Die NIS2-Richtlinie macht Cybersicherheit zur Chefsache – mit persönlicher Haftung. Unsere praxisnahe E-Learning Schulung erfüllt Ihre gesetzliche Schulungspflicht nach § 38 BSIG und befähigt Sie, Cyber-Risiken zu erkennen, zu bewerten und richtig zu steuern.
Seit 2024 gilt die EU-NIS2-Richtlinie – und damit auch in Deutschland das neue BSI-Gesetz 2025. Als Geschäftsführung müssen Sie nicht nur Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und überwachen, sondern auch regelmäßig geschult werden. Unwissen ist keine Entschuldigung mehr.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Schulungspflicht nach § 38 BSIG: Praxisnahes Training für Geschäftsleitungen zur Steuerung von Cybersicherheitsrisiken.
Diese Schulung wird von Luc-AI präsentiert – dem digitalen Zwilling unseres Videoexperten Luca. Die KI-Technologie dahinter zeigt, wie realistisch Deepfakes und KI-generierte Angriffe heute sind – genau die Bedrohungen, gegen die Sie als Geschäftsleitung Ihr Unternehmen nach NIS2 schützen müssen.
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Mehr InformationenDie NIS2-Schulung richtet sich an Geschäftsleitungen und umfasst insgesamt 7 Lektionen. In diesen Lektionen erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Ihre Pflichten, Risikomanagement und praktische Umsetzung. Dabei liegt der Fokus auf den folgenden Themenfeldern:
Was bedeutet die NIS2-Richtlinie konkret für Unternehmen? Sie lernen Zielsetzung und Anwendungsbereich kennen, verstehen die nationale Umsetzung im BSIG und erfahren, warum Cybersicherheit zur Pflichtaufgabe der Geschäftsleitung geworden ist.
Welche Pflichten trägt die Geschäftsleitung persönlich? Sie verstehen Verantwortung, Haftungsrisiken und Schulungspflichten nach § 38 BSIG und lernen, warum diese Aufgaben nicht delegierbar sind.
Wie identifizieren Sie kritische Assets und bewerten Cyber-Risiken? Sie lernen den Aufbau einer Risikoanalyse kennen und erfahren, wie diese als Entscheidungsgrundlage für Prioritäten und Budgets dient.
Welche Angriffsszenarien sind heute besonders relevant? Sie erhalten einen Überblick über Ransomware, Phishing, DDoS und gezielte Angriffe und verstehen deren Auswirkungen auf Geschäftsprozesse und Umsatz.
Was passiert im Ernstfall? Sie lernen den Aufbau eines Incident-Response-Prozesses kennen, verstehen Eskalationsstufen und erfahren, welche strategischen Entscheidungen die Geschäftsleitung treffen muss.
Wann besteht eine Meldepflicht und welche Fristen gelten? Sie erfahren, wie Vorfälle an das BSI zu melden sind, welche parallelen Pflichten aus der DSGVO bestehen und welche Sanktionen drohen.
Wie bleibt Ihr Unternehmen auch im Krisenfall handlungsfähig? Sie lernen die Bedeutung von Backups, Notfallplänen sowie RTO- und RPO-Zielen kennen und erfahren, wie Notfalltests gesteuert werden.
Welche Risiken entstehen durch Dienstleister und Cloud-Anbieter? Sie erfahren, wie Lieferketten abgesichert werden, welche Anforderungen in Verträgen festgelegt sein sollten und warum Verantwortung nicht ausgelagert werden kann.
Wie steuern Sie Cybersicherheit auf Management-Ebene? Sie lernen, welche Berichte und Kennzahlen relevant sind, wie Trends interpretiert werden und welche Warnsignale sofortiges Handeln erfordern.
Wie setzen Sie NIS2 strukturiert um? Sie erhalten eine konkrete Checkliste von der Betroffenheitsprüfung über Mindestmaßnahmen bis hin zu Governance, Dokumentation und Nachweisen für Aufsichtsbehörden.
Bearbeiten Sie den Kurs in Ihrem individuellen Lerntempo, denn Sie erhalten einen eigenen Akademiezugang. Damit haben Sie über einen beliebigen Webbrowser online Zugriff auf die Schulungsinhalte.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema NIS2-Schulung für Geschäftsführungen. Sie haben noch weitere Fragen oder sind unsicher, welche Schulung die richtige für Ihr Unternehmen ist? Schicken Sie uns eine kurze Nachricht – wir nehmen uns gerne die Zeit, um Ihre Anforderungen im Detail zu besprechen.
Ja. Die Schulung wurde speziell für die Anforderungen nach § 38 Absatz 3 BSIG entwickelt und deckt alle vom BSI empfohlenen Inhalte ab: rechtlicher Rahmen, Pflichten der Geschäftsleitung, Cyber-Risikomanagement, Governance und praktische Umsetzung. Sie erhalten ein dokumentiertes Zertifikat als Nachweis.
Unsere Schulung vermittelt solides Grundlagenwissen, das zeitlos bleibt – Ihre Pflichten, Risikomanagement-Grundsätze, Governance-Prinzipien. Gleichzeitig aktualisieren wir die Inhalte bei relevanten Gesetzesänderungen oder neuen BSI-Handreichungen. So bekommen Sie beides: ein starkes Fundament und aktuelle Informationen.
Alle Mitglieder der Geschäftsleitung: Geschäftsführende, Vorstände, geschäftsführende Gesellschafter – alle natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt sind. Je nach Governance auch Aufsichtsratsmitglieder mit Leitungsfunktion.
Die Schulung besteht aus 7 kompakten Lektionen à ca. 2,5-3 Minuten reine Videozeit, plus Wissenstests. Insgesamt sollten Sie mit etwa 30 Minuten rechnen. Da es sich um eine Online-Schulung handelt, können Sie die Lektionen flexibel in Ihrem eigenen Tempo absolvieren – ideal für zwischendurch im Arbeitsalltag.
Das BSI empfiehlt eine Wiederholung mindestens alle drei Jahre. Zusätzlich sollte eine Schulung erfolgen bei: neuen Geschäftsleitungsmitgliedern, wesentlichen Änderungen im Geschäftsmodell, neuen Risiken oder Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen.
Die Schulung erfüllt Ihre gesetzliche Schulungspflicht und vermittelt das notwendige Wissen zur Steuerung von Cybersicherheit. Für die praktische Umsetzung der Maßnahmen nach § 30 BSIG (ISMS-Aufbau, Risikoanalysen, Incident-Prozesse) benötigen Sie einen CISO, ISB oder externe Berater. Wir bieten beides: die Schulung und – falls gewünscht – externe ISB-Dienstleistungen und ISMS-Aufbau.
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