Externer Datenschutzbeauftragter Leipzig

Sind Sie der Meinung, dass sich Datenschutz im Unternehmen einfacher umsetzen lassen sollte? Wir teilen diese Einschätzung.

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    DSGVO Leipzig

    Warum Cortina Consult als externer Beauftragter für Datenschutz?

    Unsere TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten bieten einen rundum Datenschutzservice in ganz Deutschland basierend auf über 10 Jahren Expertise in unterschiedlichen Branchen.

    Leipzig ist eine beliebte Stadt im Bundesland Sachsen und hat in den letzten Jahren an Bevölkerung deutlich zugenommen. Immer mehr, vor allem junge, Menschen zieht es in die Geburtsstadt Richard Wagners, sei es für ein Studium an einer der renommierten Hochschulen, für die ausgeprägte Kulturszene oder schöne Ausflugsziele wie den Auensee. Auch immer mehr Unternehmen wählen Ihren Standort in Leipzig. Denn mit der Bevölkerung wächst auch die Wirtschaftskraft der Stadt.

    Leipziger Unternehmen nehmen das Thema Datenschutz ernst. So kommt es, dass wir bereits einige Kunden aus Leipzig betreuen und dank deren Vertrauen in uns als Datenschutzexperten viele Datenschutzprojekte erfolgreich umgesetzt haben.

    Vertrauen auch Sie auf unsere externen Datenschutzbeauftragten mit branchenübergreifender Erfahrung aus ganz Deutschland für individuelle Lösungen.

    Was bedeutet eigentlich Datenschutzbeauftragter?

    Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.

    In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes - als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.

    Wer braucht einen externen Datenschutzbeauftragten?

    Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.

    §4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
    Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.

    §4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

    Hiervon sind unter anderem umfasst:

    • Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
    • Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
    • Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
    • Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?

    Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.

    Externer Datenschutzberater

    Externer Datenschutzberater Leipzig

    Die Schonfrist zum Übergang für die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) ist beendet. Die Umsetzung im Unternehmen ist seit dem 25.05.2018 verbindlich. Haben Sie schon alles getan? Oder benötigen Sie Unterstützung?

    Cortina Consult ist Ihr externer Datenschutzbeauftragter zur Umsetzung der DSGVO und Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Zertifizierte Datenschutz-Experten beraten Sie und garantieren eine rechtssichere Umsetzung der DSGVO.

    Wir sind für Sie da! Kompetent, angemessen und kosteneffizient.

    Kundenstimmen

    Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden wir als Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Mit Cortina Consult haben wir eine willkommene und professionelle Unterstützung bekommen und aus dem komplexen Datenschutzrecht wurde ein Kinderspiel.

    Marcel Baldsiefen, Holz Richter GmbH

    Meine Erfahrungen mit Cortina Consult sind sehr positiv. Die Anforderungen der DSGVO wurden praxistauglich – und mit angemessenem Budget – für unser Unternehmen umgesetzt. Kurz: Ich fühle ich mich ehrlich und kompetent beraten.

    Julian Hilger, Hilltop Consulting GmbH

    Die "Usercentrics' Consent Management Platform" hilft uns, DSGVO-konform zu sein, und ermöglicht gleichzeitig hohe Opt-in-Raten. Auf diese Weise können wir sorgfältig mit sensiblen Daten umgehen und trotzdem gezieltes Marketing betreiben.

    Johanne Schwensen, It´s Complicated

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    Sprechen Sie uns an.

    Wir beraten Sie gerne

    +49 251 95 20 37 - 40

    joerg-ter-beek-datenschutzexperte-mitauszeichnung-in-berlin

    Ihr Ansprechpartner

    Jörg ter Beek
    +49 251 95 20 37 - 40
    [email protected]

    Ihr Datenschutzbeauftragter

    Jörg ter Beek

    • zehnjährige Praxiserfahrung
    • TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
    • ISMS-Auditor
    • Expertise in Datenschutzberatung und IT-Security

    Weitere Informationen zu Jörg ter Beek finden Sie auf seinem XING-Profil oder LinkedIn-Profil.

    DSB Kosten

    Was kostet ein Datenschutzbeauftragter?

    Diese Frage stellen sich viele Unternehmen, denn nicht selten sind die Kosten für einen Datenschutzbeauftragten schwindelerregend hoch. Als externe Datenschutzbeauftragte für KMU haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, ein transparentes Preismodell zu entwickeln, welches für einfache und komplexere Datenschutzanforderungen ein günstiges Gesamtpaket liefert. Lesen Sie hier, warum Sie einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen sollten.

