Komplexität reduzieren, Datenschutzprozesse automatisieren – Unser Datenschutz E-Learning Angebot für die Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Mit unseren digitalen Datenschutz-Schulungen stellen Sie sicher, dass die Lernanforderungen Ihrer Mitarbeiter stets erfüllt werden.
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Mehr InformationenMit der Grundschulung erhalten Sie eine fundierte Einführung in die wichtigsten Themen, verstehen die gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit Daten und lernen, wie Sie die Rechte der Betroffenen umsetzen. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie als Datenschutzbeauftragter agieren und DSGVO-konform arbeiten.
Bearbeiten Sie den Kurs in Ihrem individuellen Lerntempo, denn Sie erhalten einen eigenen Akademiezugang. Damit haben Sie über einen beliebigen Webbrowser online Zugriff auf die Schulungsinhalte.
Erfüllen Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Datenschutz-Schulung Ihrer Mitarbeiter und schulen Sie diese gemäß der DSGVO.
Erwerben Sie das Wissen und die Werkzeuge, um Datenschutzrichtlinien in Ihren IT-Systemen effektiv und DSGVO-konform umzusetzen.
Nutzen Sie unsere Schulung und lernen Sie, wie Sie in Ihrem HR-Bereich Mitarbeiterdaten sicher und DSGVO-konform verwalten.
Erwerben Sie das notwendige Wissen, um datenschutzkonforme Marketingkampagnen zu entwickeln und Richtlinien sicher umzusetzen.
Datenschutzrichtlinien im Vertrieb DSGVO-konform umzusetzen – in der Akquise, auf Social Media und beim sicheren Speichern von Kundendaten.
Erfüllen Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Datenschutz-Schulung Ihrer Mitarbeitenden und schulen Sie diese gemäß dem Katholischen Datenschutzgesetz (KDG).
Sollten Sie umfangreichere Anforderungen haben und / oder spezifische Fragen mit einem unserer Berater klären wollen: Schicke Sie uns eine kurze Nachricht – wir nehmen uns gerne die Zeit, um Ihre Anforderungen im Detail zu besprechen.
Die Verpflichtung, Ihre Mitarbeiter – zumindest die, die sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassen – zu schulen, ergibt sich direkt aus dem europäischen Datenschutzrecht. So lauten Artikel 39 Absatz 1a & b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
„Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:
1. Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
2. Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen“.
Alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen an der Datenschutzschulung teilnehmen, um garantieren und vorweisen zu können, dass diese über den Umgang mit sensiblen Daten geschult wurden.
Das sind in der Regel alle Mitarbeiter, die an einem Computer arbeiten. Das Ziel einer Datenschutzschulung ist nicht, Ihre Mitarbeiter zu Datenschutz-Fachkräften auszubilden. Für gewerbliche Mitarbeiter reicht es aus, wenn Sie eine kurze, schriftliche Datenschutzbelehrung unterschreiben.
Nachdem alle Fragen beantwortet und Unklarheiten beseitigt wurden, folgt zum Ende jeder Online oder Präsenz-Schulung die eine kurze Prüfung für die Teilnehmenden.
Zur Erfüllung der Nachweispflicht über die Mitarbeiterbelehrung erhält das Unternehmen eine Bestätigung über alle Teilnehmenden der Datenschutzschulung.
Wie häufig eine Datenschutzschulung wiederholt bzw. aufgefrischt werden sollte, hängt von der Unternehmensgröße und der Fluktuation ab. Es empfiehlt sich eine Datenschutzschulung etwa alle 2 Jahre durchzuführen.
Ja, Ihre Mitarbeiter haben die Möglichkeit, unsere Datenschutzschulungen auch auf einem Tablet oder Smartphone durchzuführen. In den meisten Modulen gibt es Schulungsvideos, die wiedergegeben werden müssen. Aber es gibt auch die Option, Untertitel für die Videos einzufügen.
Neben der rechtlichen Verpflichtung, Ihre Mitarbeiter ausreichend zu schulen und dem Interesse Ihrer Kunden an einem professionellen Umgang mit ihren Daten, tritt aber auch noch ein finanzieller Aspekt. Nach Art. 83 Abs. 4a DSGVO drohen für eine Pflichtverletzung in einem Fall der unterbliebenen Mitarbeiterschulung Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000.000 oder 2% des weltweit erzielten Jahresumsatzes – je nachdem welcher Betrag höher ausfällt.