Besonders in Verbindung mit Hinweisgebersystemen und externen Meldestellenbeauftragten (eMSB) ist der Begriff „Whistleblowing“ in aller Munde. Aber was genau verbirgt sich dahinter und welche Konsequenzen ergeben sich für Unternehmen?
Whistleblowing leicht erklärt: Was Unternehmen nach dem HinSchG beachten müssen
Unternehmen müssen laut Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein internes Whistleblowing-System einrichten, um Verstöße frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu dokumentieren. Empfehlenswert ist der Einsatz digitaler, datenschutzkonformer Meldewege, da diese Anonymität, Nachvollziehbarkeit und eine gute Nutzererfahrung sicherstellen.
Besonders kleine und mittelständische Betriebe profitieren häufig von der Beauftragung eines externen Meldestellenbeauftragten, um Ressourcen zu schonen und alle rechtlichen Vorgaben zuverlässig einzuhalten. Für die Umsetzung sind eine DSGVO-konforme Datenhaltung, regelmäßige Schulungen und transparente Prozesse entscheidend.
Tipp: Unternehmen sollten ihren Beschäftigten verschiedene Meldekanäle anbieten und regelmäßig interne Schulungen durchführen, um Vertrauen zu schaffen und die Compliance nachhaltig sicherzustellen.
Whistleblowing bezeichnet das Melden von Missständen, Gesetzesverstößen oder unethischem Verhalten innerhalb einer Organisation durch Arbeitnehmer oder externe Personen. Der Begriff „Whistleblower“ – wörtlich „Pfeifenbläser“ – beschreibt Personen, die auf ernsthafte Probleme aufmerksam machen, oft unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile.
Wichtige Abgrenzung: Whistleblowing unterscheidet sich grundlegend von gewöhnlichen Beschwerden am Arbeitsplatz. Während Beschwerden persönliche Angelegenheiten betreffen, zielen Whistleblowing-Meldungen auf schwerwiegende Verstöße ab, die das öffentliche Interesse berühren. Dazu zählen:
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) trat am 16. Dezember 2019 in Kraft und reagierte auf Skandale wie die Panama Papers und Cambridge Analytica. Sie verpflichtete die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung bis Dezember 2021.
In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am 2. Juli 2023 umgesetzt. Das Gesetz gilt für:
Aktuelle Fristen: Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten hatten bis zum 17. Dezember 2023 Zeit für die Umsetzung. Größere Unternehmen mussten bereits bis Juli 2023 compliant sein.
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Mehr InformationenDer traditionelle Kummerkasten mag vertraut erscheinen, erfüllt jedoch nicht die HinSchG-Anforderungen. Als analoge Lösung ermöglicht er keinen Dialog zwischen Meldestellenbeauftragten und Hinweisgebern. Zudem fehlen essenzielle Datenschutz- und Vertraulichkeitsgarantien.
E-Mail-basierte Hinweisgebersysteme bergen erhebliche Risiken: Die meisten E-Mail-Anbieter verarbeiten Daten im Ausland, was DSGVO-Probleme aufwirft. Die gesetzlich vorgeschriebene dreijährige Aufbewahrungspflicht lässt sich nicht zuverlässig gewährleisten, und die Anfälligkeit für Hacking-Angriffe ist hoch.
Telefon-Hotlines schaffen zwar niedrigschwellige Zugänge, haben aber Nachteile: Sprachbarrieren erschweren die Nutzung, die Anonymität kann nicht garantiert werden, und die obligatorische Eingangsbestätigung ist nicht möglich.
Digitale Hinweisgebersysteme erfüllen die gesetzlichen Anforderungen optimal und bieten zahlreiche Vorteile:
Der Markt für Whistleblowing Software für KMU wächst dynamisch. Führende Anbieter wie Parlabox, LegalTegrity und Walor bieten unterschiedliche Ansätze:
Parlabox positioniert sich als kosteneffiziente Lösung für 33€ monatlich, inklusive aller datenschutzrelevanten Dokumente (DSFA, Datenschutzerklärung, VVT) und Textvorlagen – eine attraktive Alternative zum verbreiteten „99€-Trend“ vieler Konkurrenten.
Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat) | Externer MSB (125€ / Monat Festpreis) |
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✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand) | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ Datenschutz inklusive Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken. |
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet die Beauftragung externer Meldestellenbeauftragter (eMSB) erhebliche Vorteile:
Rechtssicherheit und Compliance: Ein erfahrener eMSB gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und minimiert das Bußgeldrisiko. Die fachkundige Bearbeitung aller Hinweise erfolgt fair, zeitnah und angemessen.
