Datenschutzerklärung auf Englisch
Web-Compliance

Datenschutzerklärung auf Englisch

Die Datenschutzerklärung ist für jede Website Pflicht und ein zentraler Bestandteil der Webcompliance – doch in welcher Sprache? Wenn Ihre Website englischsprachige Besucher anspricht, stellt sich die Frage: Ist eine Datenschutzerklärung auf Englisch notwendig?

Rote Illustration mit britischer Flagge auf Dokument, umgeben von Symbolen für Datenschutz, Recht und Datensicherheit als Darstellung des UK GDPR

Wann ist eine mehrsprachige Datenschutzerklärung Pflicht?

Die DSGVO schreibt keine bestimmte Sprache für Datenschutzerklärungen vor. Entscheidend ist nach Art. 12 Abs. 1 DSGVO, dass die Information in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt wird. Das bedeutet konkret: Die Datenschutzerklärung muss in der Sprache verfasst sein, die Ihre Zielgruppe versteht. Das Gesetz nennt keine spezifische Sprache, sondern verlangt Verständlichkeit für den Adressatenkreis.

Gesetzliche Grundlage: Art. 13 Abs. 1 DSGVO

Art. 13 DSGVO verpflichtet Webseitenbetreiber, betroffenen Personen alle Informationspflichten transparent zu erfüllen:

„Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen (…) in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln“

Die European Data Protection Board präzisiert diese Anforderung in ihren Guidelines: Information should be supplied in all languages used on the site, particularly where personal data collection occurs. Das Adressatenkreis-Prinzip gilt also absolut. Eine deutschsprachige Datenschutzerklärung auf einer englischen Website verstößt gegen die Verständlichkeitsanforderung der DSGVO, selbst wenn das Unternehmen in Deutschland sitzt.

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Welche Sprache muss die Datenschutzerklärung haben?

Die Sprachwahl richtet sich ausschließlich nach dem Adressatenkreis Ihrer Website. Bieten Sie eine englische Version Ihrer Website an, signalisieren Sie damit die aktive Ansprache englischsprachiger Nutzer. In diesem Fall ist eine englische Datenschutzerklärung zwingend erforderlich.

Folgende Faktoren sind entscheidend:

  • Sprachversionen der Website: Bieten Sie eine englische Version an, muss auch die Datenschutzerklärung auf Englisch verfügbar sein
  • Internationale Kontaktdaten: Zeigen Sie britische oder US-amerikanische Telefonnummern im Impressum, signalisiert das eine englischsprachige Zielgruppe
  • Online-Shops mit Auslandsversand: Liefern Sie in englischsprachige Länder (UK, USA, Irland), benötigen Sie eine englische Privacy Policy
  • B2B-Websites mit internationalen Kunden: Auch reine Geschäftskunden-Plattformen müssen die Sprache ihrer Zielgruppe berücksichtigen

5 Szenarien: Wann brauchen Sie eine englische Datenschutzerklärung?

Um die Rechtslage greifbar zu machen, betrachten wir fünf typische Konstellationen:

Szenario 1: Rein deutsche Website
Eine deutsche Firma betreibt eine deutschsprachige Homepage ohne Übersetzungen. In diesem Fall genügt eine deutsche Datenschutzerklärung. Es gilt deutsches Datenschutzrecht in Form von DSGVO und BDSG.

Szenario 2: Deutsche Website mit englischer Sprachoption
Ein deutsches Unternehmen bietet seine Website sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch an. Hier sind beide Sprachversionen der Datenschutzerklärung verpflichtend. Das geltende Recht bleibt DSGVO und BDSG, unabhängig von der Übersetzung.

Szenario 3: Deutsches Unternehmen mit rein englischsprachiger Website
Eine deutsche Firma betreibt ihre Homepage ausschließlich auf Englisch. Die Datenschutzerklärung muss auf Englisch vorliegen, optional kann zusätzlich eine deutsche Version angeboten werden. Geltendes Recht bleibt DSGVO und BDSG.

Szenario 4: Online-Shop mit Lieferung ins Ausland
Ein deutscher Online-Shop versendet nach UK, USA und Frankreich. Die Datenschutzerklärung muss in den Sprachen der belieferten Zielmärkte verfügbar sein, also Deutsch, Englisch und Französisch. Es gilt weiterhin DSGVO und BDSG.

Szenario 5: Drittland-Unternehmen mit EU-Kunden
Eine US-Firma ohne EU-Niederlassung verkauft Produkte an deutsche Kunden. Sie benötigt eine deutsche Datenschutzerklärung für den deutschen Markt, zusätzlich zur englischen Version. Die DSGVO gilt trotzdem aufgrund des Marktortprinzips nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO.

