Microsoft Teams Standorterfassung: So setzen Sie es rechtskonform um
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Microsoft Standorterfassung

Ab Januar 2026 erfasst Microsoft Teams automatisch über WLAN, ob Mitarbeitende im Büro oder Homeoffice arbeiten. Die Funktion bietet Chancen für hybride Arbeitsmodelle, erfordert jedoch datenschutzkonforme Umsetzung mit externen Datenschutzbeauftragten.

Smartphone mit Microsoft Teams-Logo und WiFi-Signal über Stadtsilhouette mit mehreren Standort-Pins für mobile Unternehmenskommunikation

Wie Microsoft Teams Standorte per WLAN erfasst

Bisher trugen Nutzer den Standort manuell in Teams ein. Die Software zeigte dann „Büro München“ oder „Homeoffice“. Mit dem Januar-Update läuft das automatisch. Sobald sich das Gerät mit dem Büro-WLAN verbindet, setzt Teams den Status auf das entsprechende Gebäude.

Die Software wird zur digitalen Stechuhr. Die automatische Erfassung zeigt, wann Mitarbeitende physisch im Büro arbeiten. Diese Automatisierung verändert die Dynamik hybrider Arbeitsmodelle grundlegend. Was früher unsichtbar blieb, wird nun transparent dokumentiert.

Die Funktion ist Teil der größeren Microsoft Places-Strategie. Places soll hybride Teams intelligent koordinieren. Von der Bürotag-Planung bis zur Raumauslastung. Microsoft betont: Die Standortdaten werden nur während der in Outlook hinterlegten Arbeitszeiten erfasst. Danach erfolgt automatische Löschung.

Von manueller Eingabe zur automatischen Standorterkennung

Der Unterschied zur bisherigen Lösung ist erheblich. Manuelle Eingaben ließen Spielraum. Mitarbeitende entschieden selbst, ob und wann der Standort aktualisiert wird. Das neue System entzieht diese Kontrolle. WLAN-Verbindungen registrieren die Präsenz automatisch.

Diese Entwicklung reiht sich ein in einen größeren Trend. Workplace Analytics, Produktivitätsmessung, digitale Zeiterfassung. Unternehmen setzen zunehmend auf datenbasierte Kontrolle.

Return-to-Office: Wie Teams-Tracking die Homeoffice-Debatte verschärft

Die Corona-Pandemie vervierfachte die Zahl der Homeoffice-Beschäftigten. Der Anteil der Erwerbstätigen im Homeoffice stieg von 12,9 Prozent im Jahr 2019 auf 21,0 Prozent im ersten Corona-Jahr 2020. Im Jahr 2024 arbeiten 24 Prozent aller Erwerbstätigen mindestens gelegentlich von zu Hause. Fast eine Verdopplung gegenüber dem Vor-Pandemie-Niveau.

Seit Mitte 2024 dreht sich der Trend. SAP, Amazon und die Deutsche Bank verschärfen die Homeoffice-Regelungen. Durchschnittlich arbeiten Beschäftigte nun 3,6 Tage pro Woche im Büro. Fast wieder Vor-Pandemie-Niveau. In diesem Kontext startet das Teams-Update.

Wie funktioniert die WLAN-basierte Standorterfassung in Teams?

Teams erkennt die SSID. Das ist der Name des WLANs, mit dem sich das Gerät verbindet. IT-Administratoren hinterlegen vorab die SSIDs der Firmennetzwerke. Verbindet sich der Laptop mit einem registrierten Netzwerk, setzt Teams automatisch den Standort.

Die Implementierung erfolgt auf Betriebssystemebene. Windows und macOS übermitteln die WLAN-Informationen an Teams. Die App gleicht diese Daten mit den hinterlegten Standorten ab. Bei Übereinstimmung erfolgt die automatische Aktualisierung des Status.