Haftungsübertragung: Der externe Dienstleister übernimmt die Verantwortung für potenzielle Risiken und haftet für ordnungsgemäße Verfahrensabläufe.
Unabhängigkeit und Objektivität: Als externes Element vermeidet der eMSB Interessenkonflikte und stärkt das Vertrauen der Hinweisgeber in die Integrität des Systems.
Eine professionell verwaltete interne Meldestelle schützt den Unternehmensruf und demonstriert gelebte Compliance-Kultur. Der eMSB bleibt stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und passt Prozesse entsprechend an.
Phase 1: Vorbereitung und Planung (4-6 Wochen)
Phase 2: Technische Umsetzung (2-4 Wochen)
Phase 3: Rollout und Schulung (2-3 Wochen)
Für eine rechtssichere Umsetzung des HinSchG benötigen Unternehmen umfassende Dokumentation:
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Verpflichtende Risikoanalyse für Hinweisgebersysteme, die personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSFA muss potenzielle Risiken identifizieren und Schutzmaßnahmen definieren.
Verfahrensverzeichnis: Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen des Hinweisgebersystems gemäß Art. 30 DSGVO.
Hinweisgeberrichtlinie: Interne Richtlinie, die Mitarbeiter über Meldewege, Schutzmaßnahmen und Verfahrensabläufe informiert.
Die All-in-One Software für den Betrieb einer internen Meldestelle mit Bestpreisgarantie.
Mittelständisches Produktionsunternehmen (180 Mitarbeiter): Implementierung eines digitalen Hinweisgebersystems mit externem Meldestellenbeauftragten. Binnen sechs Monaten wurden vier relevante Meldungen bearbeitet, darunter ein Arbeitsschutzverstoß, der präventiv behoben werden konnte.
IT-Dienstleister (85 Mitarbeiter): Einführung einer mehrsprachigen Whistleblowing-Plattform für internationale Teams. Das System ermöglichte die Aufdeckung von Datenschutzverstößen und führte zu einer Verbesserung der IT-Sicherheitsprozesse.
Beratungsunternehmen (120 Mitarbeiter): Kombination aus digitaler Meldestelle und externer Ombudsperson. Die hybride Lösung stärkte das Vertrauen der Mitarbeiter und führte zu einer erhöhten Meldebereitschaft.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Spezialisierte Beratungsdienstleister wie Cortina Consult unterstützen bei der rechtssicheren Implementierung digitaler Meldekanäle und übernehmen als externe Meldestellenbeauftragte die komplette Fallbearbeitung.
Vorteile professioneller Begleitung:
Die rechtssichere Umsetzung des HinSchG erfordert mehr als nur die Bereitstellung eines Meldekanals. Erfolgreiche Hinweisgebersysteme kombinieren technische Exzellenz mit fachkundiger Verfahrensbetreuung und schaffen so eine vertrauensvolle Compliance-Kultur, die Unternehmen langfristig vor rechtlichen und reputativen Schäden schützt.
Laden Sie hier eine Checkliste zur Wahl des Hinweisgebersystems als PDF-Dokument herunter und finden Sie heraus, ob Ihr Meldekanal den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie den wesentlichen betrieblichen Kriterien entspricht.
Welche Kosten entstehen für ein rechtssicheres Hinweisgebersystem? Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und gewählter Lösung. Digitale Systeme kosten zwischen 33€ und 200€ monatlich, externe Meldestellenbeauftragte rechnen meist nach Aufwand ab (ca. 150-300€ pro Fall).
Müssen wir zwingend anonyme Meldungen ermöglichen? Das HinSchG schreibt anonyme Meldungen nicht zwingend vor, empfiehlt sie aber nachdrücklich. Viele Hinweisgeber nutzen nur anonyme Kanäle, weshalb diese Option essentiell ist.
Wie lange müssen Meldungen aufbewahrt werden? Alle Unterlagen zu Hinweisgeberfällen müssen mindestens drei Jahre nach Verfahrensabschluss aufbewahrt werden. Diese Frist verlängert sich, wenn rechtliche Verfahren anhängig sind.
Was passiert bei Verstößen gegen das HinSchG? Bußgelder bis zu 20.000€ (für Unternehmen bis zu 2% des Jahresumsatzes) drohen bei Verstößen. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche geschädigter Hinweisgeber entstehen. Weitere häufige Fragen und Antworten finden Sie in unserem umfassenden Hinweisgebersystem-FAQ.
Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) praxisnah und rechtssicher umzusetzen – digital, so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen. Als spezialisierter Beratungsdienstleister und externer Meldestellenbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihre interne Meldestelle alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Organisation vor rechtlichen sowie reputativen Risiken geschützt ist.
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