Wir beraten Unternehmen in Köln bei der Umsetzung des HinSchG – digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Meldestellenbeauftragten Hinweisgeberschutz zielsicher umsetzen.
Köln, auch bekannt als Domstadt, liegt als die Metropole Nordrhein-Westfalens direkt am Rhein. Modernes Flair vereint sich hier mit traditioneller und teils jahrtausendealter Geschichte. Als Wahrzeichen stellt der Kölner Dom nur eines von vielen alten und gleichzeitig faszinierenden Bauwerken dar.
Die freundliche und offene Art der Kölner Bevölkerung sind weit über die Stadtgrenzen bekannt und bilden den Charakter der Karnevalshochburg. Zahlreiche Unternehmen haben hier ihren Sitz, ob Medienunternehmen, Film- und Fernsehstudios oder bekannte Verlage.
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Verantwortung für ihr Melde- und Hinweisgebersystem an unabhängige Dritte als externe Meldestellenbeauftragte übertragen. Dies bietet ihnen vor allem die folgenden Vorteile:
Bußgeldrisiko minimieren: Der eMSB stellt sicher, dass durch Einhalten der gesetzlichen Fristen das Bußgeldrisiko minimiert wird
Qualifizierte Fachleute: Mit einem eMSB setzen Sie auf erfahrene Fachleute, die alle Hinweise fair, zeitnah und angemessen bearbeiten
Risiko delegieren: Mit Inanspruchnahme eines eMSB haftet dieser Dienstleister für das potentielle Risiko
Keine Interessenskonflikte: Als externer und unabhängiger Partner sorgt der eMSB dafür, dass Interessenskonflikte vermieden werden
Reputationsschutz: Eine zuverlässig verwaltete Meldestelle kann den guten Ruf Ihres Unternehmens schützen
Immer up-to-date: Der eMSB ist stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern
Die EU-Whistleblower-Richtlinie, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, zwischen internen und externen Meldelösungen zu wählen. Eine attraktive Option besteht darin, eine externe Ombudsperson, wie Cortina Consult, zu engagieren. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist das eine gute Lösung. Sie verfügen oft nicht über die notwendigen Ressourcen und das Fachwissen für eine eigene Compliance-Abteilung.
Durch die Auslagerung von Aufgaben können Unternehmen die Einhaltung von Bestimmungen sicherstellen. Zu diesen n gehören beispielsweise der Schutz von Hinweisgebern und eine zeitnahe angemessene Maßnahmenergreifung.
Cortina Consult verfügt über das erforderliche Fachwissen, um sowohl sensible Informationen mit großer Vertraulichkeit zu behandeln als auch den Hinweisgebern den bestmöglichen Schutz zu bieten und ihnen unvoreingenommen zu begegnen. Gründliche Untersuchungen und angemessene Maßnahmen sind garantiert, wobei zeitgleich die Privatsphäre und die Rechte aller Beteiligten gewahrt werden.
Die Auslagerung von Meldeverfahren kann nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen, sondern auch das Image eines Unternehmens in Bezug auf Ethik und Verantwortung um ein Vielfaches aufwerten. Dies wiederum kann die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Kunden, Interessengruppen oder Investoren steigern.
Laden Sie hier eine Checkliste zur Wahl des Hinweisgebersystems als PDF-Dokument herunter und finden Sie heraus, ob Ihr Meldekanal den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie den wesentlichen betrieblichen Kriterien entspricht.
Wenn Sie sich für Cortina Consult als externen Meldestellenbeauftragten entscheiden, bietet dies für Ihr Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen. Bezüglich der Umsetzung des HinSchG können Sie auf unsere volle Unterstützung setzen. Wir minimieren für Sie das Risiko der rechtlichen Haftung und steigern den Schutz des Hinweisgebers, indem wir eine hohe Unvoreingenommenheit bieten.
Durch die Auslagerung der Aufgaben eines Meldestellenbeauftragten können Sie sichergehen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Das Einhalten von wichtigen Fristen wird gewährleistet sowie die Einhaltung aller zu beachtenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich des Schutzes von Hinweisgebern.
Grundlegend für die Gesetzeskonformität ist, dass die beauftragte Person jederzeit auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften ist. Der externe Meldestellenbeauftragte bietet durch seine Spezialisierung den Vorteil, schnell und effizient auf Änderungen reagieren zu können und diese für Ihr Unternehmen umzusetzen.
Qualifikation und Erfahrung sind das was unsere Fachleute allem voran auszeichnet. Unsere Meldestellenbeauftragten bedeuten für Sie eine Steigerung des ethischen Verhaltens innerhalb des Unternehmens sowie die Gewährleistung der Einhaltung aller zu beachtenden Kriterien. Zeitnahe Bearbeitung mit fairer Herangehensweise sind hier selbstverständlich.
