Externer Datenschutzbeauftragter Dresden
Datenschutzkonform für KMU. Mit Blick aufs Budget, effizient und kundenorientiert.
Datenschutzberatung in Dresden und Sachsen
Externer Datenschutzbeauftragter für Dresden
Historische Pracht mit Zwinger, Grünem Gewölbe, Semperoper und Frauenkirche auf der einen Seite. Neue Synagoge, Militärhistorisches Museum und viel modernes Leben auf der anderen – all das ist Dresden!
Mit Einzug der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen auch hier gesetzlich verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) zu bestellen.
Trifft das auch für Sie bzw. Ihr Unternehmen zu? Dann kontaktieren Sie uns. Wir übernehmen gerne die Position des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen!
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes - als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.
Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
§4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Hiervon sind unter anderem umfasst:
- Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
- Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
- Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
- Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?
Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
Zertifizierte Datenschutzberatung für KMU
Sie beschäftigt die Sicherheit von Daten und das Thema DSGVO respektive die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten? Beispielsweise die Fragen:
DSB Kosten
Wie viel kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Entdecken Sie unsere Leistungspakete für kleine, mittlere oder komplexe Datenschutzanforderungen und bestellen Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten zum Festpreis.
Unsere zertifizierten Spezialisten verfügen über nachweisbares Wissen und jahrelanger Erfahrung im Bereich Datenschutz. Wir übernehmen auch die Auskunftspflichten damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Mit Hilfe der Cortina Consult und unseres Datenschutz Generator DSGVO können Sie Ihr Unternehmen, ihre Firma oder ihren Konzern DSGVO-konform gestalten - So können Sie Ihr Unternehmen mit unserer Unterstützung vor Bußgeldern oder Sanktionen der Behörden schützen.
DSB SMALL
175€ /Monat
Das Einsteiger-Paket für kleine & mittlere Unternehmen, B2B
DSB MEDIUM
275€ /Monat
Perfekt für E-Commerce, Logistik, IT & B2C Unternehmen
DSB ON DEMAND
auf Anfrage
Perfekt für Unternehmen mit komplexen Anforderungen & B2C
Feature | DSB SMALL | DSB MEDIUM | DSB ON DEMAND |
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Persönlicher Datenschutzbeauftragter DSB | |||
Bereitstellung eines externen DSB | |||
Nennung des DSB auf Website | |||
Anmeldung des DSB bei Aufsichtsbehörde | |||
Vorstellung des DSB in der Firma / Organisation | |||
Ansprechpartner für Behörde, Kunden, Mitarbeiter | |||
Kurzkommunikation bei akuten Fragen | 2x Monat | 4x Monat | All-in |
Bestandsaufnahme / Audit | |||
Bestandsaufnahme zum Status des Datenschutzes | via Fragebogen | via Interview (remote) | remote und/oder vor Ort |
Statusbericht und Handlungsempfehlung | |||
Ergebnisbesprechung des Statusberichts | |||
Erstellung eines Umsetzungsplans / Roadmap | |||
Datenschutzmanagementsystem (DSMS) | |||
Hosting und Updates des Datenschutzhandbuches | |||
Einführung in das DSMS | Remote Meeting | Remote Meeting | Webkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort |
Aktualisierung der Vorlagen, Checklisten etc. | |||
Pflege des Datenschutzhandbuches | |||
Aktive Weiterentwicklung (PDCA Zyklus) | |||
Privacy Hub: Website / Onlinepräsenz | |||
Privacy Hub Paket | |||
DSGVO Website Check | |||
Erstellung Datenschutzerklärung (DSE) | |||
Erstellung Social Media DSE | |||
Erstellung DSE für Apps | |||
Hosting & Update-Service für DSE, inkl. Abmahnschutz | |||
Consent-Management-Platform / CMP (Überprüfung & Report) | |||
CMP Check Ergebnisbesprechung | |||
CMP Tool Lizenz | |||
DSGVO-Compliance Monitoring ges. Onlinepräsenz | |||
Informationspflichten Artikel 13/14 | |||
Remote-Meeting zur Einführung in die Aufnahme aller relevanten Verfahren im Unternehmen | |||
Auflistung und Dokumentation aller relevanten Verfahren | |||
Bereitstellen einer HTML- und Word-Vorlage | |||
Hosting der Datenschutzinformationen & Bereitstellung eines Links zur Einbindung | |||
Monitoring & Aktualität gemäß DSGVO, BDSG-neu | |||
