminierung soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen gleichberechtigt sind und die eigenen Produkte und Services nicht bevorzugt werden.
Der DMA sorgt außerdem dafür, dass Nutzer ungehindert die Services sowie Service-Anbieter zu wechseln. Dabei müssen sie einen vollen Zugriff auf ihre Daten sowie die Möglichkeit, diese auf anderen Services zu übertragen, haben können.
Auf Nutzer-Anfrage dürfen Gatekeeper außerdem einen Echtzeit-Zugriff auf ihre Daten nicht verweigern.
Gatekeeper sind dazu verpflichtet, klare und überprüfbare Informationen darüber bereitzustellen, wie sie Verbraucherprofile erstellen. Des Weiteren müssen sie nachweisen, dass sie die Zustimmung der Nutzer einholen und ihnen das Widerrufen oder Verweigern ermöglichen.
Nutzer: Zugang zu mehr und verbesserten Services, mehr Möglichkeiten, den Anbieter zu wechseln, direkter Zugang zu Services, faire Preise, besserer Datenschutz.
Gatekeeper: Weiterhin die Möglichkeit, Innovationen zu schaffen und neue Produkte und Services anzubieten. Mehr Klarheit über die zulässigen Geschäftspraktiken.
Unternehmen: Ein faires Marktumfeld für kleinere Unternehmen, die auf die Services der Gatekeeper angewiesen sind.
Besonders für KMU und Start-Ups bietet der DMA einige Vorteile.
Aufgrund der DMA-Anforderungen zur Beschränkung der Marktmacht der Gatekeeper, wird Start-Ups und KMU der Markteintritt erleichtert. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert und Unfairness gegenüber kleineren Unternehmen eingedämmt.
Der DMA zielt darauf ab, KMU und Start-Ups das Errichten eines innovativen Ökosystems zu ermöglichen, indem es wettbewerbswidriges Verhalten verhindert und die Zusammenarbeit zwischen Gatekeepern und kleineren Unternehmen fördert. Damit sorgt er für gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein günstiges Umfeld für Wachstum und Innovation.
Die Einhaltung des DMA trägt dazu bei, dass KMU und Start-Ups Zugriff auf dieselben datenschutzkonformen Daten haben wie die Gatekeeper. Damit können erstere das Vertrauen ihrer Kunden ausbauen, indem sie Datenschutz ebenso priorisieren, wie Gatekeeper.
Der DMA führt strengere Transparenzanforderungen für die Gatekeeper ein, um Start-Ups und KMU einen besseren Einblick in die Aktivitäten der Gatekeeper zu ermöglichen. Dies umfasst nicht nur den Zugang zu Nutzerdaten, sondern auch die Funktionalitäten von Rankingsystemen und anderen Tools, die Dritte betreffen. Diese Transparenz ermöglicht es kleineren Unternehmen, fundierte Entscheidungen zu treffen, fairere Bedingungen auszuhandeln und sich besser in der digitalen Landschaft zurechtzufinden.
Der DMA sieht klare und effiziente Beschwerdemechanismen vor, die es Start-Ups und KMU ermöglichen, unfaire oder wettbewerbswidriges Praktiken von Gatekeepern anzusprechen.
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten ihrer Nutzer erhebt und speichert, ist dazu verpflichtet, die Nutzer darüber zu informieren und Datenschutzkonformität zu gewährleisten. Diese Vorgabe ist durch die DSGVO für jedes Unternehmen verpflichtend.
Da Gatekeeper ebenfalls die Zustimmung der Nutzer einholen müssen, bevor sie deren Daten erheben oder verwenden, kann eine Consent Management Platform (CMP) von großer Bedeutung sein, um die Einwilligung der Nutzer zur Datenerhebung einzuholen. Ein solches CMP ist auch unabhängig von dem DMA ein wichtiges Tool, das viele Unternehmen bereits verwenden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass notwendige Anpassungen der Datenerhebungs- und -verarbeitungsverfahren, technologische Innovationen und andere Maßnahmen erforderlich sein werden, um die Anforderungen des DMA zu erfüllen. Die Aufsichtsbehörden werden eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung spielen und sicherstellen, dass die Handlungen der Gatekeeper mit den Bestimmungen des DMA-Gesetzes übereinstimmen und nicht nur ein bloßes Lippenbekenntnis zu den Anforderungen des Datenaustauschs und anderer Maßnahmen sind.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen für Websites, Apps und Social Media umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Mit unserer DSGVO-Software, spezialisierten E-Learnings oder in der Beratung zu Consent Management sorgen wir dafür, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und rechtliche Risiken minimiert werden.
Registrieren Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter mit lesenswerten Neuigkeiten zur Web-Compliance und Best-Practices zur Umsetzung.
* Pflichtfeld. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis zum Erhalt des Cortina Legal-Updates mit Mailchimp sowie zur Interessen-Analyse durch Auswertung individueller Öffnungs- und Klickraten. Zu Ihrer und unserer Sicherheit senden wir Ihnen vorab noch eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link (sog. Double-Opt-In); die Anmeldung wird erst mit Klick auf diesen Link aktiv. Dadurch stellen wir sicher, dass kein Unbefugter Sie in unser Newsletter-System eintragen kann. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen widerrufen; z. B. durch Klick auf den Abmeldelink am Ende jedes Newsletters. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.