Hinweisgeberschutz

Meldestellenbeauftragter Hamburg

Mit Cortina Consult den Betrieb des Hinweisgebersystems qualifizierten externen Meldestellenbeauftragten überlassen. Gerne übernehmen wir die Verantwortung und kümmern uns um die Meldekanäle.

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Externer Meldestellenbeauftragter Hamburg

In Hamburg, der Hafenstadt im Norden Deutschlands, trifft alteingesessene Kultur auf internationale Weltoffenheit. Mit ihrem maritimen Charme und beeindruckenden Bauwerken wie der Elbphilharmonie lockt die Metropole zahlreiche Touristen an. Aber nicht nur Touristen, sondern auch große Unternehmen lassen sich in der Stadt nieder. Längst spielt Hamburg international eine bedeutende Rolle und ist über Landesgrenzen hinweg bekannt.

Hinweisgeberschutz in der Hafenstadt

Die EU-Whistleblower-Richtlinie, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Ansätzen zum Melden von Hinweisen zu wählen. Eine besonders attraktive Option besteht darin, externe Ombudspersonen wie Cortina Consult einzubeziehen. Dies kann insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen von Vorteil sein, die möglicherweise nicht über ausreichende Ressourcen oder das erforderliche Fachwissen für die Einrichtung einer eigenen Compliance-Abteilung verfügen.

Die Auslagerung von Aufgaben wie der Einführung eines digitalen Meldesystems und der Auswertung von Meldungen ermöglicht es Unternehmen, sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern effektiv einhalten und gleichzeitig zeitnah und professionell auf erforderliche Maßnahmen reagieren können, ohne ihre internen Kapazitäten zu überlasten.

Cortina Consult verfügt über die notwendige Qualifikation und das entsprechende Fachwissen, um sensible Informationen äußerst vertraulich zu behandeln und gleichzeitig den Hinweisgebern die bestmögliche Unterstützung in einer unvoreingenommenen Atmosphäre zu bieten.  Gründliche Untersuchungen werden gewährleistet sowie angemessene Maßnahmen, wobei stets die Privatsphäre und die Rechte aller Beteiligten gewahrt werden. Die Auslagerung von Meldeverfahren trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei. Sondern sie kann auch das Ansehen eines Unternehmens hinsichtlich Ethik und Verantwortung erheblich verbessern. Für potenzielle Kunden, Investoren oder andere Interessengruppen kann dadurch die Attraktivität des Unternehmens steigen.

Ihre Vorteile für Sie durch uns als externer Meldestellenbeauftragter

Mit Cortina Consult als ihr externer Meldestellenbeauftragter erwarten Sie attraktive Vorteile. Wir helfen Ihnen zuverlässig bei der Umsetzung aller nötigen Maßnahmen hinsichtlich des HinSchG. Dadurch wird für Sie das Risiko rechtlicher Haftungen erheblich minimiert. Eines unserer Hauptanliegen ist der Schutz des Hinweisgebers durch gewissenhafte Unvoreingenommenheit. Ihre Vorteile durch uns als externer Meldestellenbeauftragter haben wir hier einmal zusammengefasst:

Jederzeit auf dem neusten Stand

Dass ein Meldestellenbeauftragter immer auf dem neuesten Stand ist, was immer wieder neu eintretende Vorschriften und Gesetze betrifft ist von enormer Wichtigkeit. Da der Meldestellenbeauftragte speziell auf diese Thematik fokussiert ist, ist diese Anforderung leichter zu erfüllen, als wenn ein interner Mitarbeitet diese erfüllen muss und zeitgleich weitere Tätigkeiten ausübt.

Gesetzeskonformität

Basierend auf der Anforderung immer auf dem neuesten Stand zu sein, ist die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften für einen externen Meldestellenbeauftragten oberste Priorität. Das Einhalten von Fristen kann optimal gewährleistet werden und etwaige Änderungen in neu eintretenden Gesetzen können direkt umgesetzt werden.

Fachleute mit Qualifikation und Erfahrung

Unsere Meldestellenbeauftragten sind qualifizierte Fachleute, welche über die nötige Expertise verfügen um für Ihr Unternehmen eine Bereicherung darzustellen. Die Steigerung ethischer Aspekte innerhalb der Unternehmenskultur ist hierbei nur einer von vielen Vorteilen. Schnelle und effiziente Bearbeitung und Umsetzung ist hier ebenfalls garantiert.

Bearbeitung anonymer und nicht anonymer Hinweise

Dem externen Meldestellenbeauftragten ist es zudem möglich, sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen zu bearbeiten. So können etwaige Schäden möglich effektiv minimiert werden und Missstände können schnell aufgedeckt und zeitnah beseitigt werden.

Was ist ein externer Meldestellenbeauftragte?

Ein Meldestellenbeauftragter übernimmt die Verantwortung für die Verwaltung des internen Meldesystems eines Unternehmens und die Bearbeitung eingehender Hinweise. Diese Position kann von einem Mitarbeiter des Unternehmens oder von einem externen Dienstleister, wie Cortina Consult, besetzt werden. Die Aufgaben und Qualifikationen, die für Meldestellenbeauftragte erforderlich sind, sind in §14 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) festgelegt.

