Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter Köln

Wir beraten Unternehmen in Köln bei der Umsetzung der DSGVO – digital und kosteneffizient und kundenorientiert. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten der Cortina Consult.

Blick auf Köln bei Sonnenuntergang mit der Hohenzollernbrücke und dem Kölner Dom im Hintergrund, entlang des Rheins

Externer Datenschutzbeauftragter für Köln

Köln, die bevölkerungsreichste Stadt Nordrhein-Westfalens, ist nicht nur für ihren Dom und den Karneval bekannt, sondern auch als bedeutender Wirtschaftsstandort mit einer vielfältigen Unternehmenslandschaft. Mit RTL, WDR, ProSieben/Sat1 und zahlreichen Produktionsfirmen ist die Rheinstadt das Zentrum der deutschen Fernsehlandschaft. In dieser dynamischen Geschäftswelt spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle, denn die Verarbeitung personenbezogener Daten gehört für nahezu jedes Unternehmen zum Alltag. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft dabei, gesetzliche Anforderungen effektiv umzusetzen.

Datenschutz mit all seiner Komplexität ist unsere Expertise. Mit über 10 Jahren Erfahrung in verschiedensten Branchen und Unternehmen in ganz Deutschland setzten wir Datenschutz den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechend im Zusammenspiel aus Recht und IT um, ohne den laufenden Betrieb zu stören. Unsere Kunden in Köln können von diesem Beratungsansatz und unserer branchenübergreifenden Expertise profitieren.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.

In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 DSGVO sind sie unabhängige Datenschutzbehörden. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist daher ein zentraler Bestandteil gesetzlicher Vorgaben.

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Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen

Für Unternehmen mit Hauptsitz in Köln ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zuständige Ansprechpartnerin.

Cortina Consult sorgt aber dafür, dass Sie gar nicht erst mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen. Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen. Unsere Erfahrung im Umgang mit Datenschutzaufsichtsbehörden hilft dabei, effizient zu agieren.

DSGVO-Herausforderungen für Kölner Unternehmen

Medien & TV-Produktion:

  • Personendaten von Teilnehmern und Zuschauern
  • Bild- und Tonaufnahmen (Urheber- und Datenschutzrecht)
  • Streaming-Plattformen und Online-Mediatheken
  • Reichweitenmessung und Tracking

E-Commerce & Digital:

  • Online-Shops mit Kundendaten und Zahlungsinformationen
  • Newsletter-Marketing und Tracking-Technologien
  • Cookie-Consent-Management

Chemieindustrie:

  • Mitarbeiterdaten in Großkonzernen
  • Forschungsdaten und Patente
  • Lieferkettendaten und internationale Transfers
  • Betriebsdatenerfassung in Produktionsanlagen

Versicherungsbranche:

  • Gesundheitsdaten von Versicherten
  • Scoring und Risikoprüfung
  • Digitale Versicherungsplattformen
  • KI-gestützte Schadensbearbeitung

Logistik & Transport:

  • Sendungsverfolgung und Kundendaten
  • GPS-Ortung von Fahrzeugen
  • Fahrerdaten und Arbeitszeiten

Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Die Bestellpflicht liegt bei mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Regelung gilt seit der Verabschiedung des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG) am 26. November 2019.

Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann sich die Pflicht zur Bestellung eines DSB sowohl aus § 38 I BDSG als auch aus Art. 37 I DSGVO ergeben. Eine Checkliste zur Bestellpflicht kann Unternehmen bei der Einschätzung helfen, ob ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist.

Eine Benennungspflicht besteht unabhängig von der Mitarbeiterzahl, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO unterliegen, personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden, die Kernaktivität in Verarbeitungsvorgängen besteht, die eine regelmäßige Überwachung betroffener Personen erforderlich machen, die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gem. Art. 9 oder Art. 10 DSGVO besteht. Die Befreiung von der Bestellpflicht bedeutet nicht, dass Sie vom rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten befreit sind.

