Hinweisgeberschutz

Meldestellenbeauftragter München

Mit den qualifizierten Experten der Cortina Consult den Betrieb Ihres Hinweisgebersystems einem externen Meldestellenbeauftragten überlassen – Fachkunde und Übernahme der Verantwortung inklusive.

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Externer Meldestellenbeauftragter München

Mit 1,5 Millionen Einwohnern ist München die größte Stadt sowie Landeshauptstadt Bayerns. Oktoberfest, Weißwurst, Brezn: München gilt als Weltstadt und Zentrum der Kultur, Politik, Wissenschaften und Medien. Als wichtiger Finanzstandort haben zahlreiche Konzerne ihren Sitz in München. Außerdem befindet sich die einzige Börse Bayerns in München.

Umsetzung der HinSchG-Vorschriften

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz von Hinweisgebenden vor Repressalien und gibt Unternehmen die Möglichkeitzwischen internen und externen Meldelösungen zu wählen. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, die Aufgabe der Umsetzung des Gesetzes an eine externe Ombudsperson wie beispielsweise Cortina Consult auszulagern. Besonders kleinere und mittelständische Unternehmen können von dieser Lösung profitieren, das sie möglicherweise nicht über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse für eine eigene Compliance-Abteilung verfügen.

Mithilfe von externen Experten für das HinSchG können Unternehmen sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen optimal umgesetzt werden. Dabei spielt besonders die zeitliche Komponente eine wichtige Rolle. So können externe Meldestellenbeauftragte dafür sorgen, dass die gesetzlichen Fristen zur Umsetzung eingehalten werden.

Unsere Experten von Cortina Consult verfügen über das nötige Fachwissen, um vertraulich mit sensiblen Informationen umzugehen und Hinweisgeber bestmöglich und unvoreingenommen zu unterstützen. Zudem werden gründliche Untersuchungen garantiert sowie angemessene Maßnahmen ergriffen, während die Privatsphäre und die Rechte aller Beteiligten gewahrt werden.

Vorteile des externen Meldestellenbeauftragten

Unternehmen haben die Möglichkeit, die Verantwortung für ihr Melde- und Hinweisgebersystem an unabhängige Dritte als externe Meldestellenbeauftragte übertragen. Dies bietet ihnen vor allem die folgenden Vorteile:

  1.   Bußgeldrisiko minimieren: Der eMSB stellt sicher, dass durch Einhalten der gesetzlichen Fristen das Bußgeldrisiko minimiert wird
  2.   Qualifizierte Fachleute: Mit einem eMSB setzen Sie auf erfahrene Fachleute, die alle Hinweise fair, zeitnah und angemessen bearbeiten
  3.   Risiko delegieren: Mit Inanspruchnahme eines eMSB haftet dieser Dienstleister für das potentielle Risiko
  4.   Keine Interessenskonflikte: Als externer und unabhängiger Partner sorgt der eMSB dafür, dass Interessenskonflikte vermieden werden
  5.   Reputationsschutz: Eine zuverlässig verwaltete Meldestelle kann den guten Ruf Ihres Unternehmens schützen
  6.   Immer up-to-date: Der eMSB ist stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern
HinSchG Fachkunde Kurs

Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.

Schulungen

Was ist ein externer Meldestellenbeauftragte?

Ein Meldestellenbeauftragterist eine Person, die von einem für den Betrieb der internen Meldestelle sowie die Bearbeitung der eingehenden Hinweise beauftragte wurde. Die Rolle des Meldestellenbeauftragten ergibt sich aus §14 HinSchG. Danach muss der externe Meldestellenbeauftragte über Fachkunde verfügen, die gesetzlich festgelegt ist.

Aufgaben des Meldestellenbeauftragten

Ausgehend vomHinSchGsowie der EU-Whistleblower-Richtlinie umfassen die Aufgaben des Meldestellenbeauftragten die folgenden neun Punkte:

  • geeignete Meldekanäle einrichten und betreiben
  • eingehende Meldungen bearbeiten
  • angemessene Folgemaßnahmen ergreifen
  • Informationen über die interne sowie weitere externe Meldestellen zur Verfügung stellen

Außerdem gilt:

  • positiv formulierte Meldungen und Kommunikation ermöglichen, NICHT Meldungen oder folgende Kommunikation behindern
  • Identität der Hinweisgeber schützen
  • bei Weitergabe personenbezogener Daten an entsprechende Behörden zur weiteren Bearbeitung der hinweisgebenden Person mitteilen
  • Datenschutz wahren
  • alle eingegangenen Meldungen dauerhaft abrufbar dokumentieren und gegebene Löschfristen einhalten

Herausforderungen für Unternehmen im Hinweisgeberschutz

Unternehmen stehen vor einigen Herausforderungen, wenn es darum geht, eingehende Meldungen von Hinweisgebenden angemessen zu bearbeiten.

