Einheitlicher Ansprechpartner
KI-Compliance
KI-Glossar

Einheitlicher Ansprechpartner nach KI-Verordnung

Was bedeutet einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der KI-Verordnung?

Einheitlicher Ansprechpartner auch „notifizierende Behörde“ genannt; Es handelt sich um eine von den Mitgliedstaaten benannte Stelle für die Kommunikation mit der Kommission. Diese Stelle erleichtert den Informationsaustausch und die Koordination zwischen nationalen Behörden und der EU-Kommission. (Art. 70)

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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