Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter Hannover

Wir beraten Unternehmen in Hannover bei der Umsetzung der DSGVO –digitaleffizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.

Luftaufnahme des historischen Rathauses in Hannover, umgeben von einem Park und einem reflektierenden See

Externer Datenschutzbeauftragter für Hannover

Hannover, die Hauptstadt Niedersachsens und bedeutender Wirtschaftsstandort in Norddeutschland, ist Heimat für zahlreiche mittelständische Unternehmen, Konzerne und innovative Start-ups. Als Messestadt mit internationaler Ausstrahlung und wichtiger Verkehrsknotenpunkt verbindet Hannover Tradition mit Moderne. In dieser dynamischen Unternehmenslandschaft spielt der Schutz personenbezogener Daten eine zunehmend wichtige Rolle.

Cortina Consult bietet für alle Unternehmen im Raum Hannover externe Datenschutzbeauftragte an, die sich in Ihrem Unternehmen um alle Vorgänge mit Bezug auf den Datenschutz kümmern. Unsere externen Datenschutzbeauftragten sorgen dafür, dass es in Ihrem Unternehmen ein adäquates Datenschutzniveau gibt und alle erforderlichen Richtlinien in die Praxis umgesetzt werden. Zudem kann ein externer Datenschutzbeauftragter alle aufkommenden Fragen in Bezug auf den Datenschutz beantworten und Ihre Mitarbeiter optimal einweisen.

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Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes. Die Arbeit eines externen Datenschutzbeauftragten lässt sich rechtlich auf die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) zurückführen. So ist der externe Datenschutzbeauftragte hauptsächlich für den Datenschutz und Datensicherheit in einem Unternehmen oder einer Organisation zuständig.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Detail

Die vielfältigen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten umfassen verschiedene Bereiche:

  • Datenschutzmanagement: Regelungen, um die Ziele des Datenschutzes zu erfüllen, sind festzulegen. Dazu könnten beispielsweise Leitlinien wie „Sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten“ oder IT-Richtlinien wie „Nutzung von Verschlüsselungssoftware“ gehören. Dazu gehören etwa Datenschutzleitlinie, Datenschutzhandbuch und Richtlinien zur IT-Nutzung.
  • Datenschutzberatung: Ausführliche Beratung zu einzelnen datenschutzrechtlichen Fragen sowie Review und Audit des aktuellen Datenschutzkonzepts.
  • Umgang mit Datenschutzverletzungen: Datenschutzverletzungen gem. Art. 33 und 34 DSGVO sind innerhalb von maximal 72 Stunden der zuständigen Behörde zu melden. Ein Beispiel hierfür wäre der Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks mit personenbezogenen Daten, der unverzüglich gemeldet werden muss. Ohne standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle ist diese Frist kaum einzuhalten.
  • Datensicherheit und IT-Sicherheit: Die DSGVO verlangt bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Beispiele hierfür sind technische Maßnahmen wie Verschlüsselung und Firewalls sowie organisatorische Maßnahmen wie Zugangskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
  • Betroffenenrechte: Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist klar festzulegen und zu organisieren. Typische Herausforderungen dabei können unklare Identitätsnachweise, die Einhaltung der Fristen oder die Bewertung umfangreicher Datenanfragen sein.
  • Informationspflichten: Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO müssen von jeder verantwortlichen Stelle erfüllt werden. Ein Beispiel hierfür wäre, betroffene Personen umfassend und transparent über die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung zu informieren, etwa durch eine leicht verständliche Datenschutzerklärung auf der Webseite.
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Es ist erforderlich, ein strukturiertes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen, das festhält, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Dies könnte durch digitale Tools oder spezielle Software erleichtert werden, um Transparenz und Aktualität zu gewährleisten.
  • Auftragsverarbeitung: Sofern Dienstleister eines Unternehmens im Auftrag und auf Weisung Daten verarbeiten, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Das Gleiche gilt, wenn das Unternehmen selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeitet.
  • Datenschutzschulungen für Mitarbeiter: Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren und zu schulen. Inhalte solcher Schulungen könnten beispielsweise die sichere Nutzung von Passwörtern, die Erkennung von Phishing-Angriffen und den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten umfassen.
  • Folgeabschätzung: Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durchzuführen.

Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Niedersachsen

Für Unternehmen mit Hauptsitz in Hannover ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen zuständige Ansprechpartnerin. Cortina Consult sorgt aber dafür, dass Sie gar nicht erst mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen.

Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.

Aktuelle Prüfschwerpunkte in Niedersachsen 2024/2025

Die LfD Niedersachsen hat ihre Kontrolltätigkeit in den letzten Jahren deutlich verstärkt:

  • Schwerpunktkontrollen bei Videoüberwachung (besonders Messebetriebe)
  • Kontrollen bei Versicherungen: Scoring und automatisierte Entscheidungen
  • Datenschutz bei KI-Anwendungen
  • Sanktionen bei unzureichender Dokumentation

Aktuelle Bußgelder aus Niedersachsen:

  • 70.000 € wegen fehlender Auftragsverarbeitungsverträge (2024)
  • 95.000 € wegen unzulässiger Videoüberwachung (2023)
  • 150.000 € wegen mangelhafter TOMs bei Versicherung (2024)

Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?

Unternehmen können von einem externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser sich gut mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem nationalen Datenschutzrecht auskennt.

Ein externer Datenschutzbeauftragter sollte verschiedene Kriterien erfüllen und über mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen verfügen. Nur so ist er auf alle Eventualitäten vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen. Er muss auch über Kenntnisse und Qualifikationen im IT-Bereich verfügen, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.

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Mehr Informationen

Datenschutz auf Websites

Nicht nur große Firmen mit vielen Mitarbeitern benötigen professionelle Datenschutzberatung. Auch Websitebetreiber müssen sich laut DSGVO mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen, da im Internet sensible Daten ausgetauscht werden. Für Online-Shops oder andere gewerbliche Internetseiten ist das besonders wichtig. Eine Datenschutzerklärung sowie Consent-Management-Platform (CMP) oder auch Cookie Banner genannt, gehören inzwischen auf (fast) jede Seite.

Datenschutzerklärung erstellen: Jede Website braucht eine Datenschutzerklärung, die laut Art. 12 DSGVO in einfacher Sprache die Websitebesucher über die Verarbeitung personenbezogener Daten und ihre Rechte informieren muss, und mittels weniger als zwei Klicks erreichbar sein muss. Von Datenschutz Vorlagen ist jedoch abzusehen, um Schwierigkeiten mit der Aufsichtsbehörde zu vermeiden. Eine Datenschutzerklärung (DSE) muss individuell für jede Seite angepasst werden. Als Spezialisten für Webcompliance erstellen wir passgenaue Datenschutzerklärungen für jede Branche.

Consent-Management Plattform implementieren: Eine Consent-Management-Platform ist den meisten als Cookie Banner bekannt und ist ein essentieller Teil einer DSGVO-konformen Internetseite. Für die Nutzung bestimmter Tools und Drittanbieterservices müssen sich Websitebetreiber beim ersten Besuch des Nutzers seine explizite Einwilligung einholen. Die Vorgehensweise, die Einwilligung von Besuchern vorauszusetzen, ist nicht mehr rechtmäßig und somit abmahnfähig.

DSGVO-Herausforderungen für Unternehmen in Hannover

Messe- und Veranstaltungswirtschaft:

  • Besucherdaten bei Registrierung und Ticketing
  • Internationale Datentransfers (Aussteller aus Drittländern)
  • Tracking und Lead-Management-Systeme

Versicherungsbranche:

  • Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten
  • Risikoprüfung und Scoring-Verfahren
  • Digitale Versicherungsplattformen und Apps

Automobilindustrie & Zulieferer:

  • Connected-Vehicle-Daten und Telematik
  • Produktionsdaten und Industrie 4.0
  • Mitarbeiterdaten in internationalen Lieferketten
  • Datentransfers in USA und Asien

Logistik & Transport:

