Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter München

Wir unterstützen KMU in München dabei, die Vorgaben der DSGVO zu erfüllen – zu digitaleffizient und kundenorientiert. Mit uns als externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.

Blick auf die Altstadt von München mit dem markanten Stadtturm, modernen Gebäuden und einem leuchtenden Sonnenuntergang

Externer Datenschutzbeauftragter für München

München, die Landeshauptstadt Bayerns, ist nicht nur für ihr kulturelles Erbe, Oktoberfest, Weißwurst, Brezn und die starke Wirtschaft bekannt, sondern auch als bedeutender Standort für innovative Unternehmen verschiedenster Branchen. Von traditionellen Mittelständlern über moderne Start-ups bis hin zu internationalen Konzernen – in München haben sich zahlreiche Unternehmen niedergelassen, die täglich mit personenbezogenen Daten arbeiten.

Für diese Unternehmen in München und Umgebung ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Vertrauensfaktor gegenüber Kunden und Geschäftspartnern. Cortina Consult steht Ihnen als erfahrener Partner für Datenschutz in München zur Seite und unterstützt Sie mit zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten dabei, Ihre datenschutzrechtlichen Pflichten professionell zu erfüllen.

Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Bayern

Für Unternehmen mit Hauptsitz in München ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) die zuständige Ansprechpartnerin. Diese Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei nicht-öffentlichen Stellen in Bayern.

Cortina Consult sorgt aber dafür, dass Sie gar nicht erst mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen. Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.

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Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes. Die Entscheidung zwischen einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten hängt von verschiedenen Faktoren wie Unternehmensgröße, verfügbaren Ressourcen und spezifischen Anforderungen ab.

In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 DSGVO sind sie unabhängige Datenschutzbehörden.

Die Arbeit eines externen Datenschutzbeauftragten lässt sich rechtlich auf die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) zurückführen. So ist der externe Datenschutzbeauftragte hauptsächlich für den Datenschutz und Datensicherheit in einem Unternehmen oder einer Organisation in München zuständig.

Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?

Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser über fundierte Kenntnisse der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des nationalen Datenschutzrechts verfügt, die die Grundlage der Beratung bilden.

Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter über mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen verfügen. Nur so ist er auf alle Eventualitäten vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.

Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind auch Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.

Onboarding des externen Datenschutzbeauftragten

Wie benennt man einen externen Datenschutzbeauftragten? Wie kommt es zu einem Vertragsabschluss?

Für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, sodass Sie einen Termin für ein erstes Kennenlernen vereinbaren können. In diesem Orientierungsgespräch kann der externe Datenschutzbeauftragte sich einen ersten Eindruck der datenschutzrechtlichen Situation machen.

Auf Basis dieses Gesprächs kann dann ein individuelles Angebot erstellt werden, welches wiederum Grundlage für den Vertrag darstellt. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, erfolgt die Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde und sowie ein initiales Datenschutz-Audit, in dem die Datenschutzsituation im Detail ermittelt wird.

Anschließend spricht der externe Datenschutzbeauftragte Handlungsempfehlungen aus, die er mit der Geschäftsführung diskutiert. Gemeinsam werden dann Schritt für Schritt notwendige Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen umgesetzt.

10 gute Gründe für einen externen DSB

  1. Datenschutz-Expertise: Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
  2. Praktische Erfahrungen: Durch die tägliche Arbeit in verschiedenen Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
  3. Vielfältige Erfahrung: Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
  4. Klare vertragliche Regelungen: Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
  5. Verschwiegenheit und Unabhängigkeit: Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
  6. Keine Ausbildungskosten: Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern — unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
  7. Keine Fortbildungskosten: Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.
  8. Behördenkenntnisse: Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
  9. Unabhängigkeit: Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
  10. Management Summary: Für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog…) bietet klare Orientierung über die Konsequenzen von Verstößen.
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Externer Datenschutzbeauftragter Branchen

Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Bis Ende 2019 galt folgende Grundregel: Wenn 10 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren, musste ein (interner oder externer) Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Diese Faustregel ist jedoch nicht mehr aktuell. Nach der Verabschiedung des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG) am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG beschlossen.

So liegt die Bestellpflicht nun bei mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Wer jetzt denkt, er sei aus dem Schneider, weil er unter dieser Personenzahl bleibt: Vorsicht!