  • Oft fehlt es im Unternehmen an Fachkundeoder es sind kostspielige Mitarbeiterschulungen erforderlich.
  • Die Angst, Fristen zu versäumen und mit Strafen konfrontiert zu werden, erhöht den Druck, der die Unternehmen überfordern kann, wenn es zu einer Flut von Meldungen kommt oder Personalmangel herrscht.
  • Die Einbindung eines Meldestellenbeauftragten in das System zum Schutz von Hinweisgebern bringt auch organisatorische Schwierigkeiten mit sich, da Interessenkonflikte um jeden Preis vermieden werden müssen.
  • Um mit neuen Gesetzen, Verordnungen und Empfehlungen von Behörden Schritt zu halten und gleichzeitig die Vorschriften einzuhalten, kann es erforderlich sein, Aktivitäten auszulagern, was jedoch Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit aufwirft.

Interner vs. externer Meldestellenbeauftragter München

Bei der Verwaltung Ihrer  Hinweisgeber-Software bieten wir Ihnen neben unserem Meldestellenbeauftragten-Team zahlreiche weitere Dienstleistungen. Dazu zählen beispielsweise Schulungen für Ihre Mitarbeiter, sowie nützliche Tools für die Berichterstattung und selbstverständlich unsere kontinuierliche und zuverlässige Unterstützung.

Sie sind bei uns demnach genau richtig, wenn Sie die Bedeutung des Schutzes von Hinweisgebern erkannt haben und nach einem geeigneten und umfassenden Programm dafür suchen.

Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat)
Externer MSB (125€ / Monat Festpreis)
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand)
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ Datenschutz inklusive
Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken.

Welche Anforderungen muss der Meldestellenbeauftragte erfüllen?

Die Anforderungen an die Meldestellenbeauftragten reichen von der Meldung bis zur Lösung und umfassen u.a. die folgenden Aspekte:

Prüfung eingehender Meldungen: Die Meldestellenbeauftragten sind damit beauftragt, die eingehenden Hinweise auf ihre Relevanz und Stichhaltigkeit zu prüfen.

Durchführung des Meldeverfahrens: Nach abgeschlossener Prüfung der Meldung, nimmt die Ombudsperson die Durchführung des Meldeverfahrens vor. Diese umfasst die Eingangsbestätigung, Kommunikation mit Hinweisgeber, Rückmeldung und den Abschluss des Verfahrens.

Aufbewahrungs- und Löschfristen einhalten: Besonders wichtig ist, dass die Ombudsperson die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen in jedem Fall einhält.

Interessenskonflikte vermeiden: Das Meldestellen-Team muss stets losgelöst von Interessenskonflikten handeln können und sicher stellen, dass jedem Hinweis mit der selben Sorgfalt nachgegangen wird.

Unabhängigkeit wahren: Es muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden, dass die Meldestellenbeauftragten die Bearbeitung von Hinweisen unvoreingenommen und unabhängig vornehmen können.

Vertraulichkeit und Anonymität gewährleisten: Ihre Meldestelle lebt von dem Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass Ihre Ombudspersonen die Vertraulichkeit der Meldestelle wahren und die Anonymität der Hinweisgebenden nicht zuwider handeln.

Folgemaßnahmen ergreifen: Schließlich umfassen die praktischen Anforderungen an Ihr Meldestellen-Team das Ergreifen von Folgemaßnahmen.

4 Vorteile für Ihr Unternehmen durch Umsetzung des Hinweisgeberschutzes

  • Hohe Geldstrafen können abgewendet werden.
  • Die Gesetzeskonformität wird gewehrleistet.
  • Die Reputation des Unternehmens wird gestärkt, da Fehlverhalten gemeldet und diesem nachgegangen werden kann.
  • Zufriedenheit der mitarbeitenden wird erhöht, da Fehlverhalten und Missstände aufgedeckt werden

Fachkunde-Schulung für Meldestellenbeauftragte

Durch die Teilnahme an unserem Online-Kurs erwerben Sie die erforderliche Fachkunde, um die interne Meldestelle gesetzeskonform zu verwalten. Dieser Kurs bietet eine umfassende Einführung in die entscheidenden Aspekte der Implementierung und Pflege eines internen Meldesystems, inklusive des rechtlichen Rahmens.

Unsere E-Learning-Angebote vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern liefert auch wertvolle und praxisnahe Einblicke. Wir stellen Ihnen Vorlagen zur Verfügung, die Sie in Ihrer Rolle als Meldestellenbeauftragter nutzen können.

Das Fachkunde-Seminar bietet Ihnen ein tiefes Verständnis der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Auswirkungen auf Unternehmen. Sie lernen, wie Sie ein effektives Meldesystem einrichten und betreiben.

