Externer Meldestellenbeauftragter
Ein Meldestellenbeauftragter ist eine qualifizierte Person, die für den gesetzeskonformen Betrieb der internen Meldestelle sowie die fachkundige Bearbeitung von Hinweisen verantwortlich ist. Sie kann intern bestellt oder durch externen Dienstleister gestellt werden.
Kosten reduzieren, Risiko delegieren – Beauftragten für Meldestelle outsourcen
Die EU-Whistleblower-Richtlinie, auch bekannt als Hinweisgeberschutzgesetz, ist jetzt in Kraft und es ist Zeit, ihre Umsetzung zu planen. Unternehmen können sich entscheiden, ob sie eine interne Person oder eine externe Ombudsperson als Meldekanal nutzen wollen.
Eine externe Ombudsperson kann aus wirtschaftlicher Sicht eine kluge Entscheidung sein, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über das nötige Personal und Know-how verfügen, um eine eigene Compliance-Abteilung zu unterhalten.
Die Auslagerung von Aufgaben wie die Einrichtung und der Betrieb eines digitalen Meldesystems, die Auswertung von Meldungen und die Kommunikation mit Hinweisgebenden kann Unternehmen dabei helfen, die Einhaltung der Anforderungen des HinSchG sicherzustellen und notwendige Maßnahmen zeitnah und fachkundig zu ergreifen, ohne eigene Ressourcen einzusetzen.
Als externer Dienstleister bietet wir eine Möglichkeit, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen, ohne eigene personelle und zeitliche Ressourcen zu nutzen.
Als ext. MSB unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernehmen für Sie die Bearbeitung eingereichter Hinweise.
- Einrichtung einer internen Meldestelle
- Hinweis-Management & Bearbeitung
- Dokumentation der Hinweise
- Bußgeldrisiko minimieren
- Qualifizierte Fachleute
Vorteile des externen Meldestellenbeauftragten
Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden und minimieren das Risiko von möglichen Bußgeldern.
Als externen und unabhängiger Partner bringen wir Fachwissen ein und mögliche Interessenskonflikte werden ausgeschlossen.
Unser Team besteht aus erfahrenen Fachleuten. Wir stellen sicher, dass alle Hinweis fair, zeitnah und angemessen bearbeitet werden.
Eine zuverlässig verwaltete Meldestelle kann den guten Ruf Ihres Unternehmens bei Kunden, Partner und Mitarbeitern schützen.
HinSchG outsourcen – heute Meldekanal einrichten, morgen startklar
In nur 2 Minuten wird deutlich, warum sich bereits über 300 Unternehmen für die Auslagerung ihres HinSchG-Compliance entschieden haben. Unser Experten-Video zeigt konkret auf, warum die Beauftragung eines externen Dienstleisters die kostengünstigere, rechtssicherste und effizienteste Lösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist.
Externe Meldestellenbeauftragte sind bis zu 60% günstiger als interne Lösungen, helfen Bußgelder bis zu 20.000€ zu vermeiden und ermöglichen den gesamten Prozess in nur 14 Tagen abzuschließen.
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Mehr InformationenAufgaben des Meldestellenbeauftragten
Das Hinweisgeberschutzgesetz und die EU-Whistleblower-Richtlinie definieren klare Aufgaben für Meldestellenbeauftragte. Als Ihr externer Partner übernehmen wir diese vollständig und gewährleisten dabei höchste Rechts- und Datenschutzsicherheit.
Technische Umsetzung:
- Geeignete Meldekanäle einrichten und professionell betreiben
- Eingehende Meldungen strukturiert bearbeiten und bewerten
- Angemessene Folgemaßnahmen koordinieren und umsetzen
- Informationen über interne sowie externe Meldestellen bereitstellen
Schutz und Compliance:
- Konstruktive Meldungen und Kommunikation ermöglichen, niemals behindern
- Identität der Hinweisgebenden absolut vertraulich schützen
- Bei Datenweitergabe an Behörden hinweisgebende Personen informieren
- Datenschutz nach DSGVO-Standards durchgängig wahren
- Alle eingegangenen Meldungen rechtssicher dokumentieren und Löschfristen einhalten
Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat) | Externer MSB (125€ / Monat Festpreis) |
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✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand) | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ Datenschutz inklusive Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken. |
Cortina Consult als ext. Meldestellenbeauftragter
Als Ihr externer Meldestellenbeauftragter bieten wir Ihnen ein Komplett-Paket, das weit über die reine Hinweisbearbeitung hinausgeht. Unser erfahrenes Experten-Team aus Juristen, Datenschutzbeauftragten und IT-Spezialisten stellt sicher, dass Ihr Hinweisgeberschutz nicht nur gesetzeskonform, sondern auch praxistauglich funktioniert.
