Buchen Sie Ihren TÜV-zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten zum Pauschalpreis –Datenschutzberatung, Datenschutzerklärung und Datenschutzmanagement-Software (DSMS) inklusive.
Warum Cortina seine Datenschutzdienstleistungen in Frankfurt anbietet, ist schnell erklärt. Als Finanzhauptstadt Deutschlands und Mainmetropole ist Frankfurt eine Stadt mit vielen großen und kleinen Unternehmen. Die hohe Unternehmensdichte im Rhein-Main-Gebiet ist nicht zuletzt auf den internationalen Flughafen zurückzuführen, der die Stadt zu einem wichtigen Handelszentrum macht. Dies spiegelt sich auch in der Messe Frankfurt wider.
Cortina Consult bietet seinen Service bundesweit sowohl remote als auch vor Ort an. Unsere Datenschutzberater arbeiten gerne mit Frankfurter Unternehmen zusammen, um die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter, Partner und Kunden zu schützen und die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt alle Aufgaben rund um Datenschutz und Datensicherheit, damit Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Sie suchen noch einen geeigneten Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen in Frankfurt? Dann sind Sie bei uns richtig!
Die immer komplexer werdenden Anforderungen an den Datenschutz stellen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Sie bei der Bewältigung unterstützen und sorgt dafür, dass alle Aufgaben und Pflichten korrekt umgesetzt werden und Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Ein Datenschutzbeauftragter (kurz: DSB) unterstützt Ihr Unternehmen dabei, ein hohes Datenschutzniveau zu etablieren und den Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu behalten. Ziel ist es, die Einhaltung des Datenschutzes in allen Bereichen eines Unternehmens zu gewährleisten und alle Vorgaben der DSGVO des BDSG zu berücksichtigen.
Sie haben bereits einen externen Datenschutzbeauftragten und möchten einen schnellen Preis-Leistungs-Vergleich? Nutzen Sie unsere Rechner für eine individuelle Preiskonfiguration.
Zur Überwachung, ob die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten wird, wird ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Er ist auch der richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie sind sozusagen die obersten Datenschützer*innen in Deutschland.
Unternehmen können von einem externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser sich gut mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem nationalen Datenschutzrecht auskennt.
Ein externer Datenschutzbeauftragter sollte über mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen verfügen. Nur so ist er auf alle Eventualitäten vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.
Er muss auch über Kenntnisse und Qualifikationen im IT-Bereich verfügen, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.
Regelungen zur Erreichung der Datenschutzziele sind festzulegen. Zum Beispiel Datenschutzrichtlinie, Datenschutzhandbuch, IT-Nutzungsrichtlinie.
Detaillierte Beratung zu individuellen Datenschutzfragen und Review/Audit des bestehenden Datenschutzkonzeptes.
Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und 34 DSGVO müssen innerhalb von maximal 72 Stunden an die Behörde gemeldet werden. Diese Frist ist ohne einen standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle kaum einzuhalten.
In der DSGVO wird gefordert, dass bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO).
Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist festzulegen.
Die Informationspflichten der Art. 13 und 14 DSGVO sind von jeder verantwortlichen Stelle zu erfüllen.
Eine tabellarische Auflistung, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, reicht aus.
Verarbeiten Dienstleister eines Unternehmens Daten im Auftrag und auf Weisung, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages Art. 28 DSGVO erforderlich. Wenn Sie selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeiten, gilt das Gleiche.
Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren.
Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sog. Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO durchzuführen.
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
Bis Ende 2019 war die Grundregel wie folgt: Wenn 10 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren, musste ein (interner oder externer) DSB bestellt werden.
Doch diese Faustregel ist nicht mehr aktuell. Nach der Verabschiedung des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG beschlossen.
So liegt die Pflicht zur Bestellung nun bei mindestens 20 Personen, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Wenn Sie sich jetzt denken, Sie wären aus dem Schneider, da Sie unter dieser Personenzahl bleiben: aufgepasst!
Denn ganz so einfach ist es nicht:
Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann sich die Pflicht zur Bestellung eines DSB sowohl aus der Norm des § 38 I BDSG, als auch aus Art. 37 I DSGVO ergeben.