Die Entscheidung, einen externen Meldestellenbeauftragten zu beauftragen, stellt eine Form des Outsourcings dar, bei dem bestimmte Aufgaben an einen externen Dienstleister ausgelagert werden. Häufig wird dafür spezielle Meldesoftware verwendet. Hinweisgeber haben die Möglichkeit, ihre Hinweise entweder intern im Unternehmen oder an ein externes Meldesystem zu übermitteln.

Der Meldestellenbeauftragte, ob intern oder extern, ist jedoch ausschließlich für die Verwaltung des internen Meldesystems innerhalb des Unternehmens verantwortlich. Die Zuständigkeit für externe Meldesysteme liegt gemäß §19ff des HinSchG bei den entsprechenden Behörden.

Verantwortlichkeiten des Meldestellenbeauftragten

Der Meldestellenbeauftragte hat gemäß den Vorgaben des HinSchG und der EU-Whistleblower-Richtlinie verschiedene Verantwortlichkeiten, die im Folgenden aufgeführt sind:

  • geeignete Meldekanäle einrichten und betreiben
  • eingehende Meldungen bearbeiten
  • angemessene Folgemaßnahmen ergreifen
  • Informationen über die interne sowie weitere externe Meldestellen zur Verfügung stellen

Zudem ist es wichtig, die folgenden Leitlinien zu beachten:

  • Die Wahrung der Identität der Hinweisgeber, um deren Anonymität sicherzustellen.
  • Die Benachrichtigung der hinweisgebenden Person, wenn personenbezogene Daten an entsprechende Behörden weitergegeben werden.
  • Die Dokumentation und Aufbewahrung eingehender Meldungen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Löschfristen.
  • Die Einhaltung sämtlicher Grundsätze des Datenschutzes.
  • Die Förderung einer positiven Kommunikation und die Ermutigung zur Abgabe konstruktiver Meldungen, ohne deren Erschwerung.

Wer benötigt einen externen Meldestellenbeauftragten?

Alle Unternehmen, die nach HinSchG zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet sind, sollten überlegen, ob es Mitarbeitende gibt, die die Aufgabe des Meldestellenbeauftragten übernehmen können. Dabei können die folgenden Fragen Anhaltspunkte bilden:

    • Verfügen Mitarbeitende über genügend Kapazität, die zusätzliche Aufgabe zu übernehmen?
    • Ist die Ausbildung der Mitarbeitenden mit hohen Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden?
    • Wie hoch fallen die Kosten der Ausbildung im Vergleich zum Outsourcing der Aufgabe aus?

Interner vs. externer Meldestellenbeauftragter Hamburg

Zusätzlich zu unseren Meldestellenbeauftragten bieten wir eine breite Palette weiterer Dienstleistungen an, um Ihnen umfassende Unterstützung zu bieten. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter durch unsere Schulungsangebote weiterzubilden. Wir verfügen über eine Vielzahl von Tools und Ressourcen, die es uns ermöglichen, Ihnen die bestmögliche Unterstützung anzubieten.

Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat)
Externer MSB (125€ / Monat Festpreis)
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand)
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ Datenschutz inklusive
Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken.

Herausforderungen für Unternehmen im Hinweisgeberschutz

Unternehmen stehen vor einigen Herausforderungen, wenn es darum geht, eingehende Meldungen von Hinweisgebenden angemessen zu bearbeiten.

  • Oft fehlt es im Unternehmen an Fachkunde oder es sind kostspielige Mitarbeiterschulungen erforderlich.
  • Die Angst, Fristen zu versäumen und mit Strafen konfrontiert zu werden, erhöht den Druck, der die Unternehmen überfordern kann, wenn es zu einer Flut von Meldungen kommt oder Personalmangel herrscht.
  • Die Einbindung eines Meldestellenbeauftragten in das System zum Schutz von Hinweisgebern bringt auch organisatorische Schwierigkeiten mit sich, da Interessenkonflikte um jeden Preis vermieden werden müssen.
  • Um mit neuen Gesetzen, Verordnungen und Empfehlungen von Behörden Schritt zu halten und gleichzeitig die Vorschriften einzuhalten, kann es erforderlich sein, Aktivitäten auszulagern, was jedoch Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit aufwirft.

Fachkunde als zentrale Anforderung des HinSchG

Die Anforderungen an Meldestellenbeauftragte gemäß §15 Absatz 2 des HinSchG konzentrieren sich auf die erforderliche Fachkompetenz, die aus verschiedenen Kriterien besteht, um sicherzustellen, dass diese Fachkompetenz gewährleistet ist.

Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass Meldestellenbeauftragte ein Verständnis für die Funktion, die Befugnisse und die Bedeutung der Unabhängigkeit der Meldestelle besitzen. Dies bildet die Grundlage für die Qualifikation. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist von entscheidender Bedeutung, um die Integrität der Meldestelle zu gewährleisten.

