Datenschutz

Datenschutzaudit: Definition, Ablauf & Checkliste

Ein systematisches Datenschutzaudit identifiziert Compliance-Lücken und minimiert Bußgeldrisiken nach DSGVO. Hier erfahren Unternehmen, wie der Ablauf funktioniert, welche Bereiche geprüft werden und wie ein externer Datenschutzbeauftragter dabei unterstützt.

Rote Grafik mit Laptop, Schloss und Sicherheitssymbolen als Darstellung von Cybersecurity und digitalem Systemschutz

Was ist ein Datenschutzaudit?

Ein Datenschutzaudit ist eine systematische Überprüfung aller datenschutzrelevanten Prozesse, Dokumente und technischen Maßnahmen eines Unternehmens. Der Auditor bewertet dabei, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten den Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes entspricht. Die rechtliche Grundlage bildet Art. 24 DSGVO, der Verantwortliche zur Rechenschaftspflicht verpflichtet. Ein professionelles Audit deckt Schwachstellen auf, bevor Aufsichtsbehörden oder Betroffene sie entdecken.

Das Audit orientiert sich methodisch an der ISO 19011, dem internationalen Standard für Managementsystem-Audits. Der Prüfer analysiert das bestehende Datenschutzmanagementsystem und gleicht es mit den gesetzlichen Anforderungen ab. Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) der Datenschutzkonferenz dient dabei häufig als methodische Grundlage für die Bewertung von Schutzmaßnahmen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Datenschutz-Audit Assistenten starten

Wann ist ein Datenschutzaudit sinnvoll?

Ein Datenschutzaudit empfiehlt sich in verschiedenen Situationen. Unternehmen sollten regelmäßige Überprüfungen durchführen, um DSGVO-Bußgelder zu vermeiden und ihre Compliance nachweisen zu können. Besonders bei Prüfungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz oder Landesbehörden zahlt sich eine systematische Vorbereitung aus.

Typische Anlässe für ein Datenschutzaudit sind:

  • Erstmaliger Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
  • Jährliche Regelprüfung zur Aufrechterhaltung der Compliance
  • Einführung neuer IT-Systeme oder Geschäftsprozesse
  • Vorbereitung auf behördliche Prüfungen oder Zertifizierungen
  • Prüfung von Auftragsverarbeitern gemäß Art. 28 DSGVO – Verantwortliche müssen ihre Dienstleister regelmäßig kontrollieren
  • Nach Datenschutzvorfällen zur Ursachenanalyse
  • Bei Unternehmensübernahmen oder Fusionen (Due Diligence)

Wer darf ein Datenschutzaudit durchführen?

Die Durchführung eines Datenschutzaudits erfordert fundierte Fachkenntnisse im Datenschutzrecht und praktische Erfahrung mit Audit-Methoden. Interne Datenschutzbeauftragte kennen die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten und können regelmäßige Prüfungen selbst durchführen. Für kritische Audits oder Zertifizierungsvorbereitungen empfiehlt sich jedoch ein externer Experte.

Der Auditor sollte über folgende Qualifikationen verfügen: nachgewiesene Expertise im Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG), Audit-Erfahrung nach anerkannten Standards wie ISO 19011, Unabhängigkeit von den zu prüfenden Prozessen sowie praktische Kenntnisse in IT-Sicherheit und Datenverarbeitung.

Vergleich: Internes vs. externes Audit

Kriterium
Internes Audit
Externes Audit
Unabhängigkeit
Eingeschränkt
Vollständig gegeben
Kosten
Geringer (interne Ressourcen)
Höher (externe Honorare)
Expertise
Abhängig von Qualifikation
Spezialisiertes Know-how
Akzeptanz bei Behörden
Grundlegend
Höhere Glaubwürdigkeit
Frequenz
Häufiger möglich
Meist jährlich

Externe Auditoren bringen häufig auch Expertise aus angrenzenden Bereichen mit, etwa zur ISO 27001 für Informationssicherheit. Diese Kombination ermöglicht einen ganzheitlichen Blick auf Datenschutz und IT-Sicherheit.