Aktuelle Prüfschwerpunkte in NRW 2024/2025

Die LDI NRW hat ihre Kontrolltätigkeit in den letzten Jahren deutlich verstärkt:

  • Schwerpunktkontrollen bei Cookie-Consent und Tracking (besonders E-Commerce)
  • Prüfungen zur Auftragsverarbeitung bei Cloud-Diensten
  • Kontrollen bei Medienunternehmen: Einwilligungen für Bild- und Tonaufnahmen
  • Datenschutz bei KI-Anwendungen und automatisierten Entscheidungen
  • Sanktionen bei fehlenden Verarbeitungsverzeichnissen

Aktuelle Bußgelder aus Nordrhein-Westfalen:

  • 90.000 € wegen unzulässigem Tracking ohne Einwilligung (2024)
  • 145.000 € wegen fehlender Auftragsverarbeitungsverträge (2023)
  • 195.000 € wegen mangelhafter TOMs bei Online-Shop (2024)

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Mehr Informationen

Remote DSB. Wir machen das.

Datenschutzberatung hat lange Zeit vor Ort bei unseren Kunden in Köln stattgefunden. Selbstverständlich führen wir auch immer noch Termine vor Ort durch. Doch nicht erst seit Corona haben sich die Vorteile einer remote Zusammenarbeit herausgestellt, weshalb sich die Zusammenarbeit aus der Ferne immer mehr zur gängigen Praxis entwickelt und uns als Beratende ortsunabhängig vom Standort unserer Kunden macht.

Unsere Kunden in Köln und im umliegenden Nordrhein-Westfalen wissen dies zu schätzen. So können sich Unternehmen in Köln den externen Datenschutzbeauftragten ihres Vertrauens aussuchen – ohne dass dieser in der direkten Umgebung sein muss – und nutzen gerne die ihnen zur Verfügung stehenden technischen Mittel. Für Unternehmen in Köln bedeutet die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung eine wichtige Verantwortung. Ob im Bereich E-Commerce, Marketing, Personalverwaltung oder Kundenbetreuung – überall werden sensible Daten verarbeitet, die einen besonderen Schutz erfordern.

Wann braucht Ihr Kölner Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 BDSG müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn:

  1. Mindestens 20 Personen ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten
  2. Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden (z.B. Gesundheitsdaten)
  3. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (z.B. bei umfangreichem Tracking, KI)
  4. Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden

Typische Kölner Branchen mit DSB-Pflicht:

  • Medienunternehmen mit Teilnehmer- und Zuschauerdaten
  • E-Commerce-Unternehmen mit Online-Shops
  • Versicherungen mit Gesundheitsdaten
  • Chemieindustrie mit Mitarbeiterdaten in Großbetrieben
  • Logistikunternehmen mit GPS-Tracking

Spezialexpertise für Kölner Branchen

Medien und TV-Produktion – Datenschutz on Air

Die Medienbranche in Köln steht vor einzigartigen Datenschutz-Herausforderungen. Bei TV-Produktionen, Casting-Shows und Studioproduktionen werden täglich personenbezogene Daten von Teilnehmern, Zuschauern und Mitwirkenden verarbeitet. Bild- und Tonaufnahmen berühren nicht nur das Datenschutzrecht, sondern auch Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsfragen.

Streaming-Plattformen und Online-Mediatheken erheben umfangreiche Nutzerdaten: Welche Sendungen werden geschaut? Wie lange? Von welchem Gerät? Diese Daten sind wertvoll für personalisierte Werbung, unterliegen aber strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Reichweitenmessung und Tracking erfordern heute – nach der Cookie-Rechtsprechung des EuGH – eine explizite Einwilligung vor dem Setzen nicht essentieller Cookies.

Newsletter-Marketing für TV-Formate, Social-Media-Kampagnen und Gewinnspiele müssen DSGVO-konform gestaltet sein. Wir unterstützen Medienunternehmen dabei, innovative Formate datenschutzkonform umzusetzen, ohne die Kreativität einzuschränken.

Praxisbeispiel: Eine Kölner TV-Produktionsfirma in Deutz produzierte eine neue Dating-Show. Hunderte Bewerber schickten sensible persönliche Informationen. Wir entwickelten ein datenschutzkonformes Bewerbermanagement: Verschlüsselte Datenübertragung, klare Einwilligungen für Bild- und Tonaufnahmen, transparente Information über Datenverwendung und sichere Löschkonzepte nach Produktionsende. Die Show konnte produziert werden – rechtssicher und ohne Datenschutzrisiken.

