HinSchG Konzernlösung
Hinweisgeberschutz

Konzernlösung im HinSchG

Auch Konzerne sind zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet, aber wie kann die konzernweite Meldestelle sinnvoll ausgestaltet werden? Und welche wichtigen gesetzlichen Vorgaben sind dabei zu beachten?

HinSchG Konzernloesung

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für Konzerne

Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen bei der Implementierung von Whistleblower-Systemen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann dabei unterstützen, die komplexen Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind nun verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten.

Diese gesetzliche Anforderung wirft zahlreiche Fragen auf, vor allem für Unternehmensgruppen und Konzerne: Ist es möglich und sinnvoll, eine zentrale Meldestelle für alle Tochtergesellschaften einzurichten?

Das Gesetz bietet hierfür eine Option, die als Konzernlösung bekannt ist. Doch wie weit reicht diese Möglichkeit, und welche Risiken und Chancen sind damit verbunden?

Rechtliche Grundlagen der Konzernlösung

§ 14 Abs. 1 HinSchG als Rechtsgrundlage

Die sogenannte Konzernlösung ist in § 14 Abs. 1 Satz 1 des HinSchG verankert. Hier wird festgelegt, dass eine interne Meldestelle durch eine einzelne Person, eine Arbeitseinheit oder sogar einen „Dritten“ innerhalb des Unternehmens oder der Organisationseinheit betraut werden kann.

Interessant ist hierbei die Option, dass auch eine Gesellschaft aus der eigenen Unternehmensgruppe als dieser „Dritte“ fungieren kann. Diese Regelung eröffnet Konzernen neue Möglichkeiten für effiziente und kostenoptimierte Compliance-Strukturen.

Anwendungsbereich und rechtliche Grenzen

Die Konzernlösung ist besonders für Unternehmensgruppen relevant, deren Einzelgesellschaften zwischen 50 und 249 Mitarbeitende beschäftigen. In dieser Konstellation können alle Unternehmen über eine zentrale Meldestelle (1 Mandant) betrieben werden.

Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Geltung für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
  • Besondere Prüfung bei Konzernen mit 250+ Mitarbeitern erforderlich
  • Compliance mit der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie
  • Bußgeldrisiko von bis zu 20.000 Euro bei Nichteinhaltung

Die erfolgreiche Umsetzung erfordert eine durchdachte Planung und oft die Unterstützung durch einen qualifizierten Meldestellenbeauftragten, der die rechtlichen Anforderungen kennt und ein effektives Hinweisgebersystem implementieren kann.

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Vorteile der konzernweiten Meldestelle

Für Unternehmen, die eine umfassende Compliance-Strategie verfolgen, kann die Beauftragung eines externer Datenschutzbeauftragter eine kostengünstige Alternative zur internen Lösung darstellen.

Erhebliche Kosteneffizienz

Anstatt mehrere separate Meldestellen in verschiedenen Tochtergesellschaften einzurichten, kann ein zentraler Kanal geschaffen werden. Dies ist nicht nur kosteneffizient, sondern ermöglicht auch die Sammlung von Erfahrungswissen an einem zentralen Ort.

Konkrete Kostenvorteile der Konzernlösung:

  • Reduzierte Implementierungskosten um bis zu 60%
  • Einheitliche Schulungsmaßnahmen für alle Standorte
  • Zentrale Expertise-Bündelung und Qualitätssicherung
  • Skalierbare Lösung bei Unternehmenswachstum
  • Einmalige technische Infrastruktur für alle Gesellschaften

Verbesserter Anonymitätsschutz

In kleineren Einheiten könnten Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers leichter gezogen werden, was bei einer zentralen Stelle weniger wahrscheinlich ist. Dies erhöht die Bereitschaft der Mitarbeiter, Missstände zu melden, da sie sich sicherer fühlen.

