Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart

Wir beraten Unternehmen in Stuttgart bei der Umsetzung der DSGVO –digitaleffizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.

Panoramablick auf Stuttgart mit dem Fernsehturm, der aus einem großen Waldgebiet herausragt und eine weite Sicht über die Stadt bietet

Datenschutzbeauftragter in Stuttgart

Stuttgart ist nicht nur Sitz von Porsche, Mercedes-Benz und Bosch, sondern auch Heimat von über 1.500 Automobilzulieferern und zahlreichen Hidden Champions des Maschinenbaus. Diese einzigartige Wirtschaftsstruktur bringt besondere Herausforderungen im Datenschutz mit sich, die weit über Standard-DSGVO-Anforderungen hinausgehen.

Unternehmen in Stuttgart und Umgebung stehen vor der Herausforderung, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und personenbezogene Daten rechtssicher zu verarbeiten. Cortina Consult unterstützt Sie als externer Datenschutzbeauftragter in Stuttgart dabei, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen und Ihr Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen. Unsere zertifizierten Datenschutzexperten stehen Ihnen mit umfassendem Fachwissen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.

In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 DSGVO sind sie unabhängige Datenschutzbehörden.

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Landesbeauftragter für Datenschutz Baden-Württemberg

Für Unternehmen mit Hauptsitz in Stuttgart ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg die zuständige Ansprechpartnerin. Diese Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im gesamten Bundesland.

Cortina Consult sorgt aber dafür, dass Sie gar nicht erst mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen.

Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.

Aktuelle Prüfschwerpunkte in Baden-Württemberg 2024/2025

Der LfDI Baden-Württemberg hat seine Prüfaktivitäten deutlich intensiviert:

  • Verstärkte Kontrollen bei Videoüberwachung in Produktionsbetrieben
  • Prüfungen zur Auftragsverarbeitung bei Cloud-Diensten
  • Schwerpunkt: Datenschutz bei KI-Anwendungen in der Industrie
  • Sanktionen bei fehlender Datenschutz-Dokumentation
  • Aktuelle Bußgelder aus Baden-Württemberg:
  • 50.000 € wegen fehlender technischer und organisatorischer Maßnahmen (2024)
  • 80.000 € wegen Videoüberwachung ohne Rechtsgrundlage (2023)
  • 120.000 € wegen mangelhafter Löschkonzepte (2024)

Wann braucht Ihr Stuttgarter Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten folgt klaren gesetzlichen Vorgaben:

  • Mindestens 20 Personen ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden (z.B. Gesundheitsdaten)
  • Eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (z.B. bei KI, Videosystemen)
  • Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden

Typische Stuttgarter Branchen mit DSB-Pflicht:

  • Automobilzulieferer mit Personaldaten von Leiharbeitern
  • Maschinenbauer mit Kundenservice und Wartungsverträgen
  • IT-Dienstleister mit Cloud-Services
  • Personaldienstleister in der Zeitarbeit

Spezialexpertise für Stuttgarter Branchen

Automobilindustrie und Zulieferer

Die Automobilbranche in Stuttgart steht vor besonderen Datenschutz-Herausforderungen. Connected Cars und Telematik-Systeme generieren riesige Datenmengen, die rechtssicher verarbeitet werden müssen. In der Produktion bringt Industrie 4.0 neue Anforderungen: Videosysteme in Montagelinien erfassen auch Mitarbeiter und erfordern klare Betriebsvereinbarungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Praxisbeispiel: Ein Automobilzulieferer aus Esslingen nutzte Videokameras zur Qualitätskontrolle. Wir entwickelten eine datenschutzkonforme Lösung: Anonymisierung der Personen durch Verpixelung, klare Beschilderung, Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat und umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung. Bei einer LfDI-Kontrolle gab es keinerlei Beanstandungen.

Maschinenbau und Produktion

Maschinenbauer in der Region Stuttgart stehen vor spezifischen Herausforderungen: Fernwartung und Service-Zugriffe auf Kundenmaschinen erfordern klare Regelungen und lückenlose Protokollierung. In der Auftragsfertigung für Großkunden sind rechtssichere Auftragsverarbeitungsverträge unverzichtbar.

IT und Software-Unternehmen

Für IT-Unternehmen in Stuttgart ist Datenschutz oft ein Wettbewerbsfaktor. Bei Cloud-Services und SaaS brauchen Sie rechtssichere AVV-Vorlagen und müssen Standard-Datenschutzklauseln bei Drittlandtransfers verwenden. Besonders relevant ist das Thema KI und Machine Learning: Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich? Wie werden Trainingsdaten ausreichend anonymisiert? Wir begleiten Sie von der Konzeption bis zum Roll-out.

Keine Zeit für endlose Recherchen?