  • Sendungsverfolgung und Kundendaten
  • GPS-Ortung von Fahrzeugen
  • Fahrerdaten und Arbeitszeiten
  • Warehouse-Management-Systeme

Spezialexpertise für Hannoveraner Schlüsselbranchen

Messe- und Veranstaltungswirtschaft – Datenschutz bei Events

Die Messewirtschaft in Hannover steht vor besonderen Datenschutz-Herausforderungen. Bei der Hannover Messe oder anderen internationalen Fachmessen werden täglich tausende Besucherdaten erfasst: Registrierung, Ticketing, Badge-Druck, Zugangskontrollen. Diese Daten unterliegen vollumfänglich der DSGVO. Besonders kritisch sind internationale Datentransfers, wenn Aussteller aus den USA, Asien oder anderen Drittländern Zugriff auf Besucherdaten erhalten.

Videoüberwachung auf Messegeländen ist ein weiteres Dauerthema. Die LfD Niedersachsen prüft hier sehr genau: Sind die Kameras wirklich erforderlich? Gibt es eine Rechtsgrundlage? Sind die Bereiche ausreichend beschildert? Wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt?

Lead-Management-Systeme, bei denen Aussteller Besucherdaten scannen, erfordern klare Einwilligungen und transparente Datenschutzerklärungen. Wir unterstützen Messeveranstalter dabei, DSGVO-konforme Lösungen zu implementieren, die sowohl rechtssicher sind als auch den Geschäftsbetrieb nicht behindern.

Versicherungsbranche – Gesundheitsdaten und Scoring rechtssicher

Die Versicherungsbranche in Hannover, geprägt von großen Playern wie Hannover Rück, Talanx und VHV, verarbeitet täglich hochsensible Daten. Gesundheitsdaten von Versicherten unterliegen besonderen Schutzanforderungen nach Artikel 9 DSGVO. Hier sind besonders strenge technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich.

Risikoprüfung und Scoring-Verfahren sind datenschutzrechtlich heikel. Automatisierte Entscheidungen, etwa bei der Kreditwürdigkeitsprüfung oder Risikoeinschätzung, lösen besondere Informationspflichten aus. Betroffene haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Kriterien in die Bewertung eingeflossen sind.

Digitale Versicherungsplattformen und Apps sammeln umfangreiche Nutzerdaten. Bei Gesundheits-Apps oder Fitness-Trackern, die Einfluss auf Versicherungsprämien haben, sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen besonders hoch. Wir beraten Versicherer bei der rechtskonformen Gestaltung solcher digitalen Angebote.

Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Versicherungsunternehmen in der Hannoveraner List nutzte KI-gestützte Schadensbearbeitung. Die automatisierten Entscheidungen waren nicht ausreichend transparent. Wir haben eine datenschutzkonforme Lösung entwickelt: Transparente Information der Versicherten, Widerspruchsrecht gegen automatisierte Entscheidungen, Datenschutz-Folgenabschätzung und regelmäßige Überprüfung der Algorithmen. Das Unternehmen konnte die innovative Technologie weiter nutzen – jetzt aber rechtssicher.

Automobilindustrie und Zulieferer – Continental und Co.

Mit Continental als einem der größten Automobilzulieferer weltweit und der VW-Nutzfahrzeugproduktion ist die Automobilbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Hannover. Connected Vehicles und Telematik-Systeme generieren riesige Datenmengen. Die rechtssichere Verarbeitung dieser Fahrzeugdaten erfordert klare Rechtsgrundlagen und Transparenz.

In der Produktion bringt Industrie 4.0 neue Anforderungen: Vernetzte Produktionsanlagen, Betriebsdatenerfassung, Videosysteme zur Qualitätssicherung. Mitarbeiterdaten in internationalen Lieferketten und Datentransfers in die USA und nach Asien erfordern Standard-Datenschutzklauseln und sorgfältige Prüfung der Rechtsgrundlagen.

Logistik und Transport – Tracking und Ortung

Hannover als Verkehrsknotenpunkt ist Heimat zahlreicher Logistikunternehmen. Sendungsverfolgung und Kundendaten, GPS-Ortung von Fahrzeugen, Fahrerdaten und elektronische Arbeitszeiterfassung – all das muss datenschutzkonform gestaltet werden.

