Fachkunde der Ombudsperson
Hinweisgeberschutz

HinSchG – Fachkunde der Ombudsperson

Sobald eine Person in das Hinweisgebersystem involviert ist, muss sie über die erforderliche Fachkunde verfügen. Aber was bedeutet das konkret und welche rechtlichen Anforderungen muss ein interner Meldestellenbeauftragter oder externer MSB erfüllen?

Fachkunde der Ombudsperson
Die wichtigsten Informationen im Überblick
  • Fachkunde im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bedeutet, dass interne oder externe Meldestellenbeauftragte über spezielle Kenntnisse im Umgang mit Hinweisen, dem Schutz von Hinweisgebern sowie zu gesetzlichen Vorgaben und Dokumentationspflichten verfügen müssen.

  • Unternehmen erfüllen die Anforderungen durch gezielte Schulungen, Zertifikate und dokumentierte Nachweise der jeweiligen Verantwortlichen.

  • Alternativ kann ein zertifizierter externer Dienstleister bestellt werden, der alle gesetzlichen Anforderungen abdeckt.

Fachkunde für Meldestellenbeauftragte nach HinSchG

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Dabei reicht es nicht aus, lediglich ein technisches System bereitzustellen – die beauftragten Meldestellenbeauftragten müssen über die notwendige Fachkunde verfügen. Diese Anforderung ist entscheidend für den rechtssicheren Betrieb Ihrer Whistleblower-Meldestelle und den Schutz Ihres Unternehmens vor Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.

Die praktische Umsetzung zeigt: Unternehmen, die diese Anforderung ernst nehmen, verzeichnen nicht nur weniger Compliance-Risiken, sondern auch eine stärkere Vertrauenskultur unter ihren Mitarbeitenden. Gleichzeitig entstehen durch mangelnde Fachkunde erhebliche Haftungsrisiken, die weit über die direkten Bußgelder hinausgehen können.

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Mehr Informationen

Was bedeutet Fachkunde im Hinweisgeberschutz?

Gesetzesgrundlagen und Definition

Die Fachkunde nach § 15 Absatz 2 HinSchG umfasst mehr als nur theoretisches Wissen. Sie bezeichnet die praktische Befähigung zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Hinweisen im Rahmen des Hinweisgeberschutzes. Die EU-Richtlinie 2019/1937, auf der das deutsche Gesetz basiert, betont dabei besonders die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Meldestelle.

Kernelemente der Fachkunde sind:

  • Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben des HinSchG und relevanter EU-Bestimmungen
  • Verständnis für Datenschutzund Vertraulichkeitsanforderungen nach DSGVO
  • Fähigkeit zur neutralen Bewertung eingehender Meldungen
  • Kommunikationskompetenz im sensiblen Umgang mit Hinweisgebern
  • Wissen über Fristen, Verfahrensabläufe und Eskalationswege
  • Kenntnisse über psychologische Aspekte des Whistleblowing

Die rechtliche Entwicklung zeigt deutlich: Gerichte bewerten die Fachkunde-Anforderung zunehmend strenger. Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts und verschiedener Oberlandesgerichte unterstreichen, dass oberflächliche Schulungen nicht ausreichen. Vielmehr ist eine fundierte, nachhaltige Qualifizierung erforderlich, die regelmäßig aktualisiert wird.

Anforderungen an die Meldestellenbeauftragten

Meldestellenbeauftragtemüssen in der Lage sein, verschiedene Verstöße zu identifizieren und angemessen zu bewerten. Die Komplexität moderner Compliance-Landschaften erfordert ein breites Verständnis unterschiedlicher Rechtsbereiche:

Kernbereiche der Verstößeerkennung:

