Wir beraten Unternehmen in Augsburg bei der Umsetzung der DSGVO –digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.
Der Schutz personenbezogener Daten und die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind auch in Augsburg von höchster Relevanz. Unternehmen, Organisationen und Vereine müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz erfüllen, um das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner zu wahren. Ein Datenschutzbeauftragter spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er für die Überwachung der Datenschutzmaßnahmen verantwortlich ist und als kompetenter Ansprechpartner für datenschutzrelevante Fragen dient.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet zahlreiche Vorteile. Die Expertise eines externen Spezialisten ermöglicht es Ihrem Unternehmen, auf bewährtes Know-how zurückzugreifen und individuelle Lösungen umzusetzen. Der externe Datenschutzbeauftragte kann unvoreingenommen und objektiv agieren, da er nicht in interne Prozesse involviert ist.
Ein weiterer Pluspunkt liegt in der Kostenstruktur. Oftmals sind die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten transparent und gut planbar. Sie können somit Ihre Datenschutzmaßnahmen effizient budgetieren und gleichzeitig von umfassendem Fachwissen profitieren.
Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
§4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Hiervon sind unter anderem umfasst:
Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
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Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt vielfältige Aufgaben, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen. Dazu zählt die regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Datenschutzrichtlinien, die Beratung von Mitarbeitern und Führungskräften zu datenschutzrelevanten Fragen sowie die Unterstützung bei der Implementierung von Datenschutzmaßnahmen.
Der Datenschutzbeauftragte spielt eine zentrale Rolle bei der Schulung der Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Datenschutz zu stärken und Best Practices zu vermitteln. Er agiert als Schnittstelle zur Datenschutzbehörde und gewährleistet eine effektive Zusammenarbeit im Falle von Anfragen oder Prüfungen.
1. Vertrag:
Die Vertragsgestaltung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen in Ihrem Unternehmen. Der externe Datenschutzbeauftragte kümmert sich dann genau um Ihre Wünsche.
2. Audit:
Der Datenschutzbeauftragte prüft und analysiert den aktuellen Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen, um den Optimierungsbedarf aufzuzeigen und die nächsten Schritte zu planen und kontrollieren.
3. Bericht:
Sie erhalten einen Bericht (GAP-Report) über die Ergebnisse des Audits und dem Datenschutzniveau in Ihrem Unternehmen sowie einer Risikoeinschätzung.
4. Optimierung:
Der Datenschutzbeauftragte leitet anhand der Schwachstellen und Sicherheitslücken Handlungsempfehlungen ab und begleitet Sie mithilfe eines effektiven DSMS bei der Umsetzung von Maßnahmen um dauerhaft ein hohes Datenschutzniveau zu erreichen.
Ein Datenschutzbeauftragter muss laut § 4f Abs. 2 BDSG die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit vorweisen.
Fachkunde: Der DSB muss umfangreiches Wissen über die Richtli ien der DSGVO verfügen und eine Qualifikation durch Weiterbildungen (bspw. beim TÜV oder DEKRA) vorweisen.
Fähigkeiten zur Ausführung: Der DSB arbeitet eng mit der Geschäftsführung zusammen. Gute Kommunikationsfähigkeiten sind daher eine nützliche Eigenschaft. Als Ansprechpartner für Behörden und Betroffene ist dies ebenfalls von Vorteil.
IT-Sicherheit: Mit technischm Know-How und einer Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten kann der DSB auch gleichzeitig den Bereich der IT-Sicherheit abdecken.
Neutralität: Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sind wichtige Stichworte in der Arbeit mit dem Datenschutzbeauftragten. Die Geschäftsführung oder die interne IT-Leitung wären also keine geeignete Kandidaten.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umstanden zur Benennung eines DSB. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Daher können hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes die Folge sein.
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Im Süden unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter unter anderem in folgenden Regionen: Augsburg, Freiburg, Fürth, Heidelberg, Heilbronn, Ingolstadt, Karlsruhe, Mannheim, München, Nürnberg, Pforzheim, Regensburg, Stuttgart, Ulm und Würzburg.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
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