Im digitalen Zeitalter liegt zwischen Nichtwissen und Wissen oft nur eine einzige Suchanfrage. Doch wer ohne Plan googelt, landet schnell im Informationsdschungel. Cortina Consult setzt deshalb auf smarte Tools wie Perplexity – um Ihnen den Weg zur richtigen Antwort zu erleichtern.

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  • Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Datenschutz & Datensicherheit?
  • Brauche ich wirklich eine Datenschutzerklärung?
  • Ist für mein Unternehmen ein interner oder externer DSB besser?

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10 gute Gründe für einen externen DSB

Datenschutz-Expertise

Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.

Praktische Erfahrungen

Durch die tägliche Arbeit in verschiedenen Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. Besonders in der Automobilbranche, die in Stuttgart stark vertreten ist, bringen unsere Experten umfassende Branchenkenntnisse mit.

Vielfältige Erfahrung

Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen. Ähnlich wie in München, wo wir ebenfalls als bedeutendem Wirtschaftsstandort und Zentrum der Automobilindustrie tätig sind, betreuen wir in Stuttgart Unternehmen unterschiedlichster Größenordnungen.

Klare vertragliche Regelungen

Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.

Verschwiegenheit und Unabhängigkeit

Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.

Keine Ausbildungskosten

Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern — unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.

Keine Fortbildungskosten

Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.

Behördenkenntnisse

Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.

Unabhängigkeit

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.

Management Summary

für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog…).

DSGVO-Herausforderungen für Stuttgarter Unternehmen

Automobilindustrie & Zulieferer: 

Maschinenbau & Produktion: 

  • Betriebsdatenerfassung (BDE) und Maschinendaten
  • Wartungsverträge mit Kundendaten
  • Zugriffsverwaltung bei Fernwartung
  • Datenschutz in der Auftragsfertigung

IT & Technologieunternehmen: 

Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter

Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind umfangreich. Der DSB benötigt deshalb Ressourcen (vornehmlich Zeit), um ein DSGVO-konformes Datenschutzkonzept im Unternehmen auf die Beine zu stellen.

Der Datenschutzbeauftragte kann Angestellter des Unternehmens sein, dessen Beauftragter er ist (interner Datenschutzbeauftragter). Die Aufgabe kann aber auch an einen externen Datenschutzbeauftragten vergeben werden, bei dem die Gefahr eines Interessenkonfliktes geringer ist. In beiden Fällen muss die Qualifikation auf jeden Fall sichergestellt werden.

Interner DSB
Externer DSB
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen.
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ IT-Sicherheit inklusive
Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken.

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Die Arbeit eines externen Datenschutzbeauftragten lässt sich rechtlich auf die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) zurückführen. So ist der externe Datenschutzbeauftragte hauptsächlich für den Datenschutz und Datensicherheit in einem Unternehmen oder einer Organisation zuständig.

So sorgt der externe DSB durch ein umfangreiches Fachwissen bezüglich der Datenschutzthematik für die DSGVO-konforme Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Durch die Arbeit eines externen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie somit die Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens.

Hier greift die Arbeit der Cortina Consult: unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten und IT-Fachleute verhelfen Unternehmen in Stuttgart und anderen Städten zur Datenschutzkonformität.

Datenschutzberatung in der Umgebung von Stuttgart

Als externer Datenschutzbeauftragter für die Region Stuttgart verstehen wir die spezifischen Anforderungen der lokalen Wirtschaft. Unsere Berater kennen die Herausforderungen von Automobilzulieferern im Neckarraum, mittelständischen Maschinenbauern in Esslingen und Tech-Startups am Charlottenplatz.

Wir betreuen Unternehmen in der gesamten Region Stuttgart:

  • Stadtkreis Stuttgart (alle Stadtbezirke)
  • Landkreis Esslingen (Esslingen, Filderstadt, Ostfildern, Kirchheim unter Teck)
  • Landkreis Ludwigsburg (Ludwigsburg, Kornwestheim, Bietigheim-Bissingen)
  • Rems-Murr-Kreis (Waiblingen, Fellbach, Winnenden, Schorndorf)
  • Landkreis Böblingen (Sindelfingen, Böblingen, Leonberg)
  • Landkreis Göppingen (Göppingen, Geislingen an der Steige)

Ähnlich wie in München als weitere bedeutende Wirtschaftsmetropole in Süddeutschland, sind wir auch in Stuttgart flächendeckend für unsere Mandanten präsent.

Vorteile eines externen DSB

Cortina Consult greift Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter in Stuttgart unter die Arme und sorgt für die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Durch unser fachkundiges Team, bestehend aus zertifizierten Datenschutzbeauftragten, Juristen und IT-Sicherheitsexperten können wir Ihnen schnell und kompetent mit unserem umfangreichen Know-How zu einer DSGVO-konformen Datenschutzlösung verhelfen — So können Sie sich unbeschwert auf Ihre Kernunternehmung konzentrieren.

