Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter Hamburg

Wir beraten Unternehmen in Hamburg bei der Umsetzung der DSGVO –digitaleffizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.

Nachtaufnahme der Speicherstadt in Hamburg mit beleuchteten Lagerhäusern und einem Kanal

Externer Datenschutzbeauftragter für Hamburg

Hamburg, als größte Hafenstadt Deutschlands und bedeutender Wirtschaftsstandort, beherbergt eine vielfältige Unternehmenslandschaft – von traditionsreichen Handelsunternehmen über innovative Start-ups bis hin zu international agierenden Konzernen. Die Hansestadt ist bekannt für ihre wirtschaftliche Dynamik und ihre Offenheit für neue Geschäftsmodelle. In dieser digitalen Geschäftswelt wird der Schutz personenbezogener Daten zunehmend wichtiger. Unternehmen in Hamburg müssen die strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen und benötigen hierfür kompetente Unterstützung.

Cortina Consult bietet Unternehmen in Hamburg und Umgebung professionelle Datenschutzberatung durch zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte . Wir verstehen die besonderen Herausforderungen der Hamburger Wirtschaft und unterstützen Sie dabei, Ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen – damit Sie sich unbesorgt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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Wann braucht Ihr Hamburger Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 BDSG müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn:

  • Mindestens 20 Personen ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden
  • Eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (z.B. bei GPS-Tracking, umfangreichem Profiling)
  • Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden

Typische Hamburger Branchen mit DSB-Pflicht:

  • Logistikunternehmen mit GPS-Ortung und Sendungsverfolgung
  • E-Commerce-Unternehmen mit Online-Shops
  • Hafenbetriebe mit internationalen Datentransfers
  • Startups mit datengetriebenen Geschäftsmodellen
  • Medienunternehmen mit Abonnenten- und Nutzerdaten

Die Benennung des Datenschutzbeauftragten muss bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen und sollte sorgfältig dokumentiert werden.

Vorteile eines externen DSB

Cortina Consult greift Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg unter die Arme und sorgt für die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Durch unser fachkundiges Team, bestehend aus zertifizierten Datenschutzbeauftragten, Juristen und IT-Sicherheitsexperten können wir Ihnen schnell und kompetent mit unserem umfangreichen Know-How zu einer DSGVO-konformen Datenschutzlösung verhelfen – So können Sie sich unbeschwert auf Ihre Kernunternehmung konzentrieren.

Hinweis: Ob Ihr Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten benötigt, können Sie durch eine individuelle Begutachtung und Beratung von Cortina Consult – ihrem Datenschutzbeauftragten in Hamburg – feststellen.

10 gute Gründe für einen externen DSB

  • Datenschutz-Expertise: Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
  • Praktische Erfahrungen: Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
  • Vielfältige Erfahrung: Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
  • Klare vertragliche Regelungen: Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
  • Verschwiegenheit und Unabhängigkeit: Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
  • Keine Ausbildungskosten: Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern – unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
  • Keine Fortbildungskosten: Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.
  • Behördenkenntnisse: Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
  • Unabhängigkeit: Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
  • Management Summary: Für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog…).

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes. Der externe Datenschutzbeauftragte ist hauptsächlich für den Datenschutz und die Datensicherheit in einem Unternehmen oder einer Organisation zuständig. Er sorgt durch umfangreiches Fachwissen bezüglich der Datenschutzthematik für die DSGVO-konforme Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 DSGVO sind sie unabhängige Datenschutzbehörden.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

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Unser Datenschutzkonzept erleichtert die DSGVO-Umsetzung mit drei Elementen: Prozessautomatisierung im Datenschutzportal, konforme Website-Lösungen und E-Learning-Module.

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Laut Koalitionsvertrag soll die Datenschutzaufsicht für die Wirtschaft vom Land zum Bund wechseln. Künftig wird nicht mehr das Bundesland, sondern die BfDI für Unternehmen zuständig sein.

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EuGH-Urteil: Pflicht-Geschlechtsabfrage verstößt gegen DSGVO. Erfahren Sie die Auswirkungen auf Ihre Kundenansprache und wie Sie Ihre Prozesse datenschutzkonform gestalten können.