Denn ganz so einfach ist es nicht: Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann sich die Pflicht zur Bestellung eines DSB sowohl aus der Norm des § 38 I BDSG, als auch aus Art. 37 I DSGVO ergeben.

So geht aus § 38 I S. 2 BDSG eine Benennungspflicht hervor, wenn

  • der Verantwortliche oder der Auftraggeber Verarbeitungen vornimmt, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Art. 35 DSGVO unterliegen. In der Positivliste der deutschen Aufsichtsbehörden finden Sie heraus, ob dies der Fall ist.
  • personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet werden und dies zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung geschieht.

Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn

  • Die Kernaktivität Ihres Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche durch Art, Umfang oder des Zweckes eine regelmäßige unsystematische Überwachung der betroffenen Personen erforderlich macht.
  • Die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gem. Art. 9 DSGVO oder Art. 10 DSGVO besteht. Die Definition einer „umfangreichen Verarbeitung“ orientiert sich dabei unter anderem an der Anzahl der betroffenen Personen sowie dem Umfang der Datenerhebung.

Möchte Ihr Unternehmen unabhängig dieser Regelungen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, ist dies natürlich ebenfalls möglich.

Plus: Die Befreiung von der Bestellpflicht (eines int. / ext. DSB) bedeutet nicht, dass Sie vom rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten (Interessenten / Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten) befreit sind.

Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Die DSGVO sieht als Konsequenz dieser Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor.

Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.

How to DSGVO? – Datenschutz korrekt umsetzen

Die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben ist für viele Unternehmen eine Herausforderung und häufig entstehen bei der Beschäftigung mit dem Thema mehr Fragen als Antworten. Wir helfen Ihnen dabei, diese Anforderungen korrekt umzusetzen!

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Mehr Informationen

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Detail

  • Datenschutzmanagement Regelungen, um die Ziele des Datenschutzes zu erfüllen, sind festzulegen. Dazu könnten beispielsweise Leitlinien wie „Sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten“ oder IT-Richtlinien wie „Nutzung von Verschlüsselungssoftware“ gehören. Dazu gehören etwa Datenschutzleitlinie, Datenschutzhandbuch und Richtlinien zur IT-Nutzung.
  • Datenschutzberatung Ausführliche Beratung zu einzelnen datenschutzrechtlichen Fragen sowie Review und Audit des aktuellen Datenschutzkonzepts.
  • Umgang mit Datenschutzverletzungen Datenschutzverletzungen gem. Art. 33 und 34 DSGVO sind innerhalb von maximal 72 Stunden der zuständigen Behörde zu melden. Ein Beispiel hierfür wäre der Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks mit personenbezogenen Daten, der unverzüglich gemeldet werden muss. Ohne standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle ist diese Frist kaum einzuhalten.
  • Datensicherheit und IT-Sicherheit Die DSGVO verlangt bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Beispiele hierfür sind technische Maßnahmen wie Verschlüsselung und Firewalls sowie organisatorische Maßnahmen wie Zugangskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
  • Betroffenenrechte Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist klar festzulegen und zu organisieren. Typische Herausforderungen dabei können unklare Identitätsnachweise, die Einhaltung der Fristen oder die Bewertung umfangreicher Datenanfragen sein.
  • Informationspflichten Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO müssen von jeder verantwortlichen Stelle erfüllt werden. Ein Beispiel hierfür wäre, betroffene Personen umfassend und transparent über die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung zu informieren, etwa durch eine leicht verständliche Datenschutzerklärung auf der Webseite.
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Es ist erforderlich, eine strukturierte und aktualisierbare Tabelle zu erstellen, die festhält, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Dies könnte durch digitale Tools oder spezielle Software erleichtert werden, um Transparenz und Aktualität zu gewährleisten.
  • Auftragsverarbeitung Sofern Dienstleister eines Unternehmens im Auftrag und auf Weisung Daten verarbeiten, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Das Gleiche gilt, wenn das Unternehmen selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeitet.
  • Datenschutzschulungen für Mitarbeiter Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren und zu schulen. Inhalte solcher Schulungen könnten beispielsweise die sichere Nutzung von Passwörtern, die Erkennung von Phishing-Angriffen und der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten umfassen.
  • Folgeabschätzung Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durchzuführen.