Beispiel
Sprache der DSE
Geltendes Recht
Deutsches Unternehmen + Sitz in Deutschland + deutschsprachige Website
Deutsch
DSGVO/ BDSG
Deutsches Unternehmen + Sitz in Deutschland + deutschsprachige Website + englischer Übersetzung
Deutsch plus Übersetzung ins Englische
DSGVO/BDSG
Tochterunternehmen im anderen EU-Land + Website in jeweiliger Landessprache
jeweilige Landessprache
DSGVO & evtl. nationale Regelungen
Tochterunternehmen im Drittland (Nicht-EU-Land)
jeweilige Landessprache
Vorschriften des jeweiligen Drittlandes
Deutsches Unternehmen + Sitz in Deutschland + ausschließlich fremdsprachiger Website
Sprache der Zielgruppe (z.B. Englisch)
DSGVO/BDSG

Ändert sich das anwendbare Recht mit der Sprache?

Nein. Die Sprache der Datenschutzerklärung hat keinen Einfluss auf das anwendbare Datenschutzrecht. Entscheidend ist der Sitz des Unternehmens und das Marktortprinzip. Ein deutsches Unternehmen unterliegt deutschem Datenschutzrecht in Form von DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), selbst wenn die Website ausschließlich auf Englisch betrieben wird. Die Übersetzung ist lediglich eine Transparenzpflicht zur Erfüllung der Verständlichkeitsanforderung, keine Rechtswahl.

Das Marktortprinzip nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO stellt zusätzlich sicher, dass auch Unternehmen außerhalb der EU die DSGVO einhalten müssen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Ein US-Unternehmen ohne EU-Niederlassung, das Produkte an deutsche Kunden verkauft, muss eine deutsche Datenschutzerklärung bereitstellen, obwohl es nach US-Recht organisiert ist. Die DSGVO gilt dennoch aufgrund des Marktortprinzips. Weitere Informationen zum deutschen Datenschutzrecht bietet die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Was ist mit Unternehmen aus Drittländern?

Das Marktortprinzip nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO erweitert den Anwendungsbereich der DSGVO erheblich über die EU-Grenzen hinaus. Auch Unternehmen außerhalb der EU müssen die DSGVO einhalten, wenn sie:

  1. Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten
  2. Das Verhalten von EU-Bürgern beobachten (z.B. Tracking, Profiling)

Die praktischen Auswirkungen sind weitreichend: Ein US-Shop, der Produkte an deutsche Kunden liefert, benötigt eine deutsche Datenschutzerklärung. Eine britische Software-Firma mit EU-Nutzern muss DSGVO-konform informieren. Ein chinesischer Online-Dienst mit EU-Nutzern braucht Datenschutzerklärungen in den Sprachen seiner EU-Zielmärkte.

Die Nationalität oder der Sitz des Unternehmens sind dabei irrelevant. Entscheidend ist ausschließlich, ob EU-Bürger von der Datenverarbeitung betroffen sind. Das EU-Datenschutzrecht gilt somit auch für internationale Unternehmen mit EU-Kunden. Ergänzend zum DSGVO sollten Webseitenbetreiber das TTDSG beachten, das zusätzliche Anforderungen an Cookie-Banner und Tracking-Technologien stellt.

Wann muss eine Datenschutzerklärung auf Englisch zur Verfügung gestellt werden?

Eine englische Datenschutzerklärung ist verpflichtend, wenn englischsprachige Nutzer zur Zielgruppe Ihrer Website gehören. Die klarste Indikation ist eine Website, die in englischer Sprache verfügbar ist. Bereits das Anbieten einer englischen Sprachversion signalisiert die aktive Ansprache englischsprachiger Besucher und löst die Pflicht zur englischen Datenschutzerklärung aus.

Folgende Indikatoren machen das deutlich:

  • Website in Englisch verfügbar: Die klarste Indikation für eine englischsprachige Zielgruppe
  • Internationale Kontaktdaten: UK- oder US-Telefonnummern im Impressum
  • Online-Shop mit Auslandsversand: Lieferung in englischsprachige Länder möglich
  • Englischsprachige Produktbeschreibungen: Auch wenn die Hauptseite deutsch ist
  • Internationale Zahlungsoptionen: PayPal, Stripe mit Währungen wie GBP, USD

Umgekehrt gilt: Wenn Ihre Website ausschließlich deutschsprachig ist und Sie nur den deutschen Markt bedienen, reicht eine deutsche Datenschutzerklärung vollkommen aus. Sie müssen die englische Version nicht erstellen, nur weil Ihre Website theoretisch weltweit abrufbar ist. Entscheidend ist die aktive Ansprache einer englischsprachigen Zielgruppe, nicht die reine technische Erreichbarkeit.