  • Korruption und Bestechung: Erkennung von Schmiergeldzahlungen, Vorteilsgewährung und verdeckten Zuwendungen
  • Kartellrecht: Identifizierung wettbewerbswidriger Absprachen, Marktaufteilungen und Preismanipulationen
  • Umweltschutz: Bewertung von Verstößen gegen Umweltauflagen, illegale Entsorgung und Emissionsüberschreitungen
  • Arbeitsschutz: Einschätzung von Gefährdungen der Mitarbeitenden, mangelnde Schutzausrüstung und Sicherheitsverstöße
  • Datenschutz: Beurteilung von DSGVO-Verstößen, unerlaubte Datenverarbeitung und Datenlecks
  • Finanz- und Bilanzdelikte: Erkennung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Bilanzmanipulationen

Praxisnahes Fallbeispiel: Ein Mitarbeiter meldet, dass sein Vorgesetzter regelmäßig Geschenke von einem Lieferanten annimmt und diesem bevorzugte Aufträge erteilt. Der Meldestellenbeauftragte muss beurteilen können, ob es sich um erlaubte Aufmerksamkeiten oder strafbare Vorteilsannahme handelt und entsprechende Maßnahmen einleiten.

HinSchG Fachkunde Kurs

Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.

Schulungen

Wege zum Nachweis der Fachkunde

Zertifizierungen und Fortbildungsangebote

Die Fachkunde muss durch dokumentierte Schulungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Der Markt für diese Qualifizierungen hat sich in den letzten zwei Jahren erheblich professionalisiert:

Anerkannte Schulungsformate:

  • Präsenzseminare: Intensive 2-3 Tages-Workshops mit Praxisübungen, Rollenspielen und Fallstudienbearbeitung
  • Online-Kurse: Flexible E-Learning-Module mit interaktiven Elementen, Wissenstests und Abschlusszertifikat
  • Inhouse-Schulungen:Maßgeschneiderte Fortbildungen für mehrere Mitarbeitende Ihres Unternehmens
  • Universitäre Weiterbildung: Strukturierte Programme an Hochschulen mit wissenschaftlichem Fundament
  • Blended Learning: Kombination aus Online-Modulen und Präsenzphasen für optimalen Lernerfolg

Qualitätskriterien für Schulungsanbieter: Bei der Auswahl sollten Sie darauf achten, dass die Schulung aktuelle Rechtsprechung und Praxisfälle einbezieht. Besonders wertvoll sind Programme mit regelmäßigen Updates zu Gesetzesänderungen. Renommierte Anbieter verfügen über Akkreditierungen durch Rechtsanwaltskammern oder Compliance-Fachverbände.

Dokumentationspflichten und Nachweisführung

Umfassende Checkliste für den Fachkunde-Nachweis:

  • Teilnahmezertifikat mit detaillierter Aufstellung der Schulungsinhalte und Stundenumfang
  • Dokumentation der vermittelten Kompetenzen und Lernziele
  • Nachweis über bestandene Abschlussprüfungen oder Wissenstests
  • Bestätigung über Auffrischungsschulungen (empfohlen alle 18-24 Monate)
  • Archivierung sowohl in der Personalakte als auch digital
  • Backup-Kopien für Behördenprüfungen und interne Audits
  • Protokollierung praktischer Übungen und Fallbearbeitungen
  • Nachweis über Teilnahme an Fachkonferenzen oder Seminaren

Wichtiger Praxistipp: Führen Sie ein digitales Schulungsregister mit automatischen Erinnerungen an Auffrischungstermine. Moderne HR-Systeme, wie unser Compliance Hub können diese Prozesse vollautomatisiert verwalten und schützen Sie vor unbeabsichtigten Compliance-Lücken. Dokumentieren Sie auch informelle Fortbildungen wie Fachzeitschriften-Abonnements oder Teilnahmen an Webinaren.

Externe vs. interne Meldestellenbeauftragte

Interne vs. externe Umsetzung

Die Entscheidung zwischen interner und externer Umsetzung der Meldestelle hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide Ansätze haben spezifische Vor- und Nachteile, die Unternehmen individuell bewerten müssen.

Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat)
Externer MSB (125€ / Monat Festpreis)
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand)
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ Datenschutz inklusive
Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken.

