Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter Essen

Wir beraten Unternehmen in Essen bei der Umsetzung der DSGVO –digitaleffizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.

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Datenschutzberatung und Datenschutzbeauftragter in Essen

Seit dem 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) wurde zeitgleich in Deutschland durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ersetzt.

Daraus ergeben sich für alle Unternehmen neue Verpflichtungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die wesentlichen Anforderungen, die sich durch die DSGVO ergeben bzw. mit denen sich seit Mai 2018 alle Unternehmen auseinandersetzen, sind:

  • Die Dokumentationspflichten (Art. 30 DSGVO) sind deutlich ausgeweitet worden;
  • Die Betroffenenrechte wurden massiv gestärkt, z. B.: Auskunftsrecht für Betroffene (Art. 15 DSGVO);
  • die Informationspflichten (Art. 13 und 14 DSGVO) fordern Unternehmen;
  • die möglichen Bußgelder erhöhen sich drastisch!

Die 99 Artikel der DSGVO gelten für Selbständige, Freiberufler, Handwerker, Vereine, KMU und Konzerne gleichermaßen; die Nichtbeachtung kann Bußgelder nach sich ziehen und birgt die Gefahr von Abmahnungen.

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Datenschutzberatung in Essen

Die Stadt Essen zählt mit rund 590.000 Einwohnern zu den neun größten Städten in Deutschland. Nach Köln, Düsseldorf und Dortmund ist Essen die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen. Essen liegt mitten im Ruhrgebiet und im Zentrum der Metropolregion Rhein-Ruhr.

Die Stadt ist als bedeutender Industriestandort ein beliebter Sitz für Großunternehmen in NRW. Essen ist Medien-, Handels-, und Dienstleistungszentrum sowie Hightechmetropole in den Bereichen Medizin und Energie. Mit Einzug der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehr Unternehmen als zuvor gesetzlich verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Ist Ihr Unternehmen auch betroffen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir übernehmen die Position des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen!

Beauftragter für Datenschutz – Warum Cortina Consult?

Das Team der Cortina Consult, bestehend aus IT-Sicherheitsexperten und Beauftragten für Datenschutz (DSB), unterstützt Sie beim Aufbau eines datenschutzkonformen und (vor allem) alltagstauglichen Datenschutzkonzepts in Essen – in allen 50 Stadtteilen, von Kettwig bis Huttrop und von Katernberg bis Kray.

Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Position des externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) und beraten Sie zu allen Fragen der praktischen Anwendung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bzw. des BDSG-neu (Bundesdatenschutzgesetz) – telefonisch, remote oder im persönlichen Gespräch; unser qualifiziertes Team hat jeder Zeit ein offenes Ohr für Sie.

Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele unser Leistungen, die wir für Kunden im Raum Essen / Ruhrgebiet bereits umgesetzt haben:

Was bedeutet eigentlich Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.

In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes – als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.

Wer braucht einen externen Datenschutzbeauftragten?

Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.

§4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.

§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Hiervon sind unter anderem umfasst:

  • Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
  • Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
  • Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
  • Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?

Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.

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Alltag und Aufgaben des DSB: Beispiele

Der Datenschutzbeauftragte ist eine Person, die für den Datenschutz in einem Unternehmen oder einer Organisation verantwortlich ist. Er sorgt bei der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes.

Hier ein paar Beispiele für die Verarbeitung personebezogener Daten, die Ihnen vielleicht bekannt vorkommen könnten – und Ihnen gleichzeitig eine Idee vermitteln, welches Profil der Datenschutzexperte mitbringen sollte:

  • Marketing und Newsletter: Sind Sie sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten datenschutzkonform ist?
  • Firmenwebsite (Webshop, Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherigen Einwilligung des Users eigentlich noch erlaubt?
  • Videoüberwachung: Ist es DSGVO-konform, das Firmengelände und die Büroräume mit Kameras auszustatten?
  • Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Gibt es klare Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogener Daten zu handhaben ist, wenn Ihre Mitarbeiter Daten über Cloud-Services austauschen?

7 wichtige Fragen und Antworten zum Datenschutzbeauftragten

Welche Pflichten hat der Datenschutzbeauftragte?

Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:

  • Information und Beratung der Geschäftsführung;
  • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
  • Überwachung des Datenschutz-Managements;
  • Beratung zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
  • Schulung der Mitarbeiter.

Stellung des DSB im Unternehmen

Der Datenschutzbeauftragte erhält durch die DSGVO eine wichtige organisatorische Stellung im Unternehmen. Der Verantwortliche Stelle (vulgo: der Geschäftsführung) drohen Bußgelder, wenn der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben nicht gemäß der gesetzlichen Vorgaben umsetzen kann.