Wie erstelle ich eine Datenschutzerklärung auf Englisch oder einer anderen Sprache?

Bei der Übersetzung Ihrer Datenschutzerklärung sind mehrere kritische Aspekte zu beachten, die über eine simple Übersetzung hinausgehen.

1. Professionelle Übersetzung beauftragen

Automatische Übersetzungen über Tools wie Google Translate oder DeepL sind für Rechtstexte unzureichend. Datenschutzrecht verwendet hochspezialisierte Fachbegriffe, die juristisch präzise übersetzt werden müssen:

  • „Verantwortlicher“ wird als „Controller“ übersetzt (nicht „Responsible“)
  • „Auftragsverarbeiter“ entspricht „Processor“ (nicht „Order processor“)
  • „Betroffener“ muss als „Data subject“ übersetzt werden (nicht „Affected person“)

Diese Unterscheidungen sind rechtlich relevant und können bei falscher Übersetzung zu Missverständnissen oder rechtlichen Problemen führen. Beauftragen Sie daher einen Fachübersetzer mit nachweisbarer Datenschutz-Expertise. Alternativ kann ein Webcompliance Berater die Übersetzung übernehmen. Für standardisierte Anforderungen können Sie auch einen professionellen Datenschutzerklärung-Generator nutzen.

2. Alle Sprachversionen aktuell halten

Eine häufig unterschätzte Herausforderung ist die kontinuierliche Synchronisation aller Sprachversionen. Ändern Sie Ihre Datenverarbeitung, beispielsweise durch einen neuen Newsletter-Anbieter oder ein zusätzliches Tracking-Tool, müssen alle Sprachversionen gleichzeitig aktualisiert werden. Veraltete Übersetzungen stellen einen Verstoß gegen Art. 13 DSGVO dar, der explizit fordert, dass Informationen präzise und aktuell sein müssen.

Die Synchronisation zwischen Cookie-Banner und Datenschutzerklärung muss ebenfalls gewährleistet sein. Inkonsistenzen zwischen den verschiedenen Compliance-Dokumenten können zu Vertrauensverlust und rechtlichen Problemen führen. Etablieren Sie daher einen Prozess, der sicherstellt, dass alle Sprachversionen simultan aktualisiert werden.

3. Rechtliche Korrektheit sicherstellen

Die englische Version muss inhaltlich identisch mit der deutschen Datenschutzerklärung sein. Abweichungen, auch wenn sie unbeabsichtigt sind, können zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Lassen Sie die Übersetzung daher von einem Datenschutzexperten prüfen, bevor Sie sie auf Ihrer Website veröffentlichen. Eine nachträgliche Korrektur ist weitaus aufwändiger als eine initiale Qualitätssicherung.

4. Sprachwechsel auf der Website ermöglichen

Nutzer müssen problemlos zwischen den Sprachversionen Ihrer Datenschutzerklärung wechseln können. Wichtige Maßnahmen:

  • Sprachumschalter prominent platzieren: Im Header oder Footer Ihrer Website
  • Automatische Spracherkennung: Basierend auf den Browser-Einstellungen des Nutzers
  • Klare Kennzeichnung: Idealerweise durch Kombination von Flaggen und Textbezeichnungen

Tools zur Erstellung mehrsprachiger Datenschutzerklärungen

Die manuelle Übersetzung und kontinuierliche Aktualisierung mehrsprachiger Datenschutzerklärungen ist zeitaufwändig und fehleranfällig. Moderne Tools automatisieren diesen Prozess und reduzieren das Risiko von Inkonsistenzen erheblich.

Möglichkeiten für mehrsprachige Privacy Policies

1. Manuelle Übersetzung durch Fachübersetzer

Diese Methode bietet die höchste Qualität und rechtliche Präzision. Allerdings entstehen hoher Zeitaufwand und erhebliche Kosten. Aktualisierungen müssen manuell synchronisiert werden, was bei mehreren Sprachen schnell unübersichtlich wird.

Vorteile:

  • Höchste Qualität und rechtliche Präzision
  • Individuelle Anpassung möglich

Nachteile:

  • Hoher Zeitaufwand und erhebliche Kosten
  • Aktualisierungen müssen manuell synchronisiert werden

2. Datenschutz-Generatoren mit Mehrsprachigkeitsfunktion

Diese Tools bieten automatische Übersetzungen in zehn oder mehr Sprachen. Aktualisierungen werden in allen Sprachen gleichzeitig vorgenommen. Die Qualität variiert allerdings stark je nach Anbieter.