    Festpreis für Ihren persönlichen Datenschutzberater Leipzig:

    DSB SMALL

    175€ /Monat

    Das Einsteiger-Paket für kleine & mittlere Unternehmen, B2B

    • Wir stellen Ihren DSB
    • Digit. Datenschutzhandbuch
    • Onboarding & Ist-Aufnahme
    • Mitarbeiterschulungen
    • Cookie Banner Check
    • DSE mit Abmahnkostenschutz
    • Privacy Hub Paket inklusive
    • Digitale Kommunikation
    • Datenschutzsiegel
    • Persönlicher Ansprechpartner
    • Und viele weitere Leistungen

    DSB MEDIUM

    275€ /Monat

    Perfekt für E-Commerce, Logistik, IT & B2C Unternehmen

    • DSB SMALL Leistungen +
    • DSB für Tochtergesellschaften
    • Audit & Dokumentenanalyse
    • Onboarding & Coaching
    • DSE für Web, App & SM
    • DSE mit Abmahnkostenschutz
    • Privacy Hub Paket inklusive
    • Ad-hoc-Anfragen
    • Datenschutzsiegel
    • Persönlicher Ansprechpartner
    • Und viele weitere Leistungen

    DSB ON DEMAND

    auf Anfrage

    Perfekt für Unternehmen mit komplexen Anforderungen & B2C

    • DSB MEDIUM Leistungen +
    • Individuelles Leistungspaket
    • DSB für Konzerne
    • Individuelle Schulungen
    • Onboarding & Coaching
    • Cookie-Banner Konfig.
    • Persönlicher Projektmanager
    • Privacy Hub Paket inklusive
    • Ad-hoc-Anfragen
    • Datenschutzsiegel
    • Und viele weitere Leistungen

    Alle Details & Pakete vergleichen

    Feature DSB SMALL DSB MEDIUM DSB ON DEMAND
    Persönlicher Datenschutzbeauftragter DSB
    Bereitstellung eines externen DSB
    Nennung des DSB auf Website
    Anmeldung des DSB bei Aufsichtsbehörde
    Vorstellung des DSB in der Firma / Organisation
    Ansprechpartner für Behörde, Kunden, Mitarbeiter
    Kurzkommunikation bei akuten Fragen2x Monat4x MonatAll-in
    Bestandsaufnahme / Audit
    Bestandsaufnahme zum Status des Datenschutzesvia Fragebogenvia Interview (remote)remote und/oder vor Ort
    Statusbericht und Handlungsempfehlung
    Ergebnisbesprechung des Statusberichts
    Erstellung eines Umsetzungsplans / Roadmap
    Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
    Hosting und Updates des Datenschutzhandbuches
    Einführung in das DSMSRemote MeetingRemote MeetingWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Aktualisierung der Vorlagen, Checklisten etc.
    Pflege des Datenschutzhandbuches
    Aktive Weiterentwicklung (PDCA Zyklus)
    Privacy Hub: Website / Onlinepräsenz
    Privacy Hub Paket
    DSGVO Website Check
    Erstellung Datenschutzerklärung (DSE)
    Erstellung Social Media DSE
    Erstellung DSE für Apps
    Hosting & Update-Service für DSE, inkl. Abmahnschutz
    Consent-Management-Platform / CMP (Überprüfung & Report)
    CMP Check Ergebnisbesprechung
    CMP Tool Lizenz
    DSGVO-Compliance Monitoring ges. Onlinepräsenz
    Informationspflichten Artikel 13/14
    Remote-Meeting zur Einführung in die Aufnahme aller relevanten Verfahren im Unternehmen
    Auflistung und Dokumentation aller relevanten Verfahren
    Bereitstellen einer HTML- und Word-Vorlage
    Hosting der Datenschutzinformationen & Bereitstellung eines Links zur Einbindung
    Monitoring & Aktualität gemäß DSGVO, BDSG-neu
    Aktive Weiterentwicklung (PDCA Zyklus)
    Mitarbeiterschulung
    Allgemeine Einführung zur DSGVO (E-Learning)max. 25 Personenmax. 75 PersonenAll-in
    Firmenspezifische Einführung zur DSGVO mit individueller Terminwahl (E-Learning)auf Anfrageauf AnfrageAll-in
    Dokumentation und Nachweis erfolgter Schulungsteilnahme
    IT-Sicherheit (Awareness) Schulung
    Beschäftigtendatenschutz
    Vorlage zum Onboarding neuer Mitarbeiter
    Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
    Bereitstellen einer Prozessliste, inkl. Aktualisierung
    Bereitstellen einer VVT-Vorlage mit Musterblatt
    Anleitung zur Erstellung und Pflege der ProzesslisteRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSKWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Erstellen von VVT gemäß ProzesslisteRemote Meeting mit DSKAlle initial; fortlaufend 10 VVT / Jahrnach Bedarf
    Auftragsverarbeitungsvertrag
    Bereitstellen einer zwecks Identifikation aller Dienstleister (inkl. Aktualisierung)
    Anleitung zur Einführung, Erstellung und Pflege von AVVRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSKWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Bereitstellen einer AVV-Dokumentations-Vorlage mit Musterblatt
    Pflege der AVV- und Dienstleister-Liste
    Prüfen von übermittelten AVV5 AVV / Jahr10 AVV / Jahrnach Bedarf
    Erstellen von AVV
    Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
    Bereitstellung von Vorlagen für Konzepte, Dokumentation, Richtlinen
    Allgemeine Einführung in die Pflege und Individualisierung der InhalteRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSK
    Firmenspezifische Einführung in die Individualisierung und Pflege der Inhalte
    Vorlage für verschiedene Mitarbeiterrichtlinien und IT-Konzepten
    Erstellen und Anpassen von firmenspezifischen Mitarbeiter-Richtlinien und IT-Konzepten
    Löschkonzept
    Bereitstellung einer Vorlage zur Erstellung eines Löschkonzepts
    Einführung zur Individualisierung und Pflege der InhalteRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSKWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Erstellung eines firmenspezifischen Löschkonzepts
    Betroffenenrechte
    Bereitstellung eines Leitfadens
    Ext. DSB ist Empfänger der Anfragen von internen und externen Betroffenen
    Kommunikation & Korrespondenz mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde
    Datenschutzvorfall
    Bereitstellung eines Leitfadens
    Ext. DSB ist Empfänger der Anfragen von internen und externen Betroffenen
    Kommunikation & Korrespondenz mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde
    Datenschutzfolgeabschätzung
    Durchführung DSFAauf Anfrage buchbar1 pro Jahrnach Bedarf
    Projektmanagement
    Controlling
    Statusgespräche / Callsauf Anfrage
    Regelmäßige Überprüfung / Validierung der getroffenen Maßnahmen
    Persönlicher Ansprechpartner für Rückfragen
    DSGVO News
    Newsletter zu relevanten Datenschutzthemen
    Vertragslaufzeit
    Monate242424
    Kosten
    einmalige Setup-Kosten zu Beginn1375€2750€nach Aufwand
    pro Monat175€275€nach Absprache