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WLAN-Erkennung statt GPS: Wie Teams den Standort ermittelt

Das System erfasst lediglich: „Gerät ist mit registriertem Büro-WLAN verbunden“. Keine kontinuierliche GPS-Verfolgung. Keine Bewegungsprofile innerhalb des Gebäudes. Microsoft betont ausdrücklich, dass keine GPS-Daten verwendet werden.

Die Technologie basiert ausschließlich auf WLAN-Erkennung. Das reduziert datenschutzrechtliche Risiken im Vergleich zu GPS-Tracking. Trotzdem bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit bestehen. WLAN-Tracking zeigt zwar nicht den exakten Standort im Gebäude. Es dokumentiert aber eindeutig die Anwesenheit im Büro.

SSID-Spoofing: Warum das Umbenennen des Heim-WLANs nicht funktioniert

Teams prüft mehr als nur die SSID. Vermutlich analysiert die Software auch MAC-Adressen des Routers oder IP-Adressbereiche. Ein Umbenennen des heimischen WLANs von „Fritzbox 7590“ in „Firma Gast WLAN“ funktioniert nicht.

Amazon-Mitarbeiter versuchten nach der Pandemie ähnliche Tricks. Das Teams-Update macht diese Umgehungen unmöglich. Die Software erkennt die Netzwerk-Infrastruktur, nicht nur den Namen. Zusätzliche Parameter wie Gateway-Adressen und Netzwerktopologie fließen in die Identifikation ein.

Microsoft Teams Standorterfassung und DSGVO: Rechtliche Anforderungen

Die DSGVO erlaubt Standortdaten unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen transparent, zweckgebunden und freiwillig sein. Microsoft reagiert mit einem Opt-in-System. Die Funktion ist standardmäßig deaktiviert.

IT-Administratoren müssen die Funktion aktivieren. Mitarbeitende müssen aktiv zustimmen. Admins dürfen nicht im Namen der Beschäftigten einwilligen. Diese Regelung entspricht den Anforderungen der DSGVO, insbesondere Artikel 6.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung muss klar definiert sein. In den meisten Fällen kommt nur die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Betracht. Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers reicht nicht aus. Das Machtgefälle im Arbeitsverhältnis macht echte Freiwilligkeit schwierig.

Vergleich der Rechtsgrundlagen für Teams-Standorterfassung:

Rechtsgrundlage
Anwendbarkeit
Voraussetzungen
Risiken
Zielgruppe
Empfohlen ✅
Freiwillig, informiert, widerrufbar
Sozialer Druck, Widerrufsmöglichkeit
Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f)
Problematisch ⚠️
Interessenabwägung erforderlich
Machtgefälle benachteiligt Arbeitnehmer
Vertragliche Erforderlichkeit (Art. 6 Abs. 1 lit. b)
Nicht zulässig ❌
Für Vertragserfüllung notwendig
Keine zwingende Notwendigkeit
Gesetzliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c)
Nicht zulässig ❌
Gesetz schreibt Verarbeitung vor
Keine gesetzliche Grundlage vorhanden

Grenzen der Überwachung im Arbeitsverhältnis

Dauerhafte Überwachung bleibt nur bei gewichtigen Gründen zulässig. In der Logistik zur Tourenplanung beispielsweise. Bei normaler Büroarbeit sieht das anders aus.

Das Problem: Technische Möglichkeiten werden genutzt. Die Daten lassen sich auswerten. Welcher Mitarbeiter war wann und wie lange im Büro? Wer hält sich an die Drei-Tage-Regel? Das schafft Überwachungspotenzial. Auch wenn die Microsoft 365 Nutzung grundsätzlich datenschutzkonform gestaltet wird.

Arbeitsgerichte betonen regelmäßig: Kontrolle darf nicht zum Selbstzweck werden. Technische Möglichkeiten rechtfertigen keine automatische Nutzung. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch bei Einwilligung. Unternehmen tragen die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.

Warum wollen Unternehmen Microsoft Teams Standortdaten nutzen?

