Hinweisgeberschutz

Meldestellenbeauftragter Köln

Als externer Meldestellenbeauftragter übernimmt Cortina Consult den Betrieb des Hinweisgebersystems in Ihrem Kölner Unternehmen. Zu unseren Leistungen gehören die Einrichtung der Meldekanäle sowie die zeitnahe Kommunikation mit den Hinweisgebern.

Meldestellenbeauftragter_Koeln

Externer Meldestellenbeauftragter Köln

Köln, auch bekannt als Domstadt, liegt als die Metropole Nordrhein-Westfalens direkt am Rhein. Modernes Flair vereint sich hier mit traditioneller und teils jahrtausendealter Geschichte. Als Wahrzeichen stellt der Kölner Dom nur eines von vielen alten und gleichzeitig faszinierenden Bauwerken dar.

Die freundliche und offene Art der Kölner Bevölkerung sind weit über die Stadtgrenzen bekannt und bilden den Charakter der Karnevalshochburg. Zahlreiche Unternehmen haben hier ihren Sitz, ob Medienunternehmen, Film- und Fernsehstudios oder bekannte Verlage.

Vorteile des externen Meldestellenbeauftragten

Unternehmen haben die Möglichkeit, die Verantwortung für ihr Melde- und Hinweisgebersystem an unabhängige Dritte als externe Meldestellenbeauftragte übertragen. Dies bietet ihnen vor allem die folgenden Vorteile:

Bußgeldrisiko minimieren

Der eMSB stellt sicher, dass durch Einhalten der gesetzlichen Fristen das Bußgeldrisiko minimiert wird

Qualifizierte Fachleute

Mit einem eMSB setzen Sie auf erfahrene Fachleute, die alle Hinweise fair, zeitnah und angemessen bearbeiten

Risiko delegieren

Mit Inanspruchnahme eines eMSB haftet dieser Dienstleister für das potentielle Risiko

Keine Interessenskonflikte

Als externer und unabhängiger Partner sorgt der eMSB dafür, dass Interessenskonflikte vermieden werden

Reputationsschutz

Eine zuverlässig verwaltete Meldestelle kann den guten Ruf Ihres Unternehmens schützen

Immer up-to-date

Der eMSB ist stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern

Hinweisgeberschutz in der Domstadt

Die EU-Whistleblower-Richtlinie, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, zwischen internen und externen Meldelösungen zu wählen. Eine attraktive Option besteht darin, eine externe Ombudsperson, wie Cortina Consult, zu engagieren. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist das eine gute Lösung. Sie verfügen oft nicht über die notwendigen Ressourcen und das Fachwissen für eine eigene Compliance-Abteilung.

Durch die Auslagerung von Aufgaben können Unternehmen die Einhaltung von Bestimmungen sicherstellen. Zu diesen n gehören beispielsweise der Schutz von Hinweisgebern und eine zeitnahe angemessene Maßnahmenergreifung.

Cortina Consult verfügt über das erforderliche Fachwissen, um sowohl sensible Informationen mit großer Vertraulichkeit zu behandeln als auch den Hinweisgebern den bestmöglichen Schutz zu bieten und ihnen unvoreingenommen zu begegnen. Gründliche Untersuchungen und angemessene Maßnahmen sind garantiert, wobei zeitgleich die Privatsphäre und die Rechte aller Beteiligten gewahrt werden.

Die Auslagerung von Meldeverfahren kann nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen, sondern auch das Image eines Unternehmens in Bezug auf Ethik und Verantwortung um ein Vielfaches aufwerten. Dies wiederum kann die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Kunden, Interessengruppen oder Investoren steigern.

Ihre Vorteile mit uns als ihrem externer Meldestellenbeauftragter in Köln

Wenn Sie sich für Cortina Consult als externen Meldestellenbeauftragten entscheiden, bietet dies für Ihr Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen. Bezüglich der Umsetzung des HinSchG können Sie auf unsere volle Unterstützung setzen. Wir minimieren für Sie das Risiko der rechtlichen Haftung und steigern den Schutz des Hinweisgebers, indem wir eine hohe Unvoreingenommenheit bieten.

Gesetzeskonformität

Durch die Auslagerung der Aufgaben eines Meldestellenbeauftragten können Sie sichergehen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Das Einhalten von wichtigen Fristen wird gewährleistet sowie die Einhaltung aller zu beachtenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich des Schutzes von Hinweisgebern.

Immer auf dem neusten Stand

Grundlegend für die Gesetzeskonformität ist, dass die beauftragte Person jederzeit auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften ist. Der externe Meldestellenbeauftragte bietet durch seine Spezialisierung den Vorteil, schnell und effizient auf Änderungen reagieren zu können und diese für Ihr Unternehmen umzusetzen.