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Der „Ändere dein Passwort-Tag“ zeigt bessere Alternativen als regelmäßige Passwortänderungen. Passwort-Manager und Passkeys mit biometrischer Authentifizierung bieten sowohl privat als auch in Unternehmen mehr Sicherheit.

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Das Data Privacy Framework regelt den Datenfluss zwischen EU und USA, nachdem Google, ChatGPT und Co. ständig Daten über den Atlantik schicken – ein wichtiger Schutz für Datenschutz-Enthusiasten.

DSGVO-Herausforderungen für Hamburger Unternehmen

Hafen & Logistik:

  • Sendungsverfolgung über Ländergrenzen hinweg
  • Internationale Datentransfers (USA, Asien, Naher Osten)
  • GPS-Ortung von LKW und Containern
  • Mitarbeiterdaten in globalen Lieferketten
  • Zolldaten und Frachtdokumente

Die Logistik- und Verkehrsbranche steht vor besonderen Herausforderungen bei der DSGVO-Umsetzung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Warentransporten.

Handel & E-Commerce:

  • Online-Shops mit Millionen Kundendaten
  • Cookie-Consent und Tracking-Technologien
  • Newsletter-Marketing und Personalisierung
  • Payment-Daten und PCI-DSS-Compliance
  • Retourenmanagement und Kundenkommunikation

Gerade beim Newsletter-Versand müssen Hamburger E-Commerce-Unternehmen die Anforderungen an rechtssicheres E-Mail-Marketing beachten.

Luftfahrt:

  • Passagierdaten und Fluggastdatenakten
  • Mitarbeiterdaten bei Airbus und Zulieferern
  • Wartungsdaten und technische Dokumentation
  • Internationale Transfers in Drittländer

Medien & Verlagswesen:

  • Abonnentendaten und Leserprofile
  • Redaktioneller Quellenschutz vs. Datenschutz
  • Digitale Mediatheken und Streaming
  • Werbenetzwerke und Reichweitenmessung

Startups & Digital:

  • Innovative Geschäftsmodelle und Datenverarbeitung
  • SaaS-Plattformen und Cloud-Services
  • Pitch-Decks mit Geschäftsgeheimnissen
  • Rapid Scaling und Datenschutz-Compliance

Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Für Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) die zuständige Aufsichtsbehörde. Cortina Consult sorgt aber dafür, dass Sie gar nicht erst mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen.

Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen in Hamburg bei der Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.

Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet.

Bei Nichtbenennung liegt ein DSGVO-Verstoß vor. Die DSGVO sieht als Konsequenz dieses Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.

Aktuelle Prüfschwerpunkte des HmbBfDI 2024/2025

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat seine Kontrolltätigkeit in den letzten Jahren deutlich verstärkt:

  • Hafenwirtschaft: Internationale Datentransfers bei Logistikunternehmen
  • E-Commerce: Cookie-Consent, Tracking und Newsletter-Einwilligungen
  • GPS-Ortung: Fahrzeugüberwachung in Logistik und Transportgewerbe
  • Cloud-Dienste: Auftragsverarbeitungsverträge bei SaaS-Anbietern
  • Startup-Szene: Datenschutz bei innovativen Geschäftsmodellen
  • Videosysteme: Überwachung in Hafenanlagen und Logistikzentren

Die Videoüberwachung nach DSGVO in Hafenbereichen und Logistikzentren erfordert besondere Aufmerksamkeit bei Interessenabwägung und Beschilderung.

Aktuelle Bußgelder aus Hamburg:

  • 110.000 € wegen unzulässiger GPS-Ortung von LKW-Fahrern (2024)
  • 85.000 € wegen fehlender Cookie-Einwilligung bei Online-Shop (2023)
  • 175.000 € wegen mangelhafter Datentransfers in Drittländer (2024)

Der HmbBfDI legt besonderen Wert auf die Hamburger Hafenwirtschaft. Gerade bei internationalen Datentransfers – ein Kerngeschäft vieler Hamburger Unternehmen – prüft die Behörde sehr genau, ob Standard-Datenschutzklauseln korrekt implementiert sind und zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Detail

Datenschutzmanagement Regelungen, um die Ziele des Datenschutzes zu erfüllen, sind festzulegen. Dazu könnten beispielsweise Leitlinien wie „Sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten“ oder IT-Richtlinien wie „Nutzung von Verschlüsselungssoftware“ gehören. Dazu gehören etwa Datenschutzleitlinie, Datenschutzhandbuch und Richtlinien zur IT-Nutzung.

