Hinweisgeberschutz

Whistleblowing

Besonders in Verbindung mit Hinweisgebersystemen und externen Meldestellenbeauftragten (eMSB) ist der Begriff „Whistleblowing“ in aller Munde. Aber was genau verbirgt sich dahinter und welche Konsequenzen ergeben sich für Unternehmen?

Whistleblowing
Die wichtigsten Informationen im Überblick
  • Whistleblowing leicht erklärt: Was Unternehmen nach dem HinSchG beachten müssen

  • Unternehmen müssen laut Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein internes Whistleblowing-System einrichten, um Verstöße frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu dokumentieren. Empfehlenswert ist der Einsatz digitaler, datenschutzkonformer Meldewege, da diese Anonymität, Nachvollziehbarkeit und eine gute Nutzererfahrung sicherstellen.

  • Besonders kleine und mittelständische Betriebe profitieren häufig von der Beauftragung eines externen Meldestellenbeauftragten, um Ressourcen zu schonen und alle rechtlichen Vorgaben zuverlässig einzuhalten. Für die Umsetzung sind eine DSGVO-konforme Datenhaltung, regelmäßige Schulungen und transparente Prozesse entscheidend.

  • Tipp: Unternehmen sollten ihren Beschäftigten verschiedene Meldekanäle anbieten und regelmäßig interne Schulungen durchführen, um Vertrauen zu schaffen und die Compliance nachhaltig sicherzustellen.

Was ist Whistleblowing?

Whistleblowing bezeichnet das Melden von Missständen, Gesetzesverstößen oder unethischem Verhalten innerhalb einer Organisation durch Arbeitnehmer oder externe Personen. Der Begriff „Whistleblower“ – wörtlich „Pfeifenbläser“ – beschreibt Personen, die auf ernsthafte Probleme aufmerksam machen, oft unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile.

Wichtige Abgrenzung: Whistleblowing unterscheidet sich grundlegend von gewöhnlichen Beschwerden am Arbeitsplatz. Während Beschwerden persönliche Angelegenheiten betreffen, zielen Whistleblowing-Meldungen auf schwerwiegende Verstöße ab, die das öffentliche Interesse berühren. Dazu zählen:

  • Finanzielle Unregelmäßigkeiten und Korruption
  • Diskriminierung und Mobbing
  • Verstöße gegen Arbeitsschutz und Umweltauflagen
  • Datenschutzverletzungen
  • Verbraucherschutzverstöße

Gesetzliche Grundlagen: EU-Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) trat am 16. Dezember 2019 in Kraft und reagierte auf Skandale wie die Panama Papers und Cambridge Analytica. Sie verpflichtete die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung bis Dezember 2021.

In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am 2. Juli 2023 umgesetzt. Das Gesetz gilt für:

  • Private Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten
  • Alle öffentlichen Einrichtungen (unabhängig von der Größe)
  • Religiöse Organisationen ab 50 Mitarbeitern

Aktuelle Fristen: Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten hatten bis zum 17. Dezember 2023 Zeit für die Umsetzung. Größere Unternehmen mussten bereits bis Juli 2023 compliant sein.

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Mehr Informationen

Meldewege & Systeme – Digitale und analoge Lösungen im Vergleich

Klassische Meldewege: Vorteile und rechtliche Schwächen

Der traditionelle Kummerkasten mag vertraut erscheinen, erfüllt jedoch nicht die HinSchG-Anforderungen. Als analoge Lösung ermöglicht er keinen Dialog zwischen Meldestellenbeauftragten und Hinweisgebern. Zudem fehlen essenzielle Datenschutz- und Vertraulichkeitsgarantien.

E-Mail-basierte Hinweisgebersysteme bergen erhebliche Risiken: Die meisten E-Mail-Anbieter verarbeiten Daten im Ausland, was DSGVO-Probleme aufwirft. Die gesetzlich vorgeschriebene dreijährige Aufbewahrungspflicht lässt sich nicht zuverlässig gewährleisten, und die Anfälligkeit für Hacking-Angriffe ist hoch.

Telefon-Hotlines schaffen zwar niedrigschwellige Zugänge, haben aber Nachteile: Sprachbarrieren erschweren die Nutzung, die Anonymität kann nicht garantiert werden, und die obligatorische Eingangsbestätigung ist nicht möglich.