Datenschutzexperten für München und Umgebung

Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten für den Großraum München suchen, dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle. Wir legen großen Wert auf die Unterstützung lokaler Unternehmen rund um München, sodass diese durch unsere externen Datenschutzbeauftragten alle Pflichten des Datenschutzrechts wahrnehmen und erfüllen können.

Als wichtige Wirtschaftsmetropole mit starker Industrie teilt München viele Gemeinsamkeiten mit Stuttgart, insbesondere die bedeutende Rolle der Automobilbranche, für die wir spezialisierte Datenschutzlösungen anbieten.  Unsere zertifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie vor allem in folgenden Stadtbezirken und über die Stadtgrenzen hinaus:

  • Altstadt
  • Ludwigsvorstadt
  • Maxvorstadt
  • Schwabing
  • Neuhausen
  • Moosach
  • Pasing

E-Learning Schulungen zum Thema Datenschutz

Unsere Datenschutz Webinare sind inhaltlich und vom Aufbau genau wie eine Datenschutzschulung vor Ort. Webinare haben gegenüber Präsenzschulungen den Vorteil, dass Termine bequem vom Schreibtisch wahrgenommen werden können. Dadurch fallen Platzprobleme und Ansteckungsgefahr weg und dazu auch noch die Anfahrtskosten des Referenten / der Referentin.

Cortina Consult greift Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter in München unter die Arme und sorgt für die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Durch unser fachkundiges Team, bestehend aus zertifizierten Datenschutzbeauftragten, Juristen und IT-Sicherheitsexperten können wir Ihnen schnell und kompetent mit unserem umfangreichen Know-How zu einer DSGVO-konformen Datenschutzlösung verhelfen — So können Sie sich unbeschwert auf Ihre Kernunternehmung konzentrieren.

Vergleich von internem und externem DSB

Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob es für sie sinnvoller ist, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Um die Entscheidung leichter zu machen, haben wir in der folgenden Übersicht, die Vorteile des externen DSB gegenüber dem internen aufgelistet.

Interner DSB
Externer DSB
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen.
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ IT-Sicherheit inklusive
Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken.

Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzbeauftragten in München

Welche Kosten entstehen für einen externen Datenschutzbeauftragten in München?

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensgröße, der Komplexität der Datenverarbeitung und dem Umfang der erforderlichen Leistungen. Im Vergleich zu einem internen Datenschutzbeauftragten sparen Sie jedoch Kosten für Gehalt, Sozialabgaben, Fortbildungen und Freistellungen. Cortina Consult erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot basierend auf Ihren spezifischen Anforderungen.

Wie schnell kann ein externer Datenschutzbeauftragter in München tätig werden?

Nach einem ersten Kennenlerngespräch und Vertragsabschluss kann der externe Datenschutzbeauftragte in der Regel innerhalb weniger Tage seine Tätigkeit aufnehmen. Die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und das initiale Audit erfolgen unmittelbar danach, sodass Sie zeitnah mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beginnen können.

Muss der externe Datenschutzbeauftragte regelmäßig vor Ort in München sein?

Nein, die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann sowohl vor Ort als auch remote erfolgen. Durch moderne Kommunikationsmittel ist eine ortsunabhängige Betreuung problemlos möglich. Je nach Bedarf und individueller Vereinbarung können regelmäßige Vor-Ort-Termine in München vereinbart werden, wobei viele Aufgaben auch digital erledigt werden können.

Was passiert, wenn mein Unternehmen in München keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, obwohl eine Pflicht besteht?

Bei Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten trotz bestehender Pflicht liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kann in solchen Fällen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Zudem können rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden für Ihr Unternehmen entstehen.

Kann ein externer Datenschutzbeauftragter auch mehrere Unternehmen in München betreuen?

Ja, ein externer Datenschutzbeauftragter kann grundsätzlich mehrere Unternehmen gleichzeitig betreuen. Dies ist sogar einer der Vorteile eines externen DSB, da dadurch Kosten geteilt werden können. Wichtig ist jedoch, dass keine Interessenkonflikte entstehen und der Datenschutzbeauftragte über ausreichend zeitliche Kapazitäten verfügt, um alle betreuten Unternehmen angemessen zu beraten und zu unterstützen.

Beitrag aktualisiert am 8. Oktober 2025 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

Datenschutz
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
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Datenschutzexperte & CEO

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