Qualifizierte und erfahrene Fachleute

Qualifikation und Erfahrung sind das was unsere Fachleute allem voran auszeichnet. Unsere Meldestellenbeauftragten bedeuten für Sie eine Steigerung des ethischen Verhaltens innerhalb des Unternehmens sowie die Gewährleistung der Einhaltung aller zu beachtenden Kriterien. Zeitnahe Bearbeitung mit fairer Herangehensweise sind hier selbstverständlich.

Bearbeitung anonymer und nicht-anonymer Meldungen

Ein entscheidender Vorteil ist, dass vom externen Meldestellenbeauftragten sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeitet werden können. Die Schadensregulierung kann durch das schnellere Aufdecken von Missständen gewährleistet werden, sowohl für Ihr Unternehmen als auch für die jeweilige Interessengruppe.

Was ist ein Meldestellenbeauftragter?

Ein Meldestellenbeauftragter ist eine Person, die von einem Unternehmen ernannt wird, um den Betrieb des internen Meldesystems zu überwachen und eingehende Hinweise zu bearbeiten. Diese Person kann ein Mitarbeiter des Unternehmens oder aber ein externer Dienstleister, wie Cortina Consult, sein. Die Rolle des Meldestellenbeauftragten ist in §14 HinSchG definiert, durch welchen die Voraussetzung bestimmter Fachkenntnisse gesetzlich festgelegt wird.

Wer einen externen Meldestellenbeauftragten einstellt, betreibt das Outsourcing der anstehenden Aufgaben an einen externen Dienstleister. Verwendet wird oft eine spezielle Meldesoftware. Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, haben die Möglichkeit, intern im Unternehmen oder an ein externes Meldesystem Hinweise zu senden. Der Meldestellenbeauftragte, hierbei ist egal ob intern oder extern, ist jedoch nur für das interne Meldesystem innerhalb des Unternehmens zuständig. Externe Meldesysteme fallen in die Zuständigkeit der Behörden nach §19ff HinSchG.

Welche Aufgaben hat ein Meldestellenbeauftragter?

Die Aufgaben eines Meldestellenbeauftragten ergeben sich durch das HinSchG sowie durch die EU-Whisteblower-Richtlinie und umfassen die folgenden Aufgaben:

  • Einrichtung und Betreiben von geeigneten Meldekanälen
  • Bearbeitung eigehender Meldungen
  • Ergreifen von angemessenen Folgemaßnahmen
  • Bereitstellen von Informationen über die interne und weitere externe Meldestellen

Zudem sind folgende Richtlinien zu beachten:

  • Das Schützen der Identität der Hinweisgeber
  • Die hinweisgebende Person informieren, wenn die Weitergabe personenbezogener Daten an entsprechende Behörden erfolgt
  • Die Dokumentation und Abrufbarkeit eingehender Meldungen unter Beachtung der Löschfristen
  • Alle Grundsätze des Datenschutzes wahren
  • Die Förderung positiv formulierter Meldungen und Kommunikation

Interner vs. externer Meldestellenbeauftragter Köln

Neben unseren Meldestellenbeauftragten stellen wir Ihnen noch weitere Dienstleistungen zur Verfügung. Beispielsweise können Sie Ihre Mitarbeiter durch uns schulen lassen. Wir bieten Ihnen eine große Anzahl von Tools, durch welche wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten können.

Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat)
Externer MSB (125€ / Monat Festpreis)
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand)
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ Datenschutz inklusive
Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken.

Herausforderungen für Unternehmen im Hinweisgeberschutz

Eingehende Meldungen von Hinweisgebern stellen Unternehmen oft vor eine große Anzahl an Herausforderungen, die es zu bearbeiten gilt.

  • Die nötige Fachkunde ist oftmals nicht vorhanden oder erfordert kostenintensive Schulungen.
  • Der Druck die Einhaltung von Fristen zu wahren kann Unternehmen überfordern und das Risiko somit erhöhen.
  • Durch die Einbindung eines internen Meldestellenbeauftragten ergeben sich oft organisatorische Konflike oder auch Interessenkonflikte.
  • Die sich immer wieder ändernde Lage von Gesetzen und Vorschriften erfordert ein hohes Maß an Gewissenhaftigkeit und ist zudem zeitintensiv. Andere Aufgaben bleiben dann oftmals auf der Strecke oder aber die Gesetzeskonformität leider darunter.

Fachkunde als zentrale Anforderung des HinSchG

Die wesentliche Anforderung an Meldestellenbeauftragte, wie sie in §15 Absatz 2 HinSchG festgelegt ist, ist die erforderliche Fachkunde. Diese Fachkunde setzt sich aus verschiedenen Kriterien zusammen, die erfüllt sein müssen, um sicherzustellen, dass die erforderliche Fachkunde gewährleistet ist.

Zunächst einmal ist es von grundlegender Bedeutung sicherzustellen, dass der Meldestellenbeauftragte ein Verständnis für die Funktion, die Befugnisse und die Bedeutung der Unabhängigkeit der Meldestelle besitzen. Dies bildet die Grundlage für die Qualifikation. Um die Vertraulichkeit zu wahren, muss der Meldestellenbeauftragte genauestens einhalten, um somit die Integrität der Meldestelle zu garantieren.