Ein entscheidender Vorteil ist, dass vom externen Meldestellenbeauftragten sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeitet werden können. Die Schadensregulierung kann durch das schnellere Aufdecken von Missständen gewährleistet werden, sowohl für Ihr Unternehmen als auch für die jeweilige Interessengruppe.
Ein Meldestellenbeauftragter ist eine Person, die von einem Unternehmen ernannt wird, um den Betrieb des internen Meldesystems zu überwachen und eingehende Hinweise zu bearbeiten. Diese Person kann ein Mitarbeiter des Unternehmens oder aber ein externer Dienstleister, wie Cortina Consult, sein. Die Rolle des Meldestellenbeauftragten ist in §14 HinSchG definiert, durch welchen die Voraussetzung bestimmter Fachkenntnisse gesetzlich festgelegt wird.
Wer einen externen Meldestellenbeauftragten einstellt, betreibt das Outsourcing der anstehenden Aufgaben an einen externen Dienstleister. Verwendet wird oft eine spezielle Meldesoftware.Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, haben die Möglichkeit, intern im Unternehmen oder an ein externes Meldesystem Hinweise zu senden. Der Meldestellenbeauftragte, hierbei ist egal ob intern oder extern, ist jedoch nur für das interne Meldesystem innerhalb des Unternehmens zuständig. Externe Meldesysteme fallen in die Zuständigkeit der Behörden nach §19ff HinSchG.
Die Aufgaben eines Meldestellenbeauftragten ergeben sich durch das HinSchG sowie durch die EU-Whisteblower-Richtlinie und umfassen die folgenden Aufgaben:
Zudem sind folgende Richtlinien zu beachten:
Neben unseren Meldestellenbeauftragten stellen wir Ihnen noch weitere Dienstleistungen zur Verfügung. Beispielsweise können Sie Ihre Mitarbeiter durch uns schulen lassen. Wir bieten Ihnen eine große Anzahl von Tools, durch welche wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten können.
Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat) | Externer MSB (125€ / Monat Festpreis) |
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✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand) | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ Datenschutz inklusive Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken. |
Eingehende Meldungen von Hinweisgebern stellen Unternehmen oft vor eine große Anzahl an Herausforderungen, die es zu bearbeiten gilt.
Die wesentliche Anforderung an Meldestellenbeauftragte, wie sie in §15 Absatz 2HinSchGfestgelegt ist, ist die erforderliche Fachkunde. Diese Fachkunde setzt sich aus verschiedenen Kriterien zusammen, die erfüllt sein müssen, um sicherzustellen, dass die erforderliche Fachkunde gewährleistet ist.
Zunächst einmal ist es von grundlegender Bedeutung sicherzustellen, dass der Meldestellenbeauftragte ein Verständnis für die Funktion, die Befugnisse und die Bedeutung der Unabhängigkeit der Meldestelle besitzen. Dies bildet die Grundlage für die Qualifikation. Um die Vertraulichkeit zu wahren, muss der Meldestellenbeauftragte genauestens einhalten, um somit die Integrität der Meldestelle zu garantieren.
Folgende Aufgaben sind von Bedeutung hinsichtlich der Fachkunde als zentrale Anforderung des HinSchG:
Eine Bearbeitung der Hinweise und Beauftragung ausschließlich durch Juristen ist nicht nötig. Die Detailliertheit von Rechtskenntnissen ist für den Meldestellenbeauftragten nicht ausschlaggebend.
Wichtig ist aber: Es müssen Nachweise über die entsprechende Fachkunde vorliegen! Ein bloßes Vorhandensein dieser ist nicht ausreichend. Weiterbildungen und Schulungen die qualifiziert und anerkannt sind gelten als solche Nachweise.
Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.
Neben einem geschädigten Ruf für das Unternehmen, kann die Nicht-Erfüllung der HinSchG-Vorgaben ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 50.000€ nach sich ziehen.
Durch die Teilnahme an unserem Online-Kurs erwerben Sie das nötige Fachwissen, um als Meldestellenbeauftragter gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz das interne Meldesystem souverän zu leiten. Dieser Kurs bietet eine umfassende Einführung in die wichtigsten Aspekte der Implementierung und Pflege eines internen Meldesystems, inklusive einer tiefgreifenden Betrachtung des rechtlichen Rahmens.
Unsere E-Learnings vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern liefert auch äußerst wertvolle und praxisnahe Einblicke. Wir stellen Ihnen hilfreiche Vorlagen zur Verfügung, die Sie in Ihrer Funktion als Meldestellenbeauftragter effektiv nutzen können. Durch verschiedene Szenarien durch realistische Fallbeispiele haben Sie die Möglichkeit Ihr Fachwissen zu vertiefen und anzuwenden.
