Informationspflichten

Informationspflichten der Verantwortlichen Stelle gemäß Art. 13 DSGVO – einfach erklärt, umfänglich präsentiert.

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Inhalt der Seite

    Infopflichten 13/14

    Was bedeuten Informationspflichten im Sinne der DSGVO?

    Betreiber von Webseiten wie auch alle anderen Geschäftsbetriebe, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen den Nutzern ihrer Angebote über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den eigenen Systemen und ggf. auch darüber hinaus zur Verfügung stellen.

    Denn die Datengeber haben das Recht zu erfahren, was mit den von ihnen bewusst oder unbeabsichtigt preisgegebenen Daten passiert.

    Sie als Unternehmen müssen also bestimmte Informationspflichten zum Umgang mit den Daten erfüllen. Diese Pflichten sind in den Artikeln 13 und 14 DSGVO festgelegt.

    Welchen Zweck erfüllen die Informationspflichten?

    Der Sinn der Informationspflichten ist, Transparenz zu schaffen und dem Nutzer Möglichkeiten zu bieten, seine personenbezogenen Daten zu schützen und selbst darüber zu entscheiden, ob und wem er diese Informationen liefern möchte. Das gilt sowohl für die direkte Erhebung beim Nutzer durch Formulare etc. als auch durch indirekte Erhebung bei einem Dritten.

    Hierzu sind beispielsweise bei Webseiten verschiedene Elemente vorgeschrieben:

    • 1 Eine individuelle Datenschutzerklärung
    • 2 Die Pflicht zum Einsatz eines Cookie Banners
    • 3 Informationen zu Datenerhebung und -verwendung im Bestellprozess

    Die Informationspflichten bei der direkten Erhebung personenbezogener Daten ist in Art. 13 DSGVO geregelt, jene bei der Erhebung durch Dritte in Artikel 14 DSGVO. Die Informationspflichten sind in beiden Fällen größtenteils gleich.

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