Folgende Aufgaben sind von Bedeutung hinsichtlich der Fachkunde als zentrale Anforderung des HinSchG:

  • Unmittelbare Prüfung der Meldefähigkeit eines Verstoßes direkt nach Eingang
  • Durchführung des Meldeverfahrens, welches die Eingangsbestätigung, die Kommunkation mit dem Hinweisgeber sowie die Rückmeldung und den Abschluss beinhaltet
  • Einhaltung von Aufbewahrungs- und Löschfristen
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit
  • Gewährleistung der Einhaltung von Anonymität und Vertraulichkeit
  • Ergreifen von Folgemaßnahmen

Eine Bearbeitung der Hinweise und Beauftragung ausschließlich durch Juristen ist nicht nötig. Die Detailliertheit von Rechtskenntnissen ist für den Meldestellenbeauftragten nicht ausschlaggebend.

Wichtig ist aber: Es müssen Nachweise über die entsprechende Fachkunde vorliegen! Ein bloßes Vorhandensein dieser ist nicht ausreichend. Weiterbildungen und Schulungen die qualifiziert und anerkannt sind gelten als solche Nachweise.

Fachkundeschulung für Meldestellenbeauftragte durch unsere Cortina Academy

Durch die Teilnahme an unserem Online-Kurs erwerben Sie das nötige Fachwissen, um als Meldestellenbeauftragter gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz das interne Meldesystem souverän zu leiten. Dieser Kurs bietet eine umfassende Einführung in die wichtigsten Aspekte der Implementierung und Pflege eines internen Meldesystems, inklusive einer tiefgreifenden Betrachtung des rechtlichen Rahmens.

Unsere E-Learning-Ausbildung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern liefert auch äußerst wertvolle und praxisnahe Einblicke. Wir stellen Ihnen hilfreiche Vorlagen zur Verfügung, die Sie in Ihrer Funktion als Meldestellenbeauftragter effektiv nutzen können. Durch verschiedene Szenarien durch realistische Fallbeispiele haben Sie die Möglichkeit Ihr Fachwissen zu vertiefen und anzuwenden.

Unser Hauptaugenmerk liegt auf der praxisorientierten Umsetzung, und wir fokussieren uns darauf, Ihnen Informationen zu vermitteln, die Sie unmittelbar in Ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden können. Das Fachkunde-HinSchG-Seminar vermittelt Ihnen ein umfassendes Verständnis der Whistleblower-Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf Unternehmen. Sie werden erlernen, wie Sie ein hochwirksames Meldesystem einrichten und aufrechterhalten, wobei die herausragende Bedeutung von Vertraulichkeit und dem Schutz von Hinweisgebern stets im Vordergrund steht.

Der Kurs beinhaltet herausfordernde praktische Übungen und anspruchsvolle Quizfragen, die Ihr Verständnis vertiefen werden. Der Kurs soll Sie dazu befähigen als Whistleblowing-Beauftragter zu agieren und eine ethisch einwandfreie interne Berichterstattung zu gewährleisten.

Die Meldestellen-Schulung der Cortina Academy wird sicherstellen, dass Sie oder Ihre Ombudsperson über das notwendige Fachwissen verfügen und bestmöglich für die Tätigkeit als Meldestellenbeauftragter geeignet sind.

HinSchG Fachkunde Kurs

Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.

Schulungen

Vorteile für Ihr Unternehmen durch die Umsetzung des Hinweisgeberschutzes

  • Positive Auswirkung auf das Arbeitsklima durch Konfliktbeseitigung
  • Ruf des Unternehmens wird gestärkt
  • Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen
  • Abwendung oder Minimierung von Strafen bei Verstößen

Welche Strafen kommen bei Nichtbestellen eines Meldestellenbeauftragen auf einen zu?

Neben einem geschädigten Ruf für das Unternehmen, kann die Nicht-Erfüllung der HinSchG-Vorgaben ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 50.000€ nach sich ziehen.

Meldestellenbeauftragter für Ihre Region

Als externer Meldestellenbeauftragter unterstützen wir Sie unter anderem in den Regionen Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln und München.

Externer Datenschutzbeauftragter Beratungsstandorte
Externer Meldestellenbeauftragter

Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.

ab 125€ / pro Monat
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Ihre Vorteile mit Cortina Consult im Hinweisgeberschutz

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) praxisnah und rechtssicher umzusetzen – digital, so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen. Als spezialisierter Beratungsdienstleister und externer Meldestellenbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihre interne Meldestelle alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Organisation vor rechtlichen sowie reputativen Risiken geschützt ist.

Hinweisgeberschutz
Mathias Nimor - Experte für Hinweisgeberschutz
Autor dieses Artikels:
Mathias Nimor
Experte für Hinweisgeberschutz bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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