Nutzen Sie die Meldestellen-Schulung der Cortina Academy, um sicherzustellen, dass Ihre Ombudspersonen über das notwendige Fachwissen verfügen und bestens für ihre Aufgaben gerüstet sind.

Checkliste für die Einrichtung der internen Meldestelle

Setzen Sie das HinSchG rechtssicher und stressfrei um mit unserer kostenlosen Checkliste! In nur 10 praktischen Schritten führen wir Sie zur vollständigen Compliance – vermeiden Sie teure Bußgelder und etablieren Sie eine professionelle Meldestelle, die wirklich funktioniert.

Hinweisgebersystem Checkliste

Wer benötigt einen externen Meldestellenbeauftragten?

Alle Unternehmen, die nach HinSchG zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet sind, sollten überlegen, ob es Mitarbeitende gibt, die die Aufgabe des Meldestellenbeauftragten übernehmen können. Dabei können die folgenden Fragen Anhaltspunkte bilden:

  • Verfügen Mitarbeitende über genügend Kapazität, die zusätzliche Aufgabe zu übernehmen?
  • Ist die Ausbildung der Mitarbeitenden mit hohen Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden?
  • Wie hoch fallen die Kosten der Ausbildung im Vergleich zum Outsourcing der Aufgabe aus?
  • Steht der zeitliche Aufwand der Ausbildung in angemessenem Verhältnis zum Ertrag?

Sofern diese Überlegung sowie der Vergleich verschiedener Anbieter für externe Meldestellenbeauftragte ergeben, dass die Auslagerung der Aufgabe lohnenswert ist, sollte ein Unternehmen die relevanten Anbieter kontaktieren.

Außerdem kann ein externer Meldestellenbeauftragter die Komplexität innerhalb eines Unternehmens minimieren und dazu beitragen, dass weniger Koordinationsbedarf besteht.

Ihre Vorteile mit uns als externem Meldestellenbeauftragten in München

Das Outsourcing der Aufgabe des Meldestellenbeauftragten an qualifizierte Fachleute wie uns bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Neben der Unvoreingenommenheit bieten wir effektive Unterstützung in allen Fragen rund um die Umsetzung des HinSchG. Dies reduziert das Risiko rechtlicher Haftung, steigert die Effizienz und Effektivität und verbessert den Schutz des Hinweisgebers erheblich.

Qualifizierte Fachleute mit Erfahrung

Unsere Meldestellenbeauftragten sind hochqualifizierte und erfahrene Fachleute, die sich für die Einhaltung der Gesetze und die Förderung ethischen Verhaltens einsetzen. Sie legen großen Wert darauf, dass alle Hinweisgeber fair behandelt und ihre Anliegen zeitnah und angemessen bearbeitet werden.

Jederzeit auf dem neusten Stand

Einer der wichtigsten Vorteile der Inanspruchnahme eines externen Meldestellenbeauftragten ist, dass er stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern ist. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, sich schnell auf Änderungen in der Gesetzeslandschaft einzustellen und diese in ihre Verfahren einzubeziehen.

Gesetzeskonformität

Zudem sind unsere Beauftragten erfahren im Umgang mit den verschiedenen gesetzlichen Fristen und Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern. Wenn Sie diese Aufgabe in die Hände eines professionellen Dritten legen, können Sie sich sicher sein, dass alle relevanten gesetzlichen Fristen eingehalten werden und dass Ihre Organisation alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält.

Bearbeitung anonymer und nicht-anonymer Meldungen

Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass er sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeiten kann. So kann schneller auf aufgedeckte Missstände reagiert werden und das Risiko eines weiteren Schadens für Ihre Organisation oder ihre Interessengruppen minimiert werden.

Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Meldestellenbeauftragten?

Unternehmen, die die HinSchG-Vorgaben nicht frist- oder ordnungsgemäß umsetzen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000€ rechnen. Darüber hinaus schadet solch ein Verhalten der Reputation des Unternehmens, was weitere Folgen nach sich ziehen kann.

Meldestellenbeauftragter in München und Umgebung

Unsere zertifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie vor allem in folgenden Stadtbezirken und über die Stadtgrenzen hinaus:

  • Altstadt
  • Ludwigsvorstadt
  • Maxvorstadt
  • Schwabing
  • Neuhausen
  • Moosach
  • Pasing
Parlabox Whistleblower Software

Die All-in-One Software für den Betrieb einer internen Meldestelle mit Bestpreisgarantie.

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FAQ – Häufige Fragen von Unternehmen in München

Benötigt unser Münchener Unternehmen zwingend einen Meldestellenbeauftragten?

Ja, alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind nach dem HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Dies kann durch einen internen oder externen Meldestellenbeauftragten erfolgen. Die Verpflichtung gilt unabhängig von der Branche und umfasst auch Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in München.