Einheitliche Standards und Prozesse

Eine zentrale Meldestelle gewährleistet einheitliche Bearbeitungsstandards und konsistente Qualität bei der Behandlung von Hinweisen über alle Konzernebenen hinweg. Die Implementierung eines professionellen Hinweisgebersystems führt zu:

  • Standardisierten Bearbeitungsverfahren
  • Gleiche Qualitätsmaßstäbe in allen Gesellschaften
  • Effiziente Ressourcennutzung
  • Professionelle Fallbearbeitung durch spezialisierte Teams

Kritikpunkte und rechtliche Unsicherheiten

Bedenken der EU-Kommission

Trotz der offensichtlichen Vorteile ist die Konzernlösung nicht frei von Kritik. Insbesondere die Expertengruppe der EU-Kommission hat Bedenken geäußert. Die Kritiker argumentieren, dass der Begriff „Dritte“ nur Personen umfassen sollte, die außerhalb des Unternehmensverbandes stehen.

Dies würde im Einklang mit dem Sinn und Zweck der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie stehen, die das Bereitstellen des Meldekanals nur „extern“ durch einen Dritten erlaubt.

Praktische Herausforderungen bei der Umsetzung

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Erreichbarkeit der Meldestelle. Sie sollte für den Hinweisgeber leicht zugänglich sein. Dies kann problematisch werden, wenn die Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern oder gar Kontinenten angesiedelt sind.

Herausforderungen in der Praxis:

  • Sprachbarrieren bei internationalen Konzernen
  • Zeitzonendifferenzen bei der Meldungsbearbeitung
  • Unterschiedliche nationale Rechtssysteme und Gepflogenheiten
  • Kulturelle Unterschiede im Umgang mit Whistleblowing
  • Verschiedene Arbeitszeiten und Verfügbarkeiten

Erreichbarkeit Meldestelle verbessern

Rechtsunsicherheit für große Konzerne

Die Rechtslage ist besonders für große Konzerne mit mehr als 250 Mitarbeitern unklar. Während für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern die Konzernlösung explizit anwendbar ist, fehlt eine klare Regelung für größere Unternehmen. Hier ist eine individuelle rechtliche Prüfung unerlässlich.

Bußgeldrisiken und Compliance-Anforderungen

Empfindliche Sanktionen bei Nichteinhaltung

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Nichtbeachtung des Gesetzes Bußgelder von bis zu 20.000 Euro drohen. Daher ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung im Vorfeld unerlässlich.

Bußgelder können verhängt werden bei:

  • Nicht-Einrichtung einer internen Meldestelle
  • Unzureichender oder verspäteter Bearbeitung von Hinweisen
  • Verstoß gegen Vertraulichkeitsanforderungen
  • Mangelhafter Dokumentation der Verfahren
  • Unzulässiger Umgang mit Hinweisgeberdaten

Compliance-Mindestanforderungen für Konzerne

Für eine rechtssichere Konzernlösung müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden. Ein qualifizierter Meldestellenbeauftragter kann dabei helfen, diese Anforderungen professionell umzusetzen:

Organisatorische Anforderungen:

  • Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten definieren
  • Definierte Eskalationswege und Bearbeitungsprozesse etablieren
  • Regelmäßige Schulungen für alle Beteiligten durchführen
  • Lückenlose Dokumentation aller Verfahren und Entscheidungen

Technische Anforderungen:

  • Sichere und verschlüsselte Kommunikationskanäle
  • Gewährleistung von Vertraulichkeitsschutz und Anonymisierung
  • Datenschutzkonforme Datenverarbeitung nach DSGVO
  • Revisionssichere Dokumentation und Archivierung

Die Implementierung einer konzernweiten Meldestelle erfordert eine ganzheitliche Betrachtung aller rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekte sowie die Unterstützung durch spezialisierte Informationssicherheits-Experten.

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Schulungen

Externe Meldestellenbeauftragte (eMSB) als optimale Lösung

Warum externe Dienstleister die bessere Wahl sind

Unternehmen haben die Möglichkeit, die Verantwortung für ihr Melde- und Hinweisgebersystem an unabhängige Dritte als externe Meldestellenbeauftragte zu übertragen. Dies bietet ihnen entscheidende Vorteile gegenüber internen Lösungen.

Risikominimierung durch Profis:

Bußgeldrisiko minimieren: Der eMSB stellt sicher, dass durch Einhalten der gesetzlichen Fristen das Bußgeldrisiko minimiert wird Haftungsübertragung: Mit Inanspruchnahme eines eMSB haftet dieser Dienstleister für das potentielle Risiko Rechtssicherheit: Kontinuierliche Überwachung der Gesetzeslage und automatische Anpassungen

Qualität und Expertise von Fachleuten

Mit einem externen Meldestellenbeauftragten setzen Sie auf erfahrene Fachleute, die alle Hinweise fair, zeitnah und angemessen bearbeiten. Die Expertise externer Dienstleister übertrifft meist die Möglichkeiten interner Teams erheblich.