E-Commerce und Digital – Online-Shops rechtssicher

Köln hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen E-Commerce-Standort entwickelt. Online-Shops verarbeiten täglich sensible Kundendaten: Name, Adresse, E-Mail, Zahlungsinformationen. Diese Daten müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden – SSL-Verschlüsselung, sichere Zahlungsdienstleister, regelmäßige Sicherheitsupdates.

Cookie-Consent-Management ist nach der aktuellen Rechtsprechung zwingend erforderlich. Ohne explizite Einwilligung dürfen keine Tracking-Cookies mehr gesetzt werden. Das betrifft Google Analytics, Facebook Pixel, Remarketing-Tools und viele weitere Marketing-Technologien. Wir helfen E-Commerce-Unternehmen im Bereich Handel und E-Commerce, rechtskonforme Consent-Management-Plattformen zu implementieren.

Newsletter-Marketing erfordert eine Double-Opt-in-Einwilligung. Die Zeit der vorangehakten Checkboxen ist vorbei. Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern – vom Hosting-Provider über den Newsletter-Versender bis zum Payment-Anbieter – sind Pflicht. Wir erstellen diese Verträge und prüfen die TOMs der Dienstleister.

Chemieindustrie – Konzern-Datenschutz und Forschungsdaten

Mit Bayer und Lanxess hat Köln bedeutende Player der Chemieindustrie. Großkonzerne verarbeiten Mitarbeiterdaten in globalem Maßstab: Personaldaten, Arbeitszeiten, Betriebsdatenerfassung, Zugangskontrollen. Internationale Datentransfers in die USA, nach Asien oder andere Drittländer erfordern Standard-Datenschutzklauseln und sorgfältige Prüfung der Rechtsgrundlagen.

Forschungsdaten und Patentinformationen sind hochsensibel. Hier geht es nicht nur um Datenschutz, sondern auch um Geschäftsgeheimnisse und Wettbewerbsvorteile. Lieferkettendaten von Rohstofflieferanten bis zu Endkunden müssen datenschutzkonform verwaltet werden. Betriebsdatenerfassung in Produktionsanlagen der Chemiestandorte Köln-Worringen oder Leverkusen erfordert klare Regelungen zum Mitarbeiterdatenschutz.

Versicherungsbranche – Gesundheitsdaten rechtssicher

Versicherungsunternehmen wie DEVK oder AXA in Köln verarbeiten täglich hochsensible Gesundheitsdaten von Versicherten. Diese unterliegen besonderen Schutzanforderungen nach Artikel 9 DSGVO. Scoring-Verfahren und Risikoprüfung sind datenschutzrechtlich heikel. Automatisierte Entscheidungen lösen besondere Informationspflichten aus.

Digitale Versicherungsplattformen und Apps sammeln umfangreiche Nutzerdaten. Bei Gesundheits-Apps oder Fitness-Trackern mit Einfluss auf Versicherungsprämien sind die Anforderungen in der Versicherungsbranche besonders hoch. Wir beraten Versicherer bei der rechtskonformen Gestaltung digitaler Angebote.

Logistik und Transport – Tracking und Ortung

Als wichtiger Verkehrsknotenpunkt am Rhein ist Köln Heimat zahlreicher Logistikunternehmen. Sendungsverfolgung, GPS-Ortung von Fahrzeugen, Fahrerdaten und elektronische Arbeitszeiterfassung müssen datenschutzkonform gestaltet werden. Besonders kritisch ist die lückenlose GPS-Ortung – wann ist sie zulässig? Welche Rechte haben Fahrer? Wir beraten Unternehmen in Logistik und Verkehr dabei, Effizienz und Datenschutz in Einklang zu bringen.

Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?

Unternehmen können von einem externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser sich gut mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem nationalen Datenschutzrecht auskennt.

