Externer Datenschutzbeauftragter Freiburg

Wir unterstützen KMU dabei, die Vorgaben der DSGVO zu erfüllen – zu festen Konditionen, kompetent und kundenorientiert.

Externer Datenschutzbeauftragter Freiburg
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Externer Datenschutzbeauftragter für Freiburg

Freiburg – im schönen Schwarzwald gelegen – ist mit seiner historischen Altstadt im Grünen ein beliebtes Ausflugsziel für Wanderer und Touristen. Die Universitätsstadt im Südwestsen Baden-Württembergs ist nur wenige Stunden von anderen Großstädten wie Karlsruhe, Stuttgart, Basel oder Frankfurt entfernt. Freiburg ist unter anderem bekannt für sein traditionelles Karneval.

Datenschutz mit all seiner Komplexität ist unsere Expertise. Mit über 10 Jahren Erfahrung in verschiedensten Branchen und Unternehmen in ganz Deutschland setzten wir Datenschutz den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechend im Zusammenspiel aus Recht und IT um, ohne den laufenden Betrieb zu stören. Unsere Kunden in Freiburg können von diesem Beratungsansatz und unserer branchenübergreifenden Expertise profitieren.

Cortina Consult ist Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Freiburg und Baden-Württemberg und berät deutschlandweit remote Unternehmen jeder Größe. Um nach Freiburg zu kommen, nehmen wir gerne die kurze Anfahrt auf uns. Wir beraten Sie zu allen Fragen (und Auslegungen) der DSGVO, sind Sparringspartner für Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder übernehmen für Ihr Unternehmen die Position des externen Datenschutzbeauftragten in Freiburg und den angrenzenden Regionen.

Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.

In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes – als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.

Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.

§4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.

§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Hiervon sind unter anderem umfasst:

  • Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
  • Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
  • Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
  • Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?

Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.

Diese Vorteile hat Ihr Unternehmen mit einem externen Datenschutzanbieter

Datenschutzberater im Abo-Modell

Ein Datenschutzbeauftragter muss unabhängig von der Mitarbeiteranzahl bestellt werden, wenn besonders sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) im Unternehmen verarbeitet werden. Die Kosten für einen externen Datenschutz-Consultant hängen von der Unternehmensgröße und dem gewünschten Beratungsumfang ab. Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht ein für Sie bestmögliches Gesamtpaket zu entwickeln.

Entdecken Sie unsere Leistungspakete für kleine, mittlere oder komplexe Datenschutzanforderungen und bestellen Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten zum Festpreis.

Onboarding des externen Datenschutzbeauftragten

Wie erfolgt die Benennung des externen Datenschutzbeauftragten? Wie kommt es zu einem Vertragsabschluss?

Für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, sodass Sie einen Termin für ein erstes Kennenlernen vereinbaren können. In diesem Orientierungsgespräch kann der externe Datenschutzbeauftragte sich einen ersten Eindruck der datenschutzrechtlichen Situation machen. Auf Basis dieses Gesprächs kann dann ein individuelles Angebot erstellt werden, welches Wiederum Grundlage für den Vertrag darstellt. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, erfolgt die Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde und sowie ein initiales Datenschutz-Audit, in dem die Datenschutzsituation im Detail ermittelt wird.

Anschließend spricht der externe Datenschutzbeauftragte Handlungsempfehlungen aus, die er mit der Geschäftsführung diskutiert. Gemeinsam werden dann Schritt für Schritt notwendige Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen umgesetzt.

Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten  profitieren, wenn dieser tiefgreifende Kenntnisse über die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über nationales Datenschutzrecht verfügt, die die Basis der Beratung darstellen.

Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter einige Jahre Erfahrung aus verschiedenen Branchen mitbringen. Denn nur so ist er für alle Fälle vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.

Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind außerdem Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu garantieren.

Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:

  • Information und Beratung der Geschäftsführung;
  • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
  • Überwachung des Datenschutz-Managements;
  • Consulting zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
  • Schulung der Mitarbeiter.

Datenschutzberatung in Ihrer Stadt

Stellung des Datenschutzbeauftragten

Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden

Datenschutzaudit & Konzept

Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.

Datenschutzschulungen

Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.

Technisch organisatorische Maßnahmen

Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.

Dokumente & Vorlagen

Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.

Webcompliance

Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.

Ext. Datenschutzbeauftragter für verschiedene Branchen

Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.

coco branchen

Landesaufsichtsbehörde für Datenschutz

Mit Cortina Consult als Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Freiburg müssen Sie sich keine Sorgen um Aufsichtsbehörden machen. Wir sorgen dafür, dass Sie gar nicht erst mit der für Ihr Unternehmen zuständigen Behörde in Kontakt treten müssen. Wir führen Sie durch das Projekt Datenschutz und schulen Ihre Mitarbeiter so, dass Datenschutzvorfällen dauerhaft vorgebeugt wird.

Nichtsdestotrotz kann es vorkommen, dass Sie eine Betroffenenanfrage oder Ähnliches, erhalten und schnell agieren müssen. Unsere externen Datenschutzbeauftragten stehen in gutem Kontakt zu Aufsichtsbehörden und kümmern sich um damit zusammenhängenden Anliegen.