Der Support des Datenschutzbeauftragten ist in folgenden Punkten ist zu anzustreben:

  • Aus- und Weiterbildung des DSB;
  • Zeit zur Aufgabenerfüllung;
  • der DSB genießt Weisungsfreiheit bei der Ausübung seiner Tätigkeit;
  • er unterliegt der Geheimhaltungspflicht;
  • seine Kontaktdaten sind zu veröffentlichen;
  • er erhält erweiterten Kündigungsschutz.

Interner oder externer DSB?

Grundsätzlich stehen der Verantwortlichen Stelle (der Geschäftsführung) zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Es kann ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Kein Datenschutzbeauftragter – was kann passieren?

Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb eines Monats schriftlich ernannt („bestellt“) werden, sobald eine schutzrelevante Datenverarbeitung aufgenommen wurde. Er wird mitsamt seinen Kontaktdaten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber der Aufsichtsbehörde nach § 40 BDSG-neu bekanntgegeben; außerdem muss der DSB in der Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens benannt werden. Dies schafft gleichzeitig Vertrauen bei Kunden, Partnern und Dienstleistern.

Wenn Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, Sie aber keinen benannt haben, kann es teuer werden. Laut DSGVO kann das Fehlen eines notwendigen Datenschutzbeauftragten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10 Millionen Euro bzw. zwei Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen.

Checkliste: Ihr Weg zum Datenschutzbeauftragten

Worauf also kommt es an, wenn Sie Anbieter vergleichen und einen geeigneten externen Datenschutzbeauftragten aussuchen wollen?

  • Ausbildung
  • Qualifikation
  • Das Business ist häufig international: Welche Sprachen spricht / versteht / schreibt der DSB?
  • Gibt es „nur“ einen / meinen Datenschutzbeauftragter beim Dienstleister?Oder sind die notwendigen Qualifikationen redundant bzw. im Team verteilt vor?
  • Wie lange „macht“ der Anbieter / Dienstleister schon?
  • Ist nachvollziehbar, welche Leistung zu welchem Preis erbracht werden?
  • Compliance

Welche Qualifikation braucht ein Beauftragter für Datenschutz?

Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten  profitieren, wenn dieser tiefgreifende Kenntnisse über die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über nationales Datenschutzrecht verfügt, die die Basis der Beratung darstellen.

Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter einige Jahre Erfahrung aus verschiedenen Branchen mitbringen. Denn nur so ist er für alle Fälle vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.

Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind außerdem Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu garantieren.

Welche Pflichten hat der externe Datenschutzberater?

Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:

  • Information und Beratung der Geschäftsführung;
  • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
  • Überwachung des Datenschutz-Managements;
  • Consulting zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
  • Schulung der Mitarbeiter.

Datenschutzberatung in Ihrer Stadt

Stellung des Datenschutzbeauftragten

Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden

Datenschutzaudit & Konzept

Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.

Datenschutzschulungen

Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.

Technisch organisatorische Maßnahmen

Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.

Dokumente & Vorlagen

Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.

Webcompliance

Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.

Externer DSB mit Branchenkenntnis

Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.

Externer Datenschutzbeauftragter Branchen

Ihr externer Datenschutzbeauftragter Essen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage aus dem Raum Essen!

  • Externer Datenschutzbeauftragter: das Komplettpaket für den eDSB zum Pauschalpreis;
  • Datenschutzberatung: Beantwortung einzelner Fragen bis Review Ihres aktuellen Datenschutzkonzepts;
  • Datenschutz-Schulung: Workshops zur DSGVO und Awareness;
  • Datenschutzaudit: die Bestandsaufnahme zu Ihrer IST-Situation;
  • Datenschutzkonzept: Wie sieht die Struktur für das Datenschutzkonzept aus?
  • Datenschutzrichtlinie: die Mutter aller Richtlinien, wir liefern die Vorlage dazu, erstellen für Sie eine angemessene Policy;
  • Datenschutzerklärung: alle Texte, Banner, Cookie-Hinweis für Ihre Datenverarbeitung;
  • Datenschutz-Managementsystem: Beratung bei der Auswahl der geeigneten Software;
  • Betroffenenanfragen: was tun, wenn Interessenten / Kunden von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen;
  • Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten (VVT): wir liefern das Muster / die Vorlage, als Word-Doc, mit Video und telefonsicher Unterstützung.
Datenschutzberatung im Ruhrgebiet

Im Ruhrgebiet unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter unter anderem in folgenden Regionen: Bochum, Bottrop, Dortmund, DuisburgEssen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, und Wuppertal.

Externer Datenschutzbeauftragter Beratungsstandorte
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Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.

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Ihre Vorteile mit Cortina Consult im Datenschutz

Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

Datenschutz
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
Geschäftsführer bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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