Ein externer Datenschutzbeauftragter sollte über mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen verfügen. Nur so ist er auf alle Eventualitäten vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen. Auch Kenntnisse aus dem Bereich IT-Sicherheit sind unerlässlich.

Ist der interne oder externe DSB für Kölner Unternehmen besser?

Interner DSB
Externer DSB
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen.
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ IT-Sicherheit inklusive
Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet gegenüber einer internen Lösung entscheidende Vorteile. Die Kosten sind transparent und planbar – Sie zahlen eine feste monatliche Pauschale statt Personalkosten von 15.000 bis 80.000 Euro jährlich plus Ausbildungskosten. Wir sind sofort einsatzbereit und bringen langjährige Erfahrung aus der Betreuung verschiedenster Branchen mit – von Medienproduktionen über E-Commerce bis zur Chemieindustrie.

Das Haftungsrisiko liegt bei uns und unserer professionellen Haftpflichtversicherung, nicht bei Ihrem Unternehmen. Alle Weiterbildungen und Zertifizierungen übernehmen wir automatisch. Der oft unterschätzte besondere Kündigungsschutz eines internen Datenschutzbeauftragten entfällt komplett – stattdessen haben Sie flexible Vertragslaufzeiten. Die neutrale Außenperspektive verhindert Betriebsblindheit und ermöglicht objektive Bewertungen.

Wir verfügen über etablierte Kontakte zur LDI NRW, die im Krisenfall oder bei Rückfragen von unschätzbarem Wert sind. Besonders für mittelständische Unternehmen in Köln ist der externe Datenschutzbeauftragte die wirtschaftlichere und rechtssicherere Lösung.

Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet.

Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Ein DSGVO-Verstoß kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Detail

  • Datenschutzmanagement: Regelungen, um die Ziele des Datenschutzes zu erfüllen, sind festzulegen. Dazu könnten beispielsweise Leitlinien wie „Sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten“ oder IT-Richtlinien wie „Nutzung von Verschlüsselungssoftware“ gehören. Dazu gehören etwa Datenschutzleitlinie, Datenschutzhandbuch und Richtlinien zur IT-Nutzung.
  • Datenschutzberatung: Ausführliche Beratung zu einzelnen datenschutzrechtlichen Fragen sowie Review und Audit des aktuellen Datenschutzkonzepts.
  • Umgang mit Datenschutzverletzungen: Datenschutzverletzungen gem. Art. 33 und 34 DSGVO sind innerhalb von maximal 72 Stunden der zuständigen Behörde zu melden. Ein Beispiel hierfür wäre der Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks mit personenbezogenen Daten, der unverzüglich gemeldet werden muss. Ohne standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle ist diese Frist kaum einzuhalten.
  • Datensicherheit und IT-Sicherheit: Die DSGVO verlangt bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO).
  • Betroffenenrechte: Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist klar festzulegen und zu organisieren.
  • Informationspflichten: Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO müssen von jeder verantwortlichen Stelle erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere eine transparente Datenschutzerklärung nach Artikel 13 DSGVO.
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT).: Es ist erforderlich, eine strukturierte und aktualisierbare Tabelle zu erstellen, die festhält, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
  • Auftragsverarbeitung: Sofern Dienstleister eines Unternehmens im Auftrag und auf Weisung Daten verarbeiten, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Das Gleiche gilt, wenn das Unternehmen selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeitet.
  • Datenschutzschulungen für Mitarbeiter: Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren und zu schulen. Inhalte solcher Schulungen könnten beispielsweise die sichere Nutzung von Passwörtern, die Erkennung von Phishing-Angriffen und der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten umfassen.
  • Folgeabschätzung: Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durchzuführen.

Onboarding des externen Datenschutzbeauftragten

Wie benennt man einen externen Datenschutzbeauftragten? Wie kommt es zu einem Vertragsabschluss?

Für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, sodass Sie einen Termin für ein erstes Kennenlernen vereinbaren können. In diesem Orientierungsgespräch kann der externe Datenschutzbeauftragte sich einen ersten Eindruck der datenschutzrechtlichen Situation machen.