  • Datenschutzberatung: Ausführliche Beratung zu einzelnen datenschutzrechtlichen Fragen sowie Review und Audit des aktuellen Datenschutzkonzepts.
  • Umgang mit Datenschutzverletzungen: Datenschutzverletzungen gem. Art. 33 und 34 DSGVO sind innerhalb von maximal 72 Stunden der zuständigen Behörde zu melden. Ein Beispiel hierfür wäre der Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks mit personenbezogenen Daten, der unverzüglich gemeldet werden muss. Ohne standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle ist diese Frist kaum einzuhalten.
  • Datensicherheit und IT-Sicherheit: Die DSGVO verlangt bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Beispiele hierfür sind technische Maßnahmen wie Verschlüsselung und Firewalls sowie organisatorische Maßnahmen wie Zugangskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
  • Betroffenenrechte: Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist klar festzulegen und zu organisieren. Typische Herausforderungen dabei können unklare Identitätsnachweise, die Einhaltung der Fristen oder die Bewertung umfangreicher Datenanfragen sein.
  • Informationspflichten: Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO müssen von jeder verantwortlichen Stelle erfüllt werden. Ein Beispiel hierfür wäre, betroffene Personen umfassend und transparent über die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung zu informieren, etwa durch eine leicht verständliche Datenschutzerklärung auf der Webseite.
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Es ist erforderlich, eine strukturierte und aktualisierbare Tabelle zu erstellen, die festhält, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Dies könnte durch digitale Tools oder spezielle Software erleichtert werden, um Transparenz und Aktualität zu gewährleisten.
  • Auftragsverarbeitung: Sofern Dienstleister eines Unternehmens im Auftrag und auf Weisung Daten verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Das Gleiche gilt, wenn das Unternehmen selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeitet.
  • Datenschutzschulungen für Mitarbeiter: Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren und zu schulen. Inhalte solcher Schulungen könnten beispielsweise die sichere Nutzung von Passwörtern, die Erkennung von Phishing-Angriffen und den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten umfassen.
  • Folgeabschätzung: Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durchzuführen.

Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter

Interner DSB
Externer DSB
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen.
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ IT-Sicherheit inklusive
Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken.

Onboarding des externen Datenschutzbeauftragten

Wie benennt man einen externen Datenschutzbeauftragten? Wie kommt es zu einem Vertragsabschluss?

Für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, sodass Sie einen Termin für ein erstes Kennenlernen vereinbaren können. In diesem Orientierungsgespräch kann der externe Datenschutzbeauftragte sich einen ersten Eindruck der datenschutzrechtlichen Situation machen.

Auf Basis dieses Gesprächs kann dann ein individuelles Angebot erstellt werden, welches Wiederum Grundlage für den Vertrag darstellt. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, erfolgt die Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde und sowie ein initiales Datenschutz-Audit, in dem die Datenschutzsituation im Detail ermittelt wird.

Anschließend spricht der externe Datenschutzbeauftragte Handlungsempfehlungen aus, die er mit der Geschäftsführung diskutiert. Gemeinsam werden dann Schritt für Schritt notwendige Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen umgesetzt.

Online Webinare und E-Learning Schulungen

Unsere Datenschutz Webinare sind inhaltlich und vom Aufbau genau wie eine Datenschutzschulung vor Ort. Webinare haben gegenüber Präsenzschulungen den Vorteil, dass Termine bequem vom Schreibtisch wahrgenommen werden können. Dadurch fallen Platzprobleme und Ansteckungsgefahr weg und dazu auch noch die Anfahrtskosten des Referenten / der Referentin. Unsere E-Learning-Plattform bietet flexible Schulungsmöglichkeiten für alle Mitarbeiter.