Vorteile:

  • Automatische Übersetzungen in 10+ Sprachen
  • Aktualisierungen in allen Sprachen gleichzeitig

Nachteile:

  • Qualität variiert je nach Anbieter

3. Cortina Cloud DSE – Intelligente Datenschutzerklärungen

Die Cortina Cloud DSE bietet eine professionelle Lösung für mehrsprachige Datenschutzerklärungen. Sie unterstützt über zehn Sprachen, darunter Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch. Änderungen werden automatisch in allen Sprachen synchronisiert. Die Texte werden von Datenschutzexperten erstellt und kontinuierlich aktualisiert. Die Integration erfolgt unkompliziert per Code-Snippet in jede Website.

Wichtigste Features:

  • 10+ Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch u.v.m.
  • Automatische Synchronisation: Änderungen werden in allen Sprachen gleichzeitig übernommen
  • Rechtlich geprüft: Von Datenschutzexperten erstellt und aktualisiert
  • Einfache Integration: Einbindung per Code-Snippet in jede Website

Mehr Informationen zur Cortina Cloud DSE finden Sie auf unserer Produktseite. Auch das Privacy Hub unterstützt mehrsprachige Datenschutzerklärungen und bietet zusätzlich ein umfassendes Web-Compliance-Monitoring.

Grafische Übersicht zur Erstellung mehrsprachiger Datenschutzerklärungen durch Fachübersetzer, Software-Generatoren oder intelligente Cloud-Lösungen

Eine Datenschutzerklärung auf Englisch ist verpflichtend, wenn Ihre Website englischsprachige Nutzer anspricht. Die DSGVO fordert Verständlichkeit, und diese erreichen Sie nur durch Bereitstellung der Information in der Sprache Ihrer Zielgruppe. Nutzen Sie professionelle Übersetzungen oder spezialisierte Tools, um rechtssicher und effizient mehrsprachige Privacy Policies zu erstellen und dauerhaft aktuell zu halten.

Häufig gestellte Fragen: Datenschutzerklärung auf Englisch

Ist eine Datenschutzerklärung auf Englisch Pflicht?

Ja, wenn Ihre Website englischsprachige Nutzer anspricht. Indikatoren sind eine Website in englischer Sprache, internationale Kontaktdaten im Impressum oder ein Online-Shop mit Lieferung ins englischsprachige Ausland. Entscheidend ist das Adressatenkreis-Prinzip nach Art. 12 DSGVO.

Kann ich die Datenschutzerklärung selbst auf Englisch verfassen?

Das wird nicht empfohlen. Datenschutzrecht nutzt hochspezialisierte Fachbegriffe, die juristisch präzise übersetzt werden müssen. Automatische Übersetzungen sind unzureichend. Beauftragen Sie einen Fachübersetzer mit Datenschutz-Expertise.

Welche Sprache gilt bei mehrsprachigen Websites?

Alle Sprachversionen Ihrer Website benötigen eine entsprechende Datenschutzerklärung. Bieten Sie Deutsch, Englisch und Französisch an, sind drei Versionen erforderlich. Die Übersetzungen müssen inhaltlich identisch und stets aktuell sein.

Gilt die DSGVO auch für englischsprachige Websites?

Ja, wenn die Website EU-Bürger anspricht. Das Marktortprinzip nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, sofern sie Waren oder Dienstleistungen an EU-Kunden anbieten. Der Unternehmenssitz ist irrelevant.

Muss ich die englische Version bei jeder Änderung aktualisieren?

Ja, unbedingt. Alle Sprachversionen müssen inhaltlich identisch und aktuell sein. Veraltete Übersetzungen stellen einen DSGVO-Verstoß dar, da Art. 13 fordert, dass Informationen präzise sein müssen. Aktualisieren Sie alle Versionen gleichzeitig.

Ändert sich das Datenschutzrecht durch die englische Übersetzung?

Nein. Die Sprache hat keinen Einfluss auf das anwendbare Recht. Ein deutsches Unternehmen unterliegt deutschem Datenschutzrecht, auch wenn die Website nur auf Englisch ist. Die Übersetzung ist eine Transparenzpflicht, keine Rechtswahl.

Was passiert, wenn ich keine englische Datenschutzerklärung habe?

Das ist ein Verstoß gegen Art. 12 und 13 DSGVO aufgrund fehlender Verständlichkeit. Aufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen. Zudem drohen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschützern. Bei bewusster Nichtbereitstellung sind Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich.

Beitrag aktualisiert am 13. Februar 2026 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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Minimalistische Vektor-Illustration eines männlichen Avatars mit schwarzem Haar, rotem Shirt und schwarzer Jacke
Autor dieses Artikels:
Martin Glugla
Experte für Web-Compliance bei Cortina Consult
Abstrakte Darstellung von zwei symmetrischen, halbkreisförmigen Formen, die miteinander verbunden sind und Cortina Consult Logo rot mit Schrift

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Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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