Aktive Weiterentwicklung (PDCA Zyklus) | |||
Mitarbeiterschulung | |||
Allgemeine Einführung zur DSGVO (E-Learning) | max. 25 Personen | max. 75 Personen | All-in |
Firmenspezifische Einführung zur DSGVO mit individueller Terminwahl (E-Learning) | auf Anfrage | auf Anfrage | All-in |
Dokumentation und Nachweis erfolgter Schulungsteilnahme | |||
IT-Sicherheit (Awareness) Schulung | |||
Beschäftigtendatenschutz | |||
Vorlage zum Onboarding neuer Mitarbeiter | |||
Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten (VVT) | |||
Bereitstellen einer Prozessliste, inkl. Aktualisierung | |||
Bereitstellen einer VVT-Vorlage mit Musterblatt | |||
Anleitung zur Erstellung und Pflege der Prozessliste | Remote Meeting mit DSK | Remote Meeting mit DSK | Webkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort |
Erstellen von VVT gemäß Prozessliste | Remote Meeting mit DSK | Alle initial; fortlaufend 10 VVT / Jahr | nach Bedarf |
Auftragsverarbeitungsvertrag | |||
Bereitstellen einer zwecks Identifikation aller Dienstleister (inkl. Aktualisierung) | |||
Anleitung zur Einführung, Erstellung und Pflege von AVV | Remote Meeting mit DSK | Remote Meeting mit DSK | Webkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort |
Bereitstellen einer AVV-Dokumentations-Vorlage mit Musterblatt | |||
Pflege der AVV- und Dienstleister-Liste | |||
Prüfen von übermittelten AVV | 5 AVV / Jahr | 10 AVV / Jahr | nach Bedarf |
Erstellen von AVV | |||
Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) | |||
Bereitstellung von Vorlagen für Konzepte, Dokumentation, Richtlinen | |||
Allgemeine Einführung in die Pflege und Individualisierung der Inhalte | Remote Meeting mit DSK | Remote Meeting mit DSK | |
Firmenspezifische Einführung in die Individualisierung und Pflege der Inhalte | |||
Vorlage für verschiedene Mitarbeiterrichtlinien und IT-Konzepten | |||
Erstellen und Anpassen von firmenspezifischen Mitarbeiter-Richtlinien und IT-Konzepten | |||
Löschkonzept | |||
Bereitstellung einer Vorlage zur Erstellung eines Löschkonzepts | |||
Einführung zur Individualisierung und Pflege der Inhalte | Remote Meeting mit DSK | Remote Meeting mit DSK | Webkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort |
Erstellung eines firmenspezifischen Löschkonzepts | |||
Betroffenenrechte | |||
Bereitstellung eines Leitfadens | |||
Ext. DSB ist Empfänger der Anfragen von internen und externen Betroffenen | |||
Kommunikation & Korrespondenz mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde | |||
Datenschutzvorfall | |||
Bereitstellung eines Leitfadens | |||
Ext. DSB ist Empfänger der Anfragen von internen und externen Betroffenen | |||
Kommunikation & Korrespondenz mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde | |||
Datenschutzfolgeabschätzung | |||
Durchführung DSFA | auf Anfrage buchbar | 1 pro Jahr | nach Bedarf |
Projektmanagement | |||
Controlling | |||
Statusgespräche / Calls | auf Anfrage | ||
Regelmäßige Überprüfung / Validierung der getroffenen Maßnahmen | |||
Persönlicher Ansprechpartner für Rückfragen | |||
DSGVO News | |||
Newsletter zu relevanten Datenschutzthemen | |||
Vertragslaufzeit | |||
Monate | 24 | 24 | 24 |
Kosten | |||
einmalige Setup-Kosten zu Beginn | 1375€ | 2750€ | nach Aufwand |
pro Monat | 175€ | 275€ | nach Absprache |
It's a perfect Match!
Falls nicht, beraten wir Sie gerne bezüglich unserer Angebote und finden gemeinsam das richtige Pauschalpaket für Sie.
Externer DSB
Vorteile eines Unternehmens mit externem Datenschutzberater
Wir stehen Ihnen als zertifizierter externer Datenschutzdienstleister zur Seite und beraten Sie umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Fragen, um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtssicher in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Mit einer Bestandsaufnahme (Audit) analysieren wir den aktuellen Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Anschließend unterstützen wir Sie dann bei Aufbau und Pflege eines Datenschutzkonzepts (DSMS).
Wir betreuen regionale Dienstleister, Händler und produzierende Unternehmen, international aufgestellte Kunden (auf Englisch) und Start-ups. Kurz: alle Branchen, alle Größen.
Die Anforderungen im Datenschutz werden zunehmend komplexer und Unternehmen sind gut beraten, auf die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten zu setzen.