Die offizielle Begründung klingt nachvollziehbar. Bessere Planung hybrider Teams, optimale Raumnutzung, leichtere Koordination von Meetings. Ressourcenplanung und Kostenoptimierung spielen eine Rolle.

Konkrete Anwendungsfälle umfassen:

  • Bedarfsgerechte Klimatisierung und Beleuchtung
  • Optimierung von Reinigungsintervallen
  • Anpassung der Kantinenbewirtschaftung
  • Planung von Besprechungsräumen
  • Berechnung tatsächlicher Büroauslastung

Diese Argumente haben Substanz. Leerstehende Büros verursachen Kosten ohne Nutzen.

Return-to-Office als verdeckte Entlassungsstrategie

Kritiker vermuten mehr. Return-to-Office dient als verdeckte Entlassungsstrategie. Arbeitsmarktforscher sprechen von „Quiet Firing“. Präsenzpflicht setzt Mitarbeitende unter Druck. Das Ziel: freiwillige Kündigungen. Das spart Abfindungen und Kündigungsschutzklagen.

Aktuelle Return-to-Office-Studie zeigt: Büropflicht verbessert weder Produktivität noch finanzielle Performance. Stattdessen sinkt die Mitarbeiterzufriedenheit deutlich. Die Forscher schlussfolgern: Es geht um Kontrolle, nicht um Effizienz.

Die Datenlage ist eindeutig. Unternehmen mit flexiblen Arbeitsmodellen zeigen bessere Mitarbeiterbindung. Die Fluktuation sinkt. Die Rekrutierung wird leichter. Trotzdem setzen viele Konzerne auf Präsenzpflicht. Das Paradoxon erklärt sich durch Kontrollbedürfnisse des Managements.

Coffee Badging: Wie Teams kurze Bürobesuche sichtbar macht

41 Prozent der Beschäftigten in Deutschland gehen nur kurz ins Büro. Um Präsenz zu zeigen. „Coffee Badging“ nennt sich das: einchecken, Kaffee trinken, verschwinden. Mit automatischer Standorterfassung wird das transparent.

Unternehmen können exakt erfassen, wie lange jemand im Büro bleibt. Das verändert die Spielregeln hybrider Arbeit fundamental. Vertrauen weicht Kontrolle. Die informelle Flexibilität verschwindet.

 

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Teams-Tracking im Büro: Auswirkungen für Beschäftigte

Die Zustimmung zur Standorterfassung ist formal freiwillig. Ohne Einwilligung läuft nichts. Aber wie frei ist diese Entscheidung wirklich?

Die arbeitsrechtliche Realität sieht anders aus. Weisungsrecht des Arbeitgebers, soziale Dynamiken im Team, impliziter Karrieredruck. All das beeinflusst die Entscheidung. Formale Freiwilligkeit bedeutet nicht automatisch freie Entscheidung.

Opt-in oder Gruppenzwang? Freiwilligkeit bei Teams-Standorterfassung

Wenn Führungskräfte sagen „Alle anderen haben zugestimmt“, entsteht sozialer Druck. Ablehnen könnte als mangelndes Teamplay ausgelegt werden. Als fehlende Loyalität zum Unternehmen.

Diese Grauzone macht die Freiwilligkeit problematisch. Beschäftigte geraten in Rechtfertigungszwang. Warum stimmt jemand nicht zu? Was hat diese Person zu verbergen? Die Beweislast dreht sich faktisch um.

Betriebsräte können hier gegensteuern. Betriebsvereinbarungen sollten klare Regeln festlegen:

  • Keine individuelle Auswertung der Standortdaten
  • Nur aggregierte Statistiken für Raumplanung
  • Löschfristen von maximal einer Woche
  • Transparente Dokumentation der Datenverwendung
  • Regelmäßige Überprüfung durch den Betriebsrat

Solche Regelungen schützen Beschäftigte vor Missbrauch. Professionelle Datenschutzberatung unterstützt bei der Erstellung rechtskonformer Betriebsvereinbarungen.

