Wir beraten Unternehmen in Erfurt bei der Umsetzung der DSGVO –digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.
Erfurt, die charmante Landeshauptstadt Thüringens, beeindruckt mit ihrer gut erhaltenen Altstadt, historischen Bauwerken und einer lebendigen Kulturszene. Mit rund 210.000 Einwohnern ist Erfurt nicht nur eine der größten Städte Thüringens, sondern auch ein bedeutendes wirtschaftliches und Bildungszentrum in der Region.
Für die Unternehmen in Erfurt spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle. Angesichts zunehmender Digitalisierung und Datennutzung ist die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zur Wahrung der Integrität sensibler Informationen und zur Stärkung des Kundenvertrauens von größter Bedeutung. Die Unternehmen in Erfurt können auf ein breites Angebot an Dienstleistern und Datenschutzexperten zurückgreifen, die ihnen dabei helfen, die geltenden Standards einzuhalten und ihre Geschäftsziele erfolgreich zu erreichen.
Sie haben bereits einen externen Datenschutzbeauftragten und möchten einen schnellen Preis-Leistungs-Vergleich? Nutzen Sie unsere Rechner für eine individuelle Preiskonfiguration.
Immer komplexere Datenschutzanforderungen stellen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Sie bei der Bewältigung unterstützen und sorgt dafür, dass alle Aufgaben und Pflichten korrekt umgesetzt werden und Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt Ihr Unternehmen dabei, ein hohes Datenschutzniveau zu etablieren und den Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu behalten. Ziel ist die Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzes in allen Bereichen eines Unternehmens und die Berücksichtigung aller Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen, wird ein Beauftragter für den Datenschutz bestellt. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
In Deutschland gibt es im Bund und in den Ländern Bundes- und Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Bei ihnen handelt es sich um unabhängige Datenschutzbehörden im Sinne von Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung.
Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser über fundierte Kenntnisse der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des nationalen Datenschutzrechts verfügt, die die Grundlage der Beratung bilden.
Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter über mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen verfügen. Nur so ist er auf alle Eventualitäten vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.
Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind auch Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.
Regelungen zur Erreichung der Datenschutzziele sind festzulegen. Zum Beispiel Datenschutzrichtlinie, Datenschutzhandbuch, IT-Nutzungsrichtlinie.
Detaillierte Beratung zu individuellen Datenschutzfragen und Review/Audit des bestehenden Datenschutzkonzeptes.
Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und 34 DSGVO müssen innerhalb von maximal 72 Stunden an die Behörde gemeldet werden. Diese Frist ist ohne einen standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle kaum einzuhalten.
In der DSGVO wird gefordert, dass bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO).
Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist festzulegen.
Die Informationspflichten der Art. 13 und 14 DSGVO sind von jeder verantwortlichen Stelle zu erfüllen.
Eine tabellarische Auflistung, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, reicht aus.
Verarbeiten Dienstleister eines Unternehmens Daten im Auftrag und auf Weisung, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages Art. 28 DSGVO erforderlich. Wenn Sie selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeiten, gilt das Gleiche.
Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren.
Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sog. Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO durchzuführen.
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Datenschutzschulungen für verschiedene Abteilungen effizient umsetzen mit den E-Learnings von Cortina Consult.
Bis Ende 2019 war die Grundregel wie folgt: Wenn 10 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren, musste ein (interner oder externer) DSB bestellt werden.
Doch diese Faustregel ist nicht mehr aktuell. Nach der Verabschiedung des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG beschlossen.
So liegt die Pflicht zur Bestellung nun bei mindestens 20 Personen, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Wenn Sie sich jetzt denken, Sie wären aus dem Schneider, da Sie unter dieser Personenzahl bleiben: aufgepasst!
Denn ganz so einfach ist es nicht:
Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann sich die Pflicht zur Bestellung eines DSB sowohl aus der Norm des § 38 I BDSG, als auch aus Art. 37 I DSGVO ergeben.
So geht aus § 38 I S. 2 BDSG eine Benennungspflicht hervor, wenn
Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn
Möchte Ihr Unternehmen unabhängig dieser Regelungen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, ist dies natürlich ebenfalls möglich.
Plus: Die Befreiung von der Bestellpflicht (eines int. / ext. DSB) bedeutet nicht, dass Sie vom rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten (Interessenten / Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten) befreit sind.
Wir haben für jeden die passende Lösung: Egal ob kleine, mittlere oder komplexe Datenschutzanforderungen – wir haben das passende Leistungspaket für Sie. Und das Beste daran: Sie können Ihren externen Datenschutzbeauftragten zum Festpreis bestellen.
Unsere zertifizierten Spezialistinnen und Spezialisten haben sich im Datenschutz richtig gut auskennen und schon viel Erfahrung gesammelt. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, während wir die Meldepflichten für Sie übernehmen. Mit Cortina Consult und unserem Datenschutz-Generator DSGVO können Sie Ihr Unternehmen, Ihre Firma oder Ihren Konzern DSGVO-konform gestalten. So können Sie Ihr Unternehmen mit unserer Unterstützung vor Bußgeldern oder Sanktionen der Behörden schützen.
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Für Unternehmen mit Hauptsitz in Erfurt ist Tino Melzer, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), verantwortlich. Er ist der zuständige Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde für Unternehmen in ganz Thüringen. Der TLfDI überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und bietet Beratung für Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen. Zudem informiert der Landesbeauftragte die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen und stärkt das Bewusstsein für den Datenschutz.
Cortina Consult sorgt dafür, dass Sie gar nicht erst mit der Datenschutzaufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen.
Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Behörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.
Unsere zertifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie vor allem in folgenden Stadtbezirken und über die Stadtgrenzen hinaus:
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob es für sie sinnvoller ist, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Um die Entscheidung leichter zu machen, haben wir in der folgenden Übersicht, die Vorteile des externen DSB gegenüber dem internen aufgelistet.
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern – unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.
Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog…)
Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich zunächst in die Prozesse des Unternehmens einarbeiten, Dokumentationen erstellen und den Stand des Datenschutzes durch ein Datenschutzaudit feststellen. Dies kann bei einem externen Dienstleister unter Umständen etwas länger dauern als bei einem internen Datenschutzbeauftragten.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, unter bestimmten Umständen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zu diesen Umständen gehören beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass diese Verarbeitung elektronisch erfolgt. Die Nichtbestellung stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar (Art. 37). Die DSGVO sieht als Konsequenz dieses Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu vermeiden, ist es daher immer ratsam, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
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