Datenschutz E-Learnings

Komplexität reduzieren, Datenschutzprozesse automatisieren – Unser Datenschutz E-Learning Angebot für die Schulung Ihrer Mitarbeiter.

E-Learning

Schulungen zum Datenschutz

Mit unseren digitalen Datenschutz-Schulungen stellen Sie sicher, dass die Lernanforderungen Ihrer Mitarbeiter stets erfüllt werden.

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Mehr Informationen

Grundschulung für alle Mitarbeitenden

Mit der Grundschulung erhalten Sie eine fundierte Einführung in die wichtigsten Themen, verstehen die gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit Daten und lernen, wie Sie die Rechte der Betroffenen umsetzen. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie als Datenschutzbeauftragter agieren und DSGVO-konform arbeiten.

Bearbeiten Sie den Kurs in Ihrem individuellen Lerntempo, denn Sie erhalten einen eigenen Akademiezugang. Damit haben Sie über einen beliebigen Webbrowser online Zugriff auf die Schulungsinhalte.

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Datenschutz Grundschulung

Erfüllen Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Datenschutz-Schulung Ihrer Mitarbeiter und schulen Sie diese gemäß der DSGVO.

375€ / einmalig
Anzahl Mitarbeiter:
700€ / einmalig
Anzahl Mitarbeiter:
1.300€ / einmalig
Anzahl Mitarbeiter:
2.750€ / einmalig
Anzahl Mitarbeiter:
3.500€ / einmalig
Anzahl Mitarbeiter:

E-Learnings für bestimmte Abteilungen

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Datenschutz für IT-Admins

Erwerben Sie das Wissen und die Werkzeuge, um Datenschutzrichtlinien in Ihren IT-Systemen effektiv und DSGVO-konform umzusetzen.

190€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
290€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
370€ / einmalig
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Datenschutz für HR

Nutzen Sie unsere Schulung und lernen Sie, wie Sie in Ihrem HR-Bereich Mitarbeiterdaten sicher und DSGVO-konform verwalten.

190€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
290€ / einmalig
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370€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
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Datenschutz für Marketing

Erwerben Sie das notwendige Wissen, um datenschutzkonforme Marketingkampagnen zu entwickeln und Richtlinien sicher umzusetzen.

190€ / einmalig
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370€ / einmalig
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Datenschutz für Sales

Datenschutzrichtlinien im Vertrieb DSGVO-konform umzusetzen – in der Akquise, auf Social Media und beim sicheren Speichern von Kundendaten.

190€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
290€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
370€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
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KDG-Grundschulung

Erfüllen Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Datenschutz-Schulung Ihrer Mitarbeitenden und schulen Sie diese gemäß dem Katholischen Datenschutzgesetz (KDG).

375€ / einmalig
Anzahl Mitarbeiter:
700€ / einmalig
Anzahl Mitarbeiter:
1.300€ / einmalig
Anzahl Mitarbeiter:
2.750€ / einmalig
Anzahl Mitarbeiter:
3.500€ / einmalig
Anzahl Mitarbeiter:

Nicht sicher, welche Schulung Sie benötigen?

Sollten Sie umfangreichere Anforderungen haben und / oder spezifische Fragen mit einem unserer Berater klären wollen: Schicke Sie uns eine kurze Nachricht – wir nehmen uns gerne die Zeit, um Ihre Anforderungen im Detail zu besprechen.

Vorteile unserer Datenschutz E-Learnings

Vorteile für Arbeitgeber

Vorteile für Mitarbeitende

Häufig gestellte Fragen

Sind Datenschutz Schulungen verpflichtend?

Die Verpflichtung, Ihre Mitarbeiter – zumindest die, die sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassen – zu schulen, ergibt sich direkt aus dem europäischen Datenschutzrecht. So lauten Artikel 39 Absatz 1a & b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

„Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:

1. Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;

2. Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen“.
Unternehmen, die nach der DSGVO aufgrund ihrer Größe oder der Sensibilität ihrer Kundendaten einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, haben diesen auch in seiner Arbeit zu unterstützen und ihn mit ausreichend Zeit und Sachmitteln zur Wahrnehmung seiner Aufgaben auszustatten. Hierdurch verlagern sich die oben genannten Aufgaben des DSB also auf das Unternehmen und mithin ihre Geschäftsführer.

Wer muss an der Datenschutz Schulung teilnehmen?

Alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen an der Datenschutzschulung teilnehmen, um garantieren und vorweisen zu können, dass diese über den Umgang mit sensiblen Daten geschult wurden.

Das sind in der Regel alle Mitarbeiter, die an einem Computer arbeiten. Das Ziel einer Datenschutzschulung ist nicht, Ihre Mitarbeiter zu Datenschutz-Fachkräften auszubilden. Für gewerbliche Mitarbeiter reicht es aus, wenn Sie eine kurze, schriftliche Datenschutzbelehrung unterschreiben.

Gibt es im Anschluss einer Datenschutz Schulung eine Prüfung oder ein Zertifikat?

Nachdem alle Fragen beantwortet und Unklarheiten beseitigt wurden, folgt zum Ende jeder Online oder Präsenz-Schulung die eine kurze Prüfung für die Teilnehmenden.

Zur Erfüllung der Nachweispflicht über die Mitarbeiterbelehrung erhält das Unternehmen eine Bestätigung über alle Teilnehmenden der Datenschutzschulung.

Wie oft muss eine Datenschutz Schulung im Unternehmen durchgeführt werden?

Wie häufig eine Datenschutzschulung wiederholt bzw. aufgefrischt werden sollte, hängt von der Unternehmensgröße und der Fluktuation ab. Es empfiehlt sich eine Datenschutzschulung etwa alle 2 Jahre durchzuführen.

Können Datenschutz Schulungen auch mit einem Tablet oder Smartphone durchgeführt werden?

Ja, Ihre Mitarbeiter haben die Möglichkeit, unsere Datenschutzschulungen auch auf einem Tablet oder Smartphone durchzuführen. In den meisten Modulen gibt es Schulungsvideos, die wiedergegeben werden müssen. Aber es gibt auch die Option, Untertitel für die Videos einzufügen.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich keine Schulung durchführe?

Neben der rechtlichen Verpflichtung, Ihre Mitarbeiter ausreichend zu schulen und dem Interesse Ihrer Kunden an einem professionellen Umgang mit ihren Daten, tritt aber auch noch ein finanzieller Aspekt. Nach Art. 83 Abs. 4a DSGVO drohen für eine Pflichtverletzung in einem Fall der unterbliebenen Mitarbeiterschulung Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000.000 oder 2% des weltweit erzielten Jahresumsatzes – je nachdem welcher Betrag höher ausfällt.

Sie haben Fragen?
– Wir beraten Sie gerne

Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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