Wir beraten Unternehmen in Mainz bei der Umsetzung der DSGVO – digital und kosteneffizient und kundenorientiert. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten der Cortina Consult.
Mainz, die charmante kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz, ist nicht nur eine der größten Städte des Bundeslandes mit rund 220.000 Einwohnern, sondern auch ein pulsierendes Zentrum für Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Als ehemalige Residenzstadt der Erzbischöfe und Kurfürsten besitzt Mainz eine reiche Geschichte und eine einzigartige kulturelle Identität, die durch bedeutende historische Sehenswürdigkeiten wie den imposanten Mainzer Dom und das weltberühmte Gutenberg-Museum geprägt wird.
In der modernen Geschäftswelt spielt Datenschutz eine entscheidende Rolle für Unternehmen in Mainz. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und der verstärkten Nutzung von Daten ist es von größter Bedeutung, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten, um die Integrität sensibler Informationen zu wahren und das Vertrauen der Kunden zu festigen. Mainz bietet Unternehmen eine erstklassige Infrastruktur und professionelle Unterstützungsdienste im Bereich Datenschutz, um ihnen dabei zu helfen, die geltenden Standards zu erfüllen und ihre Geschäftsziele erfolgreich zu erreichen.
Sie haben bereits einen externen Datenschutzbeauftragten und möchten einen schnellen Preis-Leistungs-Vergleich? Nutzen Sie unsere Rechner für eine individuelle Preiskonfiguration.
Unternehmen werden durch die immer komplexer werdenden Anforderungen an den Datenschutz vor immer größere Herausforderungen gestellt.
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen behilflich sein und dafür Sorge tragen, dass alle Aufgaben und Pflichten korrekt umgesetzt werden und Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Ein Datenschutzbeauftragter (kurz: DSB) unterstützt Ihr Unternehmen dabei, ein hohes Datenschutzniveau zu etablieren und den Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu behalten. Ziel ist es, die Einhaltung des Datenschutzes in allen Bereichen eines Unternehmens zu gewährleisten und alle Vorgaben der DSGVO des BDSG zu berücksichtigen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenZur Überwachung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung wird ein Datenschutzbeauftragter bestellt. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
In Deutschland gibt es Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Sie sind unabhängige Datenschutzbehörden im Sinne von Artikel 51 Absatz 1 DSGVO.
Unternehmen können von einem externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser sich gut mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem nationalen Datenschutzrecht auskennt.
Ein externer Datenschutzbeauftragter sollte über mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen verfügen. Nur so ist er auf alle Eventualitäten vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.
Er muss auch über Kenntnisse und Qualifikationen im IT-Bereich verfügen, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.
Festlegung von Regelungen zur Erreichung der Ziele des Datenschutzes. Zum Beispiel Datenschutzrichtlinie, Datenschutzhandbuch, IT-Nutzungsrichtlinie.
Detaillierte Beratung zu individuellen Datenschutzfragen und Review/Audit des bestehenden Datenschutzkonzeptes.
Die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Behörde nach Art. 33 und 34 DSGVO muss innerhalb von maximal 72 Stunden erfolgen. Diese Frist ist ohne einen standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle kaum einzuhalten.
Die DSGVO verlangt bei der Verarbeitung von Daten das Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus (Art. 32 DSGVO).
Die Behandlung von Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist festzulegen.
Jede verantwortliche Stelle hat die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO zu erfüllen.
Eine tabellarische Auflistung, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, reicht aus.
Verarbeiten Dienstleister eines Unternehmens Daten im Auftrag und auf Weisung, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages Art. 28 DSGVO erforderlich. Gleiches gilt für die Verarbeitung von Daten durch Sie selbst im Auftrag eines anderen Unternehmens.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind regelmäßig für den Datenschutz zu sensibilisieren.
Bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten kann es erforderlich sein, eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchzuführen.