Neue Anforderungen an IT-Administratoren

IT-Administratoren müssen SSIDs pflegen. Gebäude zuordnen. Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien für Mitarbeitende aktualisieren. Gleichzeitig analysieren die IT-Abteilungen Büroauslastungen. Nützlich für die Planung von Arbeitsplätzen und Besprechungsräumen.

Der administrative Aufwand steigt. Aber auch die Verantwortung. Admins werden zu Datenschutzverantwortlichen für Mitarbeiterdaten. Das erfordert Schulung und klare Richtlinien.

Zugriffsbeschränkungen müssen definiert werden. Wer darf Standortdaten einsehen? Nur HR? Auch Teamleiter? Die Geschäftsführung? Jede Ausweitung der Zugriffsrechte erhöht das Missbrauchsrisiko. Technische und organisatorische Maßnahmen müssen das verhindern.

Wann startet Microsoft Teams Standorterfassung? Rollout Januar 2026

Das Feature startet im Januar 2026 für Windows und macOS. Mobile Apps folgen später. Das Feature ist Teil von Microsoft 365. Es erfordert keine zusätzliche Software. Der ursprünglich für Dezember 2025 geplante Start wurde verschoben.

Die stufenweise Einführung gibt IT-Abteilungen Zeit zur Vorbereitung. Datenschutzrichtlinien müssen angepasst werden. Mitarbeitende brauchen Information über die Rechte. Schulungen sollten den Umgang mit der neuen Funktion erklären.

Interessant: Microsoft selbst führt ab Februar 2026 eine Drei-Tage-Präsenzpflicht für Mitarbeitende ein. Dies gilt für alle, die im Umkreis von 80 Kilometern zum Büro wohnen. Der Konzern praktiziert also selbst, was die neue Teams-Funktion technisch unterstützt.

Microsoft kommuniziert das Update als Service-Verbesserung. Die Marketing-Botschaft fokussiert auf Convenience und Effizienz. Die datenschutzrechtlichen Implikationen bleiben unterbelichtet. Unternehmen müssen diese Lücke durch eigene Kommunikation schließen.

Folgen Slack, Zoom und Google Workspace dem Teams-Tracking?

Microsoft bleibt nicht das einzige Unternehmen mit solchen Features. Slack, Zoom oder Google Workspace werden folgen. Die Frage lautet: Etabliert sich ein Standard der digitalen Anwesenheitskontrolle?

Von der Ausnahme zum Standard

Was heute als Option eingeführt wird, kann morgen Standard sein. Technologische Entwicklungen setzen oft neue Normen. Was zunächst freiwillig ist, wird zur Erwartung.

Unternehmen orientieren sich an Marktführern. Wenn Microsoft 365 rechtskonform nach DSGVO eingesetzt wird, sinkt die Hemmschwelle für ähnliche Features anderer Anbieter.

Der Wettbewerb treibt die Entwicklung. Slack könnte mit erweiterten Presence-Features antworten. Google Workspace mit Workspace Analytics. Zoom mit Meeting-Statistiken. Die Spirale der Überwachungsmöglichkeiten dreht sich weiter.

Regulatorische Antworten stehen aus

Aufsichtsbehörden haben sich noch nicht klar positioniert. Einzelfallentscheidungen stehen aus. Datenschutzkonferenzen diskutieren das Thema. Konkrete Leitlinien fehlen bislang.

Diese Unsicherheit belastet Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen. Klare rechtliche Rahmenbedingungen würden Planungssicherheit schaffen. Bis dahin bleibt der Einsatz der Funktion eine Grauzone zwischen Innovation und Überwachung.

Wie Unternehmen Teams-Standorterfassung datenschutzkonform einsetzen

Die eigentliche Herausforderung liegt nicht bei der Technologie. Die Herausforderung liegt bei den Unternehmenskulturen. Tools wie Teams können helfen oder schaden. Je nachdem, wie Unternehmen diese einsetzen.

