Wir beraten Unternehmen in Hannover bei der Umsetzung der DSGVO –digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.
Hannover, eine faszinierende Stadt im Herzen von Niedersachsen, vereint eine reiche Geschichte mit einer modernen und dynamischen Atmosphäre. Mit rund 540.000 Einwohnern ist Hannover eine der größten Städte in Norddeutschland und ein bedeutendes kulturelles sowie wirtschaftliches Zentrum der Region.
Für die Unternehmen in Hannover spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und Nutzung von Daten ist die Einhaltung der Datenschutzvorschriften für die Wahrung der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen und für die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher unerlässlich. Eine Vielzahl von Dienstleistern und Datenschutzexperten unterstützt Unternehmen in Hannover dabei, die geltenden Standards einzuhalten und ihre Geschäftsziele erfolgreich zu erreichen.
Sie haben bereits einen externen Datenschutzbeauftragten und möchten einen schnellen Preis-Leistungs-Vergleich? Nutzen Sie unsere Rechner für eine individuelle Preiskonfiguration.
Sie sind auf der Suche nach einem externen Datenschutzbeauftragten in Hannover?
Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhält und überwacht.
Um ein maßgeschneidertes Datenschutzmanagementsystem für Ihr Unternehmen zu entwickeln und eine wirksame Datenschutzstrategie zu formulieren, führen wir eine Datenschutzanalyse durch. Diese beleuchtet in Form eines Datenschutzaudits den aktuellen Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
In einem unverbindlichen Gespräch erörtern wir alle relevanten Fragen. Wir besprechen die zur Verfügung stehenden Ressourcen und vereinbaren einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Zeitrahmen.
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Mehr InformationenEin Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 DSGVO sind sie unabhängige Datenschutzbehörden.
Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzverantwortlichen profitieren, wenn er die europäische Datenschutz-Grundverordnung und die nationalen Datenschutzgesetze, die Grundlage der Beratung sind, gut kennt.
Mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen sollte ein externer Datenschutzbeauftragter zudem mitbringen. Nur so ist er auf alle Eventualitäten vorbereitet und weiß, wie kleine und große Unternehmen strukturieren und risikobehaftet arbeiten.
Um die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, sind neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit auch Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich.
Festlegung von Regelungen zur Erreichung der Ziele des Datenschutzes. Zum Beispiel Datenschutzrichtlinie, Datenschutzhandbuch, IT-Nutzungsrichtlinie.
Detaillierte Beratung zu individuellen Datenschutzfragen und Review/Audit des bestehenden Datenschutzkonzeptes.
Die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Behörde nach Art. 33 und 34 DSGVO muss innerhalb von maximal 72 Stunden erfolgen. Diese Frist ist ohne einen standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle kaum einzuhalten.
Die DSGVO verlangt bei der Verarbeitung von Daten das Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus (Art. 32 DSGVO).
Die Behandlung von Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist festzulegen.
Jede verantwortliche Stelle hat die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO zu erfüllen.
Eine tabellarische Auflistung, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, reicht aus.
Verarbeiten Dienstleister eines Unternehmens Daten im Auftrag und auf Weisung, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages Art. 28 DSGVO erforderlich. Gleiches gilt für die Verarbeitung von Daten durch Sie selbst im Auftrag eines anderen Unternehmens.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind regelmäßig für den Datenschutz zu sensibilisieren.
Bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten kann es erforderlich sein, eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchzuführen.
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
Für Unternehmen mit Hauptsitz in Hannover ist seit dem 15. September 2023 Denis Lehmkemper Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde. Er ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Niedersachsen.
Die LfDI übernimmt verschiedene Aufgaben. Er überwacht sie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und bietet Beratung für Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen. Zudem informiert der Landesbeauftragte die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen und stärkt das Bewusstsein für den Datenschutz.
Wir, bei Cortina Consult sorgen dafür, dass Sie gar nicht erst mit der Datenschutzaufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen. Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Behörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.
Bis Ende 2019 galt folgende Faustregel: Wenn im Unternehmen 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren, musste ein (interner oder externer) Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Diese Faustformel ist nicht mehr zeitgemäß. Nach der Verabschiedung des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG) am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG beschlossen.
So liegt die Bestellpflicht nun bei mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Wer jetzt denkt, er sei aus dem Schneider, weil er unter dieser Personenzahl bleibt: Vorsicht!
Denn ganz so einfach ist es nicht:
Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann sich die Pflicht zur Bestellung eines DSB sowohl aus der Norm des § 38 I BDSG, als auch aus Art. 37 I DSGVO ergeben.
So geht aus § 38 I S. 2 BDSG eine Benennungspflicht hervor, wenn
Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn
Möchte Ihr Unternehmen unabhängig dieser Regelungen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, ist dies natürlich ebenfalls möglich.
Plus: Die Befreiung von der Bestellpflicht (eines int. / ext. DSB) bedeutet nicht, dass Sie vom rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten (Interessenten / Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten) befreit sind.
Wir stellen bundesweit externe Datenschutzbeauftragte, die sich um alle datenschutzrelevanten Vorgänge in Ihrem Unternehmen kümmern und Ihre Mitarbeitenden entsprechend sensibilisieren und schulen.
Cortina Consult bietet maßgeschneiderte Dienstleistungen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit für alle Branchen. Für die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten haben wir Komplettpakete für Unternehmen geschnürt. Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten, um die für Sie passende Lösung zu finden.
Unsere zertifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie vor allem in folgenden Stadtbezirken und über die Stadtgrenzen hinaus:
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob es für sie sinnvoller ist, einen internen Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Um die Entscheidung zu erleichtern, haben wir in der folgenden Übersicht die Vorteile des externen gegenüber dem internen DSB aufgelistet.
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Vor allem für kleine Unternehmen ist es oft ratsam, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies kann ein Fachanwalt oder eine spezialisierte Unternehmensberatung sein.
Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern – unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.
Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog…)
Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich zunächst in die Prozesse des Unternehmens einarbeiten, Dokumentationen erstellen und den Stand des Datenschutzes durch ein Datenschutzaudit feststellen. Dies kann bei einem externen Dienstleister unter Umständen etwas länger dauern als bei einem internen Datenschutzbeauftragten.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, unter bestimmten Umständen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zu diesen Umständen gehören beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass diese Verarbeitung elektronisch erfolgt. Die Nichtbestellung stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar (Art. 37). Die DSGVO sieht als Konsequenz dieses Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu vermeiden, ist es daher immer ratsam, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
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