Regionale Präsenz in Hamburg und Metropolregion

Wir betreuen Unternehmen in der gesamten Hansestadt und darüber hinaus:

  • Stadtbezirke (Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf, Harburg)
  • Hafengebiet (HafenCity, Speicherstadt, Steinwerder, Wilhelmsburg)
  • Business-Quartiere (City Nord, Rahlstedt, Harburg, Altona)
  • Metropolregion (Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Buchholz, Stade, Lüneburg, Elmshorn)
  • Umland (Schleswig-Holstein Süd, Niedersachsen Nord)

Diese flächendeckende Betreuung ermöglicht es uns, auch Unternehmen mit mehreren Standorten effizient zu betreuen – sei es Ihr Hauptsitz in der HafenCity, Logistikzentren in Wilhelmsburg oder Produktionsstandorte in Harburg.

Für alle Unternehmen im Raum Hamburg bieten wir externe Datenschutzbeauftragte an, die sich in Ihrem Unternehmen um alle Vorgänge mit Bezug auf den Datenschutz kümmern. Unsere externen Datenschutzbeauftragten sorgen dafür, dass es in Ihrem Unternehmen ein adäquates Datenschutzniveau gibt und alle erforderlichen Richtlinien in die Praxis umgesetzt werden. Zudem kann ein externer Datenschutzbeauftragter alle aufkommenden Fragen in Bezug auf den Datenschutz beantworten und Ihre Mitarbeiter optimal einweisen.

Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten für den Großraum Hamburg suchen, dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle. Wir legen großen Wert auf die Unterstützung lokaler Unternehmen rund um Hamburg, sodass diese durch unsere externen Datenschutzbeauftragten alle Pflichten des Datenschutzrechts wahrnehmen und erfüllen können. Ähnlich wie Hamburg ist auch Bremen als Hansestadt ein wichtiger Standort für unsere Datenschutzberatung.

Spezialexpertise für Hamburger Branchen

Hafen und Logistik – Internationale Datentransfers rechtssicher

Die Hafenwirtschaft ist Hamburgs wirtschaftliches Rückgrat. HHLA, Kühne+Nagel, Hamburg Süd und hunderte kleinerer Logistikunternehmen bewegen täglich Waren rund um den Globus. Mit den Waren fließen auch Daten: Frachtdokumente, Zollpapiere, Kundendaten, Lieferadressen. Diese Daten werden oft in Länder außerhalb der EU übermittelt – in die USA, nach China, in die Golfstaaten.

Internationale Datentransfers in Drittländer sind seit dem Schrems II-Urteil des EuGH hochkomplex. Standard-Datenschutzklauseln allein reichen nicht mehr. Sie müssen zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen implementieren: Verschlüsselung, Pseudonymisierung, vertragliche Garantien. Die EU-Standardvertragsklauseln bilden dabei die rechtliche Grundlage für Datentransfers außerhalb der EU. Der HmbBfDI prüft dies bei Hamburger Hafenunternehmen besonders streng.

GPS-Ortung von LKW, Containern und Schiffen ist in der Logistik Standard. Doch wenn dabei auch Fahrerdaten erfasst werden, greifen Arbeitnehmerdatenschutz und Mitbestimmungsrechte. Lückenlose Ortung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Betriebsvereinbarungen mit klaren Regelungen sind Pflicht. Wir haben dutzende Hamburger Logistikunternehmen bei der datenschutzkonformen Implementierung von Tracking-Systemen unterstützt und dabei umfassende technisch-organisatorische Maßnahmen entwickelt.

Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Logistikunternehmen in Wilhelmsburg ortete seine 80 LKW lückenlos per GPS – auch in Pausen und nach Feierabend. Der Betriebsrat meldete Bedenken. Wir entwickelten eine rechtssichere Lösung: Ortung nur während der Arbeitszeit, automatische Anonymisierung in Pausen, klare Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat und transparente Information der Fahrer. Das Unternehmen kann weiter effizient disponieren – jetzt aber datenschutzkonform. Bei einer HmbBfDI-Kontrolle gab es keine Beanstandungen.