Die Fachkompetenz gemäß HinSchG umfasst wichtige Aufgaben wie:

  • Die unmittelbare Prüfung der Meldbarkeit eines Verstoßes unmittelbar nach Eingang.
  • Die Durchführung des gesamten Meldeverfahrens, einschließlich der Eingangsbestätigung, der Kommunikation mit dem Hinweisgeber, der Rückmeldung und des Abschlusses.
  • Die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Löschfristen.
  • Die Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit.
  • Die Vermeidung von Interessenkonflikten.
  • Das Ergreifen von geeigneten Folgemaßnahmen.
  • Die Sicherstellung der Anonymität und Vertraulichkeit.

Es ist nicht erforderlich, dass Meldestellenbeauftragte ausschließlich Juristen sind, da detaillierte rechtliche Kenntnisse nicht zwingend erforderlich sind.

Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass nachweisbare Fachkompetenz vorhanden ist. Das bloße Vorhandensein dieser Fachkompetenz allein reicht nicht aus. Qualifizierte Weiterbildungen und Schulungen, die anerkannt sind, gelten als geeignete Nachweise und sollten entsprechend dokumentiert werden.

Fachkunde-Schulung für Meldestellenbeauftragte durch die Cortina Academy

Durch die Teilnahme an unserem Online-Kurs werden Sie in die Lage versetzt, die Rolle eines Meldestellenbeauftragten gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz kompetent auszufüllen und das interne Meldesystem effektiv zu leiten. Dieser Kurs bietet eine umfassende Einführung in die wesentlichen Aspekte der Einrichtung und Pflege eines internen Meldesystems, einschließlich einer detaillierten Betrachtung des rechtlichen Rahmens.

Unsere E-Learning-Ausbildung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern bietet auch äußerst wertvolle und praxisnahe Einblicke. Wir stellen Ihnen hilfreiche Vorlagen zur Verfügung, die Sie in Ihrer Funktion als Meldestellenbeauftragter effektiv nutzen können. Mithilfe realistischer Fallbeispiele haben Sie die Gelegenheit, Ihr Fachwissen zu vertiefen und in der Praxis anzuwenden.

Unser Hauptaugenmerk liegt auf der praxisorientierten Umsetzung, und wir konzentrieren uns darauf, Ihnen Informationen zu vermitteln, die Sie direkt in Ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden können. Das Fachkunde-HinSchG-Seminar vermittelt Ihnen ein umfassendes Verständnis der Whistleblower-Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf Unternehmen. Sie werden erlernen, wie Sie ein Meldesystem einrichten und aufrechterhalten, wobei die Bedeutung von Vertraulichkeit und dem Schutz von Hinweisgebern stets im Vordergrund steht.

Der Kurs beinhaltet anspruchsvolle praktische Übungen, die Ihr Verständnis vertiefen werden. Nach Abschluss des Kurses sind Sie in der Lage, die Funktion eines Whistleblowing-Beauftragten wahrzunehmen und eine ethisch einwandfreie interne Berichterstattung sicherzustellen.

Die Meldestellen-Schulung der Cortina Academy gewährleistet, dass Sie oder Ihre Ombudsperson über das erforderliche Fachwissen verfügen und bestens für die Aufgaben eines Meldestellenbeauftragten vorbereitet sind.

HinSchG Fachkunde Kurs

Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.

Schulungen

Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Meldestellenbeauftragten?

Unternehmen, die die HinSchG-Vorgaben nicht frist- oder ordnungsgemäß umsetzen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000€ rechnen. Darüber hinaus schadet solch ein Verhalten der Reputation des Unternehmens, was weitere Folgen nach sich ziehen kann.

4 Vorteile für Ihr Unternehmen durch Umsetzung des Hinweisgeberschutzes

  • Hohe Geldstrafen können abgewendet werden.
  • Die Gesetzeskonformität wird gewehrleistet.
  • Die Reputation des Unternehmens wird gestärkt, da Fehlverhalten gemeldet und diesem nachgegangen werden kann.
  • Zufriedenheit der mitarbeitenden wird erhöht, da Fehlverhalten und Missstände aufgedeckt werden
Meldestellenbeauftragter für Ihre Region

Als externer Meldestellenbeauftragter unterstützen wir Sie unter anderem in den Regionen Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln und München.

Externer Datenschutzbeauftragter Beratungsstandorte
Externer Meldestellenbeauftragter

Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.

ab 125€ / pro Monat
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Ihre Vorteile mit Cortina Consult im Hinweisgeberschutz

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) praxisnah und rechtssicher umzusetzen – digital, so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen. Als spezialisierter Beratungsdienstleister und externer Meldestellenbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihre interne Meldestelle alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Organisation vor rechtlichen sowie reputativen Risiken geschützt ist.

Hinweisgeberschutz
Mathias Nimor - Experte für Hinweisgeberschutz
Autor dieses Artikels:
Mathias Nimor
Experte für Hinweisgeberschutz bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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