So geht aus § 38 I S. 2 BDSG eine Benennungspflicht hervor, wenn
Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn
Möchte Ihr Unternehmen unabhängig dieser Regelungen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, ist dies natürlich ebenfalls möglich.
Plus: Die Befreiung von der Bestellpflicht (eines int. / ext. DSB) bedeutet nicht, dass Sie vom rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten (Interessenten / Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten) befreit sind.
Wir haben Leistungspakete für jeden Bedarf, ganz gleich, ob Ihr Datenschutzanforderung klein, mittel oder komplex ist. Sie können Ihren externen Datenschutzbeauftragten zum Festpreis bestellen.
Mit Hilfe der Cortina Consult und unseres Datenschutz Generator DSGVO können Sie Ihr Unternehmen, Ihre Firma oder Ihren Konzern DSGVO-konform gestalten – so sind Sie auf der sicheren Seite und Ihr Unternehmen kann nicht mit Bußgeldern oder Sanktionen der Behörden belegt werden.
Sie möchten sich einen ersten schnellen Überblick über die Kosten eines eDSB verschaffen? Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Preiskonfiguration.
Prof. Dr. Alexander Roßnagel ist seit September 2021 der Hessische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI). Damit ist er der zentrale Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde für Unternehmen in Frankfurt. Der LfDI überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und bietet Beratung für Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen. Zudem informiert der Landesbeauftragte die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen und stärkt das Bewusstsein für den Datenschutz.
Wir bei Cortina Consult sorgen dafür, dass Sie gar nicht erst mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen.
Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Behörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.
Unsere zertifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie vor allem in folgenden Stadtbezirken und über die Stadtgrenzen hinaus:
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob es für sie sinnvoller ist, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Um die Entscheidung leichter zu machen, haben wir in der folgenden Übersicht, die Vorteile des externen DSB gegenüber dem internen aufgelistet.
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Für kleine Unternehmen kann es sinnvoll sein, einen externen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Das kann ein Fachanwalt oder eine spezialisierte Unternehmensberatung sein.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat einige Vorteile:
Unser externer Datenschutzbeauftragter ist immer auf dem neuesten Stand, was Datenschutzthemen angeht. Unser Team ist bestens aufgestellt, was Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation angeht.
Durch seine tägliche Arbeit in verschiedenen Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Unsere Experten kennen sich bestens mit Datenschutzlösungen aus, die für Unternehmen jeder Größe und aus unterschiedlichen Branchen geeignet sind.
Beim externen Datenschutzbeauftragten gibt es im Vergleich zum internen keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
Weil der externe DSB sich nicht für das Unternehmen entscheidet, kann er keine bestimmte Person oder Abteilung bevor- oder benachteiligen.
Sie können auch einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das spart Ihnen die Ausbildungskosten und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht mit Weiterbildungen für den Datenschutzbeauftragten befassen – unsere Experten bleiben immer auf dem aktuellen Stand.
Sie müssen den externen Datenschutzbeauftragten nicht freistellen. Das spart Fortbildungskosten. Das heißt, die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind überschaubar.
Wir kennen die behördlichen Wege schon und können Anfragen schneller beantworten. Wir haben einen guten Überblick, was die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen so erwarten.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig und kann deshalb nicht in Interessenkonflikte geraten. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
Für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 DSGVO (Bußgeldkatalog).
Der neue Datenschutzbeauftragte muss sich erst mal in die Prozesse im Unternehmen einarbeiten und schauen, wo er noch Dokumentationen erstellen muss und wo er den Stand des Datenschutzes per Audit checken kann. Das kann bei einem externen Dienstleister unter Umständen etwas länger dauern als bei einem internen Datenschutzbeauftragten.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Die DSGVO sieht als Konsequenz dieser Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Im Süden unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter unter anderem in folgenden Regionen: Augsburg, Freiburg, Fürth, Heidelberg, Heilbronn, Ingolstadt, Karlsruhe, Mannheim, München, Nürnberg, Pforzheim, Regensburg, Stuttgart, Ulm und Würzburg.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
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