Welche Vorteile bietet ein externer gegenüber einem internen Meldestellenbeauftragten?

Externe Meldestellenbeauftragte bieten Objektivität, Fachexpertise und Kostentransparenz. Sie sind unabhängig von internen Strukturen und können neutraler agieren. Zudem haben sie oft mehr Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Arten von Hinweisen und können professionellere Lösungsansätze entwickeln. Ein weiterer Vorteil ist die Haftungsreduzierung für das Unternehmen, da der externe Dienstleister für seine Tätigkeit verantwortlich ist.

Können Meldungen auch anonym erfolgen?

Ja, unser System ermöglicht vollständig anonyme Meldungen. Hinweisgeber können ihre Identität vollständig schützen und trotzdem kommunizieren. Allerdings ist zu beachten, dass anonyme Meldungen oft schwieriger zu bearbeiten sind, da Rückfragen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Wir empfehlen daher, zumindest einen vertraulichen Kontakt zu ermöglichen.

Was passiert nach einer Meldung?

Jede Meldung wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Wir führen eine erste Bewertung durch und empfehlen geeignete Maßnahmen. Der Hinweisgeber wird über den Fortschritt informiert. Der gesamte Prozess ist strukturiert und folgt klaren Zeitvorgaben: Innerhalb von drei Monaten muss eine abschließende Rückmeldung erfolgen, es sei denn, die Komplexität des Falls erfordert eine Verlängerung.

Welche Branchen sind in München besonders betroffen?

Automobilindustrie, Versicherungswirtschaft, Luft- und Raumfahrt sowie Technologie- und Softwareunternehmen haben aufgrund ihrer Geschäftsmodelle erhöhte Compliance-Risiken und profitieren besonders von professionellem Hinweisgeberschutz. Auch Pharmaunternehmen, Medien- und Verlagsunternehmen sowie internationale Konzerne mit Niederlassungen in München sollten ihre Compliance-Strukturen überprüfen.

Wie schnell kann die Implementierung erfolgen?

Nach Vertragsabschluss ist das System innerhalb von 2-4 Wochen einsatzbereit. Dies umfasst die technische Einrichtung und erste Mitarbeiterschulungen. Bei komplexeren Anforderungen oder größeren Unternehmen kann der Implementierungsprozess auch 6-8 Wochen dauern.

Was kostet ein externer Meldestellenbeauftragter?

Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und Anforderungen. Unser Grundpaket beginnt bei 125 Euro pro Monat und umfasst alle wesentlichen Leistungen. Für größere Unternehmen oder spezielle Anforderungen erstellen wir individuelle Angebote. Wichtig ist: Die Kosten sind planbar und transparent – es gibt keine versteckten Zusatzgebühren.

Wie wird die Vertraulichkeit gewährleistet?

Alle unsere Mitarbeiter unterliegen strengen Verschwiegenheitspflichten. Darüber hinaus sind unsere Systeme nach höchsten technischen Standards gesichert. Wir verwenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und moderne Sicherheitstechnologien. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland gespeichert und verarbeitet.

Müssen Mitarbeiter über das Hinweisgebersystem informiert werden?

Ja, das HinSchG verpflichtet Unternehmen zur Information ihrer Mitarbeiter über das Hinweisgebersystem. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung entsprechender Informationsmaterialien und führen auf Wunsch Informationsveranstaltungen durch. Eine offene Kommunikation über das System ist wichtig für dessen Akzeptanz und Wirksamkeit.

Was ist mit grenzüberschreitenden Sachverhalten?

München als bedeutender Technologie- und Wirtschaftsstandort mit starken internationalen Verflechtungen ist besonders von globalen Geschäftsbeziehungen geprägt. Wir haben Erfahrung im Umgang mit internationalen Compliance-Fragen und arbeiten bei Bedarf mit Experten in anderen Ländern zusammen. Dies ist besonders wichtig bei Korruptionsfällen oder anderen Verstößen, die mehrere Jurisdiktionen betreffen.

Meldestellenbeauftragter für Ihre Region

Als externer Meldestellenbeauftragter unterstützen wir Sie unter anderem in den Regionen Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln und München.

Externer Datenschutzbeauftragter Beratungsstandorte
Externer Meldestellenbeauftragter

Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.

ab 125€ / pro Monat
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Ihre Vorteile mit Cortina Consult im Hinweisgeberschutz

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) praxisnah und rechtssicher umzusetzen – digital, so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen. Als spezialisierter Beratungsdienstleister und externer Meldestellenbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihre interne Meldestelle alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Organisation vor rechtlichen sowie reputativen Risiken geschützt ist.

Hinweisgeberschutz
Business-Portrait eines Mannes mit Brille im grauen Pullover
Autor dieses Artikels:
Mathias Nimor
Experte für Hinweisgeberschutz bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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