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
Bis Ende 2019 galt: Wenn zehn oder mehr Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisch verarbeiten, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Diese Regel gilt nicht mehr. Am 26. November 2019 wurde das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) verabschiedet. Dadurch wurde § 38 I S. 1 BDSG geändert.
Jetzt liegt die Pflicht zur Bestellung bei mindestens 20 Personen, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Wenn Sie jetzt denken, Sie müssten keinen Datenschutzbeauftragten bestellen, weil Sie unter dieser Personenzahl bleiben, denken Sie noch einmal nach.
Denn es kommt noch darauf an, ob es sich um eine öffentliche oder private Stelle handelt. Außerdem kann sich die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sowohl aus dem Bundesdatenschutzgesetz als auch aus der Datenschutzgrundverordnung ergeben.
Aus § 38 I S. 2 BDSG geht eine Benennungspflicht hervor, wenn:
Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn
Wenn Sie wollen, können Sie natürlich auch freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, auch wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind.
Sie müssen aber trotzdem weiterhin rechtmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen, also mit Interessenten, Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten.
Entdecken Sie unsere Leistungspakete für kleine, mittlere oder komplexe Datenschutzanforderungen und bestellen Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten zum Festpreis.
Unsere zertifizierten Spezialisten verfügen über ausgewiesenes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Datenschutz. Damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können, übernehmen wir auch die Meldepflichten. Mit Hilfe von Cortina Consult und unserem DSGVO-Datenschutzgenerator können Sie Ihr Unternehmen, Ihre Gesellschaft oder Ihren Konzern DSGVO-konform gestalten – so können Sie Ihr Unternehmen mit unserer Unterstützung vor Bußgeldern oder Sanktionen der Behörden schützen.
Unsere zertifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie vor allem in folgenden Stadtbezirken und über die Stadtgrenzen hinaus:
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob es für sie sinnvoller ist, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Um die Entscheidung leichter zu machen, haben wir in der folgenden Übersicht, die Vorteile des externen DSB gegenüber dem internen aufgelistet.
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Fragen des Datenschutzes und ist mit den neuesten Entwicklungen vertraut. Unser Team verfügt über die notwendigen Fachkenntnisse und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
Durch seine tägliche Arbeit in verschiedenen Unternehmen ist der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen vertraut und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Unsere Expertinnen und Experten kennen Datenschutzlösungen für Unternehmen aller Größen und Branchen.
Für den externen Datenschutzbeauftragten besteht im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten kein Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Arbeitszeiten sind vertraglich geregelt.
Aufgrund seiner neutralen Haltung gegenüber dem Unternehmen hat der externe Datenschutzbeauftragte nicht die Absicht, bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie die Kosten für die Ausbildung und die Einarbeitungszeit. Sie müssen sich nicht um die Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten kümmern – unsere Experten werden regelmäßig geschult.
Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.
Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, Interessenskonflikte sind ausgeschlossen. Als externer Dienstleister sind wir im Unternehmen neutral und unabhängig.
für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog…)
Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich erst mal in die Prozesse im Unternehmen einarbeiten, Dokumentationen erstellen und den Stand des Datenschutzes per Datenschutz-Audit checken. Das kann bei einem externen Dienstleister unter Umständen etwas länger dauern als bei einem internen Datenschutzbeauftragten.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Die DSGVO sieht als Konsequenz dieser Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
Registrieren Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter mit lesenswerten Neuigkeiten zum Datenschutz und Best-Practices zur Umsetzung.
* Pflichtfeld. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis zum Erhalt des Cortina Legal-Updates mit Mailchimp sowie zur Interessen-Analyse durch Auswertung individueller Öffnungs- und Klickraten. Zu Ihrer und unserer Sicherheit senden wir Ihnen vorab noch eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link (sog. Double-Opt-In); die Anmeldung wird erst mit Klick auf diesen Link aktiv. Dadurch stellen wir sicher, dass kein Unbefugter Sie in unser Newsletter-System eintragen kann. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen widerrufen; z. B. durch Klick auf den Abmeldelink am Ende jedes Newsletters. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.