Cortina Consult stellt den ext. Meldestellenbeauftragten zum Betrieb des Hinweisgebersystems in Ihrem Frankfurter Unternehmen– Fachkunde und Übernahme der Verantwortung inklusive.
Als Finanzhauptstadt Deutschlands und Mainmetropole ist Frankfurt eine Stadt mit vielen großen und kleinen Unternehmen. Besonders in dieser Region ist daher der Hinweisgeberschutz von großer Bedeutung, da er in vielen Unternehmen umgesetzt werden muss. Die hohe Unternehmensdichte in der Rhein-Main-Region liegt sicherlich auch nicht zuletzt an seinem internationalen Flughafen, was die Stadt zu einem wichtigen Handelsplatz macht. Dies spiegelt sich auch in der Frankfurter Messe wieder.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz von Hinweisgebenden vor Repressalien und gibt Unternehmen die Möglichkeit, zwischen internen und externen Meldelösungen zu wählen. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, die Aufgabe der Umsetzung des Gesetzes an Externe wie beispielsweise Cortina Consult auszulagern. Besonders kleinere und mittelständische Unternehmen können von dieser Lösung profitieren, da sie möglicherweise nicht über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse verfügen.
Mithilfe von externen Experten für das HinSchG können diese Unternehmen sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen optimal umgesetzt werden. Dabei spielt besonders die zeitliche Komponente eine wichtige Rolle. So können externe Meldestellenbeauftragte dafür sorgen, dass die gesetzlichen Fristen zur Umsetzung eingehalten werden.
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Verantwortung für ihr Melde- und Hinweisgebersystem an unabhängige Dritte als externe Meldestellenbeauftragte übertragen. Dies bietet ihnen vor allem die folgenden Vorteile:
Der eMSB stellt sicher, dass durch Einhalten der gesetzlichen Fristen das Bußgeldrisiko minimiert wird
Mit einem eMSB setzen Sie auf erfahrene Fachleute, die alle Hinweise fair, zeitnah und angemessen bearbeiten
Mit Inanspruchnahme eines eMSB haftet dieser Dienstleister für das potentielle Risiko
Als externer und unabhängiger Partner sorgt der eMSB dafür, dass Interessenskonflikte vermieden werden
Eine zuverlässig verwaltete Meldestelle kann den guten Ruf Ihres Unternehmens schützen
Der eMSB ist stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern
Unsere zertifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie vor allem in folgenden Stadtbezirken und über die Stadtgrenzen hinaus:
Die Rolle des Meldestellenbeauftragten ergibt sich aus §14 HinSchG. Danach muss der externe Meldestellenbeauftragte über eine Fachkunde verfügen, die gesetzlich festgelegt ist. Somit ist ein externer Meldestellenbeauftragter eine Person, die von einem für den Betrieb der internen Meldestelle sowie die Bearbeitung der eingehenden Hinweise beauftragte wurde.
Ausgehend vom HinSchG sowie der EU-Whistleblower-Richtlinie umfassen die Aufgaben des Meldestellenbeauftragten die folgenden neun Punkte:
Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat) | Externer MSB (125€ / Monat Festpreis) |
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✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand) | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ Datenschutz inklusive Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken. |
Die Anforderungen an die Meldestellenbeauftragten reichen von der Meldung bis zur Lösung und umfassen u.a. die folgenden Aspekte:
Die Meldestellenbeauftragten sind damit beauftragt, die eingehenden Hinweise auf ihre Relevanz und Stichhaltigkeit zu prüfen.
Nach abgeschlossener Prüfung der Meldung, nimmt die Ombudsperson die Durchführung des Meldeverfahrens vor. Diese umfasst die Eingangsbestätigung, Kommunikation mit Hinweisgeber, Rückmeldung und den Abschluss des Verfahrens.
Besonders wichtig ist, dass die Ombudsperson die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen in jedem Fall einhält.