Der Ablauf eines Datenschutzaudits in 4 Phasen

Ein professionelles Datenschutzaudit folgt einem strukturierten 4-Phasen-Modell. Dieser systematische Ansatz stellt sicher, dass alle relevanten Bereiche erfasst und bewertet werden. Die folgende Darstellung zeigt den typischen Ablauf von der ersten Bestandsaufnahme bis zum finalen Auditbericht.

Kreisförmige Grafik zum Zyklus des Datenschutzaudits mit den Schritten Bestandsaufnahme, Bewertung, Implementierung und Bericht

Phase 1: Ist-Analyse und Bestandsaufnahme

Der Auditor beginnt mit einer umfassenden Bestandsaufnahme aller datenschutzrelevanten Dokumente und Prozesse. Dazu gehört die Sichtung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, der bestehenden Richtlinien, Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern sowie der technischen Dokumentation. Interviews mit Schlüsselpersonen ergänzen die Dokumentenanalyse. Der Auditor verschafft sich einen Überblick über die Organisation, die IT-Landschaft und die Datenflüsse im Unternehmen.

Phase 2: Bewertung und Soll-Ist-Vergleich

In der Bewertungsphase gleicht der Auditor den Ist-Zustand mit den gesetzlichen Anforderungen ab. Er prüft die Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen und bewertet deren Angemessenheit. Jede Abweichung wird dokumentiert und nach Risiko klassifiziert. Der Soll-Ist-Vergleich zeigt konkret auf, wo Handlungsbedarf besteht und welche Priorität die einzelnen Maßnahmen haben.

Phase 3: Maßnahmenableitung und Empfehlungen

Basierend auf den identifizierten Abweichungen entwickelt der Auditor konkrete Maßnahmenempfehlungen. Jede Empfehlung enthält eine Beschreibung des Problems, die rechtliche Begründung, den vorgeschlagenen Lösungsweg sowie eine Einschätzung zu Aufwand und Priorität. Die Maßnahmen werden nach Dringlichkeit sortiert, sodass kritische Compliance-Lücken zuerst geschlossen werden können.

Phase 4: Auditbericht und Follow-up

Der Auditbericht fasst alle Ergebnisse strukturiert zusammen. Er enthält eine Management-Summary, die detaillierten Prüfergebnisse, den Maßnahmenkatalog mit Verantwortlichkeiten und Fristen sowie eine Gesamtbewertung des Datenschutzniveaus. Ein professioneller Auditbericht dient als Nachweis der Rechenschaftspflicht gegenüber Aufsichtsbehörden. Das Follow-up nach drei bis sechs Monaten überprüft die Umsetzung der Maßnahmen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Was wird bei einem Datenschutzaudit geprüft?

Ein umfassendes Datenschutzaudit deckt alle relevanten Bereiche der Datenverarbeitung ab. Der Prüfungsumfang richtet sich nach der Größe des Unternehmens, der Branche und den spezifischen Verarbeitungstätigkeiten. Die folgenden Bereiche bilden den Kern jeder Datenschutzprüfung:

  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO) – Prüfung aller Rechtsgrundlagen
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) – Vollständigkeit und Aktualität
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) – Angemessenheit der Schutzmaßnahmen
  • Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) – Bei risikoreichen Verarbeitungen
  • Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO) – Vollständigkeit und Kontrolle der Dienstleister
  • Informationspflichten (Art. 13/14 DSGVO) – Datenschutzerklärungen und Hinweise
  • Prozesse zur Wahrung der Betroffenenrechte (Art. 15-22 DSGVO) – Auskunft, Löschung, Widerspruch
  • Meldeprozesse bei Datenschutzvorfällen (Art. 33/34 DSGVO) – Reaktionsfähigkeit im Ernstfall
  • Nachweis von Datenschutzschulungen – Sensibilisierung der Mitarbeiter dokumentiert
  • Löschkonzept und Aufbewahrungsfristen – Einhaltung der Speicherbegrenzung

Wie oft sollte ein Datenschutzaudit durchgeführt werden?

