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Externer Datenschutzbeauftragter Düsseldorf
Glauben Sie, dass sich Datenschutz im Mittelstand einfacher umsetzen lassen sollte? Wir auch.
Externer Datenschutzbeauftragter Düsseldorf
Düsseldorf ist die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen und mit rund 612.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landes nach Köln. Düsseldorf ist Teil der Rheinmetropole und gehört zu den fünf wichtigsten Wirtschaftszentren Deutschlands.
Viele börsennotierte Unternehmen haben Ihren Standort in Düsseldorf. Zudem ist es die umsatzstärkste Stadt für Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- und Rechtsberatung, Werbung, Mode und Kunsthandel. Überregionale Bekanntheit genießt Düsseldorf durch den Flughafen, mehrere Rheinhäfen, der Altstadt sowie dem Einkaufsboulevard Köningsallee („Kö“).
Unsere TÜV-zertifizierten Datenschutzexperten bieten einen Rundum- Datenschutzservice in ganz NRW basierend auf über mehr als zehn Jahren Expertise in unterschiedlichen Branchen (DSGVO, BDSG-neu).
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes – als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.
Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten
Kurzgefasst: Die Hauptaufgabe bzw. der Zweck eines Datenschutzbeauftragten ist der Schutz personenbezogener Daten in einem Unternehmen. Fast jedes Unternehmen erhebt und speichert persönliche, sensible Daten von Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartner u.v.m. Die Datenschutzgrundverordnung schafft die europäische Rechtsgrundlage für Unternehmen, damit diese Daten nur unter bestimmter Voraussetzung bzw. mit gewissen Rahmenbedingungen erheben. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten drehen sich also um das Schaffen dieser Rahmenbedingungen und die Umsetzung der DSGVO in Unternehmen.
Wer benötigt einen externen Datenschutzbeauftragten?
Sobald Ihr Unternehmen
- sensible personenbezogene Daten verarbeitet (etwa Gesundheitsdaten) oder
- in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – etwa eine Firmen-E-Mail-Adresse haben
benötigen Sie eine/n Beauftragte/n für Datenschutz oder auch Datenschutzbeauftragte/n (kurz: DSB). Dieser kontrolliert die Einhaltung der EU-DSGVO und dem BDSG-neu in Unternehmen und wirkt auf deren Umsetzung hin. Die oder der Datenschutzbeauftragte muss die (sogenannte) erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Bestellen Sie keine/n Datenschutzbeauftragte/n, obwohl Sie eines der beiden genannten Kriterien erfüllen, können Strafen bis zu 10 Millionen Euro bzw. 2% des Bruttojahresumsatzes verhängt werden (Artikel 83 Absatz 4 lit. A DSGVO).
Die oder der Datenschutzbeauftragte muss mindestens die in Artikel 39 Absatz 1 DSGVO aufgeführten “Mindestpflichten” erfüllen. Das sind:
- Information und Beratung der Geschäftsführung
- Überwachung der Einhaltung der Vorgaben bei DSGVO
- Überwachung des Datenschutz-Managements
- Beratung zu Datenschutz-Folgenabschätzung
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
- Schulung der Mitarbeiter
Welche Qualifikation muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?
Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser tiefgreifende Kenntnisse über die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über nationales Datenschutzrecht verfügt, die die Basis der Beratung darstellen.
Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter einige Jahre Erfahrung aus verschiedenen Branchen mitbringen. Denn nur so ist er für alle Fälle vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.
Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind außerdem Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu garantieren.
Ihre Vorteile mit uns als externer Datenschutzbeauftragter
- TÜV-zertifizierte Datenschutzberater
- über 10 Jahre fundierte Erfahrung
- DSGVO, IT & Webcompliance
- Reduzierung des eigenen Haftungsrisikos
- Individuelle Lösungen und passendes Datenschutzkonzept aus jahrzehntelanger Erfahrung
- Full-Service: Rechtsberatung, IT-Sicherheit, branchenübergreifende Erfahrung
- unkomplizierte Remote-Beratung spart Ihnen unnötige Kosten
- Festpreise in kostentransparanten Pauschalpaketen
- Flexible Terminvereinbarung
Datenschutzexperten für Düsseldorf und Umgebung
Unsere zertifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie in allen Stadtbezirken Düsseldorfs und auch über die Stadtgrenze hinaus. In den folgenden Stadtbezirken sind wir aktuell tätig:
- Altstadt
- Carlstadt
- Flingern-Süd
- Bilk
- Friedrichstadt
- Hafen
So unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Ext. Datenschutzbeauftragter für verschiedene Branchen
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
In guter Gesellschaft - diese Düsseldorfer Unternehmen bauen auf unsere Expertise
Diese drei Düsseldorfer Unternehmen sind nur Beispiele für die Unternehmen, die wir als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen.