In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.

Für Freiburg ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg die zuständige Behörde.

Risikoanalysen des externen DSB

In einer regelmäßig durchgeführten Risikoanalyse und Verbesserung der Maßnahmen nach dem PDCA Prinzip können wir gemeinsam das Thema Datenschutz für Ihr Unternehmen individuell lösen.

Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir die Schnittstelle zwischen Unternehmen/Organisation, Technik und Menschen (Mitarbeitern, Kunden, Partnern, Behörden).

Datenschutzschulungen

Regelmäßige Mitarbeiterschulungen für Datenschutz gehören ebenfalls zur Erfüllung der DSGVO Vorgaben. Denn nur so kann ein verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten vorausgesetzt werden. Mitarbeiter werden sensibilisiert und speziell auf ihre Aufgaben bezogen über Risiken aufgeklärt. Datenschutzschulungen sind also extrem wichtig, um Datenschutzvorfälle zu verhindern. Unsere zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten in Freiburg führen Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter durch. Die Datenschutzseminare können vor Ort in Freiburg oder remote durchgeführt werden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten Freiburg

Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren, um personenbezogene Daten zu schützen und Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen/Organisationen/Vereinen.

Sie kontaktieren Ihren Dienstleister, vereinbaren ein Kennenlerngespräch und ermitteln gemeinsam den Status Quo der datenschutzrechtlichen Situation. Anschließend kann auf dieser Grundlage ein Vertrag abgeschlossen werden. Nach Vertragsabschluss meldet sich der Datenschutzbeauftragte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde von Freiburg/Baden-Württemberg.

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten umfassen mehrere Bereiche.

Im Vordergrund der Arbeit eines externen Datenschutzbeauftragten steht die Beratung für eine datenschutzkonforme Verarbeitung von Daten, die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Kurz: Einhaltung und Umsetzung der allgemeinen Datenschutzregelungen.

Fragen an Ihren zukünftigen Datenschutzbeauftragten

Die Checkliste für das Zwiegespräch mit Ihrem DSB

Datenschutz Management System als Leitfaden

Der externe Datenschutzbeauftragte und sein Datenschutzkoordinator kümmern sich nicht nur um die oben genannten Aufgaben, sondern auch um ein effektives Datenschutzmanagementsystem, welches der ständigen Überprüfung des Datenschutzes im Unternehmen dient und weitere Prozessoptimierungen ermöglicht. Somit ist auch Risikomanagement möglich, mit dem Risiken nicht nur eingeschätzt, sondern auch minimiert werden können.

Ihre Datenschutzangelegenheiten können Sie bequem und sicher in unserem Datenschutzhandbuch verwalten und nachvollziehen. Unser Datenschutz Service in Freiburg liefert ein individuelles Datenschutzkonzept mit effektivem Risikomanagement für Ihr Unternehmen. Mit dem rechtskonformen Schutz personenbezogener Daten werden Sie zu einem vertrauensvollen Partner auf dem Markt.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Mit Datenschutz ist der Schutz von einzelnen Personen vor Eingriff in seine Privatsphäre durch unrechtmäßiges Erheben, Speichern und Weitergeben von ihn betreffenden Daten gemeint. Mithilfe der europäisch einheitlichen Gesetztesgrundlage „Datenschutzgrundverordnung“ (DS-GVO) soll dies möglich gemacht werden.

Für Unternehmen in Baden-Württemberg bedeutet dies, dass die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten notwendig wird. Viele Unternehmen aus Städten wie Freiburg möchten auch international agieren und sich auf dem Markt behaupten. Unsere externen Datenschutzbeauftragten unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und freuen sich auf Ihre Anfrage aus Freiburg und Umgebung.

Ihr externer Datenschutzberater

Datenschutzberatung hat lange Zeit vor Ort bei unseren Kunden in Freiburg stattgefunden. Selbstverständlich führen wir auch immer noch Termine vor Ort durch. Doch nicht erst seit Corona haben sich die Vorteile einer remote Zusammenarbeit herausgestellt, weshalb sich die Zusammenarbeit aus der Ferne immer mehr zur gängigen Praxis entwickelt und uns als Berater ortsunabhängiger macht.

Unsere Kunden in Freiburg und im umliegenden Rheinland wissen dies zu schätzen. So können sich Unternehmen von ihrem Standort Freiburg den externen Datenschutzbeauftragten ihres Vertrauens aussuchen – ohne dass dieser in der direkten Umgebung sein muss – und nutzen gerne die ihnen zur Verfügung stehenden technischen Mittel, um auf diese Weise unkompliziert das Thema Datenschutz und DSGVO von der To-Do-Liste abzuhaken.

Als moderne Datenschutzberater sind die externen Datenschutzbeauftragten der Cortina Consult in Freiburg vor Ort oder remote/digital erreichbar.

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Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
Externen DSB in Freiburg bestellen

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihren Unternehmen.

Ihre Vorteile mit Cortina Consult als externer Datenschutzbeauftragter

Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.

Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

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