Wir beraten Unternehmen in Dortmund bei der Umsetzung der DSGVO –digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.
Dortmund ist eine kreisfreie Stadt des Landes Nordrhein-Westfalens und mit rund 600.000 Einwohnern die achtgrößte Stadt Deutschlands. Dortmund hat sich von einer Industriemetropole zu einem bedeutenden Dienstleistungs- und Technologiestandort entwickelt und ist heute das Zentrum für Handel und Wirtschaft in ganz Westfalen.
Mit etwa 53.500 Studierenden und sechs Hochschulen ist Dortmund eine der größten Hochschulstädte Deutschlands und ein bedeutender Wissenschafts- und Hochtechnologiestandort. Der Fußball-Bundesliga-Verein Borussia Dortmund sorgt für internationale Bekanntheit und mediale Präsenz.
Sie haben bereits einen externen Datenschutzbeauftragten und möchten einen schnellen Preis-Leistungs-Vergleich? Nutzen Sie unsere Rechner für eine individuelle Preiskonfiguration.
Sie beschäftigt die Sicherheit von Daten und das Thema DSGVO respektive die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten? Beispielsweise die Fragen:
Wir stehen Ihnen als zertifizierter Datenschutzdienstleister zur Seite und beraten Sie umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Fragen, um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtssicher in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Mit einer Bestandsaufnahme (Audit) analysieren wir den aktuellen Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Anschließend unterstützen wir Sie dann bei Aufbau und Pflege eines Datenschutzkonzepts (DSMS).
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes – als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.
Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
§4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Hiervon sind unter anderem umfasst:
Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
Entdecken Sie unsere Leistungspakete für kleine, mittlere oder komplexe Datenschutzanforderungen und bestellen Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten zum Festpreis.
Unsere zertifizierten Spezialisten verfügen über nachweisbares Wissen und jahrelanger Erfahrung im Bereich Datenschutz. Wir übernehmen auch die Auskunftspflichten damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Mit Hilfe der Cortina Consult und unseres Datenschutz Generator DSGVO können Sie Ihr Unternehmen, ihre Firma oder ihren Konzern DSGVO-konform gestalten – So können Sie Ihr Unternehmen mit unserer Unterstützung vor Bußgeldern oder Sanktionen der Behörden schützen.
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Die Anforderungen an den DSB sind umfangreich. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) benötigt deshalb Ressourcen (vornehmlich Zeit), um ein DSGVO-konformes Datenschutzkonzept im Unternehmen auf die Beine zu stellen.
Der Datenschutzbeauftragte kann Angestellter des Unternehmens sein, dessen Beauftragter er ist (interner Datenschutzbeauftragter). Die Aufgabe kann aber auch an einen externen Datenschutzbeauftragten vergeben werden, bei dem die Gefahr eines Interessenkonfliktes geringer ist (externer Datenschutzbeauftragter). In beiden Fällen sollte in jedem Fall die Qualifikation sichergestellt werden.
Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser tiefgreifende Kenntnisse über die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über nationales Datenschutzrecht verfügt, die die Basis der Beratung darstellen.
Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter einige Jahre Erfahrung aus verschiedenen Branchen mitbringen. Denn nur so ist er für alle Fälle vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.
Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind außerdem Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu garantieren.
Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:
Ein interner Datenschutzbeauftragter in Vollzeit kommt vermutlich nur für Unternehmen in Betracht, die sich auf Datenverarbeitung spezialisiert haben. Aber auch Teilzeit-Datenschutzbeauftragte müssen sich über die vielfältigen Nachweis-, Auskunfts-, Informations- und Dokumentationspflichten der DSGVO informieren, sie bedienen und die datenverarbeitenden Mitarbeiter ebenfalls dazu anhalten – den Zeitaufwand hierfür sollten Sie nicht unterschätzen.
Für die Fortbildungen des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sollten Sie mit Zusatzkosten von etwa 2000 bis 5000 Euro im Jahr rechnen, die zu den (anteiligen oder vollen) Personalkosten des Datenschutzbeauftragten anfallen.
Interner DSB | Externer DSB |
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✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Vor allem für kleine Unternehmen ist es oft ratsam, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies kann ein Fachanwalt oder eine spezialisierte Unternehmensberatung sein.
Vorteile eines ext. DSB:
Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern – unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.
Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog…)
Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich zunächst neu in die unternehmenseigenen Prozesse einarbeiten, Dokumentationen erstellen und den Stand des Datenschutzes per Datenschutz-Audit bestimmen. Dies kann bei einem externen Dienstleister unter Umständen etwas länger dauern als bei einem internen Datenschutzbeauftragten.
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Als Beratungsdienstleister unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung und Entwicklung einer Datenschutz-Strategie, die zu Ihrem Unternehmen passt. Um die für Sie relevanten Fragen zu klären, bieten wir Ihnen im ersten Schritt die Möglichkeit eines unverbindlichen Gesprächs zur Klärung Ihrer wichtigsten Fragen.
Der Blick auf das Wesentliche:
Ist der Datenschutz-Fahrplan vereinbart, kann die Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten vorgenommen werden; der externe DSB übernimmt fortan die ihm übertragene Position im Sinne des Unternehmens; damit erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Im Ruhrgebiet unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter unter anderem in folgenden Regionen: Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, und Wuppertal.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
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