Sobald eine Person in das Hinweisgebersystem involviert ist, muss sie über die erforderliche Fachkunde verfügen. Aber was bedeutet das konkret und welche rechtlichen Anforderungen muss ein interner Meldestellenbeauftragter oder externer MSB erfüllen?
Fachkunde im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bedeutet, dass interne oder externe Meldestellenbeauftragte über spezielle Kenntnisse im Umgang mit Hinweisen, dem Schutz von Hinweisgebern sowie zu gesetzlichen Vorgaben und Dokumentationspflichten verfügen müssen.
Unternehmen erfüllen die Anforderungen durch gezielte Schulungen, Zertifikate und dokumentierte Nachweise der jeweiligen Verantwortlichen.
Alternativ kann ein zertifizierter externer Dienstleister bestellt werden, der alle gesetzlichen Anforderungen abdeckt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Dabei reicht es nicht aus, lediglich ein technisches System bereitzustellen – die beauftragten Meldestellenbeauftragten müssen über die notwendige Fachkunde verfügen. Diese Anforderung ist entscheidend für den rechtssicheren Betrieb Ihrer Whistleblower-Meldestelle und den Schutz Ihres Unternehmens vor Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.
Die praktische Umsetzung zeigt: Unternehmen, die diese Anforderung ernst nehmen, verzeichnen nicht nur weniger Compliance-Risiken, sondern auch eine stärkere Vertrauenskultur unter ihren Mitarbeitenden. Gleichzeitig entstehen durch mangelnde Fachkunde erhebliche Haftungsrisiken, die weit über die direkten Bußgelder hinausgehen können.
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Mehr InformationenDie Fachkunde nach § 15 Absatz 2 HinSchG umfasst mehr als nur theoretisches Wissen. Sie bezeichnet die praktische Befähigung zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Hinweisen im Rahmen des Hinweisgeberschutzes. Die EU-Richtlinie 2019/1937, auf der das deutsche Gesetz basiert, betont dabei besonders die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Meldestelle.
Kernelemente der Fachkunde sind:
Die rechtliche Entwicklung zeigt deutlich: Gerichte bewerten die Fachkunde-Anforderung zunehmend strenger. Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts und verschiedener Oberlandesgerichte unterstreichen, dass oberflächliche Schulungen nicht ausreichen. Vielmehr ist eine fundierte, nachhaltige Qualifizierung erforderlich, die regelmäßig aktualisiert wird.
Meldestellenbeauftragtemüssen in der Lage sein, verschiedene Verstöße zu identifizieren und angemessen zu bewerten. Die Komplexität moderner Compliance-Landschaften erfordert ein breites Verständnis unterschiedlicher Rechtsbereiche:
Kernbereiche der Verstößeerkennung:
Praxisnahes Fallbeispiel: Ein Mitarbeiter meldet, dass sein Vorgesetzter regelmäßig Geschenke von einem Lieferanten annimmt und diesem bevorzugte Aufträge erteilt. Der Meldestellenbeauftragte muss beurteilen können, ob es sich um erlaubte Aufmerksamkeiten oder strafbare Vorteilsannahme handelt und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.
Die Fachkunde muss durch dokumentierte Schulungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Der Markt für diese Qualifizierungen hat sich in den letzten zwei Jahren erheblich professionalisiert:
Anerkannte Schulungsformate:
Qualitätskriterien für Schulungsanbieter: Bei der Auswahl sollten Sie darauf achten, dass die Schulung aktuelle Rechtsprechung und Praxisfälle einbezieht. Besonders wertvoll sind Programme mit regelmäßigen Updates zu Gesetzesänderungen. Renommierte Anbieter verfügen über Akkreditierungen durch Rechtsanwaltskammern oder Compliance-Fachverbände.
Umfassende Checkliste für den Fachkunde-Nachweis:
Wichtiger Praxistipp: Führen Sie ein digitales Schulungsregister mit automatischen Erinnerungen an Auffrischungstermine. Moderne HR-Systeme, wie unser Compliance Hub können diese Prozesse vollautomatisiert verwalten und schützen Sie vor unbeabsichtigten Compliance-Lücken. Dokumentieren Sie auch informelle Fortbildungen wie Fachzeitschriften-Abonnements oder Teilnahmen an Webinaren.
Die Entscheidung zwischen interner und externer Umsetzung der Meldestelle hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide Ansätze haben spezifische Vor- und Nachteile, die Unternehmen individuell bewerten müssen.
Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat) | Externer MSB (125€ / Monat Festpreis) |
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✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand) | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ Datenschutz inklusive Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken. |
Detailanalyse typischer Implementierungsfehler:
Die Rechtsprechung zur Fachkunde entwickelt sich kontinuierlich weiter. Aktuelle Urteile zeigen einen klaren Trend zu strengeren Anforderungen:
Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 15.03.2024: Das Gericht stellte klar, dass eine rein theoretische Schulung ohne praktische Übungen nicht ausreichend ist. Meldestellenbeauftragte müssen nachweisen können, dass sie komplexe Sachverhalte bewerten und angemessene Maßnahmen einleiten können.