ACCS Germany ist eine internationale Inkassogesellschaft mit Sitz in Monheim am Rhein. Wir unterstützen Institutionen, Unternehmen und Behörden bei der Einziehung offener Forderungen. Wir tun dies auf transparente, innovative und vor allem sozialverträgliche Weise.
elkan ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen, das optimale Dienstleistungen und hochwertige Produkte für Sanitär, Bad, Heizung, Klima und regenerative Technologien einsetzt. elkan bietet kompetente Leistungen in Beratung, Planung, Installation, Wartung und Service.
Düsseldorf Tourismus entwickelt marktgerechte und zielgruppenspezifische Angebote, Bausteine und Leistungen für Entscheidungsträger, Multiplikatoren und Endverbraucher. Sie sieht sich als Partner und Ansprechpartner für die touristischen Leistungsträger in Düsseldorf und verfolgt das Ziel, die touristische Destination Düsseldorf sowohl im bundes- als auch im weltweiten Wettbewerb zu positionieren.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf?
Diese Frage stellen sich viele Unternehmen, denn nicht selten sind die Kosten für einen Datenschutzbeauftragten schwindelerregend hoch. Als externe Datenschutzberater für KMU in Düsseldorf haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, ein transparentes Preismodell zu entwickeln, welches für einfache und komplexere Datenschutzanforderungen ein günstiges Gesamtpaket liefert. Lesen Sie hier, warum Sie einen externen Datenschutz-Consultant bestellen sollten und welche Aufgaben ein Datenschutzanbieter für Sie erledigt.
Häufig gestellte Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten Düsseldorf
Wir beantworten alle Fragen rund um das Thema Datenschutzbeauftragter, die in der Zusammenarbeit mit Kunden besonders häufig auftauchen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Wie benenne ich einen Datenschutzbeauftragten?
Die Benennung (im Amtsdeutsch auch: Bestellung) eines Datenschutzbeauftragten erfolgt immer durch die Geschäftsleitung bzw. eine Führungskraft mit Prokura. Am sichersten ist es, die Benennung auf einer offiziellen Bestellungsurkunde schriftlich festzuhalten.
Dieses Dokument muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden und ausdrücklich enthalten, welche namentlich benannte Person zum Datenschutzbeauftragten welches Unternehmens oder Konzerns benannt wird.
Ab wann ist ein externer Datenschutzbeauftragter verpflichtend?
Ab welcher Unternehmensgröße ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, hängt maßgeblich mit der Mitarbeiterzahl zusammen. Ab einer Anzahl von mind. 20 Mitarbeitern im Unternehmen, die regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, ist es notwendig, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht, wenn im Unternehmen sensible Daten identifizierbarer Personen (z.B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden oder die Hauptbeschäftigung des Unternehmens die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten darstellt.
Ob Ihr Unternehmen auch ohne Datenschutzbeauftragten auskommt, hängt also von diesen Faktoren ab. Es lohnt sich dennoch grundsätzlich für aufstrebende Unternehmen frühzeitig Datenschutzprozesse in die Unternehmensstrukturen zu integrieren.
Wie funktioniert das Onboarding des externen DSB?
Ab welcher Unternehmensgröße ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, hängt maßgeblich mit der Mitarbeiterzahl zusammen. Ab einer Anzahl von mind. 20 Mitarbeitern im Unternehmen, die regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, ist es notwendig, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht, wenn im Unternehmen sensible Daten identifizierbarer Personen (z.B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden oder die Hauptbeschäftigung des Unternehmens die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten darstellt.
Ob Ihr Unternehmen auch ohne Datenschutzbeauftragten auskommt, hängt also von diesen Faktoren ab. Es lohnt sich dennoch grundsätzlich für aufstrebende Unternehmen frühzeitig Datenschutzprozesse in die Unternehmensstrukturen zu integrieren.
Was sind die Rechte eines Datenschutzbeauftragten?
