Brauchen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten in der Schweiz? Unser Leitfaden klärt auf!
Mit dem 1. September 2023 tritt ein neues Datenschutzgesetz für die Schweiz in Kraft (SDSG). Dieses Gesetz gilt nicht nur für Unternehmen und Privatpersonen in der Schweiz, sondern auch für alle, die Daten von Schweizer Bürgern oder Auftraggebern verarbeiten. Es ähnelt der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weicht jedoch in einigen Punkten davon ab.
Das SDSG ist nicht so ausführlich und streng wie die DSGVO. Es gibt keine Pflicht, die genauen Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung anzugeben, und die Strafen sind niedriger. Ein großer Unterschied besteht im Regelungsprinzip: In der EU ist die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten, während sie in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Das SDSG erstreckt sich auch auf manuelle Datenerfassung, was ein weiterer Unterschied zur DSGVO ist. Doch was bedeutet das nun für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz?
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) oder Datenschutzberaters ist in der Schweiz außer bei Bundesorganen immer freiwillig. Dies unterscheidet sich von den strengeren Anforderungen in der EU. Trotzdem kann die Bestellung für Schweizer Unternehmen von Vorteil sein:
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Der externe DSB hat die Aufgabe, die Einhaltung des Datenschutzgesetzes im Unternehmen zu überwachen. Er berät das Unternehmen in Datenschutzfragen, überprüft die Datenverarbeitungsprozesse und stellt sicher, dass die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Er dient auch als Kontaktperson für die Datenschutzbehörde und die betroffenen Personen. Zu seinen Kernaufgaben gehört:
Unternehmen, die bereits die DSGVO einhalten, müssen nur wenige Änderungen vornehmen, um das SDSG zu erfüllen. Sie müssen ihre Datenschutzerklärung an die Schweizer Begriffe anpassen, Richtlinien aktualisieren und gegebenenfalls eine Ansprechperson in der Schweiz benennen. Die oberste Aufsicht hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Auch bei diesen Prozessen kann ein externer Datenschutzbeauftragter für die Schweiz unterstützen.
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Das neue Schweizer Datenschutzgesetz bringt einige Änderungen und Nuancen im Vergleich zur DSGVO mit sich. Unternehmen in der Schweiz und solche, die mit Schweizer Bürgern interagieren, sollten sich auf die neuen Regelungen vorbereiten und die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen externen DSB zu ernennen, um die Compliance sicherzustellen.
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