Wir beraten Unternehmen in Hamburg bei der Umsetzung des HinSchG – digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Meldestellenbeauftragten Hinweisgeberschutz zielsicher umsetzen.
In Hamburg, der Hafenstadt im Norden Deutschlands, trifft alteingesessene Kultur auf internationale Weltoffenheit. Mit ihrem maritimen Charme und beeindruckenden Bauwerken wie der Elbphilharmonie lockt die Metropole zahlreiche Touristen an. Aber nicht nur Touristen, sondern auch große Unternehmen lassen sich in der Stadt nieder. Längst spielt Hamburg international eine bedeutende Rolle und ist über Landesgrenzen hinweg bekannt.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Ansätzen zum Melden von Hinweisen zu wählen. Eine besonders attraktive Option besteht darin, externe Ombudspersonen wie Cortina Consult einzubeziehen. Dies kann insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen von Vorteil sein, die möglicherweise nicht über ausreichende Ressourcen oder das erforderliche Fachwissen für die Einrichtung einer eigenen Compliance-Abteilung verfügen.
Die Auslagerung von Aufgaben wie der Einführung eines digitalen Meldesystems und der Auswertung von Meldungen ermöglicht es Unternehmen, sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern effektiv einhalten und gleichzeitig zeitnah und professionell auf erforderliche Maßnahmen reagieren können, ohne ihre internen Kapazitäten zu überlasten.
Cortina Consult verfügt über die notwendige Qualifikation und das entsprechende Fachwissen, um sensible Informationen äußerst vertraulich zu behandeln und gleichzeitig den Hinweisgebern die bestmögliche Unterstützung in einer unvoreingenommenen Atmosphäre zu bieten. Gründliche Untersuchungen werden gewährleistet sowie angemessene Maßnahmen, wobei stets die Privatsphäre und die Rechte aller Beteiligten gewahrt werden. Die Auslagerung von Meldeverfahren trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei. Sondern sie kann auch das Ansehen eines Unternehmens hinsichtlich Ethik und Verantwortung erheblich verbessern. Für potenzielle Kunden, Investoren oder andere Interessengruppen kann dadurch die Attraktivität des Unternehmens steigen.
Mit Cortina Consult als ihr externer Meldestellenbeauftragter erwarten Sie attraktive Vorteile. Wir helfen Ihnen zuverlässig bei der Umsetzung aller nötigen Maßnahmen hinsichtlich des HinSchG. Dadurch wird für Sie das Risiko rechtlicher Haftungen erheblich minimiert. Eines unserer Hauptanliegen ist der Schutz des Hinweisgebers durch gewissenhafte Unvoreingenommenheit. Ihre Vorteile durch uns als externer Meldestellenbeauftragter haben wir hier einmal zusammengefasst:
Dass ein Meldestellenbeauftragter immer auf dem neuesten Stand ist, was immer wieder neu eintretende Vorschriften und Gesetze betrifft ist von enormer Wichtigkeit. Da der Meldestellenbeauftragte speziell auf diese Thematik fokussiert ist, ist diese Anforderung leichter zu erfüllen, als wenn ein interner Mitarbeitet diese erfüllen muss und zeitgleich weitere Tätigkeiten ausübt.
Basierend auf der Anforderung immer auf dem neuesten Stand zu sein, ist die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften für einen externen Meldestellenbeauftragten oberste Priorität. Das Einhalten von Fristen kann optimal gewährleistet werden und etwaige Änderungen in neu eintretenden Gesetzen können direkt umgesetzt werden.
Unsere Meldestellenbeauftragten sind qualifizierte Fachleute, welche über die nötige Expertise verfügen um für Ihr Unternehmen eine Bereicherung darzustellen. Die Steigerung ethischer Aspekte innerhalb der Unternehmenskultur ist hierbei nur einer von vielen Vorteilen. Schnelle und effiziente Bearbeitung und Umsetzung ist hier ebenfalls garantiert.
Dem externen Meldestellenbeauftragten ist es zudem möglich, sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen zu bearbeiten. So können etwaige Schäden möglich effektiv minimiert werden und Missstände können schnell aufgedeckt und zeitnah beseitigt werden.
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Ein Meldestellenbeauftragter übernimmt die Verantwortung für die Verwaltung des internen Meldesystems eines Unternehmens und die Bearbeitung eingehender Hinweise. Diese Position kann von einem Mitarbeiter des Unternehmens oder von einem externen Dienstleister, wie Cortina Consult, besetzt werden. Die Aufgaben und Qualifikationen, die für Meldestellenbeauftragte erforderlich sind, sind in §14 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) festgelegt.
Die Entscheidung, einen externen Meldestellenbeauftragten zu beauftragen, stellt eine Form des Outsourcings dar, bei dem bestimmte Aufgaben an einen externen Dienstleister ausgelagert werden. Häufig wird dafür spezielle Meldesoftware verwendet. Hinweisgeber haben die Möglichkeit, ihre Hinweise entweder intern im Unternehmen oder an ein externes Meldesystem zu übermitteln.