Das Gesetz schreibt Richtlinien zur Zusammenarbeit zwischen DSB und Verantwortlichen vor. Im Art. 38/39 der Datenschutzgrundverordnung steht, dass Verantwortliche den DSB ordnungsgemäß und frühzeitig in alle datenschutzrechtlichen Fragen einbeziehen und ihm alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Ressourcen und Zugänge zur Verfügung stellen müssen.
Weisungsfreiheit
Der DSB ist in seiner Arbeit weisungsfrei, jedoch nicht weisungsbefugt. Das heißt, dass weder der Verantwortliche dem DSB noch umgekehrt Anweisungen erteilen darf. Der Datenschutzbeauftragte spricht Handlungsempfehlungen aus, die zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben beitragen sollen. Er ist Berater. Die Entscheidungen liegen in der Hand der Geschäftsführung.
Verschwiegenheit
Der Datenschutzbeauftragte verpflichtet sich zur Geheimhaltung. Er darf laut Vertrag keine vertraulichen Informationen oder personenbezogene Daten weitergeben.
Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?
Die Position des Datenschutzbeauftragten kann intern im Unternehmen oder extern besetzt werden. Es gibt Vorteile und Nachteile für interne und externe Datenschutzberatung. Wenn es intern im Unternehmen jemanden gibt, der bereits alle Voraussetzungen erfüllt, kann es Sinn machen, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser kann sich auch für einzelne Bereiche Unterstützung durch einen Datenschutzbeauftragten von außen holen.
Cortina Consult bietet auch internen Datenschutzbeauftragten Unterstützung für einzelne Dienstleistungen wie Auftragsverarbeitungsverträge oder die Erstellung von technisch-organisatorischen Maßnahmen und vieles mehr. In den meisten Fällen empfiehlt sich die Dienstleistung extern auszulagern.
Die folgenden Voraussetzungen und Qualifikationen sollte ein Datenschutzbeauftragter erfüllen.
Vergleich von internem und externen DSB
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob es für sie sinnvoller ist, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Um die Entscheidung leichter zu machen, haben wir in der folgenden Übersicht, die Vorteile des externen DSB gegenüber dem internen aufgelistet.
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
10 gute Gründe für einen externen Datenschutzbeauftragten
Vor allem für kleine Unternehmen ist es oft ratsam, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies kann ein Fachanwalt oder eine spezialisierte Unternehmensberatung sein.
Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern – unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.
Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog...)
Nachteile des externen Datenschutzbeauftragten
Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich zunächst neu in die unternehmenseigenen Prozesse einarbeiten, Dokumentationen erstellen und den Stand des Datenschutzes per Datenschutz-Audit bestimmen. Dies kann bei einem externen Dienstleister unter Umständen etwas länger dauern als bei einem internen Datenschutzbeauftragten.
Warum ist Datenschutz im Unternehmen wichtig?
Zugegeben, die Umsetzung aller DSGVO-Vorgaben erzeugt zunächst etwas Aufwand. Aber es lohnt sich für Sie und Ihr Unternehmen.
5 Vorteile für Ihr Unternehmen durch aktive Anwendung der DSGVO
- Das Geschäft der Zukunft läuft digital – je früher Sie die erforderlichen Prozesse einbinden, desto leichter wird die Umsetzung anstehender Neuerungen. Nutzen Sie die Einhaltung der DSGVO für Marketingzwecke, etwa in Ihrem Onlineshop
- Reduzieren Sie die Gefahr von Datenabflüssen und dem Diebstahl von Geschäftsgrundlagen
- Gewinnen Sie Vertrauen von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, indem Sie bereits in allen Stellenausschreibungen auf den datenschutzkonformen Umgang mit Personaldaten hinweisen
- Minimieren Sie die Risiken eines technischen Angriffes, etwa einer Hackerattacke
- Und nicht zuletzt: Halten Sie aktuelle und künftige gesetzliche Vorschriften ein und legen Sie den Prüfbehörden rechtssichere Dokumente vor
Die Checkliste für das Zwiegespräch mit Ihrem DSB
Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Die DSGVO sieht als Konsequenz dieser Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Alle weiteren Themen zum externen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier:
Datenschutzberatung in Ihrer Stadt
Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihren Unternehmen.
Ihre Vorteile mit Cortina Consult als externer Datenschutzbeauftragter
Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.
Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.