Wir beraten Unternehmen in Magdeburg bei der Umsetzung der DSGVO – digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.
Magdeburg, die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt mit rund 240.000 Einwohnern, ist ein bedeutendes Wirtschafts- und Dienstleistungszentrum. Als historisch bedeutsame Stadt hat sich Magdeburg zu einem modernen Standort für Industrie, Wissenschaft und Technologie entwickelt. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Relevanz von Datenschutz und Datensicherheit bietet Magdeburg eine hervorragende Infrastruktur für Unternehmen. Zudem hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hier seinen Sitz, was die Bedeutung der Stadt im Bereich Datenschutz weiter unterstreicht.
Für Unternehmen in Magdeburg ist die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten besonders vorteilhaft. Diese Experten bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit und unterstützen Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Datensicherheit zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Expertise und Erfahrung eines externen Datenschutzbeauftragten können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen und gleichzeitig ihre Geschäftsziele erreichen. Datenschutzberatung, Datenschutzschulung und maßgeschneiderte Datenschutzlösungen sind entscheidende Elemente, um den Datenschutz im Unternehmen zu optimieren und die Integrität der Daten zu wahren. Die Datenschutzkonformität wird regelmäßig geprüft, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Unternehmen, die sich für die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten entscheiden, profitieren von der umfangreichen Expertise und der unabhängigen Perspektive, die externe Berater mitbringen. Dies trägt dazu bei, dass Datenschutzmaßnahmen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens gerecht werden.
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Die Anforderungen an den Datenschutz werden immer komplexer. Das stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen behilflich sein und dafür Sorge tragen, dass alle Aufgaben und Pflichten korrekt umgesetzt werden und Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Ein Datenschutzbeauftragter (kurz: DSB) unterstützt Ihr Unternehmen dabei, ein hohes Datenschutzniveau zu etablieren und zu überwachen, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ziel ist die Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzes in allen Bereichen eines Unternehmens und die Berücksichtigung aller Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung sind sie unabhängige Datenschutzbehörden.
Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser fundierte Kenntnisse der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des nationalen Datenschutzrechts als Beratungsgrundlage besitzt.
Mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen sollte ein externer Datenschutzbeauftragter zudem mitbringen. Nur so ist er auf alle Eventualitäten vorbereitet und weiß, wie kleine und große Unternehmen strukturiert und risikobehaftet arbeiten.
Um die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, sind neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit auch Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich.
Regelungen zur Erreichung der Datenschutzziele sind festzulegen. Zum Beispiel Datenschutzrichtlinie, Datenschutzhandbuch, IT-Nutzungsrichtlinie.
Detaillierte Beratung zu individuellen Datenschutzfragen und Review/Audit des bestehenden Datenschutzkonzeptes.
Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und 34 DSGVO müssen innerhalb von maximal 72 Stunden an die Behörde gemeldet werden. Diese Frist ist ohne einen standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle kaum einzuhalten.
In der DSGVO wird gefordert, dass bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO).
Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist festzulegen.
Die Informationspflichten der Art. 13 und 14 DSGVO sind von jeder verantwortlichen Stelle zu erfüllen.
Eine tabellarische Auflistung, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, reicht aus.
Verarbeiten Dienstleister eines Unternehmens Daten im Auftrag und auf Weisung, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages Art. 28 DSGVO erforderlich. Wenn Sie selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeiten, gilt das Gleiche.
Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren.
Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sog. Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO durchzuführen.
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
Grundsätzlich galt folgende Regelung bis Ende 2019: Ein (interner oder externer) Datenschutzbeauftragter musste bestellt werden, wenn 10 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren.
Diese Faustregel ist jedoch nicht mehr auf dem neuesten Stand. Am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) beschlossen.
So besteht nun für mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, die Pflicht zur Bestellung.
Wenn Sie sich jetzt denken, dass Sie aus dem Schneider sind, weil Sie unter dieser Anzahl von Personen bleiben: Passen Sie auf!
Denn so einfach ist es nicht:
Ungeachtet der Mitarbeiterzahl kann sich die Pflicht zur Bestellung aus der Norm des § 38 I BDSG sowie aus Art. 37 I DSGVO ergeben.
So geht aus § 38 I S. 2 BDSG eine Benennungspflicht hervor, wenn
Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn
Wenn Ihr Unternehmen unabhängig von diesen Regelungen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen möchte, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich.
Übrigens: Die Befreiung von der Bestellpflicht (eines int. / ext. DSB) bedeutet nicht, dass Sie von der rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten (Interessenten / Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten) befreit sind.
Wir stellen bundesweit externe Datenschutzbeauftragte, die sich um alle datenschutzrelevanten Vorgänge in Ihrem Unternehmen kümmern und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Schulungen entsprechend sensibilisieren.
Cortina Consult bietet maßgeschneiderte Dienstleistungen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit für alle Branchen. Für die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten haben wir Komplettpakete für Unternehmen geschnürt. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um die für Sie passende Lösung zu finden.
Unsere zertifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie vor allem in folgenden Stadtbezirken und über die Stadtgrenzen hinaus:
Für Unternehmen mit Hauptsitz in Magdeburg ist seit dem 1. August 2024 Maria Rost Ansprechpartnerin der Aufsichtsbehörde. Sie ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) in Sachsen-Anhalt. Die Landesbeauftragte erfüllt verschiedene Funktionen. So überwacht sie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und bietet Beratung für Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen. Zudem informiert die Landesbeauftragte die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen und stärkt das Bewusstsein für den Datenschutz.
Cortina Consult sorgt dafür, dass Sie gar nicht erst mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen.
Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Behörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob es für sie sinnvoller ist, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Um die Entscheidung leichter zu machen, haben wir in der folgenden Übersicht, die Vorteile des externen DSB gegenüber dem internen aufgelistet.
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Vor allem für kleine Unternehmen ist es oft ratsam, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies kann ein Fachanwalt oder eine spezialisierte Unternehmensberatung sein.
Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern – unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.
Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog…)
Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich zunächst neu in die Prozesse des Unternehmens einarbeiten, Dokumentationen erstellen und den Stand des Datenschutzes im Rahmen eines Datenschutz-Audits feststellen. Dies kann mit einem externen Dienstleister etwas länger dauern als mit einem internen DSB.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Die DSGVO sieht als Konsequenz dieser Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
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