Nachweis der Fachkunde im eigenen Tempo via E-Learning erwerben.
Alle intern am Hinweisgebersystem beteiligten Personen (Ombudsmann HinSchG) müssen über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Um diese nachweisen zu können, ist eine Fachkunde-Schulung unumgänglich (§15 Absatz 2 HinSchG). Nutzen Sie unser umfassendes E-Learning-Portal zur Umsetzung der Anforderungen!
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Mehr InformationenFachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.
Acquire specialist knowledge for the operation of the internal reporting office: Certification for the whistleblower system in accordance with the EU Directive.
Sollten Sie umfangreichere Anforderungen haben und / oder spezifische Fragen mit einem unserer Berater klären wollen: Schicke Sie uns eine kurze Nachricht – wir nehmen uns gerne die Zeit, um Ihre Anforderungen im Detail zu besprechen.