Die DSGVO schreibt keine feste Audit-Frequenz vor, fordert jedoch die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen. In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt, abhängig von Unternehmensgröße und Risikoprofil:

  • Jährliches Vollaudit – Umfassende Prüfung aller Bereiche für mittlere und große Unternehmen
  • Halbjährliche Teilaudits – Fokussierte Prüfung kritischer Prozesse bei hohem Risikoprofil
  • Anlassbezogene Sonderaudits – Nach Vorfällen, Systemänderungen oder vor Zertifizierungen
  • Kontinuierliches Monitoring – Laufende Überwachung durch den Datenschutzbeauftragten ergänzt periodische Audits

Unternehmen mit Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO unterliegen den Prüfintervallen der jeweiligen Zertifizierungsstelle. Die Rechenschaftspflicht verlangt, dass Verantwortliche jederzeit die Einhaltung der DSGVO nachweisen können.

Checkliste für das Datenschutzaudit

Die folgende Checkliste unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung auf ein Datenschutzaudit. Sie fasst die wichtigsten Prüfpunkte in drei Kategorien zusammen: organisatorische Maßnahmen, technische Maßnahmen und Betroffenenrechte. Jeder Punkt sollte dokumentiert und bei Bedarf optimiert werden.

Maßnahme
Status
Organisationskontrolle
Check
Es wurde ein Datenschutzbeauftragter ernannt (§§ 4f, 4g BDSG)
Die Mitarbeiter wurden zum Datengeheimnis nach §5 BDSG verpflichtet
Die Mitarbeiter wurden zum Datenschutz geschult
Es besteht ein Datenschutzkonzept
Zutrittskontrolle
Check
Der Zutritt zum Gebäude wird beschränkt
Rechnerräume sind nur für befugtes Personal zugänglich
Es sind alle Server sicher aufgestellt
Der Zutritt zu Räumen, in denen Datenmaterial verwahrt wird ist beschränkt
Zugangskontrolle
Check
Bildschirmsperren sind eingerichtet
Eine Firewall ist installiert, aktiviert und aktualisiert
Die Software zum Schutz vor Schadsoftware ist installiert, aktiviert und aktualisiert
Eine Benutzeridentifikation ist eingerichtet
Es werden sichere Passwörter verwendet
Zugriffskontrolle
Check
Es liegt ein Konzept für Zugriffsberechtigungen vor
Es gibt unterschiedliche Zugriffsrechte
Verletzungen werden protokolliert
Datenträger/-blätter werden sicher entsorgt
Es ist ein Kopierschutz/Bearbeitungsschutz eingerichtet
Weitergabekontrolle
Check
Eine Datenverschlüsselung ist eingerichtet und aktiv
Datenverarbeitungssysteme werden regelmäßig gewartet und geprüft
Veraltetes Equipment wird sicher entsorgt
Die Nutzung privaten Equipments wird beschränkt
Eingabekontrolle
Check
Erhebungen, Änderungen und Löschungen werden protokolliert
Verwaltungsakten werden protokolliert
Auftragskontrolle
Check
Die Auftragsannahme ist sicher
Ein Konfliktmanagement bei Verstößen/Verdachtsfällen ist installiert
Es sind Mechanismen zur Selbstkontrolle auf Seiten des Auftragnehmers vorhanden
Verfügbarkeitskontrolle
Check
Die Daten sind gegen unbeabsichtigte Löschung/Vernichtung abgesichert
Sicherungskopien sind vorhanden
Die Sicherung vor Schadsoftware ist vorhanden
Trennungsgebot
Check
Gemeinsam erhobene Daten werden getrennt voneinander verarbeitet
Personenbezogene Daten einzelner Betroffener sind getrennt verfügbar

Datenschutzaudit: Remote oder vor Ort?

