Wir beraten Unternehmen in Nürnberg bei der Umsetzung der DSGVO – digital und kosteneffizient und kundenorientiert. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten der Cortina Consult.
Nürnberg, eine Stadt, die gleichermaßen Tradition und Moderne verkörpert, zeichnet sich durch eine dynamische Wirtschaftslandschaft aus. Viele Unternehmen, von kleinen Start-ups bis hin zu etablierten Konzernen, sind hier ansässig und tragen zur stetigen Entwicklung der Stadt bei. In einer Zeit, in der Datenschutzfragen immer komplexer werden, ist die Einhaltung der DSGVO für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Ein externer Datenschutzbeauftragter in Nürnberg spielt dabei eine zentrale Rolle.
Als erfahrene Experten verstehen wir die lokalen Anforderungen und sind darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Umsetzung und Aufrechterhaltung eines effektiven Datenschutzmanagements zu unterstützen.
Die Anforderungen an den Datenschutz werden immer komplexer, was Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann euch da echt weiterhelfen. Der sorgt dafür, dass alle Aufgaben und Pflichten korrekt umgesetzt werden und euer Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Ein Datenschutzbeauftragter (kurz: DSB) hilft Ihrem Unternehmen dabei, ein hohes Datenschutzniveau zu erreichen und den Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu behalten. Das Ziel ist, dafür zu sorgen, dass in allen Bereichen eines Unternehmens die Regeln zum Datenschutz eingehalten werden und alle Vorgaben der DSGVO und des BDSG beachtet werden.
Sie haben bereits einen externen Datenschutzbeauftragten und möchten einen schnellen Preis-Leistungs-Vergleich? Nutzen Sie unsere Rechner für eine individuelle Preiskonfiguration.
Zur Überwachung, ob die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten wird, wird ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Er ist auch der richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie sind sozusagen die obersten Datenschützer*innen in Deutschland.
Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten profitieren. Der sollte aber auf jeden Fall Ahnung haben von der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auch vom nationalen Datenschutzrecht. Das ist nämlich die Grundlage für die Beratung.
Außerdem ist es wichtig, dass ein externer Datenschutzbeauftragter schon länger in verschiedenen Branchen gearbeitet hat. Nur so kann er auf alle Eventualitäten vorbereitet sein und weiß, wie die Strukturen und Risiken in kleinen und großen Unternehmen aussehen.
Neben ein paar Soft Skills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sollte der Datenschutzbeauftragte auch Ahnung von IT haben, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.
Regelungen zur Erreichung der Datenschutzziele sind festzulegen. Zum Beispiel Datenschutzrichtlinie, Datenschutzhandbuch, IT-Nutzungsrichtlinie.
Detaillierte Beratung zu individuellen Datenschutzfragen und Review/Audit des bestehenden Datenschutzkonzeptes.
Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und 34 DSGVO müssen innerhalb von maximal 72 Stunden an die Behörde gemeldet werden. Diese Frist ist ohne einen standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle kaum einzuhalten.
In der DSGVO wird gefordert, dass bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO).
Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist festzulegen.
Die Informationspflichten der Art. 13 und 14 DSGVO sind von jeder verantwortlichen Stelle zu erfüllen.
Eine tabellarische Auflistung, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, reicht aus.
Verarbeiten Dienstleister eines Unternehmens Daten im Auftrag und auf Weisung, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages Art. 28 DSGVO erforderlich. Wenn Sie selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeiten, gilt das Gleiche.
Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren.
Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sog. Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO durchzuführen.
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
Bis Ende 2019 war die Grundregel wie folgt: Wenn 10 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren, musste ein (interner oder externer) DSB bestellt werden.
Doch diese Faustregel ist nicht mehr aktuell. Nach der Verabschiedung des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG beschlossen.
So liegt die Pflicht zur Bestellung nun bei mindestens 20 Personen, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Wenn Sie sich jetzt denken, Sie wären aus dem Schneider, da Sie unter dieser Personenzahl bleiben: aufgepasst!
Denn ganz so einfach ist es nicht:
Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann sich die Pflicht zur Bestellung eines DSB sowohl aus der Norm des § 38 I BDSG, als auch aus Art. 37 I DSGVO ergeben.
So geht aus § 38 I S. 2 BDSG eine Benennungspflicht hervor, wenn
Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn
Möchte Ihr Unternehmen unabhängig dieser Regelungen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, ist dies natürlich ebenfalls möglich.
Plus: Die Befreiung von der Bestellpflicht (eines int. / ext. DSB) bedeutet nicht, dass Sie vom rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten (Interessenten / Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten) befreit sind.
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten in Nürnberg hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe Ihres Unternehmens und der gewünschte Umfang der Beratungsleistungen. Wir bieten transparente Pauschalpakete an, die Ihnen Kostentransparenz bieten und Ihnen helfen, Ihr Budget effizient zu planen. Unsere flexible Preisgestaltung ermöglicht es Ihnen, die Leistungen auszuwählen, die am besten zu Ihren Anforderungen passen.
In den folgenden Stadtbezirken Nürnbergs und über die Stadtgrenzen hinweg unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO.
Thomas Petri ist seit dem 1. Oktober 2021 der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD). Er ist der zentrale Ansprechpartner für Datenschutzfragen und Informationsfreiheit in Nürnberg. Der BayLfD überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und bietet Beratung für Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen. Zudem informiert der Landesbeauftragte die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen und stärkt das Bewusstsein für den Datenschutz.
Cortina Consult sorgt dafür, dass Sie gar nicht erst mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen.
Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Behörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob es für sie sinnvoller ist, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Um die Entscheidung leichter zu machen, haben wir in der folgenden Übersicht, die Vorteile des externen DSB gegenüber dem internen aufgelistet.
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten bietet Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen:
Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern – unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.
Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog…)
Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich zunächst neu in die unternehmenseigenen Prozesse einarbeiten, Dokumentationen erstellen und den Stand des Datenschutzes per Datenschutz-Audit bestimmen. Dies kann bei einem externen Dienstleister unter Umständen etwas länger dauern als bei einem internen Datenschutzbeauftragten.
Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen unter bestimmten Umständen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Das heißt, es gibt bestimmte Fälle, in denen ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Ein Beispiel ist, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden und das Ganze computergestützt passiert. Wenn du keinen Datenschutzbeauftragten benennst, verstößt du gegen die EU-DSGVO (Art. 37). Wenn man sich nicht an die Vorgaben der DSGVO hält, kann das richtig teuer werden. Die Bußgelder können nämlich bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes betragen. Deshalb ist es immer eine gute Idee, sich um die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zu kümmern – ob intern oder extern.
Im Süden unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter unter anderem in folgenden Regionen: Augsburg, Freiburg, Fürth, Heidelberg, Heilbronn, Ingolstadt, Karlsruhe, Mannheim, München, Nürnberg, Pforzheim, Regensburg, Stuttgart, Ulm und Würzburg.
Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes im Unternehmen durch Cortina Consult.
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
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