    FAQ

    Wie wird ein externer Datenschutzberater bestellt?

    Der sicherste Weg einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, ist die Benennung auf einer offiziellen Bestellungsurkunde. Diese muss von beiden Parteien unterschrieben werden. Die Bestellung muss in einer gesonderten Vereinbarung erfolgen.

    Welche Qualifikation braucht ein Beauftragter für Datenschutz?

    Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten  profitieren, wenn dieser tiefgreifende Kenntnisse über die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über nationales Datenschutzrecht verfügt, die die Basis der Beratung darstellen.

    Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter einige Jahre Erfahrung aus verschiedenen Branchen mitbringen. Denn nur so ist er für alle Fälle vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.

    Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind außerdem Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu garantieren.

    Welche Pflichten hat der externe Datenschutzberater?

    Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:

    • Information und Beratung der Geschäftsführung;
    • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
    • Überwachung des Datenschutz-Managements;
    • Consulting zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
    • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
    • Schulung der Mitarbeiter.

    Was passiert, wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde?

    Die Nichtbenennung eines Datenschutzbeauftragten ist ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) und kann extrem teuer werden. Es drohen hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes.

    Was darf ein Datenschutzberater (nicht)?

    Das Gesetz gibt Vorgaben zur Zusammenarbeit zwischen DSB und Verantwortlichen vor. Laut Art. 38/39 der Datenschutzgrundverordnung müssen Verantwortliche den DSB ordnungsgemäß und frühzeitig in alle datenschutzrechtlichen Fragen einbeziehen und ihm alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Ressourcen und Zugänge zur Verfügung stellen.

    Weisungsfreiheit

    Der Datenschutzbeauftragte ist dabei weisungsfrei, aber nicht weisungsbefugt. Das bedeutet, dass der Verantwortliche dem DSB keine Anweisungen erteilen darf und der DSB dem Verantwortlichen ebenfalls nicht. Der Datenschutzbeauftragte gibt Handlungsempfehlungen bzw. Ratschläge, mit denen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden können. Er ist Berater, nicht Entscheider.

