Als Anbieter wird in der KI-VO eine Person bezeichnet, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es in Verkehr bringt, zum Beispiel OpenAI und Microsoft, die die Anwendung ChatGPT vermarkten. Für Anbieter besteht eine Vielzahl von Anforderungen, die in der KI-Verordnung festgehalten sind, z.B: Transparenzpflichten. Das bedeutet: KI-Systeme müssen vom Anbieter so konzipiert sein, dass die Interaktion mit ihnen und der daraus resultierende Output als künstlich generiert erkennbar ist. (Art. 50, Abs. 1).
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