Wir beraten Unternehmen in Essen bei der Umsetzung der DSGVO –digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) wurde zeitgleich in Deutschland durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ersetzt.
Daraus ergeben sich für alle Unternehmen neue Verpflichtungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die wesentlichen Anforderungen, die sich durch die DSGVO ergeben bzw. mit denen sich seit Mai 2018 alle Unternehmen auseinandersetzen, sind:
Die 99 Artikel der DSGVO gelten für Selbständige, Freiberufler, Handwerker, Vereine, KMU und Konzerne gleichermaßen; die Nichtbeachtung kann Bußgelder nach sich ziehen und birgt die Gefahr von Abmahnungen.
Sie haben bereits einen externen Datenschutzbeauftragten und möchten einen schnellen Preis-Leistungs-Vergleich? Nutzen Sie unsere Rechner für eine individuelle Preiskonfiguration.
Die Stadt Essen zählt mit rund 590.000 Einwohnern zu den neun größten Städten in Deutschland. Nach Köln, Düsseldorf und Dortmund ist Essen die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen. Essen liegt mitten im Ruhrgebiet und im Zentrum der Metropolregion Rhein-Ruhr.
Die Stadt ist als bedeutender Industriestandort ein beliebter Sitz für Großunternehmen in NRW. Essen ist Medien-, Handels-, und Dienstleistungszentrum sowie Hightechmetropole in den Bereichen Medizin und Energie. Mit Einzug der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehr Unternehmen als zuvor gesetzlich verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Ist Ihr Unternehmen auch betroffen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir übernehmen die Position des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen!
Das Team der Cortina Consult, bestehend aus IT-Sicherheitsexperten und Beauftragten für Datenschutz (DSB), unterstützt Sie beim Aufbau eines datenschutzkonformen und (vor allem) alltagstauglichen Datenschutzkonzepts in Essen – in allen 50 Stadtteilen, von Kettwig bis Huttrop und von Katernberg bis Kray.
Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Position des externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) und beraten Sie zu allen Fragen der praktischen Anwendung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bzw. des BDSG-neu (Bundesdatenschutzgesetz) – telefonisch, remote oder im persönlichen Gespräch; unser qualifiziertes Team hat jeder Zeit ein offenes Ohr für Sie.
Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele unser Leistungen, die wir für Kunden im Raum Essen / Ruhrgebiet bereits umgesetzt haben:
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes – als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.
Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
§4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Hiervon sind unter anderem umfasst:
Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
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Der Datenschutzbeauftragte ist eine Person, die für den Datenschutz in einem Unternehmen oder einer Organisation verantwortlich ist. Er sorgt bei der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes.
Hier ein paar Beispiele für die Verarbeitung personebezogener Daten, die Ihnen vielleicht bekannt vorkommen könnten – und Ihnen gleichzeitig eine Idee vermitteln, welches Profil der Datenschutzexperte mitbringen sollte:
Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:
Der Datenschutzbeauftragte erhält durch die DSGVO eine wichtige organisatorische Stellung im Unternehmen. Der Verantwortliche Stelle (vulgo: der Geschäftsführung) drohen Bußgelder, wenn der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben nicht gemäß der gesetzlichen Vorgaben umsetzen kann.
Der Support des Datenschutzbeauftragten ist in folgenden Punkten ist zu anzustreben:
Grundsätzlich stehen der Verantwortlichen Stelle (der Geschäftsführung) zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Es kann ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb eines Monats schriftlich ernannt („bestellt“) werden, sobald eine schutzrelevante Datenverarbeitung aufgenommen wurde. Er wird mitsamt seinen Kontaktdaten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber der Aufsichtsbehörde nach § 40 BDSG-neu bekanntgegeben; außerdem muss der DSB in der Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens benannt werden. Dies schafft gleichzeitig Vertrauen bei Kunden, Partnern und Dienstleistern.
Wenn Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, Sie aber keinen benannt haben, kann es teuer werden. Laut DSGVO kann das Fehlen eines notwendigen Datenschutzbeauftragten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10 Millionen Euro bzw. zwei Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen.
Worauf also kommt es an, wenn Sie Anbieter vergleichen und einen geeigneten externen Datenschutzbeauftragten aussuchen wollen?
Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser tiefgreifende Kenntnisse über die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über nationales Datenschutzrecht verfügt, die die Basis der Beratung darstellen.
Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter einige Jahre Erfahrung aus verschiedenen Branchen mitbringen. Denn nur so ist er für alle Fälle vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.
Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind außerdem Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu garantieren.
Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage aus dem Raum Essen!
Im Ruhrgebiet unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter unter anderem in folgenden Regionen: Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, und Wuppertal.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
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