Allgemeine Geschäftsbedingungen für consentmanager CMP
Für unsere Dienstleistungen gelten die Bedingungen der Vereinbarung zum Datenschutz bei der Auftragsverarbeitung (AVV), die Sie sich hier ansehen und bei Bedarf herunterladen können. Die AVV ist ohne Unterschrift gültig, weil sie Teil unserer AGB ist.1. Geltungsbereich
Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich auf der Grundlage folgender Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch. Jegliche widersprechenden Geschäftsbedingungen sind ungültig.2. Angebote
Schriftliche und mündliche Angebote von Cortina Consult sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte der Cortina Consult GmbH sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.3. Preise
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und in Euro (€). Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.4. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für sämtliche aus diesem Vertrag entstandenen Streitigkeiten ist Münster. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch bei Kundenbeziehungen im Ausland.5. Haftung
Hersteller des Softwareprodukts ist allein die consentmanager GmbH, Cortina Consult tritt in diesem Zusammenhang lediglich als Reseller auf. Downloadprodukte hat die Cortina Consult GmbH dem Kunden mangelfrei zur Verfügung zu stellen. Die Cortina Consult GmbH ist kein Erfüllungshilfe des Herstellers des Softwareproduktes. Die Cortina Consult GmbH haftet dementsprechend nicht für Verschulden des Herstellers oder dessen Erfüllungsgehilfen. Die Haftung der Cortina Consult GmbH für eigenes Verhalten bleibt im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen unberührt. Die Cortina Consult GmbH haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Im Übrigen gelten die untenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Herstellers
1. Allgemeines
consentmanager bietet einen Service um Zustimmung von Besuchern auf einer Webseite einzuholen („CMP“). Der Service beinhaltet die Auslieferung eines sogenannten „Consent Screen“ (Zustimmungs-Anzeige), welche es dem Besucher erlaubt, eine Auswahl über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffen. Darüber hinaus bietet der Service verschiedene Konfigurations- und Reporting-Möglichkeiten. Der Kunde erhält ausschließlich Nutzungsrechte für einen Zugang zu dem Service. Der Service selbst wird dem Kunden „wie er ist“ zur Verfügung gestellt; der Kunde hat den Service gesehen und getestet und weiß über dessen Funktionen und mögliche Einschränkungen. consentmanager betreibt den Service und unternimmt Wartungsarbeiten und Updates soweit notwendig, um den Betrieb des Service zu gewährleisten.
consentmanager garantiert eine durchschnittliche Verfügbarkeit des Service von 99,9 % pro Monat. Der Service wird als nicht verfügbar angesehen, wenn die durchschnittliche Ladezeit der Komponenten (Javascript- & CSS-Dateien, die notwendig sind, um den Consent Screen anzuzeigen) mehr als 1 Sekunde, gemessen bei Verwendung eines normalen DSL-Anschlusses innerhalb von Europa, beträgt. Mehr Informationen zum Service und Support finden sich im Service Level Agreement unter www.consentmanager.net/SLA.
2. Preise und Zahlung
consentmanager wird am Ende jeden Monats die Rechnung erstellen. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Sofern der Kunde mit einer Rechnung mehr als 30 Tage in Verzug ist, wird consentmanager temporär den Service für den Kunden deaktivieren, solange bis die Rechnung beglichen ist. Bei Zahlungsverzug ist consentmanager berechtigt, einen Verzugszins von 5 % über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank zu veranschlagen. Alle angegebenen Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Leistung, Geistiges Eigentum, Haftung, Datenschutz
Die Inhaberschaft und das Urheberrecht an der Software, die von consentmanager mittels des Service zur Verfügung gestellt wird, gedruckte Materialien und alle Kopien der Software sind Verantwortung des Softwareherstellers. Die Software ist durch das Urheberrecht geschützt. Der Kunde sollte daher die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln.
Der Kunde versteht und bestätigt, dass consentmanager nur bestimmte Funktionen bereitstellt (z. B. Einholen von Zustimmung von Besuchern, Protokollierung der Zustimmung) und nicht garantiert, dass die Nutzung des Service bedeutet, dass der Kunde nicht länger rechtlich haftbar ist (z. B. Verstöße im Datenschutz). Der Service kann daher nur als ein Teil einer juristischen Lösung angesehen werden.
Der Kunde versteht und bestätigt, dass consentmanager nicht für Probleme oder Vorfälle haftet, die auf der Website des Kunden im Zusammenhang mit den Diensten von consentmanager auftreten. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wird vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder durch die Verletzung einer Kardinalpflicht von consentmanager verursacht. consentmanager haftet für Schäden, die sich aus Fehlern in der Programmierung, Software, Hardware oder anderen Komponenten des Systems ergeben, bis zu einer Höchstsumme von 3 Monatsrechnungen des Kunden, berechnet auf Basis der durchschnittlichen Rechnungen der letzten 12 Monate.
Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Dateien oder URLs, die durch consentmanager’s Service zur Verfügung gestellt werden, zwischen zu speichern, sofern dies nicht anderweitig bestimmt wird (z. B. durch HTTP-Kopfdaten).
4. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag läuft für die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
5. Schlussbestimmungen
Soweit sich einzelne Vertragsteile infolge gesetzlicher Bestimmungen, Firmenwandlung oder tatsächlicher Verhältnisse als unwirksam erweisen, gelten zulässige, dem beabsichtigten Sinn und Zweck der Bestimmungen möglichst entsprechende Regelungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.