Vorteile der externen Expertise:

  • Spezialisiertes Know-how in Whistleblower-Verfahren
  • Erfahrung mit verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen
  • Kontinuierliche Weiterbildung zu Gesetzesänderungen
  • Professionelle Fallbearbeitung ohne interne Interessenkonflikte

Unabhängigkeit und Reputationsschutz

Als externer und unabhängiger Partner sorgt der eMSB dafür, dass Interessenskonflikte vermieden werden. Eine zuverlässig verwaltete Meldestelle kann den guten Ruf Ihres Unternehmens schützen und das Vertrauen der Stakeholder stärken.

Implementierung der Konzernlösung

Strukturierte Umsetzung in Phasen

Die Implementierung einer konzernweiten Meldestelle erfordert eine durchdachte Herangehensweise und professionelle Projektsteuerung. Dabei müssen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzesvollständig erfüllt werden.

Phase 1: Analyse und Planung (2-4 Wochen)

Zunächst erfolgt eine umfassende Erfassung der Konzernstruktur und Mitarbeiterzahlen. Die rechtliche Prüfung der Anwendbarkeit der Konzernlösung ist dabei von entscheidender Bedeutung. Parallel wird die optimale Organisationsstruktur definiert und die geeignete Technologie-Plattform ausgewählt.

Phase 2: Technische Implementierung (4-6 Wochen)

In dieser Phase wird die Meldeplattform eingerichtet und in die bestehende IT-Landschaft integriert. Die Konfiguration von Berechtigungen und Workflows erfolgt nach bewährten Best Practices. Umfassende Sicherheitstests gewährleisten den ordnungsgemäßen Betrieb.

Phase 3: Rollout und Schulung (2-3 Wochen)

  • Intensive Schulung der Meldestellenbeauftragten
  • Konzernweite Kommunikation an alle Mitarbeiter
  • Bereitstellung umfassender Informationsmaterialien
  • Begleiteter Go-Live mit kontinuierlichem Monitoring

Change Management und Mitarbeiterkommunikation

Eine erfolgreiche Implementierung erfordert auch ein durchdachtes Change Management, das kulturelle Aspekte berücksichtigt und Vertrauen aufbaut. Die professionelle Umsetzung ist dabei entscheidend für den Erfolg.

Erfolgsfaktoren der Kommunikationsstrategie:

  • Transparente Information über Ziele und Nutzen des Systems
  • Umfassende Aufklärung über Anonymitätsschutz und Vertraulichkeit
  • Spezielle Schulungen für Führungskräfte als Multiplikatoren
  • Regelmäßige Updates über den Implementierungsfortschritt

Kulturwandel nachhaltig fördern:

Die Integration des Hinweisgeberschutzes in die Unternehmenswerte ist ein langfristiger Prozess. Die Geschäftsführung muss eine klare Vorbildfunktion einnehmen und die Bedeutung ethischen Verhaltens kontinuierlich kommunizieren. Positive Verstärkung bei ordnungsgemäßer Nutzung des Systems und kontinuierliche Verbesserung basierend auf Mitarbeiterfeedback sind dabei essentiell.

Zyklus Change Management und Mitarbeiterkommunikation

Technische Anforderungen und Datenschutz

IT-Sicherheit auf höchstem Niveau

Die technische Umsetzung einer konzernweiten Meldestelle muss höchste Sicherheitsstandards erfüllen, um das Vertrauen der Hinweisgeber zu gewinnen und zu erhalten. Ein professionelles Hinweisgebersystem ist dabei unerlässlich.

Unverzichtbare Sicherheitsmaßnahmen:

  • End-to-End-Verschlüsselung aller Kommunikation
  • Sichere Authentifizierung und granulare Autorisierung
  • Regelmäßige Penetrationstests durch externe Sicherheitsexperten
  • ISO 27001-zertifizierte Infrastruktur in deutschen Rechenzentren

DSGVO-Compliance im Whistleblowing

Bei der Verarbeitung von Hinweisen müssen auch die strengen Anforderungen der DSGVO beachtet werden. Dies erfordert besondere Expertise im Umgang mit personenbezogenen Daten. Eine rechtskonforme Datenschutzerklärung ist dabei ein wichtiger Baustein.