Moderne Datenschutzaudits können sowohl vor Ort als auch remote durchgeführt werden. Beide Ansätze haben ihre Berechtigung und werden häufig kombiniert. Die Dokumentenprüfung und Interviews lassen sich effizient per Videokonferenz durchführen, während die Prüfung physischer Sicherheitsmaßnahmen einen Vor-Ort-Termin erfordert.

Remote-Audits bieten Vorteile bei verteilten Standorten und reduzieren Reisekosten. Die Auditergebnisse sind gleichwertig, sofern der Auditor Zugang zu allen relevanten Systemen und Dokumenten erhält. Für Erstaudits oder bei komplexen IT-Infrastrukturen empfiehlt sich jedoch ein persönlicher Vor-Ort-Termin, um ein vollständiges Bild der Organisation zu erhalten.

FAQ zum Datenschutzaudit

Ist ein Datenschutzaudit Pflicht?

Die DSGVO schreibt kein formales Audit vor, fordert aber die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 32 Abs. 1 lit. d). Die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 verlangt den Nachweis der Compliance. Ein dokumentiertes Audit ist der beste Weg, diese Anforderung zu erfüllen. Das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt diese Pflichten auf nationaler Ebene.

Was kostet ein Datenschutzaudit?

Die Kosten variieren stark nach Unternehmensgröße und Prüfungsumfang. Ein Erstaudit für ein mittelständisches Unternehmen liegt typischerweise zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Folgeaudits sind meist günstiger, da die Grundstruktur bereits bekannt ist. Die Investition zahlt sich durch vermiedene Bußgelder und optimierte Prozesse schnell aus.

Welche Dokumente werden für ein Audit benötigt?

Kernunterlagen sind das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, alle Auftragsverarbeitungsverträge, die Dokumentation technisch-organisatorischer Maßnahmen, Datenschutzrichtlinien und -konzepte, Schulungsnachweise sowie die Dokumentation bisheriger Datenschutzvorfälle. Je vollständiger die Dokumentation, desto effizienter verläuft das Audit.

Wie lange dauert ein Datenschutzaudit?

Ein Vollaudit für ein mittelständisches Unternehmen dauert typischerweise drei bis fünf Tage Vor-Ort- oder Remote-Prüfung plus zwei bis drei Tage für die Berichterstellung. Große Konzerne oder Unternehmen mit komplexen Verarbeitungen benötigen entsprechend mehr Zeit. Teilaudits einzelner Bereiche lassen sich in ein bis zwei Tagen durchführen.

Beitrag aktualisiert am 9. Januar 2026 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
Sie suchen einen externen DSB?

Professioneller Datenschutz zum Budget-Preis mit Software, Schulungen, Audits & Vorlagen inklusive

ab 125€ / pro Monat
Inhalt dieser Seite
Ihre Vorteile mit Cortina Consult im Datenschutz

Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

Datenschutz
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
Bleiben Sie up-to-date

Registrieren Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter mit lesenswerten Neuigkeiten zum Datenschutz und Best-Practices zur Umsetzung.

* Pflichtfeld. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis zum Erhalt des Cortina Legal-Updates mit Mailchimp sowie zur Interessen-Analyse durch Auswertung individueller Öffnungs- und Klickraten. Zu Ihrer und unserer Sicherheit senden wir Ihnen vorab noch eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link (sog. Double-Opt-In); die Anmeldung wird erst mit Klick auf diesen Link aktiv. Dadurch stellen wir sicher, dass kein Unbefugter Sie in unser Newsletter-System eintragen kann. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen widerrufen; z. B. durch Klick auf den Abmeldelink am Ende jedes Newsletters. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Date​​​​nschutzerklärung.

Sie haben Fragen?
– Wir beraten Sie gerne

Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

Unsere Lösungen

Abstrakte Darstellung von zwei symmetrischen, halbkreisförmigen Formen, die miteinander verbunden sind und Cortina Consult Logo rot mit Schrift