Ihr Rundum-sorglos-Paket umfasst: Professionelle Mitarbeiterschulungen zur HinSchG-Sensibilisierung, moderne digitale Meldeportale mit höchsten Sicherheitsstandards, 24/7-Support bei kritischen Meldungen und regelmäßige Compliance-Reports für Ihre Geschäftsführung. So können Sie sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir den kompletten Hinweisgeberschutz rechtssicher und diskret für Sie abwickeln.
Das Ergebnis: Maximaler Schutz für Ihre Hinweisgeber, minimales Risiko für Ihr Unternehmen und messbare Entlastung Ihrer internen Ressourcen.
Entscheidende Vorteile auf einen Blick
Ein externer Meldestellenbeauftragter bringt Ihrem Unternehmen messbare Vorteile: Objektivität durch Unabhängigkeit – keine internen Interessenkonflikte gefährden die Bearbeitung kritischer Hinweise.
Rechtssicherheit durch Expertise – Sie profitieren von spezialisiertem Fachwissen und reduzieren Ihr Haftungsrisiko erheblich. Kosteneffizienz durch Professionalität – externe Dienstleister arbeiten strukturierter und schneller als interne Lösungen.
Der entscheidende Unterschied: Während interne Mitarbeiter oft befangen sind oder die nötige Fachexpertise fehlt, garantiert ein externer Partner neutrale Bearbeitung und vollständige Compliance. Warum also nicht schon heute diese kritische Aufgabe vertrauensvoll in erfahrene Hände legen?
Qualifizierte Fachleute
Unsere Meldestellenbeauftragten sind hochqualifizierte und erfahrene Fachleute, die sich für die Einhaltung der Gesetze und die Förderung ethischen Verhaltens einsetzen. Sie legen großen Wert darauf, dass alle Hinweisgeber fair behandelt und ihre Anliegen zeitnah und angemessen bearbeitet werden.
Jederzeit auf dem neusten Stand
Einer der wichtigsten Vorteile der Inanspruchnahme eines externen Meldestellenbeauftragten ist, dass er stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern ist. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, sich schnell auf Änderungen in der Gesetzeslandschaft einzustellen und diese in ihre Verfahren einzubeziehen.
Gesetzeskonformität
Zudem sind unsere Beauftragten erfahren im Umgang mit den verschiedenen gesetzlichen Fristen und Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern. Wenn Sie diese Aufgabe in die Hände eines professionellen Dritten legen, können Sie sich sicher sein, dass alle relevanten gesetzlichen Fristen eingehalten werden und dass Ihre Organisation alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält.
Bearbeitung anonymer und nicht anonymer Meldungen
Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass er sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeiten kann. So kann schneller auf aufgedeckte Missstände reagiert werden und das Risiko eines weiteren Schadens für Ihre Organisation oder ihre Interessengruppen minimiert werden.
Professionelle Hinweisbearbeitung durch Expertenwissen
Die externe Bestellung garantiert vollständige Unabhängigkeit und schließt Interessenkonflikte nach HinSchG rechtssicher aus. Unser interdisziplinäres Expertenteam aus Juristen, zertifizierten Datenschutzbeauftragten und IT-Spezialisten verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit sensiblen Daten und gewährleistet, dass jede Meldung mit höchster Sorgfalt, Diskretion und gesetzeskonformer Bearbeitung behandelt wird.
Ihre Sicherheit durch Fachwissen: Ob Betrug, Korruption, Arbeitsschutz-Verstöße oder andere Compliance-Verletzungen – unser crossfunktionales Team beherrscht alle Arten von Hinweismeldungen professionell und vertraulich.