Zentrale Datenschutzaspekte:

  • Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO
  • Umfassende Informationspflichten gegenüber Betroffenen
  • Professionelle Anonymisierung und Pseudonymisierung
  • Rechtskonforme Löschfristen und Archivierungsverfahren
Checkliste zur Auswahl des Hinweisgebersystems als Download

Laden Sie hier eine Checkliste zur Wahl des Hinweisgebersystems als PDF-Dokument herunter und finden Sie heraus, ob Ihr Meldekanal den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie den wesentlichen betrieblichen Kriterien entspricht. 

Hinweisgebersystem Checkliste

Best Practices für verschiedene Unternehmensgrößen

Kleine Unternehmensgruppen (50-100 Mitarbeiter)

Für kleinere Unternehmensgruppen empfiehlt sich eine einfache, kosteneffiziente Lösung mit standardisierten Prozessen. Die externe Betreuung durch einen eMSB ist hier besonders sinnvoll, da interne Ressourcen oft begrenzt sind.

Empfohlenes Vorgehen:

  • Standardisierte Prozesse und bewährte Templates nutzen
  • Grundlegende, aber umfassende Schulungsmaßnahmen
  • Regelmäßige, aber nicht überbordende Berichterstattung
  • Fokus auf Kosteneffizienz und einfache Handhabung

Mittelständische Konzerne (100-250 Mitarbeiter)

Hier bietet sich eine hybride Lösung aus interner Koordination und externer Fachexpertise an. Erweiterte Berichterstattung und Analytics helfen beim professionellen Management des Systems.

  • Branchenspezifische Anpassungen der Standardprozesse
  • Regelmäßige Compliance-Audits und Systemoptimierungen
  • Integration in bestehende Governance-Strukturen
  • Professionelles Reporting für das Management

Große Konzerne (250+ Mitarbeiter)

Für große Konzerne ist eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich, da die Konzernlösung möglicherweise nicht anwendbar ist. Hier können dezentrale Lösungen oder komplexere Strukturen notwendig werden.

Besondere Anforderungen:

  • Umfassende Change-Management-Programme für alle Ebenen
  • Integration in bestehende Compliance- und Governance-Systeme
  • Internationale Koordination verschiedener Rechtssysteme
  • Erweiterte Berichterstattung und Risiko-Monitoring

Fazit und strategische Empfehlungen

Die sogenannte Konzernlösung im Hinweisgeberschutzgesetz bietet erhebliche Chancen für Unternehmensgruppen, deren Einzelgesellschaften zwischen 50 und 249 Mitarbeitende beschäftigen. In dieser Konstellation können alle Unternehmen über eine zentrale Meldestelle betrieben werden, was sich sehr positiv auf den Roll-out der Meldestelle in der Unternehmensgruppe sowie auf die Kosten für das Hinweisgebersystem auswirkt.

Unsere strategischen Empfehlungen:

  1. Umfassende rechtliche Prüfung: Lassen Sie die Anwendbarkeit der Konzernlösung für Ihre spezifische Situation von Rechtsexperten prüfen
  2. Externe Expertise nutzen: Profitieren Sie von der Erfahrung spezialisierter eMSB-Dienstleister statt eigene Kapazitäten aufzubauen
  3. Schrittweise Implementierung: Beginnen Sie mit einer Pilotgruppe und skalieren Sie sukzessive auf den gesamten Konzern
  4. Kontinuierliche Verbesserung: Etablieren Sie einen regelmäßigen Review-Prozess zur Optimierung des Systems

Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) praxisnah und rechtssicher umzusetzen – digital, so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen.

Als spezialisierter Beratungsdienstleister und externer Meldestellenbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihre interne Meldestelle alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Organisation vor rechtlichen sowie reputativen Risiken geschützt ist.

