Alle relevanten Informationen zur Einhaltung der DSGVO-Vorgaben auf Social Media Plattformen
Wer etwas wissen möchte, informiert sich heute im Internet – das Internet ist zur Hauptinformationsquelle der Welt geworden.
Aus Sicht von Unternehmen bieten sich dadurch vielschichtige Möglichkeiten zur Präsentation der eigenen Produkte und Services. Eine zeitgemäße Website ist dabei nur ein Baustein zur öffentlichen Darstellung der Unternehmenspersönlichkeit.
Zielgruppenrelevanz, Bilder und Storytelling sind die Schlagworte des dialogorientierten Marketings – und diese Form der Kommunikation erfolgt über Social Media Plattformen.
Jüngere Generationen kommunizieren hauptsächlich über Social Media Plattformen; hier werden Meinungen gebildet und Trends gesetzt; wer hier seine Kunden hat und Interessenten vermutet, sollte auch optimal vertreten sein.
Und damit kriegen wir die Kurve zum Thema dieser CoCo News: Welche Datenschutzvorgaben sollten Unternehmen im Kontext von Social Media kennen – und bestenfalls berücksichtigen?
Grundsätzlich gilt: Auf Social Media Plattformen werden personenbezogene Daten verarbeitet, also gilt auch hier die DSGVO (konkret: die Informationspflicht gemäß Art. 13 sowie Art. 26 Gemeinsam Verantwortliche – Erklärung folgt).
Zunächst sind die Betreiber der jeweiligen Plattform – also Facebook, Instagram & Co. – verpflichtet, Nutzer und Besucher durch ihre eigenen Datenschutzrichtlinien über die Datenverarbeitung zu informieren. Doch die Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrem Profil liegt nicht allein bei den Plattform-Betreibern!
Um Artikel 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen, ist es notwendig, eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortung mit dem Plattformanbieter zu treffen. Diese Anforderung ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2018, wonach die Betreiber von Fanpages zusammen mit Facebook gemeinsam dafür verantwortlich sind, wie Daten erhoben und verarbeitet werden. Wichtig hierbei: Diese allgemeine Rechtsauffassung gilt auch für alle anderen Social Media Plattformen.
Soweit die datenschutzrechtliche Herleitung zum Thema. Jetzt zur praktischen Umsetzung dieser DSGVO-Vorgaben.
Anders als erwartet (oder befürchtet), lässt sich diese Vorgabe nämlich sehr pragmatisch umsetzen.
Statt auf jeder Plattform separate Datenschutztexte zu platzieren oder eine Verlinkung zur eigenen Datenschutzerklärung zu hinterlegen, empfehlen wir die Erstellung einer eigenen Landingpage für alle betriebenen Social Media Plattformen – also one Datenschutzerklärung fits all.
Als Beispiel finden Sie hier den Link zu unserer eigenen one-fits-all-Social-Media-Datenschutzerklärung.
Auf dieser Unterseite unserer Domain haben wir die Datenschutztexte für alle von uns betriebenen Kanäle eingefügt.
Die URL, die auf diese Seite führt, kann jetzt an der entsprechenden Stelle des Social-Media-Kanals eingefügt werden – und fertig.
Jegliche Anpassungen (Textänderungen, zusätzliche Kanäle etc.) können fortan an einer Stelle gepflegt und verwaltet werden.
Unnütze und zeitaufwendige Kommunikation über verschiedene Schreibtische und Postfächer hinweg entfallen damit in Zukunft; jede zusätzliche Social Media Datenschutzerklärung kann mit wenig Text und Klicks hinzugefügt werden.
Sollten Sie hierzu Fragen haben und / oder Support benötigen: Melden Sie sich jederzeit bei uns – gerne auch direkt bei Ihrem F2C (Face to the Customer), also Ihrem direkten Datenschutzberater bei Cortina Consult.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen für Websites, Apps und Social Media umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Mit unserer DSGVO-Software, spezialisierten E-Learnings oder in der Beratung zu Consent Management sorgen wir dafür, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und rechtliche Risiken minimiert werden.
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