Durch kontinuierliche Weiterbildungen und regelmäßige Schulungen bleiben wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und setzen die MSB-Aufgaben in Ihrem Unternehmen optimal um. Sie erhalten die gebündelte Expertise von drei Fachbereichen zum transparenten Preis einer externen Lösung – ohne interne Schulungskosten oder Haftungsrisiken.
Weiterführende Informationen zum externen Meldestellenbeauftragten
Finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den externen MSB.
Was ist ein Meldestellenbeauftragter?
Ein Meldestellenbeauftragter ist eine vom Unternehmen beauftragte Person, den Betrieb der internen Meldestelle sowie die Bearbeitung der eingehende Hinweise zu verantworten. Diese Person kann sowohl aus dem Unternehmen selbst oder auch durch einen externen Dienstleister bestellt werden. Die Rolle des Meldestellenbeauftragten ergibt sich aus §14 HinSchG. Vor allem muss der Meldestellenbeauftragte über eine besondere Fachkunde verfügen, die ebenfalls gesetzlich festgelegt ist.
Beim externen Meldestellenbeauftragten handelt es sich um einen externen Dienstleister, der vom Unternehmen mit dem Betrieb der internen Meldestelle betraut wird. Es handelt sich also um eine Outsourcing-Dienstleistung, die das Unternehmen in Anspruch nimmt. Dabei greift ein solcher Dienstleister häufig auf eine entsprechende Meldestellensoftware zurück.
Neben den internen Meldestellen in Unternehmen haben Hinweisgebende außerdem die Möglichkeit, auf unabhängige externe Meldestellen zurückzugreifen und dort Hinweise abzugeben. Ein Meldestellenbeauftragter (sowohl intern als auch extern) ist aber nur für die interne Meldestelle Ihres Unternehmens verantwortlich, da die externen Stellen nach §19ff HinSchG im Verantwortungsbereich von Behörden liegen.
Herausforderungen für Unternehmen im Hinweisgeberschutz
Unternehmen stehen vor einigen Herausforderungen, wenn es darum geht, eingehende Meldungen von Hinweisgebenden angemessen zu bearbeiten.
- Oft fehlt es im Unternehmen an Fachkunde oder es sind kostspielige Mitarbeiterschulungen erforderlich.
- Die Angst, Fristen zu versäumen und mit Strafen konfrontiert zu werden, erhöht den Druck, der die Unternehmen überfordern kann, wenn es zu einer Flut von Meldungen kommt oder Personalmangel herrscht.
- Die Einbindung eines Meldestellenbeauftragten in das System zum Schutz von Hinweisgebern bringt auch organisatorische Schwierigkeiten mit sich, da Interessenkonflikte um jeden Preis vermieden werden müssen.
- Um mit neuen Gesetzen, Verordnungen und Empfehlungen von Behörden Schritt zu halten und gleichzeitig die Vorschriften einzuhalten, kann es erforderlich sein, Aktivitäten auszulagern, was jedoch Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit aufwirft.
Bearbeitung von anonymen und nicht anonymen Meldungen
Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass er sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeiten kann. So kann schneller auf aufgedeckte Missstände reagiert werden und das Risiko eines weiteren Schadens für Ihre Organisation oder ihre Interessengruppen minimiert werden.
Welche Kosten entstehen für den externen Meldestellenbeauftragten?
Unsere transparenten Festpreise starten bei 125€ monatlich. Die genauen Kosten richten sich nach der Unternehmensgröße. Nutzen Sie unseren Kostenkonfigurator für Ihr individuelles Angebot.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Nein, externe Meldestellenbeauftragte unterliegen keinem Kündigungsschutz. Der Vertrag kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden – im Gegensatz zu internen Mitarbeitern mit besonderem Kündigungsschutz.
Jetzt ext. Meldestellenbeauftragten anfragen
Cortina Consult unterstützt Sie als externer Meldestellenbeauftragter Schritt für Schritt bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernimmt für Sie korrekte Bearbeitung, Überwachung, Prüfung und Koordination eingereichter Hinweise.