Häufige Fehler und Best Practices

Content-Update und regelmäßige Kommunikation

Detailanalyse typischer Implementierungsfehler:

  1. Einmalige Schulung ohne Follow-up: Viele Unternehmen schulen ihre Mitarbeitenden einmal zur Gesetzeseinführung und vergessen dann regelmäßige Updates. Rechtliche Änderungen, neue Compliance-Risiken oder veränderte Geschäftsprozesse werden so übersehen. Kostenfolge: Bei einer Behördenprüfung können veraltete Kenntnisse zu Bußgeldern zwischen 10.000-50.000 Euro führen.
  2. Mangelnde Kommunikation mit der Belegschaft: Mitarbeitende wissen oft nicht, wie dieinterne Meldestelle funktioniert, wer die Ansprechpartner sind oder haben unbegründete Angst vor Repressalien. Eine klare, regelmäßige Kommunikation über Schutzmaßnahmen und Anonymität ist essentiell.
  3. Vernachlässigung der menschlichen Komponente: Viele Unternehmen konzentrieren sich ausschließlich auf die Software-Lösung und vergessen dabei, dass qualifizierte Bearbeiter den Unterschied zwischen einer funktionierenden und einer wirkungslosen Meldestelle ausmachen.
  4. Unzureichende Ressourcenplanung: Unterschätzung des Zeitaufwands für ordnungsgemäße Bearbeitung führt zu Verzögerungen und Qualitätsmängeln.

Bewährte Best Practices erfolgreicher Implementierungen

Bewährte Best Practices erfolgreicher Implementierungen

  • Quartalweise Team-Updates: Regelmäßige Schulungen über neue Gesetze, Verfahren und lessons learned aus bearbeiteten Fällen
  • Anonyme Mitarbeiterbefragungen: Jährliches Monitoring des Vertrauens in die Meldestelle und systematische Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen
  • Schnelle Rückmeldung: Hinweisgeber erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang ihrer Meldung mit einer individuellen Referenznummer
  • Transparente Prozesse: Klare Kommunikation über Bearbeitungsschritte ohne Preisgabe vertraulicher Details oder Gefährdung laufender Ermittlungen
  • Regelmäßige Awareness-Kampagnen: Interne Kommunikation über die Bedeutung von Compliance und die Schutzfunktion der Meldestelle

Rechtliche Entwicklungen und zukünftige Anforderungen

Aktuelle Rechtsprechung zur Fachkunde

Die Rechtsprechung zur Fachkunde entwickelt sich kontinuierlich weiter. Aktuelle Urteile zeigen einen klaren Trend zu strengeren Anforderungen:

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 15.03.2024: Das Gericht stellte klar, dass eine rein theoretische Schulung ohne praktische Übungen nicht ausreichend ist. Meldestellenbeauftragte müssen nachweisen können, dass sie komplexe Sachverhalte bewerten und angemessene Maßnahmen einleiten können.

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.11.2024: In einem Bußgeldverfahren wurde die mangelnde Fachkunde als erschwerender Umstand gewertet, da das Unternehmen hätte erkennen müssen, dass die einmalige Online-Schulung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

EU-weite Harmonisierung

Die Europäische Kommission arbeitet an einer Harmonisierung der Fachkunde-Standards. Der Richtlinienentwurf sieht vor: Mindestens 16 Stunden Grundausbildung, jährliche Auffrischung von 8 Stunden und standardisierte Prüfungsverfahren auf EU-Ebene.

Investition in nachhaltige Compliance-Kultur

Die ordnungsgemäßeUmsetzung der Fachkunde-Anforderungen ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichtübung – sie ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine funktionierende Compliance-Kultur in Ihrem Unternehmen. Während die gesetzlichen Mindestanforderungen klar definiert sind, zeigt die Praxis eindeutig, dass eine proaktive Herangehensweise mit professioneller Unterstützung deutliche Vorteile bietet.

Unternehmen, die in qualifizierte Lösungen investieren, schützen sich nicht nur vor rechtlichen Risiken und finanziellen Schäden, sondern schaffen auch eine Vertrauensbasis, die sich positiv auf die gesamte Unternehmenskultur auswirkt. Die Erfahrung zeigt: Mitarbeitende in Unternehmen mit professionellen Hinweisgebersystemen fühlen sich sicherer, sind engagierter und tragen aktiv zu einer integren Arbeitsatmosphäre bei.