Standorterfassung kann Raumplanung optimieren. Die Funktion kann aber auch Vertrauenskultur zerstören. Die Frage ist nicht, ob die Technologie existiert. Die Frage ist, wie Unternehmen damit umgehen.

Vertrauensbasierte Organisationen benötigen keine automatische Standorterfassung. Die Arbeitsergebnisse zählen, nicht die physische Präsenz. Kontrollbasierte Organisationen werden die Funktion nutzen. Damit bestätigen diese nur das fehlende Vertrauen in die Belegschaft.

Empfehlungen für datenschutzkonforme Nutzung

Unternehmen sollten klare Regeln definieren:

Transparenz & Kommunikation:

  • Transparente Kommunikation über Zweck und Umfang der Datenerhebung
  • Frühzeitige Information aller Betroffenen
  • Klare Dokumentation der Datenverwendung

Freiwilligkeit & Mitbestimmung:

Datenschutz & Compliance:

  • DSGVO-Anforderungen vollständig umsetzen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
  • Dokumentation der Rechtsgrundlage
  • Regelmäßige Überprüfung der Verhältnismäßigkeit

Technische & organisatorische Maßnahmen:

  • Keine Auswertung individueller Anwesenheitsmuster für Leistungsbeurteilung
  • Nur aggregierte Statistiken für Raumplanung nutzen
  • Datenlöschfristen klar definieren und einhalten (maximal 1 Woche)
  • Zugriffsbeschränkungen klar definieren
  • Technische Schutzmaßnahmen implementieren

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann bei der rechtskonformen Implementierung unterstützen. Die richtige Balance zwischen betrieblichen Interessen und Persönlichkeitsrechten ist entscheidend. Technologie ermöglicht vieles. Nicht alles Mögliche ist auch sinnvoll oder rechtlich zulässig.

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Die Teams-Standorterfassung markiert einen Wendepunkt. Hybrides Arbeiten wird messbar, transparent, kontrollierbar. Ob das die Zukunft der Arbeit verbessert oder verschlechtert, hängt von den Entscheidungen der Unternehmen ab. Technologie ist neutral. Der Einsatzzweck entscheidet über Nutzen oder Schaden.

FAQ: Häufige Fragen zur Microsoft Teams Standorterfassung

Ist die Teams-Standorterfassung DSGVO-konform?

Die Funktion kann DSGVO-konform eingesetzt werden, wenn Unternehmen die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören: echte Freiwilligkeit der Einwilligung, transparente Information der Betroffenen, klare Zweckbindung der Datenerhebung, kurze Speicherfristen und dokumentierte Rechtsgrundlage. Ohne diese Voraussetzungen ist die Nutzung datenschutzwidrig.

Können Mitarbeitende die Standorterfassung ablehnen?

Ja. Die Funktion ist standardmäßig deaktiviert und erfordert aktive Zustimmung. Mitarbeitende haben das Recht, die Einwilligung zu verweigern. Arbeitgeber dürfen keine Nachteile daraus entstehen lassen. Die Ablehnung darf nicht zu negativen Konsequenzen für Karriere oder Arbeitsverhältnis führen.

Wie lange werden Standortdaten in Teams gespeichert?

Microsoft speichert Standortdaten nur während der in Outlook hinterlegten Arbeitszeiten. Nach Arbeitsende erfolgt automatische Löschung. Unternehmen sollten in Betriebsvereinbarungen kürzere Löschfristen festlegen. Empfehlung: maximale Speicherdauer von einer Woche für Auslastungsstatistiken.

Kann Teams den genauen Standort im Gebäude erfassen?

Nein. Teams nutzt ausschließlich WLAN-Erkennung. Die Software erfasst nur, ob ein Gerät mit einem registrierten Firmennetzwerk verbunden ist. GPS-Daten oder präzise Standortbestimmung innerhalb des Gebäudes erfolgen nicht. Die Technologie zeigt lediglich die Anwesenheit im Bürogebäude an.

