Privacy Hub: DSI
gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO
Datenschutzinformationen mit dem Privacy Hub
Der Gesetzgeber äußert sich klar und unmissverständlich, was die Bereitstellung der Informationen für Betroffene betrifft. Die Devise lautet: präzise und in leichter zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache.
In der Praxis sieht die Umsetzung allerdings sehr häufig anders aus: Frust und Unverständnis dominieren den Erstellungsprozess.
Aber keine Panik - wir bieten Ihnen eine hervorragende Lösung.
Durch das erstellen und hosten der intelligenten allgemeinen Datenschutzerklärung (dynamisch statt statisch), garantieren wir Ihnen eine dauerhafte Rechtskonformität und berücksichtigen zusätzlich alle individuellen Gegebenheiten.
Die Link-Lösung: Anhand eines Direktlinks, welcher in der E-Mail Signatur eingepflegt wird, kann auf eine entsprechende dahinter versteckte Datenschutzerklärung verlinkt werden. Somit werden in angemessener Form die Informationspflichten erfüllt.
Diese Variante erweist sich als sehr vorteilhaft, da nur ein geringer Aufwand und keine wiederkehrenden Arbeitsschritte erforderlich sind. Zudem ist es komfortable und neben der hohen Zeitersparnis zugleich kostengünstig. Die Betroffenen Personen werden datenschutzkonform informiert, aber nicht mit Datenhinweisen überflutet - Win-win-Situation.
Ein Preis, beliebig viele DSGVO-konforme Websites: Welches Paket passt zu Ihnen?
PRIVACY HUB SMALL
50€ /Monat
Das "Software-Only" Einsteigerpaket für die eigene Implementierung einer Meldestelle.
Software
Kontingente
PRIVACY HUB MEDIUM
100€ /Monat
Setup individualisiertes Hinweisgebersystem & Beratung bei akuten Fragen.
Features
Kontingente
PRIVACY HUB ENTERPRISE
auf Anfrage
Wir stellen Ihren externen Beauftragten und konfigurieren eine individuelle Meldestelle.
Features
Kontingente
Was bedeuten Informationspflichten im Sinne der DSGVO?
Laut Art. 13 und 14 der DSGVO müssen Betroffene über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden.
Verarbeiten verantwortliche Stellen seitens der Kunden bewusst oder unbewusst preisgegebene personenbezogene Daten, so müssen alle anschließenden, mit diesen Daten beinhalteten Vorgänge offen kommuniziert werden. Kunden und Interessenten besitzen nämlich das Recht zu erfahren, was mit den offengelegten Daten geschieht.
Ihre Vorteile
Welchen Zweck erfüllen die Datenschutzinformationen?
Der Kernzweck der Informationspflichten liegt darin, Transparenz zu schaffen. Anhand dessen besteht für den Nutzer die Möglichkeit aktiv darüber zu entscheiden, welche personenbezogenen Daten offengelegt werden und welche lieber vor Einsicht geschützt werden sollen. Insgesamt gilt dies sowohl für eine direkte Datenaufnahme als auch für die Datenerhebung mittels Dritter.
Die Informationspflichten bestehen daher gegenüber allen Personen (intern & extern) von denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Grob lassen sich folgende Personengruppen bilden:
Mitarbeitende
Extern (Lieferanten, Dienstleister, etc.)
Websitebesucher
Sie haben noch Fragen zum Thema oder zum Datenschutz im Allgemeinen?
Wir helfen Ihnen gerne:

Ihr Ansprechpartner
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte