Microsoft Teams Transkription
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Microsoft Teams Transkription

Das Transkribieren von Anrufen während einer Microsoft Teams Sitzung bietet viele Vorteile, erfordert jedoch eine sorgfältige Beachtung der Datenschutzrichtlinien, um die Privatsphäre aller Teilnehmer zu wahren.

Microsoft Teams Transkription

Microsoft Teams Transkript: Rechtssichere Nutzung im Unternehmen

Die Transkriptfunktion von Microsoft Teams ermöglicht die automatische Dokumentation von Meetings. Doch bei der Nutzung müssen Unternehmen sowohl datenschutzrechtliche als auch strafrechtliche Vorgaben beachten. Eine rechtskonforme Umsetzung erfordert strukturierte Prozesse und informierte Einwilligungen.

Was leistet die Microsoft Teams Transkriptfunktion?

Microsoft Teams wandelt gesprochene Inhalte automatisch in Text um und erstellt so ein schriftliches Protokoll des Meetings. Die Vorteile für Unternehmen sind erheblich: Teilnehmer können sich vollständig auf das Gespräch konzentrieren, wichtige Informationen gehen nicht verloren, und auch nachträglich hinzugekommene Kollegen können den Gesprächsverlauf nachvollziehen.

Sobald jedoch gesprochene Inhalte aufgezeichnet oder in anderer Form festgehalten werden, greifen komplexe rechtliche Vorgaben. Diese umfassen sowohl datenschutzrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte, die Unternehmen zwingend beachten müssen.

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Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Zwischen Ihrem Unternehmen und Microsoft besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag), der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Die DSGVO greift immer dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden – bei Transkripten von Geschäftsgesprächen ist dies praktisch immer der Fall.

Art. 6 DSGVO verlangt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage. In den meisten Fällen sind dies:

  • Einwilligung der betroffenen Personen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Strafgesetzbuch § 201 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

§ 201 StGB regelt das Verbot der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Die Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist nur mit Einwilligung aller Beteiligten zulässig.

Auch wenn ein Transkript keine klassische Tonaufzeichnung darstellt, bewegen Sie sich rechtlich in einer Grauzone. Die automatische Umwandlung von Sprache in Text könnte als Form der „Aufzeichnung“ interpretiert werden.

Wie können Sie die Transkriptfunktion rechtssicher nutzen?

Informierte Einwilligung ordnungsgemäß einholen

Die rechtssichere Nutzung erfordert die ordnungsgemäße Einholung der Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer. Diese Einwilligung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Freiwilligkeit: Niemand darf zur Zustimmung gedrängt werden
  • Informiertheit: Alle Teilnehmer müssen verstehen, was mit ihren Daten geschieht
  • Spezifität: Die Einwilligung muss sich konkret auf die Transkription beziehen
  • Eindeutigkeit: Es darf kein Zweifel an der Zustimmung bestehen

Zweistufige Einwilligung implementieren

Microsoft Teams zeigt standardmäßig eine Benachrichtigung an, wenn die Transkription gestartet wird. Diese automatische Benachrichtigung allein reicht jedoch nicht aus. Empfohlen wird eine zweistufige Vorgehensweise:

  1. Vor Meetingbeginn: Information aller Teilnehmer bereits in der Einladung über die geplante Nutzung
  2. Nach Start der Transkription: Explizite mündliche Einwilligung aller Anwesenden einholen und im Transkript dokumentieren

Vollständige Dokumentation sicherstellen

Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Einwilligungen ist unerlässlich und umfasst:

  • Zeitpunkt der Einwilligung
  • Teilnehmerliste mit allen einwilligenden Personen
  • Art der Information, die den Teilnehmern gegeben wurde
  • Wortlaut der Einwilligung im Transkript
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Datenschutz Schulungen

Wie setzen Sie die Anforderungen im Unternehmen um?

Unternehmensrichtlinien entwickeln

Entwickeln Sie klare Unternehmensrichtlinien für die Nutzung der Teams-Transkriptfunktion. Diese sollten definieren:

  • Wann Transkripte erstellt werden dürfen
  • Wie die Einwilligung einzuholen ist
  • Wer Zugriff auf die Transkripte hat
  • Wie lange Transkripte gespeichert werden
  • Wann und wie Transkripte gelöscht werden müssen

Mitarbeiterschulungen durchführen

Sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeiter, die regelmäßig Teams-Meetings leiten, über die rechtlichen Anforderungen informiert sind. Eine strukturierte Schulung kann kostspielige rechtliche Probleme vermeiden.

Technische Maßnahmen konfigurieren

Prüfen Sie die Einstellungen in Ihrer Teams-Umgebung. Administratoren können beispielsweise festlegen, dass Transkripte automatisch gelöscht werden oder dass nur bestimmte Benutzergruppen die Transkriptfunktion nutzen dürfen.

Welche besonderen Situationen erfordern erhöhte Aufmerksamkeit?

Externe Teilnehmer

Bei externen Teilnehmern ist besondere Vorsicht geboten. Kunden, Lieferanten oder andere Geschäftspartner haben möglicherweise eigene Datenschutzrichtlinien oder rechtliche Bedenken bezüglich der Aufzeichnung.

Internationale Meetings

Bei Meetings mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern können unterschiedliche rechtliche Anforderungen gelten. Informieren Sie sich über die Gesetze in den jeweiligen Ländern und wählen Sie im Zweifel den restriktivsten Ansatz.

Sensible Gesprächsinhalte

Überlegen Sie kritisch, ob bei Meetings mit besonders sensiblen Inhalten (Personalangelegenheiten, Vertragsverhandlungen, vertrauliche Geschäftsinformationen) überhaupt eine Transkription erforderlich ist.

Fazit: Strukturiertes Vorgehen für rechtssichere Nutzung

Die Microsoft Teams Transkriptfunktion bietet erhebliche Vorteile für die moderne Arbeitswelt. Die rechtssichere Nutzung erfordert jedoch ein bewusstes und strukturiertes Vorgehen.

Durch die konsequente Einholung informierter Einwilligungen, ordnungsgemäße Dokumentation und die Etablierung klarer Unternehmensprozesse können Sie die Vorteile der Technologie nutzen, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Mit der richtigen Herangehensweise steht der effizienten und rechtssicheren Nutzung der Teams-Transkriptfunktion nichts im Wege.

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Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
Geschäftsführer bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
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