Was passiert, wenn der Betriebsrat der Einführung widerspricht?

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei technischen Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf die Funktion nicht eingeführt werden. Im Konfliktfall entscheidet die Einigungsstelle. Unternehmen sollten frühzeitig den Dialog suchen und gemeinsam Schutzregeln in einer Betriebsvereinbarung festlegen.

Können Unternehmen die Standortdaten für Leistungsbewertungen nutzen?

Nein. Die Nutzung von Standortdaten für Leistungsbeurteilungen ist datenschutzrechtlich unzulässig. Die Daten dürfen ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet werden (Raumplanung, Koordination hybrider Teams). Eine Zweckänderung erfordert neue Einwilligung. Arbeitsgerichte sehen Leistungskontrolle durch Anwesenheitserfassung kritisch.

Wie funktioniert die technische Implementierung?

IT-Administratoren hinterlegen die SSIDs (WLAN-Namen) der Firmennetzwerke in Microsoft Teams Admin Center. Wenn sich ein Gerät mit einem registrierten Netzwerk verbindet, aktualisiert Teams automatisch den Standortstatus. Die Funktion arbeitet auf Betriebssystemebene und erfordert keine zusätzliche Software-Installation.

Gibt es Alternativen zur automatischen Standorterfassung?

Ja. Unternehmen können weiterhin auf manuelle Eingabe setzen. Alternativ: aggregierte Auslastungsstatistiken ohne personenbezogene Daten, Buchungssysteme für Arbeitsplätze ohne Anwesenheitskontrolle oder vertrauensbasierte Modelle ohne technische Erfassung. Die beste Lösung hängt von Unternehmenskultur und tatsächlichem Bedarf ab.

Welche Kosten entstehen für Unternehmen?

Die Standorterfassung ist Teil von Microsoft 365. Es fallen keine zusätzlichen Lizenzkosten an. Unternehmen sollten aber Aufwände für rechtliche Prüfung, Betriebsvereinbarung, Datenschutz-Folgenabschätzung, Mitarbeiterschulungen und IT-Administration einkalkulieren. Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten beginnen ab 125 Euro monatlich und variieren je nach Unternehmensgröße und Komplexität.

Was müssen IT-Administratoren bei der Einführung beachten?

IT-Administratoren müssen SSIDs korrekt hinterlegen, Zugriffberechtigungen definieren, Löschfristen konfigurieren, Datenschutz-Dokumentation pflegen und Mitarbeitende schulen. Wichtig: Nur autorisierte Personen dürfen Standortdaten einsehen. Regelmäßige Audits der Zugriffsrechte sind erforderlich. Technische Schutzmaßnahmen müssen Missbrauch verhindern.

Nächste Schritte: So bereiten Unternehmen sich vor

1. Rechtliche Prüfung durchführen

2. Betriebsrat einbinden

  • Frühzeitig informieren und Mitbestimmung sicherstellen
  • Gemeinsam Schutzregeln in Betriebsvereinbarung festlegen
  • Transparente Kommunikation über Zweck und Umfang

3. Technische Vorbereitung

  • IT-Infrastruktur prüfen und SSIDs dokumentieren
  • Zugriffsbeschränkungen definieren
  • Löschfristen konfigurieren

4. Mitarbeitende informieren

  • Transparente Kommunikation über neue Funktion
  • Schulungen zum Umgang mit Standorterfassung
  • Freiwilligkeit der Einwilligung betonen

5. Monitoring & Optimierung

  • Regelmäßige Überprüfung der Verhältnismäßigkeit
  • Feedback von Mitarbeitenden einholen
  • Anpassungen bei Problemen vornehmen
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Beitrag aktualisiert am 11. Dezember 2025 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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Minimalistische Vektor-Illustration eines männlichen Avatars mit schwarzem Haar, rotem Shirt und schwarzer Jacke
Autor dieses Artikels:
Joshua Tiedtke
Experte für Informationssicherheit bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
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