Der Meldestellenbeauftragte, ob intern oder extern, ist jedoch ausschließlich für die Verwaltung des internen Meldesystems innerhalb des Unternehmens verantwortlich. Die Zuständigkeit für externe Meldesysteme liegt gemäß §19ff des HinSchG bei den entsprechenden Behörden.
Der Meldestellenbeauftragte hat gemäß den Vorgabendes HinSchG und der EU-Whistleblower-Richtlinie verschiedene Verantwortlichkeiten, die im Folgenden aufgeführt sind:
Zudem ist es wichtig, die folgenden Leitlinien zu beachten:
Alle Unternehmen, die nach HinSchG zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet sind, sollten überlegen, ob es Mitarbeitende gibt, die die Aufgabe des Meldestellenbeauftragten übernehmen können. Dabei können die folgenden Fragen Anhaltspunkte bilden:
Zusätzlich zu unseren Meldestellenbeauftragten bieten wir eine breite Palette weiterer Dienstleistungen an, um Ihnen umfassende Unterstützung zu bieten. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter durch unsere E-Learning-Angebote weiterzubilden. Wir verfügen über eine Vielzahl von Tools und Ressourcen, die es uns ermöglichen, Ihnen die bestmögliche Unterstützung anzubieten.
Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat) | Externer MSB (125€ / Monat Festpreis) |
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✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand) | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ Datenschutz inklusive Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken. |
Unternehmen stehen vor einigen Herausforderungen, wenn es darum geht, eingehende Meldungen von Hinweisgebenden angemessen zu bearbeiten.
Die Anforderungen an Meldestellenbeauftragte gemäß §15 Absatz 2 des HinSchG konzentrieren sich auf die erforderliche Fachkompetenz, die aus verschiedenen Kriterien besteht, um sicherzustellen, dass diese Fachkompetenz gewährleistet ist.
Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass Meldestellenbeauftragte ein Verständnis für die Funktion, die Befugnisse und die Bedeutung der Unabhängigkeit der Meldestelle besitzen. Dies bildet die Grundlage für die Qualifikation. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist von entscheidender Bedeutung, um die Integrität der Meldestelle zu gewährleisten.
Die Fachkompetenz gemäß HinSchG umfasst wichtige Aufgaben wie:
Es ist nicht erforderlich, dass Meldestellenbeauftragte ausschließlich Juristen sind, da detaillierte rechtliche Kenntnisse nicht zwingend erforderlich sind.
Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass nachweisbare Fachkompetenz vorhanden ist. Das bloße Vorhandensein dieser Fachkompetenz allein reicht nicht aus. Qualifizierte Weiterbildungen und Schulungen, die anerkannt sind, gelten als geeignete Nachweise und sollten entsprechend dokumentiert werden.
Durch die Teilnahme an unserem Online-Kurs werden Sie in die Lage versetzt, die Rolle eines Meldestellenbeauftragten gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz kompetent auszufüllen und das interne Meldesystem effektiv zu leiten. Dieser Kurs bietet eine umfassende Einführung in die wesentlichen Aspekte der Einrichtung und Pflege eines internen Meldesystems, einschließlich einer detaillierten Betrachtung des rechtlichen Rahmens.
Unsere E-Learning-Ausbildung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern bietet auch äußerst wertvolle und praxisnahe Einblicke. Wir stellen Ihnen hilfreiche Vorlagen zur Verfügung, die Sie in Ihrer Funktion als Meldestellenbeauftragter effektiv nutzen können. Mithilfe realistischer Fallbeispiele haben Sie die Gelegenheit, Ihr Fachwissen zu vertiefen und in der Praxis anzuwenden.
Unser Hauptaugenmerk liegt auf der praxisorientierten Umsetzung, und wir konzentrieren uns darauf, Ihnen Informationen zu vermitteln, die Sie direkt in Ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden können. Das Fachkunde-HinSchG-Seminar vermittelt Ihnen ein umfassendes Verständnis der Whistleblower-Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf Unternehmen. Sie werden erlernen, wie Sie ein Meldesystem einrichten und aufrechterhalten, wobei die Bedeutung von Vertraulichkeit und dem Schutz von Hinweisgebern stets im Vordergrund steht.
Der Kurs beinhaltet anspruchsvolle praktische Übungen, die Ihr Verständnis vertiefen werden. Nach Abschluss des Kurses sind Sie in der Lage, die Funktion eines Whistleblowing-Beauftragten wahrzunehmen und eine ethisch einwandfreie interne Berichterstattung sicherzustellen.
Die Meldestellen-Schulung der Cortina Academy gewährleistet, dass Sie oder Ihre Ombudsperson über das erforderliche Fachwissen verfügen und bestens für die Aufgaben eines Meldestellenbeauftragten vorbereitet sind.
Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.
Unternehmen, die die HinSchG-Vorgaben nicht frist- oder ordnungsgemäß umsetzen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000€ rechnen. Darüber hinaus schadet solch ein Verhalten der Reputation des Unternehmens, was weitere Folgen nach sich ziehen kann.
Laden Sie hier eine Checkliste zur Wahl des Hinweisgebersystems als PDF-Dokument herunter und finden Sie heraus, ob Ihr Meldekanal den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie den wesentlichen betrieblichen Kriterien entspricht.
Benötigt unser Hamburger Unternehmen zwingend einen Meldestellenbeauftragten? Ja, alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind nach dem HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Dies kann durch einen internen oder externen Meldestellenbeauftragten erfolgen. Die Verpflichtung gilt unabhängig von der Branche und umfasst auch Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Hamburg.
Welche Vorteile bietet ein externer gegenüber einem internen Meldestellenbeauftragten? Externe Meldestellenbeauftragte bieten Objektivität, Fachexpertise und Kostentransparenz. Sie sind unabhängig von internen Strukturen und können neutraler agieren. Zudem haben sie oft mehr Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Arten von Hinweisen und können professionellere Lösungsansätze entwickeln. Ein weiterer Vorteil ist die Haftungsreduzierung für das Unternehmen, da der externe Dienstleister für seine Tätigkeit verantwortlich ist.
Können Meldungen auch anonym erfolgen? Ja, unser System ermöglicht vollständig anonyme Meldungen. Hinweisgeber können ihre Identität vollständig schützen und trotzdem kommunizieren. Allerdings ist zu beachten, dass anonyme Meldungen oft schwieriger zu bearbeiten sind, da Rückfragen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Wir empfehlen daher, zumindest einen vertraulichen Kontakt zu ermöglichen.
Was passiert nach einer Meldung? Jede Meldung wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Wir führen eine erste Bewertung durch und empfehlen geeignete Maßnahmen. Der Hinweisgeber wird über den Fortschritt informiert. Der gesamte Prozess ist strukturiert und folgt klaren Zeitvorgaben: Innerhalb von drei Monaten muss eine abschließende Rückmeldung erfolgen, es sei denn, die Komplexität des Falls erfordert eine Verlängerung.
Welche Branchen sind in Hamburg besonders betroffen? Hafenwirtschaft, Logistik, Medienunternehmen und Finanzdienstleister haben aufgrund ihrer Geschäftsmodelle erhöhte Compliance-Risiken und profitieren besonders von professionellem Hinweisgeberschutz. Auch Technologieunternehmen, Beratungsfirmen und internationale Konzerne mit Niederlassungen in Hamburg sollten ihre Compliance-Strukturen überprüfen.
Wie schnell kann die Implementierung erfolgen? Nach Vertragsabschluss ist das System innerhalb von 2-4 Wochen einsatzbereit. Dies umfasst die technische Einrichtung und erste Mitarbeiterschulungen. Bei komplexeren Anforderungen oder größeren Unternehmen kann der Implementierungsprozess auch 6-8 Wochen dauern.
Was kostet ein externer Meldestellenbeauftragter? Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und Anforderungen. Unser Grundpaket beginnt bei 125 Euro pro Monat und umfasst alle wesentlichen Leistungen. Für größere Unternehmen oder spezielle Anforderungen erstellen wir individuelle Angebote. Wichtig ist: Die Kosten sind planbar und transparent – es gibt keine versteckten Zusatzgebühren.
Wie wird die Vertraulichkeit gewährleistet? Alle unsere Mitarbeiter unterliegen strengen Verschwiegenheitspflichten. Darüber hinaus sind unsere Systeme nach höchsten technischen Standards gesichert. Wir verwenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und moderne Sicherheitstechnologien. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland gespeichert und verarbeitet.
Müssen Mitarbeiter über das Hinweisgebersystem informiert werden? Ja, das HinSchG verpflichtet Unternehmen zur Information ihrer Mitarbeiter über das Hinweisgebersystem. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung entsprechender Informationsmaterialien und führen auf Wunsch Informationsveranstaltungen durch. Eine offene Kommunikation über das System ist wichtig für dessen Akzeptanz und Wirksamkeit.
Was ist mit grenzüberschreitenden Sachverhalten? Hamburg als internationale Handelsstadt ist besonders von grenzüberschreitenden Geschäften geprägt. Wir haben Erfahrung im Umgang mit internationalen Compliance-Fragen und arbeiten bei Bedarf mit Experten in anderen Ländern zusammen. Dies ist besonders wichtig bei Korruptionsfällen oder anderen Verstößen, die mehrere Jurisdiktionen betreffen.
Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) praxisnah und rechtssicher umzusetzen – digital, so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen. Als spezialisierter Beratungsdienstleister und externer Meldestellenbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihre interne Meldestelle alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Organisation vor rechtlichen sowie reputativen Risiken geschützt ist.
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