Besonders kritisch ist die GPS-Ortung von Fahrzeugen. Wann ist eine lückenlose Ortung zulässig? Welche Rechte haben Fahrer? Wann ist eine Betriebsvereinbarung erforderlich? Wir beraten Logistikunternehmen dabei, Effizienz und Datenschutz in Einklang zu bringen.

Datenschutz E-Learning Schulungen

Unsere Datenschutz Webinare sind inhaltlich und vom Aufbau genau wie eine Datenschutzschulung vor Ort. Webinare haben gegenüber Präsenzschulungen den Vorteil, dass Termine bequem vom Schreibtisch wahrgenommen werden können. Dadurch fallen Platzprobleme und Ansteckungsgefahr weg und dazu auch noch die Anfahrtskosten des Referenten oder der Referentin. Unsere E-Learning Grundschulung bietet eine flexible und effektive Möglichkeit zur Mitarbeiterqualifizierung.

In einer regelmäßig durchgeführten Risikoanalyse und Verbesserung der Maßnahmen nach dem PDCA Prinzip können wir gemeinsam das Thema Datenschutz für Ihr Unternehmen individuell lösen. Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir die Schnittstelle zwischen Unternehmen, Technik und Menschen (Mitarbeitern, Kunden, Partnern, Behörden).

Vergleich von internem und externem DSB

Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob es für sie sinnvoller ist, einen internen Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Um die Entscheidung zu erleichtern, haben wir in der folgenden Übersicht die Vorteile des externen gegenüber dem internen DSB aufgelistet.

Interner DSB
Externer DSB
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen.
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ IT-Sicherheit inklusive
Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet gegenüber einer internen Lösung entscheidende Vorteile. Die Kosten sind transparent und planbar – Sie zahlen eine feste monatliche Pauschale statt Personalkosten von 15.000 bis 80.000 Euro jährlich plus Ausbildungskosten. Wir sind sofort einsatzbereit und bringen langjährige Erfahrung aus der Betreuung zahlreicher Unternehmen verschiedenster Branchen mit.

Das Haftungsrisiko liegt bei uns und unserer professionellen Haftpflichtversicherung. Alle Weiterbildungen und Zertifizierungen übernehmen wir automatisch. Der besondere Kündigungsschutz eines internen Datenschutzbeauftragten entfällt – stattdessen haben Sie flexible Vertragslaufzeiten. Ein weiterer Vorteil ist die neutrale Außenperspektive: Wir sind nicht in interne Strukturen eingebunden und können objektiv bewerten, wo Handlungsbedarf besteht.

Besonders für mittelständische Unternehmen in der Region Hannover ist der externe Datenschutzbeauftragte die wirtschaftlichere und rechtssicherere Lösung.

Wann braucht Ihr Unternehmen in Hannover einen Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 BDSG müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn:

  1. Mindestens 20 Personen ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten
  2. Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden (z.B. Gesundheitsdaten bei Versicherungen)
  3. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (z.B. bei Scoring, KI, Videoüberwachung)
  4. Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden

Typische Hannoveraner Branchen mit DSB-Pflicht:

  • Messeveranstalter mit Besucherdatenbanken
  • Versicherungen mit Gesundheitsdaten
  • Automobilzulieferer mit Mitarbeiterdaten
  • Logistikunternehmen mit GPS-Tracking
  • IT-Dienstleister mit Cloud-Services

Möchte Ihr Unternehmen unabhängig dieser Regelungen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, ist dies natürlich ebenfalls möglich.

Plus: Die Befreiung von der Bestellpflicht (eines int. / ext. DSB) bedeutet nicht, dass Sie vom rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten (Interessenten / Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten) befreit sind.

Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet.

Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Die DSGVO sieht als Konsequenz dieses Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.