Auf Basis dieses Gesprächs kann dann ein individuelles Angebot erstellt werden, welches wiederum Grundlage für den Vertrag darstellt. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, erfolgt die Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde und sowie ein initiales Datenschutz-Audit, in dem die Datenschutzsituation im Detail ermittelt wird.

Anschließend spricht der externe Datenschutzbeauftragte Handlungsempfehlungen aus, die er mit der Geschäftsführung diskutiert. Gemeinsam werden dann Schritt für Schritt notwendige Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen umgesetzt.

Der Aufbau eines effektiven Datenschutzmanagementsystems nach DSGVO

Unsere Datenschutzexperten bieten unseren Kunden ein umfangreiches Online-Datenschutzhandbuch in Form eines Web-DSMS, welches Unternehmen hilft, ihrer Nachweispflicht laut DSGVO nachzukommen. Statt teurer Software vertrauen Sie auf unsere Experten und bleiben dauerhaft DSGVO-konform. Das digitale Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist individuell anpassbar und schon vollständig gefüllt.

Datenschutzberatung in der Umgebung von Köln

Wir betreuen Unternehmen in der gesamten Rheinmetropole und darüber hinaus:

  • Kölner Stadtbezirke (Innenstadt, Deutz, Ehrenfeld, Lindenthal, Porz, Mülheim, Kalk, Nippes, Chorweiler)
  • Rechtsrheinisch (Deutz, Porz, Kalk, Mülheim)
  • Linksrheinisch (Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes, Innenstadt)
  • Rhein-Erft-Kreis (Bergheim, Frechen, Hürth, Kerpen, Brühl)
  • Rheinisch-Bergischer Kreis (Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath)
  • Rhein-Sieg-Kreis (Troisdorf, Siegburg, Niederkassel)

Diese flächendeckende Betreuung ermöglicht es uns, auch Unternehmen mit mehreren Standorten in der Region effizient zu betreuen – sei es Ihr Hauptsitz in der Kölner Innenstadt, Produktionsstandorte in Porz oder Logistikzentren in Hürth. Ebenso betreuen wir Unternehmen in der benachbarten Universitätsstadt Bonn, die wie Köln am Rhein liegt und ähnliche wirtschaftliche Strukturen aufweist.

Externer DSB mit Branchenkenntnis

Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.

Externer Datenschutzbeauftragter Branchen

Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzbeauftragten in Köln

Wie viel kostet ein externer Datenschutzbeauftragter für mein Unternehmen in Köln?

Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Komplexität der Datenverarbeitung und Leistungsumfang. Externe Datenschutzbeauftragte sind meist kosteneffizienter als interne Lösungen, da Ausbildungs- und Fortbildungskosten entfallen. Nach einem Erstgespräch erstellen wir ein individuelles Angebot.

Was droht bei Cookie-Verstößen?

Die LDI NRW prüft Cookie-Consent sehr streng. Tracking ohne Einwilligung oder vorangehakte Boxen können Bußgelder von 50.000-200.000 € nach sich ziehen. Wir implementieren rechtskonforme Consent-Management-Lösungen.

Brauchen auch Online-Shops einen DSB?

Ja, E-Commerce-Unternehmen verarbeiten umfangreich Kundendaten und erfüllen oft die 20-Personen-Schwelle. Zudem ist häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung für umfangreiches Tracking und Profiling erforderlich, was die Benennungspflicht auslöst.

Was passiert, wenn mein Unternehmen gegen Datenschutzvorschriften verstößt?

Verstöße können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes nach sich ziehen. Bei fehlender Benennung eines DSB drohen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Umsatzes. Ein externer DSB minimiert diese Risiken.

Welche Aufgaben übernimmt der externe Datenschutzbeauftragte konkret für mein Kölner Unternehmen?

Der DSB erstellt Verarbeitungsverzeichnisse, prüft AVV-Verträge, führt Schulungen durch, bearbeitet Betroffenenanfragen, meldet Datenschutzverletzungen und berät zu technisch-organisatorischen Maßnahmen. Er ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und sorgt für DSGVO-Konformität.

Beitrag aktualisiert am 18. Oktober 2025 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

Datenschutz
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
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Datenschutzexperte & CEO

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