E-Commerce und Online-Handel – Cookie-Consent und Tracking

Hamburg ist E-Commerce-Hauptstadt: Die Otto Group ist der größte Online-Händler Europas, About You gehört zu den erfolgreichsten Fashion-Startups, Tchibo betreibt einen der größten deutschen Online-Shops. Diese Erfolgsgeschichten basieren auf datengetriebenen Geschäftsmodellen – und genau hier lauern Datenschutzrisiken.

Cookie-Consent ist nach aktueller Rechtsprechung zwingend. Ohne explizite Einwilligung dürfen keine Tracking-Cookies mehr gesetzt werden. Das betrifft Google Analytics, Facebook Pixel, Remarketing-Tools, Heatmaps und viele weitere Marketing-Technologien. Vorangehakte Checkboxen, Cookie-Walls oder „Ablehnen“-Buttons, die schwerer zu finden sind als „Akzeptieren“ – all das ist nicht mehr zulässig.

Newsletter-Marketing erfordert Double-Opt-in. Die Zeit der stillschweigenden Einwilligungen ist vorbei. Personalisierung und Produktempfehlungen basieren auf Profiling – hier müssen Sie transparent informieren und Widerspruchsrechte gewährleisten. Payment-Daten unterliegen nicht nur der DSGVO, sondern auch PCI-DSS-Standards.

Wir unterstützen E-Commerce-Unternehmen bei der Implementierung rechtssicherer Consent-Management-Plattformen, erstellen DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen und prüfen Auftragsverarbeitungsverträge mit Hosting-Providern, Payment-Anbietern und Marketing-Tools.

Luftfahrt – Airbus und Aviation-Cluster

Mit Airbus Operations, Hamburg Aviation und hunderten Zulieferern ist Hamburg Deutschlands bedeutendster Luftfahrtstandort. Passagierdaten bei Airlines, Mitarbeiterdaten in globalen Lieferketten, Wartungsdaten und technische Dokumentation – die Luftfahrtbranche verarbeitet hochsensible Daten unter strengen Sicherheitsanforderungen.

Internationale Datentransfers sind hier an der Tagesordnung: Airbus hat Standorte in Frankreich, Spanien, Deutschland, UK und China. Mitarbeiterdaten, Konstruktionspläne und Geschäftsgeheimnisse fließen zwischen diesen Standorten. Die EU-DSGVO muss mit nationalen Sicherheitsinteressen und Export-Kontrollvorschriften in Einklang gebracht werden.

Fluggastdatenakten (Passenger Name Records) unterliegen besonderen Aufbewahrungsfristen und Zugriffsrechten für Sicherheitsbehörden. Airlines müssen hier einen Spagat zwischen Sicherheitsanforderungen und Datenschutz schaffen. Wir beraten Luftfahrtunternehmen bei dieser komplexen Gemengelage und unterstützen bei der Erstellung eines Löschkonzepts für verschiedene Datenkategorien.

Medien und Verlagswesen – Redaktioneller Quellenschutz

Der Spiegel, Die Zeit, Gruner+Jahr, der NDR – Hamburg ist Medienstadt. Medienunternehmen stehen vor besonderen Datenschutz-Herausforderungen. Abonnentendaten und Leserprofile sind das Kapital digitaler Medien. Doch wo endet die redaktionelle Freiheit und wo beginnt der Datenschutz?

Redaktioneller Quellenschutz genießt hohe Priorität, kollidiert aber manchmal mit Auskunftsrechten Betroffener. Digitale Mediatheken und Streaming-Plattformen tracken Nutzerverhalten. Werbenetzwerke und Reichweitenmessung erfordern Einwilligungen. Newsletter-Versand an Abonnenten muss DSGVO-konform gestaltet sein.