Datenschutzexperten für Hannover und Umgebung

Als externer Datenschutzbeauftragter für die Region Hannover verstehen wir die spezifischen Anforderungen der lokalen Wirtschaft. Unsere Berater kennen die Herausforderungen von Messeveranstaltern, Versicherungsunternehmen in der List, Logistikbetrieben am Vahrenwalder Hafen und Automobilzulieferern in Stöcken aus langjähriger Beratungspraxis. Ähnlich wie Leipzig als bedeutende Messestadt profitiert auch Hannover von spezialisierten Datenschutzlösungen für die Veranstaltungswirtschaft.

Wir betreuen Unternehmen nicht nur in der Stadt Hannover, sondern in der gesamten Region:

  • Stadtbezirke Hannover (Mitte, Vahrenwald-List, Bothfeld-Vahrenheide, Buchholz-Kleefeld, Misburg-Anderten, Kirchrode-Bemerode-Wülferode, Südstadt-Bult, Döhren-Wülfel, Ricklingen, Linden-Limmer, Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, Herrenhausen-Stöcken, Nord)
  • Region Hannover (Langenhagen, Garbsen, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Burgdorf, Lehrte, Wunstorf, Springe, Neustadt am Rübenberge)
  • Umland (Hildesheim, Celle, Hameln, Nienburg)

Diese flächendeckende Betreuung ermöglicht es uns, auch Unternehmen mit mehreren Standorten in der Region effizient zu betreuen.

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Ob für den Regelbetrieb rund um Datenschutz, das Onboarding neuer Mitarbeiter oder die Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen –  Das Cortina DSMS ist Ihre persönliche Bibliothek für Compliance.

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Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzbeauftragten in Hannover

Brauchen auch Messeveranstalter einen DSB?

Ja, Messeveranstalter verarbeiten in großem Umfang Besucherdaten und erfüllen damit in der Regel die Benennungspflicht. Zudem sind oft Datenschutz-Folgenabschätzungen für Videoüberwachung und Lead-Management-Systeme erforderlich.

Wie lange dauert die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten?

Nach dem Vertragsabschluss erfolgt die Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde umgehend. Anschließend wird ein initiales Datenschutz-Audit durchgeführt, um die aktuelle Datenschutzsituation zu ermitteln. Der gesamte Onboarding-Prozess, vom ersten Kennenlernen bis zur vollständigen Einsatzbereitschaft, dauert in der Regel zwischen zwei und vier Wochen.

Kann ein externer Datenschutzbeauftragter auch für mehrere Standorte zuständig sein?

Ja, ein externer Datenschutzbeauftragter kann problemlos mehrere Standorte eines Unternehmens in Hannover betreuen. Dies ist sogar ein häufiger Vorteil gegenüber internen Lösungen, da keine Reisezeiten zwischen den Standorten anfallen und die Betreuung digital und effizient organisiert werden kann. Die moderne Datenschutzberatung ermöglicht eine ortsunabhängige Zusammenarbeit durch digitale Tools und regelmäßige Video-Konferenzen.

Was passiert, wenn mein Unternehmen wächst und sich die Anforderungen ändern?

Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten ist flexibel gestaltbar. Der Leistungsumfang kann jederzeit an die veränderten Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst werden. Ob durch Wachstum, neue Geschäftsfelder oder veränderte Datenverarbeitungsprozesse – Ihr externer Datenschutzbeauftragter passt seine Leistungen entsprechend an und berät Sie zu den notwendigen zusätzlichen Maßnahmen.

Welche Unterlagen benötige ich für das Erstgespräch mit einem externen Datenschutzbeauftragten?

Für das erste Orientierungsgespräch sind keine speziellen Unterlagen erforderlich. Es ist hilfreich, wenn Sie bereits einen groben Überblick über Ihre Datenverarbeitungsprozesse haben, etwa welche personenbezogenen Daten Sie erheben, wie viele Mitarbeiter beschäftigt sind und welche IT-Systeme zum Einsatz kommen. Der externe Datenschutzbeauftragte wird im Gespräch alle relevanten Fragen stellen, um sich ein umfassendes Bild Ihrer Situation zu machen und ein passgenaues Angebot erstellen zu können.

Beitrag aktualisiert am 13. Oktober 2025 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

Datenschutz
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
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Datenschutzexperte & CEO

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