Unser Hauptaugenmerk liegt auf der praxisorientierten Umsetzung, und wir fokussieren uns darauf, Ihnen Informationen zu vermitteln, die Sie unmittelbar in Ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden können. Das Fachkunde-HinSchG-Seminar vermittelt Ihnen ein umfassendes Verständnis der Whistleblower-Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf Unternehmen. Sie werden erlernen, wie Sie ein hochwirksames Meldesystem einrichten und aufrechterhalten, wobei die herausragende Bedeutung von Vertraulichkeit und dem Schutz von Hinweisgebern stets im Vordergrund steht.
Der Kurs beinhaltet herausfordernde praktische Übungen und anspruchsvolle Quizfragen, die Ihr Verständnis vertiefen werden. Der Kurs soll Sie dazu befähigen als Whistleblowing-Beauftragter zu agieren und eine ethisch einwandfreie interne Berichterstattung zu gewährleisten.
Die Meldestellen-Schulung der Cortina Academy wird sicherstellen, dass Sie oder Ihre Ombudsperson über das notwendige Fachwissen verfügen und bestmöglich für die Tätigkeit als Meldestellenbeauftragter geeignet sind.
Die All-in-One Software für den Betrieb einer internen Meldestelle mit Bestpreisgarantie.
Ja, alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind nach dem HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Dies kann durch einen internen oder externen Meldestellenbeauftragten erfolgen. Die Verpflichtung gilt unabhängig von der Branche und umfasst auch Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Köln.
Externe Meldestellenbeauftragte bieten Objektivität, Fachexpertise und Kostentransparenz. Sie sind unabhängig von internen Strukturen und können neutraler agieren. Zudem haben sie oft mehr Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Arten von Hinweisen und können professionellere Lösungsansätze entwickeln. Ein weiterer Vorteil ist die Haftungsreduzierung für das Unternehmen, da der externe Dienstleister für seine Tätigkeit verantwortlich ist.
Ja, unser System ermöglicht vollständig anonyme Meldungen. Hinweisgeber können ihre Identität vollständig schützen und trotzdem kommunizieren. Allerdings ist zu beachten, dass anonyme Meldungen oft schwieriger zu bearbeiten sind, da Rückfragen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Wir empfehlen daher, zumindest einen vertraulichen Kontakt zu ermöglichen.
Jede Meldung wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Wir führen eine erste Bewertung durch und empfehlen geeignete Maßnahmen. Der Hinweisgeber wird über den Fortschritt informiert. Der gesamte Prozess ist strukturiert und folgt klaren Zeitvorgaben: Innerhalb von drei Monaten muss eine abschließende Rückmeldung erfolgen, es sei denn, die Komplexität des Falls erfordert eine Verlängerung.
Medienunternehmen, Chemie- und Pharmaindustrie, Logistik und Versicherungswirtschaft haben aufgrund ihrer Geschäftsmodelle erhöhte Compliance-Risiken und profitieren besonders von professionellem Hinweisgeberschutz. Auch Automotive-Zulieferer, IT-Unternehmen und internationale Konzerne mit Niederlassungen in Köln sollten ihre Compliance-Strukturen überprüfen.
Nach Vertragsabschluss ist das System innerhalb von 2-4 Wochen einsatzbereit. Dies umfasst die technische Einrichtung und erste Mitarbeiterschulungen. Bei komplexeren Anforderungen oder größeren Unternehmen kann der Implementierungsprozess auch 6-8 Wochen dauern.
Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und Anforderungen. Unser Grundpaket beginnt bei 125 Euro pro Monat und umfasst alle wesentlichen Leistungen. Für größere Unternehmen oder spezielle Anforderungen erstellen wir individuelle Angebote. Wichtig ist: Die Kosten sind planbar und transparent – es gibt keine versteckten Zusatzgebühren.
Alle unsere Mitarbeiter unterliegen strengen Verschwiegenheitspflichten. Darüber hinaus sind unsere Systeme nach höchsten technischen Standards gesichert. Wir verwenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und moderne Sicherheitstechnologien. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland gespeichert und verarbeitet.
Ja, das HinSchG verpflichtet Unternehmen zur Information ihrer Mitarbeiter über das Hinweisgebersystem. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung entsprechender Informationsmaterialien und führen auf Wunsch Informationsveranstaltungen durch. Eine offene Kommunikation über das System ist wichtig für dessen Akzeptanz und Wirksamkeit.
Köln als bedeutender Wirtschaftsstandort und Verkehrsknotenpunkt ist stark von internationalen Geschäftsbeziehungen geprägt. Wir haben Erfahrung im Umgang mit internationalen Compliance-Fragen und arbeiten bei Bedarf mit Experten in anderen Ländern zusammen. Dies ist besonders wichtig bei Korruptionsfällen oder anderen Verstößen, die mehrere Jurisdiktionen betreffen.
Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) praxisnah und rechtssicher umzusetzen – digital, so einfach wie möglich und zu fixen Konditionen. Als spezialisierter Beratungsdienstleister und externer Meldestellenbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihre interne Meldestelle alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Organisation vor rechtlichen sowie reputativen Risiken geschützt ist.
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