Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG

Als spezialisierte Berater helfen wir Unternehmen dabei, die Vorgaben des HinSchG rechtssicher umzusetzen – so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen.

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz as a Service

Seit dem 2. Juli 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung interner Meldestellen. Besonders der Mittelstand steht vor der Herausforderung, rechtssichere Whistleblowing-Systeme zu implementieren und dabei Datenschutz sowie Prozessanforderungen zu erfüllen.

Die Cortina Consult GmbH unterstützt seit Jahren Unternehmen bei der Umsetzung komplexer Compliance-Anforderungen und verfügt über tiefgreifende Expertise im Hinweisgeberschutz.

Unser interdisziplinäres Team aus Compliance-Experten, Juristen und IT-Spezialisten begleitet Sie von der ersten Analyse bis zur vollständigen Implementierung rechtssicherer Hinweisgebersysteme. Dabei setzen wir auf bewährte digitale Lösungen, umfassende Schulungen und kontinuierliche Betreuung.

HinSchG as a Service

Services – Produkte – Hinweisgeberschutz

Externer Meldestellenbeauftragter

Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.

ab 125€ / pro Monat
Parlabox Whistleblower Software

Die All-in-One Software für den Betrieb einer internen Meldestelle mit Bestpreisgarantie.

33€ / pro Monat
E-Learning Sprachen
E-Learning
HinSchG Fachkunde Kurs

Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.

190€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
290€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
370€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:

Rechtssichere Whistleblowing-Compliance ohne Risiko

Ihre Herausforderungen

  • Komplexe Anforderungen des HinSchG
  • Bußgelder bis 20.000 € bei Nicht-Umsetzung
  • Datenschutz-konforme Systeme nötig
  • Keine interne Compliance-Expertise
  • Zeitdruck durch Umsetzungsfristen
  • Reputationsrisiken bei Missständen

Unsere HinSchG-Lösung

  • Vollständig rechtskonforme Implementierung
  • DSGVO-konforme Hinweisgebersysteme
  • Digitale Meldestellen mit Verfügbarkeit
  • Professionelle Fallannahme & -bearbeitung
  • Umfassende Mitarbeiterschulungen
  • Kontinuierliche Compliance-Betreuung
Compliance Team

Spezialisiertes Compliance-Team

Hinweisgeberschutz erfordert interdisziplinäre Expertise. Unser Team vereint alle notwendigen Kompetenzen für eine rechtssichere und praxistaugliche HinSchG-Umsetzung.

  • Compliance-Experten: Spezialisiert auf Whistleblowing-Verfahren
  • Juristen: Expertise in Arbeits- und Compliance-Recht
  • IT-Spezialisten: Sichere, DSGVO-konforme Systeme
  • Schulungsexperten: Effektive Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Projektmanager: Strukturierte und termingerechte Umsetzung

Alles beginnt mit einem Gespräch

Schritt 1: Videocall zur Besprechung Ihrer Anforderungen

Vereinbaren Sie einen (kostenlosen) Beratungstermin. Alle offenen Fragen werden geklärt - von der Einrichtung der Meldekanäle bis zum Regelbetrieb.

Schritt 2: Einrichtung der Meldekanäle

Das HinSchG ist für alle Unternehmen gleich, Unternehmen sind individuell! Die Konfiguration der Meldestelle erfolgt nach Ihren Anforderungen und Vorgaben.

Schritt 3: Cortina Consult als ext. Meldestellenbeauftragter

Cortina Consult unterstützt Sie als externer Meldestellenbeauftragter Schritt für Schritt bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernimmt für Sie korrekte Bearbeitung, Überwachung, Prüfung und Koordination eingereichter Hinweise.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Häufige Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Muss mein Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten?

Ja, wenn Ihr Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte hat oder in bestimmten Branchen wie Finanzdienstleistungen, Verkehrssicherheit oder Umweltschutz tätig ist. Die Pflicht besteht unabhängig von der Rechtsform und umfasst sowohl private Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen.

Welche Kosten entstehen durch eine interne Meldestelle?

Die Kosten variieren je nach gewählter Lösung. Ein externer Dienstleister kostet ab etwa 125€ monatlich, während ein interner Meldestellenbeauftragter zunächst günstiger erscheint, aber Ausbildungs- und Weiterbildungskosten verursacht. Zusätzlich fallen Kosten für Software, Dokumentation und Schulungen an.

Was passiert, wenn ich keine Meldestelle einrichte?

Bei Verstößen gegen das HinSchG drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber können sogar mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich besteht das Risiko von Reputationsschäden und zivilrechtlichen Ansprüchen betroffener Hinweisgeber.

Können Hinweise auch anonym erfolgen?

Ja, anonyme Meldungen sind grundsätzlich möglich und müssen von der Meldestelle bearbeitet werden. Allerdings ist der Schutz anonymer Hinweisgeber eingeschränkt, da Vergeltungsmaßnahmen schwerer nachzuweisen sind. Dennoch können auch anonyme Hinweise zu wichtigen Erkenntnissen führen.

Wer darf nicht als Meldestellenbeauftragter fungieren?

Personen mit Interessenkonflikten sind ausgeschlossen, insbesondere Geschäftsführer, Compliance-Leiter, Personalverantwortliche und Revisionsleiter. Der Meldestellenbeauftragte muss unabhängig agieren können und darf nicht in Bereichen tätig sein, die selbst Gegenstand von Meldungen werden könnten.

Wie lange müssen Meldungen aufbewahrt werden?

Alle Meldungen und Bearbeitungsschritte sind mindestens drei Jahre zu dokumentieren und aufzubewahren. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und dem Nachweis ordnungsgemäßer Bearbeitung. Nach Ablauf der Frist können die Daten gelöscht werden, sofern keine anderen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Welche Fristen gelten bei der Bearbeitung von Hinweisen?

Der Eingang einer Meldung muss binnen sieben Tagen bestätigt werden. Innerhalb von drei Monaten ist dem Hinweisgeber Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen zu geben. Diese Fristen sind verbindlich und deren Nichteinhaltung kann sanktioniert werden.

Kann ich als Hinweisgeber direkt an Behörden melden?

Ja, Sie können sich direkt an externe Meldestellen wie das Bundesamt für Justiz oder Fachaufsichtsbehörden wenden. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die interne Meldestelle nicht funktioniert, ein Interessenkonflikt besteht oder keine angemessene Reaktion zu erwarten ist.

Was ist bei grenzüberschreitenden Unternehmen zu beachten?

Konzerne können eine zentrale Meldestelle für mehrere Gesellschaften einrichten, müssen aber sicherstellen, dass alle Beschäftigten Zugang haben. Bei internationalen Unternehmen sind zusätzlich die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten, da diese über das HinSchG hinausgehen können.

Sie suchen einen externen MSB?

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.

ab 125€ / pro Monat

Maßgeschneiderte Hinweisgeberschutz-Expertise für Ihre Anforderungen

Sie suchen eine spezielle Schulung, die genau auf Ihre Hinweisgeberschutz-Herausforderungen zugeschnitten ist? Sprechen Sie uns an! Wir entwickeln individuell angepasste Schulungskonzepte, die Ihre konkreten Fragen und Anforderungen zur internen Meldestelle gezielt adressieren.