Die Entscheidung zwischen externem und internem Datenschutzbeauftragten sollte wohlüberlegt getroffen werden. Hinweis: Ob Ihr Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten benötigt, können Sie durch eine individuelle Begutachtung und Beratung von Cortina Consult — ihrem Datenschutzbeauftragten in Stuttgart — feststellen.

Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Die DSGVO sieht als Konsequenz dieses Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.

Online Webinare und E-Learning Schulungen

Unsere Datenschutz E-Learning Schulungen sind inhaltlich und vom Aufbau genau wie eine Datenschutzschulung vor Ort. Webinare haben gegenüber Präsenzschulungen den Vorteil, dass Termine bequem vom Schreibtisch wahrgenommen werden können. Dadurch fallen Platzprobleme und Ansteckungsgefahr weg und dazu auch noch die Anfahrtskosten des Referenten.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Detail

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind vielfältig und anspruchsvoll:

  1. Datenschutzmanagement: Regelungen, um die Ziele des Datenschutzes zu erfüllen, sind festzulegen. Dazu könnten beispielsweise Leitlinien wie „Sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten“ oder IT-Richtlinien wie „Nutzung von Verschlüsselungssoftware“ gehören. Dazu gehören etwa Datenschutzleitlinie, Datenschutzhandbuch und Richtlinien zur IT-Nutzung.
  2. Datenschutzberatung: Ausführliche Beratung zu einzelnen datenschutzrechtlichen Fragen sowie Review und Audit des aktuellen Datenschutzkonzepts.
  3. Umgang mit Datenschutzverletzungen: Datenschutzverletzungen gem. Art. 33 und 34 DSGVO sind innerhalb von maximal 72 Stunden der zuständigen Behörde zu melden. Ein Beispiel hierfür wäre der Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks mit personenbezogenen Daten, der unverzüglich gemeldet werden muss.
  4. Datensicherheit und IT-Sicherheit: Die DSGVO verlangt bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Beispiele hierfür sind technische Maßnahmen wie Verschlüsselung und Firewalls sowie organisatorische Maßnahmen wie Zugangskontrollen.
  5. Betroffenenrechte: Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist klar festzulegen und zu organisieren.
  6. Informationspflichten: Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO müssen von jeder verantwortlichen Stelle erfüllt werden.
  7. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Es ist erforderlich, ein strukturiertes und aktualisierbares Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen, das festhält, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
  8. Auftragsverarbeitung: Sofern Dienstleister eines Unternehmens im Auftrag und auf Weisung Daten verarbeiten, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.
  9. Datenschutzschulungen für Mitarbeiter: Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren und durch professionelle Schulungen weiterzubilden.
  10. Folgeabschätzung: Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durchzuführen.
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Datenschutz Schulungen

FAQ – Häufige Fragen von Unternehmen in Stuttgart

Wie viel kostet ein externer Datenschutzbeauftragter in Stuttgart?

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten richten sich nach verschiedenen Faktoren wie Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter und Komplexität der Datenverarbeitung. Ein externer DSB ist meist kosteneffizienter als ein interner Mitarbeiter, da keine Ausbildungs-, Fortbildungs- und Personalnebenkosten anfallen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Kann ich auch als kleines Unternehmen in Stuttgart von einem externen Datenschutzbeauftragten profitieren?

Ja, auch kleine Unternehmen profitieren von einem externen Datenschutzbeauftragten. Gerade für kleinere Betriebe ist die externe Lösung oft sinnvoller, da sie flexibel und kostengünstig ist. Zudem bringen externe Datenschutzbeauftragte bereits die notwendige Expertise mit und kennen branchenspezifische Anforderungen.

Wie lange dauert die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems?

Die Dauer hängt vom aktuellen Datenschutzstatus Ihres Unternehmens ab. Nach einem initialen Datenschutzaudit erstellen wir eine individuelle Roadmap für Ihr Datenschutzmanagementsystem. In der Regel lassen sich die wichtigsten Maßnahmen innerhalb von wenigen Monaten umsetzen. Der Datenschutz ist jedoch ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßige Überprüfungen erfordert.

Was passiert bei einer Datenschutzverletzung?

Bei einer Datenschutzverletzung muss diese innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Ihr externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie dabei, die Verletzung zu bewerten, die notwendigen Schritte einzuleiten und die Meldung fristgerecht vorzunehmen. Zudem hilft er bei der Kommunikation mit Betroffenen und Behörden.

Gilt die DSGVO auch für kleine Unternehmen?

Ja, die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – unabhängig von der Größe. Die DSB-Pflicht greift erst ab 20 Personen, aber grundlegende DSGVO-Anforderungen (Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklärung, Betroffenenrechte, TOM) gelten für alle.

Beitrag aktualisiert am 13. Oktober 2025 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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Datenschutz
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
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Datenschutzexperte & CEO

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