ChatGPT bei der Arbeit nutzen
Web-Compliance

ChatGPT bei der Arbeit nutzen – eine gute Idee?

Alles Wichtige rund um die Nutzung von ChatGPT im Arbeitsalltag

ChatGPT bei der Arbeit nutzen

Ein kostenloses Tool, das kommuniziert wie ein Mensch, und dabei alle möglichen Arbeitsaufträge übernehmen kann – die Versuchung ist groß, Aufgaben von ChatGPT erledigen zu lassen, oder?

Dabei kann die generative künstliche Intelligenz auf verschiedene Weise eingesetzt werden, um die Produktivität und Effizienz am Arbeitsplatz zu steigern:

  • das Verfassen von E-Mails und das Erstellen von Berichten;
  • die Informationsbeschaffung und die schnelle Zusammenfassung von Informationen aus großen Datenmengen;
  • die Auswertung umfangreicher Excel-Tabellen;
  • und viele weitere Aufgaben…

Kurz: Die möglichen Anwendungen für ChatGPT sind endlos.

Aber Achtung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch ChatGPT

Bei der Nutzung von ChatGPT ist es wichtig, dass Sie keine persönlichen Informationen über Kollegen, Kunden oder Geschäftspartner preisgeben.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OpenAI steht, dass die zur Verfügung gestellten Daten zur Verbesserung des Sprachmodells verwendet werden können, wodurch andere Nutzer möglicherweise persönliche Informationen sehen können.

Dies könnte zu einer Verletzung des Datenschutzes für den Arbeitgeber führen. Außerdem kann es zu einer Datenübermittlung in die USA kommen, die derzeit aufgrund der fehlenden Zertifizierung im DPF (Data Privacy Framework) gegen die europäischen Datenschutzvorgaben verstößt.

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Der Auftragsverarbeitungsvertrag – kurz: AVV

Ein Vertrag über Auftragsverarbeitung (ehemals: Auftragsdatenverarbeitung) ist immer dann zu schließen, wenn personenbezogene Daten durch einen weisungsabhängigen Dienstleister verarbeitet werden. Das ist im Fall von ChatGPT notwendig, da die Daten an Dritte in den USA übermittelt werden könnten.

Herausforderungen Schatten-IT

Umfragen zufolge nutzen bis zu 80 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen die sogenannte Schatten-IT. Der Begriff bezeichnet die Nutzung von Software oder Hardware, die im Netzwerk eines Unternehmens ohne die Erlaubnis oder das Wissen der IT-Abteilung genutzt wird.

Einzelne Beschäftigte nutzen Schatten-IT häufig aus Gründen der Bequemlichkeit und Produktivität. Sie glauben, dass sie effizienter oder effektiver arbeiten können, wenn sie ihre persönlichen Geräte und ihre bevorzugte Software anstelle der vom Unternehmen zugelassenen IT-Ressourcen nutzen.

Und da ChatGPT problemlos – und kostenlos – über jeden beliebigen Browser genutzt werden, belegen KI-Tools regelmäßig die vorderen Plätze im Ranking der Schatten-IT. Dabei sind die Motive für die Nutzung dieser Tools in aller Regel redlich – aber eben auch Teil einer zumeist ungeregelten und rechtlichen Grauzone!

Wir haben die wesentlichen Informationen zu diesem Thema in unserem Blogbeitrag zusammengefasst; zum Nachlesen einfach auf das Bild (oder hier) klicken.

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Mehr Informationen

Tipp: Unternehmen sollten die Nutzung von KI regeln

Da Arbeitsverträge nur eine allgemeine Beschreibung der Aufgaben der Beschäftigten enthalten, spielen Anweisungen zur Konkretisierung dieser Aufgaben eine wichtige Rolle. Zu diesem Weisungsrecht gehört auch die Möglichkeit, den Einsatz von Software wie ChatGPT anzuordnen oder zu verbieten.

Erlaubt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden, ChatGPT bei der Arbeit zu nutzen, setzt er sich erheblichen Haftungsrisiken aus. Denn zum einen muss sich der Arbeitgeber das Verhalten seiner Mitarbeitenden meist als eigenes zurechnen lassen; zum anderen treffen den Arbeitgeber eigene gesetzliche Organisationspflichten, insbesondere zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit.

Arbeitgeber sind daher gut beraten, die Nutzung KI-basierter Tools wie ChatGPT im Unternehmen zu regeln. Dabei wird nach der grundsätzlichen Frage des ob der Nutzung insbesondere auch zu regeln sein,

  • welche Beschäftigtengruppen und für welche Aufgaben KI genutzt werden darf,
  • welche besonderen Voraussetzungen und Vorkehrungen dabei zu beachten sind,
  • welche Pflichten die Mitarbeitenden zu befolgen haben und welche Folgen etwaige Verstöße nach sich ziehen können.
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Autor dieses Artikels:
Martin Glugla
Experte für Web-Compliance bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
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