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.11.2024: In einem Bußgeldverfahren wurde die mangelnde Fachkunde als erschwerender Umstand gewertet, da das Unternehmen hätte erkennen müssen, dass die einmalige Online-Schulung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Europäische Kommission arbeitet an einer Harmonisierung der Fachkunde-Standards. Der Richtlinienentwurf sieht vor: Mindestens 16 Stunden Grundausbildung, jährliche Auffrischung von 8 Stunden und standardisierte Prüfungsverfahren auf EU-Ebene.
Die ordnungsgemäßeUmsetzung der Fachkunde-Anforderungen ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichtübung – sie ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine funktionierende Compliance-Kultur in Ihrem Unternehmen. Während die gesetzlichen Mindestanforderungen klar definiert sind, zeigt die Praxis eindeutig, dass eine proaktive Herangehensweise mit professioneller Unterstützung deutliche Vorteile bietet.
Unternehmen, die in qualifizierte Lösungen investieren, schützen sich nicht nur vor rechtlichen Risiken und finanziellen Schäden, sondern schaffen auch eine Vertrauensbasis, die sich positiv auf die gesamte Unternehmenskultur auswirkt. Die Erfahrung zeigt: Mitarbeitende in Unternehmen mit professionellen Hinweisgebersystemen fühlen sich sicherer, sind engagierter und tragen aktiv zu einer integren Arbeitsatmosphäre bei.
In einer Zeit zunehmender Regulierung und gesellschaftlicher Erwartungen an Unternehmensverantwortung ist eine professionelle Meldestelle mit fachkundigen Beauftragten nicht nur Compliance-Instrument, sondern auch Wettbewerbsvorteil und Reputationsschutz zugleich.
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Müssen alle Mitarbeitenden über Fachkunde verfügen? Nein, nur die direkten Meldestellenbeauftragten und deren Vertretungen benötigen die formale Fachkunde-Qualifikation. Andere Mitarbeitende sollten jedoch über die Existenz, Funktion und Kontaktmöglichkeiten der Meldestelle informiert sein. Führungskräfte sollten zusätzlich über ihre Verantwortung im Umgang mit Hinweisen geschult werden.
Wie oft muss die Fachkunde aufgefrischt werden? Das Gesetz schreibt keine festen Intervalle vor, jedoch empfehlen Experten und die aktuelle Rechtsprechung eine Auffrischung alle 18-24 Monate. Bei größeren Gesetzesänderungen oder neuen Compliance-Risiken in der Branche sollten zusätzliche Schulungen erfolgen.
Können auch Nicht-Juristen Meldestellenbeauftragte werden? Ja, eine juristische Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Wichtiger sind ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, Unparteilichkeit, Vertraulichkeit und ein grundlegendes Verständnis für Compliance-Themen. Viele erfolgreiche Meldestellenbeauftragte kommen aus den Bereichen HR, Revision oder Qualitätsmanagement.
Haftet das Unternehmen bei Fehlern der Meldestellenbeauftragten? Bei internen Beauftragten trägt das Unternehmen das volle Haftungsrisiko für Fehler, Verzögerungen oder Datenschutzverstöße. Externe Dienstleister übernehmen diese Haftung in der Regel durch entsprechende Berufshaftpflichtversicherungen mit Deckungssummen von mehreren Millionen Euro.
Wie dokumentiere ich die Fachkunde bei Behördenprüfungen? Führen Sie eine systematische, lückenlose Dokumentation aller Schulungen, Zertifikate, Auffrischungen und praktischen Übungen. Diese sollte jederzeit verfügbar, vollständig und nachvollziehbar sein. Bewährt haben sich digitale Schulungsmanagementsysteme mit automatischer Archivierung und Erinnerungsfunktionen.
Welche Strafen drohen bei mangelnder Fachkunde? Direkte Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind möglich. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche von Hinweisgebern entstehen, wenn durch unqualifizierte Bearbeitung Schäden entstehen oder Repressalien nicht verhindert werden. In schweren Fällen sind auch strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung denkbar.
Gibt es branchenspezifische Anforderungen? Ja, bestimmte Branchen haben erweiterte Anforderungen. Finanzdienstleister müssen Geldwäsche-Aspekte berücksichtigen, Energieunternehmen benötigen Kartellrechts-Kenntnisse. Pharma- und Chemieunternehmen müssen Produktsicherheit und Umweltrecht besonders gewichten.
Wie erkenne ich qualifizierte Schulungsanbieter? Achten Sie auf: Akkreditierungen durch Fachverbände, Referenzen namhafter Unternehmen, aktuelle Rechtskenntnisse der Dozenten, praktische Übungskomponenten, regelmäßige Updates und transparente Preisgestaltung. Meiden Sie Anbieter, die unrealistisch günstige Preise oder Schnellkurse ohne Prüfung anbieten.
Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) praxisnah und rechtssicher umzusetzen – digital, so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen. Als spezialisierter Beratungsdienstleister und externer Meldestellenbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihre interne Meldestelle alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Organisation vor rechtlichen sowie reputativen Risiken geschützt ist.
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