Das Meldestellen-Team muss stets losgelöst von Interessenskonflikten handeln können und sicher stellen, dass jedem Hinweis mit der selben Sorgfalt nachgegangen wird.
Es muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden, dass die Meldestellenbeauftragten die Bearbeitung von Hinweisen unvoreingenommen und unabhängig vornehmen können.
Ihre Meldestelle lebt von dem Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass Ihre Ombudspersonen die Vertraulichkeit der Meldestelle wahren und die Anonymität der Hinweisgebenden nicht zuwider handeln.
Schließlich umfassen die praktischen Anforderungen an Ihr Meldestellen-Team das Ergreifen von Folgemaßnahmen.
Durch die Teilnahme an unserem Online-Kurs erwerben Sie die erforderliche Fachkunde, um die interne Meldestelle gesetzeskonform zu verwalten. Dieser Kurs bietet eine umfassende Einführung in die entscheidenden Aspekte der Implementierung und Pflege eines internen Meldesystems, einschließlich des rechtlichen Rahmens.
Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.
Alle Unternehmen, die nach HinSchG zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet sind, sollten überlegen, ob es Mitarbeitende gibt, die die Aufgabe des Meldestellenbeauftragten übernehmen können. Dabei können die folgenden Fragen Anhaltspunkte bilden:
Sofern diese Überlegung sowie der Vergleich verschiedener Anbieter für externe Meldestellenbeauftragte ergeben, dass die Auslagerung der Aufgabe lohnenswert ist, sollte ein Unternehmen die relevanten Anbieter kontaktieren.
Außerdem kann ein externer Meldestellenbeauftragter die Komplexität innerhalb eines Unternehmens minimieren und dazu beitragen, dass weniger Koordinationsbedarf besteht.
Das Outsourcing der Aufgabe des Meldestellenbeauftragten an qualifizierte Fachleute wie uns bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Neben der Unvoreingenommenheit bieten wir effektive Unterstützung in allen Fragen rund um die Umsetzung des HinSchG. Dies reduziert das Risiko rechtlicher Haftung, steigert die Effizienz und Effektivität und verbessert den Schutz des Hinweisgebers erheblich.
Unsere Meldestellenbeauftragten sind hochqualifizierte und erfahrene Fachleute, die sich für die Einhaltung der Gesetze und die Förderung ethischen Verhaltens einsetzen. Sie legen großen Wert darauf, dass alle Hinweisgeber fair behandelt und ihre Anliegen zeitnah und angemessen bearbeitet werden.
Einer der wichtigsten Vorteile der Inanspruchnahme eines externen Meldestellenbeauftragten ist, dass er stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern ist. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, sich schnell auf Änderungen in der Gesetzeslandschaft einzustellen und diese in ihre Verfahren einzubeziehen.
Zudem sind unsere Beauftragten erfahren im Umgang mit den verschiedenen gesetzlichen Fristen und Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern. Wenn Sie diese Aufgabe in die Hände eines professionellen Dritten legen, können Sie sich sicher sein, dass alle relevanten gesetzlichen Fristen eingehalten werden und dass Ihre Organisation alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält.
Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass er sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeiten kann. So kann schneller auf aufgedeckte Missstände reagiert werden und das Risiko eines weiteren Schadens für Ihre Organisation oder ihre Interessengruppen minimiert werden.
Unternehmen stehen vor einigen Herausforderungen, wenn es darum geht, eingehende Meldungen von Hinweisgebenden angemessen zu bearbeiten.
Unternehmen, die die HinSchG-Vorgaben nicht frist- oder ordnungsgemäß umsetzen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000€ rechnen. Darüber hinaus schadet solch ein Verhalten der Reputation des Unternehmens, was weitere Folgen nach sich ziehen kann.
Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) praxisnah und rechtssicher umzusetzen – digital, so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen. Als spezialisierter Beratungsdienstleister und externer Meldestellenbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihre interne Meldestelle alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Organisation vor rechtlichen sowie reputativen Risiken geschützt ist.
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