Digitale Whistleblowing-Systeme: Moderne Compliance-Lösungen

Digitale Hinweisgebersysteme erfüllen die gesetzlichen Anforderungen optimal und bieten zahlreiche Vorteile:

  • Sichere Kommunikation: Verschlüsselte Übertragung und Speicherung
  • Anonymitätsschutz: Hinweisgeber bleiben auf Wunsch vollständig anonym
  • Dialogfunktion: Rückfragen und Nachreichungen sind möglich
  • Automatische Prozesse: Eingangsbestätigungen und Fristenüberwachung
  • DSGVO-Konformität: Serverstandort Deutschland, datenschutzkonforme Verarbeitung

Beispiele führender Anbieter und Systemvergleich

Der Markt für Whistleblowing Software für KMU wächst dynamisch. Führende Anbieter wie Parlabox, LegalTegrity und Walor bieten unterschiedliche Ansätze:

Parlabox positioniert sich als kosteneffiziente Lösung für 33€ monatlich, inklusive aller datenschutzrelevanten Dokumente (DSFA, Datenschutzerklärung, VVT) und Textvorlagen – eine attraktive Alternative zum verbreiteten „99€-Trend“ vieler Konkurrenten.

Interne vs. externe Meldestellen und ihre strategische Rolle

Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat)
Externer MSB (125€ / Monat Festpreis)
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand)
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ Datenschutz inklusive
Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken.

Externe Meldestellenbeauftragte: Die KMU-optimierte Lösung

Für kleine und mittlere Unternehmen bietet die Beauftragung externer Meldestellenbeauftragter (eMSB) erhebliche Vorteile:

Rechtssicherheit und Compliance: Ein erfahrener eMSB gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und minimiert das Bußgeldrisiko. Die fachkundige Bearbeitung aller Hinweise erfolgt fair, zeitnah und angemessen.

Haftungsübertragung: Der externe Dienstleister übernimmt die Verantwortung für potenzielle Risiken und haftet für ordnungsgemäße Verfahrensabläufe.

Unabhängigkeit und Objektivität: Als externes Element vermeidet der eMSB Interessenkonflikte und stärkt das Vertrauen der Hinweisgeber in die Integrität des Systems.

Sollten wir einen eMSB beauftragen

Compliance-Sicherheit und Reputationsschutz

Eine professionell verwaltete interne Meldestelle schützt den Unternehmensruf und demonstriert gelebte Compliance-Kultur. Der eMSB bleibt stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und passt Prozesse entsprechend an.

Praxis-Tipps zur rechtssicheren Einführung und Umsetzung

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Implementierung

Phase 1: Vorbereitung und Planung (4-6 Wochen)

  1. Bestandsaufnahme: Analyse bestehender Meldewege und Compliance-Strukturen
  2. Systemauswahl: Evaluation digitaler Whistleblowing-Systeme oder externer Dienstleister
  3. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Erstellung gemäß Art. 35 DSGVO
  4. Budgetplanung: Berücksichtigung laufender Kosten und einmaliger Implementierungsaufwände

Phase 2: Technische Umsetzung (2-4 Wochen)

  1. Systemkonfiguration: Einrichtung der gewählten Hinweisgebersystem-Lösung
  2. Prozessdefinition: Festlegung von Bearbeitungsverfahren und Verantwortlichkeiten
  3. Dokumentation: Erstellung von Verfahrensverzeichnis und Datenschutzhinweisen
  4. Testphase: Funktionsprüfung aller Systemkomponenten

Phase 3: Rollout und Schulung (2-3 Wochen)

  1. Mitarbeiterkommunikation: Information über neues Hinweisgebersystem
  2. Schulungen: Training für Meldestellenbeauftragte und Führungskräfte
  3. Richtlinien: Aktualisierung von Compliance-Richtlinien und Arbeitsverträgen
  4. Go-Live: Offizieller Start des Systems mit Monitoring der ersten Wochen

Weiterführende Ressourcen und professioneller Support

Rechtssichere Vorlagen und Checklisten

Für eine rechtssichere Umsetzung des HinSchG  benötigen Unternehmen umfassende Dokumentation:

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Verpflichtende Risikoanalyse für Hinweisgebersysteme, die personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSFA muss potenzielle Risiken identifizieren und Schutzmaßnahmen definieren.

Verfahrensverzeichnis: Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen des Hinweisgebersystems gemäß Art. 30 DSGVO.