Wir unterstützen Medienunternehmen dabei, Innovation und Datenschutz in Einklang zu bringen. Unsere Lösungen ermöglichen personalisierte Inhalte und datengetriebenes Storytelling – rechtssicher und transparent. Die Implementierung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten hilft dabei, alle Datenflüsse systematisch zu dokumentieren.

Startups und Digital – Rapid Scaling datenschutzkonform

Die Hamburger Startup-Szene boomt: Rund um die Schanze, die Sternschanze und die HafenCity entstehen innovative Geschäftsmodelle. Viele Startups basieren auf datengetriebenen Plattformen – und genau hier muss Datenschutz von Anfang an mitgedacht werden.

Privacy by Design ist kein nice-to-have, sondern gesetzliche Pflicht. Wer Datenschutz erst nachträglich „draufbaut“, riskiert teure Nachbesserungen oder gar Bußgelder. SaaS-Plattformen müssen Auftragsverarbeitung sauber implementieren. Pitch-Decks enthalten oft Geschäftsgeheimnisse, die geschützt werden müssen.

Rapid Scaling bedeutet: Plötzlich verarbeiten Sie Daten von tausenden Nutzern. Brauchen Sie jetzt einen Datenschutzbeauftragten? Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich? Welche Verträge brauchen Sie mit Cloud-Providern? Wir begleiten Hamburger Startups von der Seed-Phase bis zum Scale-up – und sorgen dafür, dass Datenschutz Ihr Wachstum nicht bremst, sondern als Wettbewerbsvorteil funktioniert. Ein professionelles Datenschutzkonzept schafft von Anfang an die richtige Grundlage für skalierbare Datenverarbeitung.

Externer DSB mit Branchenkenntnis

Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.

Externer Datenschutzbeauftragter Branchen

Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzbeauftragten in Hamburg

Wie gehe ich mit internationalen Datentransfers im Hafengeschäft um?

Bei Datentransfers in Drittländer (USA, China, etc.) brauchen Sie Standard-Datenschutzklauseln plus zusätzliche Schutzmaßnahmen. Wir prüfen Ihre Verträge, implementieren Verschlüsselung und erstellen Transfer Impact Assessments – speziell für Hamburger Hafenwirtschaft.

Was prüft der HmbBfDI besonders bei Logistikunternehmen?

Der HmbBfDI kontrolliert streng: GPS-Ortung (Betriebsvereinbarungen?), internationale Datentransfers (SCCs korrekt?), Mitarbeiterdatenschutz (Zugangskontrollen?) und Auftragsverarbeitung (AVV mit allen Dienstleistern?). Wir bereiten Sie optimal auf Kontrollen vor.

Was passiert bei einem Datenschutzverstoß in meinem Hamburger Unternehmen?

Bei einem Datenschutzverstoß unterstützt Sie Ihr externer Datenschutzbeauftragter umgehend bei der Bewertung des Vorfalls und der Einhaltung der 72-Stunden-Meldefrist an die zuständige Aufsichtsbehörde. Wir begleiten Sie bei der Kommunikation mit Behörden und betroffenen Personen und helfen Ihnen, den Schaden zu minimieren sowie zukünftige Vorfälle zu vermeiden.

Kann ich den externen Datenschutzbeauftragten auch für mehrere Standorte einsetzen?

Ja, ein externer Datenschutzbeauftragter kann für mehrere Standorte Ihres Unternehmens tätig sein, auch wenn diese außerhalb Hamburgs liegen. Dies ist sogar besonders effizient, da ein einheitliches Datenschutzkonzept über alle Standorte hinweg implementiert werden kann. Die Betreuung erfolgt sowohl remote als auch bei Bedarf vor Ort.

Wie lange dauert es, bis der Datenschutz in meinem Hamburger Unternehmen vollständig umgesetzt ist?

Die Dauer der Umsetzung hängt vom aktuellen Datenschutzstatus Ihres Unternehmens ab. Nach einem initialen Audit erstellen wir eine Roadmap mit priorisierten Maßnahmen. Grundlegende Anforderungen können oft innerhalb weniger Wochen umgesetzt werden, während die vollständige Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Beitrag aktualisiert am 13. Oktober 2025 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

Datenschutz
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
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