NIS-2 Richtlinie

NIS-2 Richtlinie

Als spezialisierte NIS-2-Berater helfen wir Unternehmen dabei, die Anforderungen der neuen EU-Cybersicherheitsrichtlinie erfolgreich zu erfüllen – so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen.

NIS-2 Richtlinie

NIS-2 as a Service

Die NIS-2-Richtlinie trat am 16. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft und erweitert die Cybersicherheitsanforderungen dramatisch. Ca. 30.000 deutsche Unternehmen sind betroffen – 15-mal mehr als bisher. Trotz Verzögerungen bei der nationalen Umsetzung (voraussichtlich Herbst 2025) drohen hohe Bußgelder bis 10 Mio. Euro und persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Die Cortina Consult GmbH begleitet seit Jahren Unternehmen bei kritischen Infrastruktur-Regularien und verfügt über tiefgreifende Expertise in EU-Cybersicherheitsrichtlinien und BSI-Compliance.

Unser interdisziplinäres Team aus NIS-2-Experten, Cybersecurity-Spezialisten und Regulatorik-Beratern unterstützt Sie bei der vollständigen NIS-2-Vorbereitung. Von der Betroffenheitsprüfung über den strukturierten Compliance-Aufbau bis zur BSI-Registrierung – für rechtzeitige Compliance ohne böse Überraschungen.

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Services – Produkte – Informationssicherheit

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Zukunftssichere EU-Cybersicherheit für kritische Einrichtungen

Ihre NIS-2-Herausforderungen

  • Unklare Betroffenheit durch NIS-2
  • Gesetzgebung verzögert sich bis Herbst 2025
  • Bußgelder bis 10 Mio. Euro drohen
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • 18 kritische Sektoren betroffen
  • Komplexe Melde- und Nachweispflichten

Unsere NIS-2-Lösung

  • Professionelle Betroffenheitsprüfung
  • Frühzeitige Compliance-Vorbereitung
  • Rechtssichere Umsetzung aller Anforderungen
  • Strukturierte BSI-Registrierung
  • Branchenspezifische Expertise
  • Kontinuierliche Melde- und Auditbegleitung
Compliance Team

Spezialisiertes NIS-2-Kompetenzteam

NIS-2 ist eine komplexe EU-Richtlinie mit weitreichenden Konsequenzen für kritische Infrastrukturen. Unser Team vereint alle notwendigen Kompetenzen für eine erfolgreiche Compliance-Vorbereitung.

  • NIS-2-Experten: Tiefgreifende Kenntnis der EU-Richtlinie und nationaler Umsetzung
  • Cybersecurity-Spezialisten: Praktische Umsetzung der technischen Anforderungen
  • Berater: Erfahrung mit kritischen Infrastrukturen und BSI-Compliance
  • Juristen: EU-Richtlinien und deutsche Umsetzungsgesetze
  • Incident-Response-Teams: Meldepflichten und Krisenmanagement

Aufbau der NIS-2-Strukturen im ISMS

Schritt 1: Richtlinie verfassen

Identifizieren und klassifizieren der Assets. Welche Werte/Informationen sollen geschützt werden? Wie sensibel sind diese Werte?

Schritt 2: Strukturen schaffen

Festlegung der Strukturen für die Umsetzung des ISMS und des Risikomanagements

Schritt 3: Regelbetrieb

Prozesse des ISMS abteilungsübergreifend in den Arbeitsalltag integrieren

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Mehr Informationen

Häufige Fragen zu NIS-2

Welche Unternehmen sind von NIS-2 betroffen?

NIS-2 betrifft Unternehmen in 18 kritischen Sektoren (Energie, Verkehr, Gesundheit, Finanz, Wasser, IT, Telekom, etc.) basierend auf Größe (Mitarbeiter/Umsatz) und Bedeutung. Ca. 30.000 deutsche Unternehmen sind betroffen – 15-mal mehr als bei der bisherigen KRITIS-Regulierung.

Wann tritt NIS-2 in Deutschland in Kraft?

Die ursprüngliche Umsetzungsfrist (Oktober 2024) wurde verpasst. Nach den Neuwahlen wird mit einer Verabschiedung des NIS2UmsuCG frühestens im Herbst 2025 gerechnet. Trotz Verzögerung sollten sich Unternehmen jetzt vorbereiten, da keine Übergangsfrist gewährt wird.

Welche Strafen drohen bei NIS-2-Verstößen?

Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Zusätzlich haften Geschäftsführer und Vorstände persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsmaßnahmen – eine Haftung, die nicht delegiert werden kann.

Was sind die wichtigsten NIS-2-Anforderungen?

Zentrale Anforderungen sind: Risikoanalyse und Cybersicherheitsmaßnahmen, Incident-Response und Meldepflichten an das BSI, Backup- und Krisenmanagement, Lieferkettenrisikomanagement, Schwachstellenmanagement und regelmäßige Cybersicherheitsschulungen für das Management.

Kann NIS-2 auf bestehende Standards aufbauen?

Ja, bestehende Standards wie ISO 27001, IT-Grundschutz oder KRITIS-Maßnahmen bilden eine gute Basis, decken aber nicht alle NIS-2-Anforderungen ab. Zusätzliche Maßnahmen insbesondere bei Meldepflichten, Lieferkettenmanagement und Management-Verantwortung sind erforderlich.

Sollten wir mit der NIS-2-Vorbereitung warten?

Nein! Trotz Verzögerung bei der Gesetzgebung sollten Sie sich jetzt vorbereiten. Die Grundanforderungen sind bekannt, und bei Inkrafttreten gibt es keine Übergangsfrist. Frühzeitige Vorbereitung vermeidet Zeitdruck und nutzt aktuell noch verfügbare Beratungsressourcen.

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Sie suchen eine spezielle Schulung, die genau auf Ihre NIS-2-Herausforderungen zugeschnitten ist? Sprechen Sie uns an! Wir entwickeln individuell angepasste Schulungskonzepte, die Ihre konkreten Fragen und Anforderungen zur NIS-2-Richtlinie, Cybersicherheits-Compliance und kritischen Infrastrukturen gezielt adressieren.

Sie haben Fragen?
– Wir beraten Sie gerne

Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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