    Vertraulichkeit

    Der Datenschutzbeauftragte verpflichtet sich zur Geheimhaltung bzw. zur Verschwiegenheit und darf keine internen Informationen oder Daten von Personen preisgeben.

    Aufgaben & Pflichten eines Datenschutzberater

    Welche Aufgaben hat ein Datenschutzanbieter?

    In Kurzform: Die Hauptaufgabe bzw. der Zweck eines Datenschutzbeauftragten ist der Schutz personenbezogener Daten in einem Unternehmen. Fast jedes Unternehmen erhebt und speichert persönliche, sensible Daten von Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartner u.v.m.

    Die Datenschutzgrundverordnung schafft die europäische Rechtsgrundlage für Unternehmen, damit diese Daten nur unter bestimmter Voraussetzung bzw. mit gewissen Rahmenbedingungen erheben. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten drehen sich also um das Schaffen dieser Rahmenbedingungen und die Umsetzung der DSGVO in Unternehmen.

    Die folgenden Punkte sind die Kernaufgaben des DSB und die notwendigen Schritte zur Erfüllung der DSGVO:

    Datenschutzmanagementsystem (DSMS)

    Ein Datenschutzhandbuch erfüllt die Dokumentations- und Nachweispflicht im Unternehmen und ermöglicht ein einfaches Kontrollieren der Datenschutzmaßnahmen mithilfe des PDCA-Zyklus.

    Datenschutzerklärung + Cookie Banner + Impressum

    Auch die Onlinepräsenz von Unternehmen muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Jede Internetseite braucht mind. ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. In den meisten Fällen ist ein Consent-Management-Sytem notwendig.

    Umgang mit Datenverletzungen

    Datenschutzverletzungen gem. Art. 33 und 34 DSGVO sind nach max. 72 Stunden der Behörde zu melden. Ohne standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle ist diese Frist kaum einzuhalten.

    Datensicherheit und IT-Sicherheit

    Die DSGVO verlangt bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO).

    Betroffenenrechte

    Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist festzulegen.

    Informationspflichten

    Die Informationspflichten der Art. 13 und 14 DSGVO sind von jeder verantwortlichen Stelle zu erfüllen.

    Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

    Es genügt eine Tabelle in der aufgelistet ist, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden.

    Auftragsverarbeitung

    Sofern die Dienstleister eines Unternehmens im Auftrag und auf Weisung Daten verarbeiten, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag Art. 28 DSGVO zu schließen. Das Gleiche gilt, wenn Sie selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeiten.

    Mitarbeiterschulungen

    Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes durch Schulungen oder Webinare zu sensibilisieren.

    Folgenabschätzung

    Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sog. Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO durchzuführen.

    Datenschutzberatung in Ihrer Stadt

    it-security

    Stellung des Datenschutz-beauftragten

    Ansprechpartner für Behörden

    Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden.

    it-security

    TOM

    technisch organisatorische Maßnahmen

    Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung. 

    web

    Datenschutzaudit und -konzept

    Analyse des Datenschutzstatus

    Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.

    ressourcen

    Dokumente und Vorlagen

    AVV, VVT und mehr

    Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr. 

    datenschutzbeauftragter

    Datenschutzschulungen

    für Mitarbeitende

    Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen. 

    web

    Webcompliance

    Datenschutzerklärung

    Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.

    Grundsätze

    Grundsätze im Datenschutz

    Was ist Datenschutz?

    Das Wort Datenschutz meint den Schutz von Personen vor Beeinträchtigungen seiner Privatsphäre durch unbefugte Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die ihn betreffen.

    Warum ist Datenschutz wichtig?

    Datenschutz hat das Ziel, personenbezogene Daten zu schützen und den Schutz der Privatsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Jeder soll selbst bestimmen, was mit den eigenen Daten geschieht und wozu diese genutzt werden.

    Das Verbot mit dem Erlaubnisvorbehalt

    Der Datenschutz strebt an, jeden Bürger vor der missbräuchlichen Verarbeitung seiner Daten zu bewahren und seine Privatsphäre zu schützen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur bedingt zulässig.

    Es ist grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten (vor allem zum gewerblichen Zweck) zu sammeln oder zu verwenden. Es sei denn, die Verarbeitung ist durch eine rechtliche Grundlage gestattet oder es liegt eine ausdrückliche, rechtsgültige Einwilligung des Betroffenen vor.

    Betroffenenrechte

    Betroffenen ist das Recht eingeräumt, sich über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu informieren (also ein Auskunftsrecht). Somit kann gegebenenfalls Widerspruch eingelegt beziehungsweise die Berichtigung oder Löschung angeordnet werden.

    Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war bis zum 25. Mai 2018 für die Rechte der Betroffenen und den Umgang mit Daten zuständig. Seit diesem Datum ist der Datenschutz durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam. Diese regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten auf dem gesamten europäischen Kontinent einheitlich.

    Datensparsamkeit und TOM

    Es dürfen möglichst wenige Daten erhoben werden und dies ausschließlich mit der Kenntnis des Betroffenen. Personenbezogenen Daten unterliegen somit einer Zweckbindung und sind zu löschen, sobald der Zweck der Erhebung nicht mehr besteht. Darüber hinaus sind technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die eine missbräuchliche Datenverarbeitung verhindern.

    Durch das Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 können Datenschutzverstöße Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld kosten – oder bis zu vier Prozent der weltweiten Umsätze - je nachdem was höher ist.

    Keine Lust auf Datenschutz?

    Geben Sie den Datenschutz in unsere Hände!

    Personenbezogene Daten

    Was sind personenbezogene Daten?

    Das Hauptaugenmerk im Datenschutz ist auf personenbezogene Daten gerichtet. Dies sind bestimmte Informationen beziehungsweise Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer identifizierbaren Person.

    Laut DSGVO sind Betroffenene identifizierbar,

    wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Personen sind.

     

    Zu den personenbezogenen Daten gehören:

    • Name, Geburtsdatum, Alter, Familienstand
    • Anschrift, Telefon-/Handynummer, E-Mail-Adresse
    • Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer/ Steuer-ID
    • Matrikelnummer, Prüfungsergebnisse/ Noten
    • Bildungsstand, Kenntnisse und Fähigkeiten
    • Kontodaten, Kreditkartennummer
    • Werturteile, Bewertungen und Meinungsäußerungen
    • Fotos, Video- und Tonbandaufnahmen, Röntgenbilder

    Was sind sensible Daten?

    • Rassische und ethnische Herkunft
    • Politische Meinungen
    • Philosophische oder religiöse Anschauungen
    • Gewerkschaftszugehörigkeit
    • Daten zur Gesundheit und zum Sexualleben

     

    Sogenannte personenbeziehbare Daten gehören ebenfalls zu den personenbezogenen Daten. Beispielsweise ein Autokennzeichen, das indirekt Auskunft über eine Person gibt. Seit Mai 2017 zählen IP-Nummern ebenfalls zu personenbezogenen Daten.

    • hilfe

      Wie können wir Ihnen helfen?

    Wir helfen Ihnen bei Fragen zu unseren Produkten oder zum Thema Datenschutz gerne weiter:

    joerg-ter-beek-datenschutzexperte-mitauszeichnung-in-berlin

    Interner oder externer Datenschutzberater?

    Interner DSB und externer DSB - Vergleich der Vorteile für Leipziger Unternehmen

    Interner DSB Externer DSB
    ✔ Keine extra Lohnkosten
    Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen.
    ✔ Transparente und planbare Kosten
    Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
    ✔ Vertrauen der Angestellten
    Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
    ✔ Expertise & langjährige Erfahrung
    Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse.
    Gefahr der Betriebsblindheit
    Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
    ✔ Objektive Außenperspektive
    Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
    Haftungsrisiko für das Unternehmen
    Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
    ✔ Kein Risiko für das Unternehmen
    Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
    Kündigungsschutz
    Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
    ✔ Variable Vertragslaufzeit
    Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
    Zusatzkosten
    Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
    ✔ Keine Ausbildungskosten
    Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
    ✔ IT-Sicherheit inklusive
    Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken.

    Wir beraten Unternehmen an folgenden Standorten

    Wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter unter anderem in folgenden Städten und den dazugehörigen Regionen (remote und/oder vor Ort):

    Berlin, München, Hamburg, Münster, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Leipzig, Dortmund, Bochum, Bielefeld, Bonn, Bremen, Essen, Freiburg, Hannover, Osnabrück, Würzburg, Dresden, Stuttgart uvm.

    Cortina Consult

    Datenschutzservices und Produkte

    • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
    • Datenschutzaudit
    • Datenschutzkonzept
    • Datenschutzschulungen
    • technisch organisatorische Maßnahmen
    • AVV, VVT etc.: Anfertigung, Erstellung, Coaching
    • IT-Sicherheit (ISMS)
    • Cookie Consent & Datenschutzerklärung

    Sie haben noch Fragen zum Thema oder zum Datenschutz im Allgemeinen?

    Wir helfen Ihnen gerne:

    joerg-ter-beek-datenschutzexperte-mitauszeichnung-in-berlin

    Ihr Ansprechpartner

    Jörg ter Beek
    Datenschutzexperte