HinSchG – Fachkundeschulung zum Betrieb der internen Meldestelle

Alle intern am Hinweisgebersystem beteiligten Personen (Ombudsmann HinSchG) müssen über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Um diese nachweisen zu können, ist eine Fachkunde-Schulung unumgänglich (§15 Absatz 2 HinSchG). Nutzen Sie unser umfassendes E-Learning-Portal zur Umsetzung der Anforderungen!

Fachkunde Schulung

Was wird im Zusammenhang mit dem HinSchG unter Fachkunde verstanden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde im Mai 2023 verabschiedet und ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Das HinSchG verpflichtet Unternehmen, eine interne Meldestelle für alle Mitarbeitenden einzurichten. Damit soll vor allem der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) gewährleistet werden.

Der Betrieb einer internen Meldestelle erfordert qualifizierte Mitarbeitende, die mit der Bearbeitung der eingehenden Hinweise betraut sind. Die wohl wichtigste Anforderung an Ihre Meldestellenbeauftragten ist die in § 15 Abs. 2 HinSchG geregelte erforderliche Fachkunde. Diese setzt sich aus verschiedenen Anforderungen zusammen, die gewährleistet sein müssen.

Geschäftsführer, Compliance-Beauftragte, Compliance Officer, Compliance Manager, die in Unternehmen oder Kommunen beschäftigt bzw. für die Umsetzung und Einhaltung der Compliance-Richtlinien verantwortlich sind – ganz egal, wie sie ausgebildet wurden (Juristen, Betriebswirte etc.), Projektverantwortliche für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Der Crashkurs ist auch was für (Nachwuchs-)Führungskräfte und Quereinsteiger im Bereich Compliance, Manager, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen und Compliance-Verantwortliche, die sich praxisrelevantes Expertenwissen aneignen wollen, um eine Fachkundeschulung für interne Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) durchzuführen.

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HinSchG Fachkunde Kurs

Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.

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Schulung des Fallmanagers/ Meldestellenbeauftragten

Unsere Schulung vermittelt alle wesentlichen Grundlagen zur Einhaltung der HinschG-Anforderungen.

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Mehr Informationen

Inhalte unserer Fachkundeschulung

Die Fachkunde Schulung richtet sich an Meldestellenbeauftragte sowie alle Mitarbeiter im Unternehmen, die mit dem Betrieb der internen Meldestelle beauftragt sind und umfasst insgesamt 10 Lektionen. In diesen Lektionen erfahren Sie alles Wissenswerte und praktische Tipps rund um die Einhaltung der HinSchG-Anforderungen. Dabei liegt der Fokus auf den folgenden Themenfeldern:

In dieser Lektion erfahren Sie, in welchem Kontext das HinSchG entstanden ist, welche Fristen für Ihr Unternehmen zur Einrichtung einzuhalten sind und welche bedeutendsten Kriterien für eine interne Meldestelle gelten.

Sie fragen sich, was Sie bei der Bearbeitung von Meldungen beachten müssen und welche Aspekte Sie bei der Kommunikation mit Hinweisgebern unbedingt vermeiden sollten. 

Bevor mit der Bearbeitung begonnen werden kann, muss eine Glaubwürdigkeitsprüfung und Quellenbewertung durchgeführt werden. Was genau darunter zu verstehen ist, zeigen wir Ihnen anhand eines Fallbeispiels.

Sie sind unsicher, wie Sie mit der Bearbeitung der eingegangenen Hinweise beginnen sollen? In dieser Lektion nehmen wir Sie virtuell an die Hand und zeigen Ihnen den Ablauf sowie die wichtigsten Bearbeitungsschritte.

Können aufgrund von Hinweisen Unklarheiten entstehen, die einen Bedarf für Rückfragen ergeben? Natürlich. Die richtigen Fragetechniken, Kommunikationsrichtlinien etc., stellen wir Ihnen in dieser Lektion vor.

In dieser Lektion werden wir uns mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Meldestelle befassen. Dabei gehen wir besonders auf die Geheimhaltungspflichten laut HinSchG ein.

Die in dieser Lektion dargelegten Informationen beinhalten die verschiedenen Informationspflichten, die eine interne Meldestelle gegenüber Hinweisgebern zu erfüllen hat.

In dieser Lektion befassen wir uns mit den wichtigen Dokumentationspflichten, die den Meldestellen durch das Gesetz auferlegt werden.

In dieser inhaltlich letzten Lektion befassen wir uns mit einem der zentralen Aspekte des Gesetzes sprechen: Der Schutz der Identität der Hinweisgebenden.

In dieser Lektion fassen wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zum Hinweisgeberschutz zusammen. Vergessen Sie nicht für detaillierte Informationen unser Fachkunde-Wiki zu verwenden!

Bearbeiten Sie den Kurs in Ihrem individuellen Lerntempo, denn Sie erhalten einen eigenen Akademiezugang. Damit haben Sie über einen beliebigen Webbrowser online Zugriff auf die Schulungsinhalte.

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Ihre Vorteile mit unserer Fachkundeschulung

Noch Fragen zur Fachkunde-Schulung?

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Fachkunde-Schulung. Sie haben noch weitere Fragen oder sind unsicher, welche die richtige Schulung für Ihr Unternehmen ist? Schicken Sie uns eine kurze Nachricht – wir nehmen uns gerne die Zeit um Ihre Anforderungen im Detail zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Schulung immer auf dem neusten Stand der gesetzlichen und konventionellen Normen?

Ja, unsere Fachkunde-Schulung ist immer auf dem neuesten Stand.

Um dem Anspruch, stets einen Schritt voraus zu sein, gerecht zu werden, stellen wir sicher, dass diese stets den neuesten Erkenntnissen und Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes entspricht.

Wer sollte an der Schulung teilnehmen?

Alle intern am Hinweisgebersystem beteiligten Personen (Ombudsmann HinSchG), da Sie über ausreichende Fachkenntnisse verfügen müssen.

Erhalte ich einen Nachweis über das Absolvieren der Schulung?

Unsere Schulung zeichnet sich nicht nur durch Aktualität und Fachkompetenz aus, sondern auch durch die Anerkennung des Lernerfolgs. Jeder erfolgreiche Abschluss der Schulung wird mit einem rechtssicheren Zertifikat belohnt, das weit mehr als nur eine Bestätigung des Erlernten ist. Das Zertifikat dient als wichtiges offizielles Dokument zur Vorlage bei Audits und Behördenkontrollen.

Wie lange dauert die Schulung?

Da es sich um eine Online-Schulung handelt, bei der Sie Tempo und Lernfrequenz selbst bestimmen können, variiert die Dauer der Schulung. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Lerneinheiten individuell anzupassen und in dem für Sie passenden Lerntempo absolvieren. Die Möglichkeit, von jedem Ort auf die Lerninhalte zugreifen zu können, ermöglicht es Ihnen, flexibel Lernfortschritte zu machen.

Wie häufig muss die Schulung durchgeführt werden?

Mit der Teilnahme an unserem Online-Kurs erwerben Sie das erforderliche Fachwissen, um als Meldestellenbeauftragter in Übereinstimmung mit der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz das interne Meldesystem zu verwalten. Nach Abschluss des Kurses werden die Teilnehmer/innen in der Lage sein, als Whistleblowing-Beauftragte zu fungieren und eine ethische interne Berichterstattung zu gewährleisten. Der Kurs muss nicht zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.

Sie haben Fragen?
– Wir beraten Sie gerne

Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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