In einer Zeit zunehmender Regulierung und gesellschaftlicher Erwartungen an Unternehmensverantwortung ist eine professionelle Meldestelle mit fachkundigen Beauftragten nicht nur Compliance-Instrument, sondern auch Wettbewerbsvorteil und Reputationsschutz zugleich.

Checkliste für die Einrichtung der internen Meldestelle

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Hinweisgebersystem Checkliste

FAQ: Fachkunde im Hinweisgeberschutzgesetz

Müssen alle Mitarbeitenden über Fachkunde verfügen? Nein, nur die direkten Meldestellenbeauftragten und deren Vertretungen benötigen die formale Fachkunde-Qualifikation. Andere Mitarbeitende sollten jedoch über die Existenz, Funktion und Kontaktmöglichkeiten der Meldestelle informiert sein. Führungskräfte sollten zusätzlich über ihre Verantwortung im Umgang mit Hinweisen geschult werden.

Wie oft muss die Fachkunde aufgefrischt werden? Das Gesetz schreibt keine festen Intervalle vor, jedoch empfehlen Experten und die aktuelle Rechtsprechung eine Auffrischung alle 18-24 Monate. Bei größeren Gesetzesänderungen oder neuen Compliance-Risiken in der Branche sollten zusätzliche Schulungen erfolgen.

Können auch Nicht-Juristen Meldestellenbeauftragte werden? Ja, eine juristische Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Wichtiger sind ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, Unparteilichkeit, Vertraulichkeit und ein grundlegendes Verständnis für Compliance-Themen. Viele erfolgreiche Meldestellenbeauftragte kommen aus den Bereichen HR, Revision oder Qualitätsmanagement.

Haftet das Unternehmen bei Fehlern der Meldestellenbeauftragten? Bei internen Beauftragten trägt das Unternehmen das volle Haftungsrisiko für Fehler, Verzögerungen oder Datenschutzverstöße. Externe Dienstleister übernehmen diese Haftung in der Regel durch entsprechende Berufshaftpflichtversicherungen mit Deckungssummen von mehreren Millionen Euro.

Wie dokumentiere ich die Fachkunde bei Behördenprüfungen? Führen Sie eine systematische, lückenlose Dokumentation aller Schulungen, Zertifikate, Auffrischungen und praktischen Übungen. Diese sollte jederzeit verfügbar, vollständig und nachvollziehbar sein. Bewährt haben sich digitale Schulungsmanagementsysteme mit automatischer Archivierung und Erinnerungsfunktionen.

Welche Strafen drohen bei mangelnder Fachkunde? Direkte Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind möglich. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche von Hinweisgebern entstehen, wenn durch unqualifizierte Bearbeitung Schäden entstehen oder Repressalien nicht verhindert werden. In schweren Fällen sind auch strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung denkbar.

Gibt es branchenspezifische Anforderungen? Ja, bestimmte Branchen haben erweiterte Anforderungen. Finanzdienstleister müssen Geldwäsche-Aspekte berücksichtigen, Energieunternehmen benötigen Kartellrechts-Kenntnisse. Pharma- und Chemieunternehmen müssen Produktsicherheit und Umweltrecht besonders gewichten.

Wie erkenne ich qualifizierte Schulungsanbieter? Achten Sie auf: Akkreditierungen durch Fachverbände, Referenzen namhafter Unternehmen, aktuelle Rechtskenntnisse der Dozenten, praktische Übungskomponenten, regelmäßige Updates und transparente Preisgestaltung. Meiden Sie Anbieter, die unrealistisch günstige Preise oder Schnellkurse ohne Prüfung anbieten.

E-Learning Sprachen
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HinSchG Fachkunde Kurs

Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.

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Hinweisgeberschutz
Mathias Nimor - Experte für Hinweisgeberschutz
Autor dieses Artikels:
Mathias Nimor
Experte für Hinweisgeberschutz bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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