Hinweisgeberrichtlinie: Interne Richtlinie, die Mitarbeiter über Meldewege, Schutzmaßnahmen und Verfahrensabläufe informiert.

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Erfolgreiche Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen

Mittelständisches Produktionsunternehmen (180 Mitarbeiter): Implementierung eines digitalen Hinweisgebersystems mit externem Meldestellenbeauftragten. Binnen sechs Monaten wurden vier relevante Meldungen bearbeitet, darunter ein Arbeitsschutzverstoß, der präventiv behoben werden konnte.

IT-Dienstleister (85 Mitarbeiter): Einführung einer mehrsprachigen Whistleblowing-Plattform für internationale Teams. Das System ermöglichte die Aufdeckung von Datenschutzverstößen und führte zu einer Verbesserung der IT-Sicherheitsprozesse.

Beratungsunternehmen (120 Mitarbeiter): Kombination aus digitaler Meldestelle und externer Ombudsperson. Die hybride Lösung stärkte das Vertrauen der Mitarbeiter und führte zu einer erhöhten Meldebereitschaft.

Professionelle Unterstützung für nachhaltige Compliance

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Spezialisierte Beratungsdienstleister wie Cortina Consult unterstützen bei der rechtssicheren Implementierung digitaler Meldekanäle und übernehmen als externe Meldestellenbeauftragte die komplette Fallbearbeitung.

Compliance Herausforderungen umsetzen mit professioneller Unterstuetzung

Vorteile professioneller Begleitung:

  • Minimierung rechtlicher Risiken durch Fachexpertise
  • Zeitersparnis durch schlüsselfertige Lösungen
  • Kosteneffizienz gegenüber internen Compliance-Abteilungen
  • Kontinuierliche Anpassung an sich ändernde Rechtslage

Die rechtssichere Umsetzung des HinSchG erfordert mehr als nur die Bereitstellung eines Meldekanals. Erfolgreiche Hinweisgebersysteme kombinieren technische Exzellenz mit fachkundiger Verfahrensbetreuung und schaffen so eine vertrauensvolle Compliance-Kultur, die Unternehmen langfristig vor rechtlichen und reputativen Schäden schützt.

Checkliste zur Auswahl des Hinweisgebersystems als Download

Laden Sie hier eine Checkliste zur Wahl des Hinweisgebersystems als PDF-Dokument herunter und finden Sie heraus, ob Ihr Meldekanal den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie den wesentlichen betrieblichen Kriterien entspricht. 

Hinweisgebersystem Checkliste

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeberschutz

Welche Kosten entstehen für ein rechtssicheres Hinweisgebersystem? Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und gewählter Lösung. Digitale Systeme kosten zwischen 33€ und 200€ monatlich, externe Meldestellenbeauftragte rechnen meist nach Aufwand ab (ca. 150-300€ pro Fall).

Müssen wir zwingend anonyme Meldungen ermöglichen? Das HinSchG schreibt anonyme Meldungen nicht zwingend vor, empfiehlt sie aber nachdrücklich. Viele Hinweisgeber nutzen nur anonyme Kanäle, weshalb diese Option essentiell ist.

Wie lange müssen Meldungen aufbewahrt werden? Alle Unterlagen zu Hinweisgeberfällen müssen mindestens drei Jahre nach Verfahrensabschluss aufbewahrt werden. Diese Frist verlängert sich, wenn rechtliche Verfahren anhängig sind.

Was passiert bei Verstößen gegen das HinSchG? Bußgelder bis zu 20.000€ (für Unternehmen bis zu 2% des Jahresumsatzes) drohen bei Verstößen. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche geschädigter Hinweisgeber entstehen. Weitere häufige Fragen und Antworten finden Sie in unserem umfassenden Hinweisgebersystem-FAQ.

Externer Meldestellenbeauftragter

Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.

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Ihre Vorteile mit Cortina Consult im Hinweisgeberschutz

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) praxisnah und rechtssicher umzusetzen – digital, so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen. Als spezialisierter Beratungsdienstleister und externer Meldestellenbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihre interne Meldestelle alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Organisation vor rechtlichen sowie reputativen Risiken geschützt ist.

Hinweisgeberschutz
Mathias Nimor - Experte für Hinweisgeberschutz
Autor dieses Artikels:
Mathias Nimor
Experte für Hinweisgeberschutz bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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