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FAQ: Konzernlösung im Hinweisgeberschutzgesetz

1. Was ist die Konzernlösung im Hinweisgeberschutzgesetz?

Die Konzernlösung ermöglicht es Unternehmensgruppen, eine zentrale interne Meldestelle für alle Tochtergesellschaften einzurichten, anstatt separate Meldestellen in jeder Gesellschaft zu betreiben. Diese Option ist in § 14 Abs. 1 Satz 1 des HinSchG verankert und erlaubt es, dass eine Gesellschaft aus der eigenen Unternehmensgruppe als „Dritter“ für die Meldestelle fungiert.

2. Für welche Unternehmen gilt die Verpflichtung zur Einrichtung einer Meldestelle?

Seit dem 2. Juli 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber (Whistleblower) verpflichtet. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmen als auch für Konzerne und Unternehmensgruppen.

3. Welche Vorteile bietet die Konzernlösung?

Die Konzernlösung bietet mehrere wesentliche Vorteile:

  • Kosteneffizienz: Ein zentraler Meldekanal ist günstiger als mehrere separate Meldestellen
  • Wissenssammlung: Erfahrungswissen wird zentral an einem Ort gesammelt
  • Besserer Identitätsschutz: In kleineren Einheiten könnten Rückschlüsse auf Hinweisgeber leichter gezogen werden
  • Vereinfachter Roll-out: Einheitliche Implementierung in der gesamten Unternehmensgruppe

4. Welche Kritik gibt es an der Konzernlösung?

Die EU-Kommission und Experten haben Bedenken geäußert:

  • Der Begriff „Dritte“ sollte nur Personen außerhalb des Unternehmensverbandes umfassen
  • Dies würde besser mit dem Sinn der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie übereinstimmen
  • Bei international verteilten Tochtergesellschaften kann die leichte Erreichbarkeit der Meldestelle problematisch werden

5. Für welche Unternehmensgrößen ist die Konzernlösung anwendbar?

Die Konzernlösung ist explizit für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern anwendbar. Für große Konzerne mit mehr als 250 Mitarbeitern ist die Rechtslage unklar, da eine klare Regelung für diese Unternehmensgrößen fehlt.

6. Welche Bußgelder drohen bei Nichtbeachtung des Gesetzes?

Bei Nichtbeachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes drohen Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Daher ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung vor der Implementierung unerlässlich.

7. Was ist ein externer Meldestellenbeauftragter (eMSB)?

Ein externer Meldestellenbeauftragter ist ein unabhängiger Dritter, der die Verantwortung für das Melde- und Hinweisgebersystem übernimmt. Unternehmen können diese Aufgabe vollständig an qualifizierte externe Dienstleister delegieren.

8. Welche Vorteile bietet ein externer Meldestellenbeauftragter?

Ein eMSB bietet folgende Vorteile:

  • Minimiertes Bußgeldrisiko durch Einhaltung gesetzlicher Fristen
  • Qualifizierte Fachleute für faire und zeitnahe Bearbeitung
  • Risikodelegation: Der Dienstleister haftet für potentielle Risiken
  • Keine Interessenskonflikte durch externe Unabhängigkeit
  • Reputationsschutz durch zuverlässige Verwaltung
  • Aktuelle Rechtslage: Stets auf dem neuesten Stand der Gesetze

9. Wie funktioniert die praktische Umsetzung der Konzernlösung?

Bei der Konzernlösung können alle Einzelgesellschaften einer Unternehmensgruppe (mit 50-249 Mitarbeitern) über eine einzige Meldestelle (1 Mandant) betrieben werden. Dies wirkt sich positiv auf den Roll-out und die Kosten aus. Die zentrale Meldestelle muss jedoch für alle Hinweisgeber leicht erreichbar und zugänglich sein.

10. Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Konzernlösung besonders zu beachten?

Wichtige rechtliche Aspekte sind:

  • Gesetzliche Grundlage: § 14 Abs. 1 Satz 1 HinSchG
  • Anwendungsbereich: Primär für Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern
  • EU-Konformität: Mögliche Diskrepanz zur EU-Richtlinie beachten
  • Erreichbarkeit: Sicherstellung der Zugänglichkeit für alle Standorte
  • Rechtssicherheit: Sorgfältige Prüfung vor Implementierung empfohlen
  • Compliance: Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und Vorgaben
Externer Meldestellenbeauftragter

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Hinweisgeberschutz
Mathias Nimor - Experte für Hinweisgeberschutz
Autor dieses Artikels:
Mathias Nimor
Experte für Hinweisgeberschutz bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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