Kundenreferenzen
DSGVO-Kunden-Stories
Das Team der Cortina besteht aus Datenschutzprofis, Juristen, IT-Sicherheitsexperten und Webspezialisten mit über 10 Jahren Erfahrung. Der Ablauf des Prozesses vom ersten Kennenlernen bis zur Wiederaufnahme des Betriebs verläuft in der Regel unkompliziert. Die Schnelligkeit hängt aber immer auch von Zutun unserer Kunden ab.
Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden wir als Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Mit Cortina Consult haben wir eine willkommene und professionelle Unterstützung bekommen und aus dem komplexen Datenschutzrecht wurde ein Kinderspiel.
Marcel Baldsiefen, Holz Richter GmbH
Meine Erfahrungen mit Cortina Consult sind sehr positiv. Die Anforderungen der DSGVO wurden praxistauglich – und mit angemessenem Budget – für unser Unternehmen umgesetzt. Kurz: Ich fühle ich mich ehrlich und kompetent beraten.
Julian Hilger, Hilltop Consulting GmbH
Die "Usercentrics' Consent Management Platform" hilft uns, DSGVO-konform zu sein, und ermöglicht gleichzeitig hohe Opt-in-Raten. Auf diese Weise können wir sorgfältig mit sensiblen Daten umgehen und trotzdem gezieltes Marketing betreiben.
Johanne Schwensen, It´s Complicated
Kundenstimmen – Datenschutzprojekte – Referenzen
Datenschutzbeauftrager
Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Bis Ende 2019 war die Grundregel wie folgt: Wenn 10 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren, musste ein (interner oder externer) DSB bestellt werden. Doch diese Faustregel ist nicht mehr aktuell. Nach der Verabschiedung des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG beschlossen.
So liegt die Pflicht zur Bestellung nun bei mindestens 20 Personen, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Wenn Sie sich jetzt denken, Sie wären aus dem Schneider, da Sie unter dieser Personenzahl bleiben: aufgepasst!
Denn ganz so einfach ist es nicht:
Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann sich die Pflicht zur Bestellung eines DSB sowohl aus der Norm des § 38 I BDSG, als auch aus Art. 37 I DSGVO ergeben.
So geht aus § 38 I S. 2 BDSG eine Benennungspflicht hervor, wenn
Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind umfangreich. Der DSB benötigt deshalb Ressourcen (vornehmlich Zeit), um ein DSGVO-konformes Datenschutzkonzept im Unternehmen auf die Beine zu stellen.
Der Datenschutzbeauftragte kann Angestellter des Unternehmens sein, dessen Beauftragter er ist (interner Datenschutzbeauftragter). Die Aufgabe kann aber auch an einen externen Datenschutzbeauftragten vergeben werden, bei dem die Gefahr eines Interessenkonfliktes geringer ist. In beiden Fällen sollte in jedem Fall die Qualifikation sichergestellt werden.
Interner DSB | Externer DSB | ||
---|---|---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. | ||
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. | ||
✘
Gefahr der Betriebsblindheit
Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. | ||
✘
Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. | ||
✘
Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. | ||
✘
Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. | ||
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Remote DSB
Externer Datenschutzberater – zertifiziert, digital und qualifiziert
Im Zuge der Bestandsaufnahme kann die Erfassung der datenschutzrechtlichen Situation remote erfolgen. Als moderne Datenschutzberater sind die externen Datenschutzbeauftragten der Cortina Consult in Dresden auch remote/ digital erreichbar. Ihr zertifizierter Datenschutzbeauftragter muss dafür also nicht unbedingt vor Ort sein und kann Sie auch ortunabhängig optimal beraten.
So können sich Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten ihres Vertrauens aussuchen - ohne dass dieser in der direkten Umgebung sein muss. Wir verfügen über alle notwenigen Mittel, um die Beratung sowie den Prozess der Umsetzung persönlich und effektiv zu gestalten.
Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser tiefgreifende Kenntnisse über die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über nationales Datenschutzrecht verfügt, die die Basis der Beratung darstellen.
Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter einige Jahre Erfahrung aus verschiedenen Branchen mitbringen. Denn nur so ist er für alle Fälle vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.
Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind außerdem Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu garantieren.
Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:
- Information und Beratung der Geschäftsführung;
- Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
- Überwachung des Datenschutz-Managements;
- Consulting zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
- Schulung der Mitarbeiter.
Online Webinare und E-Learning Schulungen
Unsere Datenschutz Webinare sind inhaltlich und vom Aufbau genau wie eine Datenschutzschulung vor Ort. Webinare haben gegenüber Präsenzschulungen den Vorteil, dass Termine bequem vom Schreibtisch wahrgenommen werden können. Dadurch fallen Platzprobleme und Ansteckungsgefahr weg und dazu auch noch die Anfahrtskosten des Referenten / der Referentin.
FAQ
Fragen (und Antworten) zum Remote-Datenschutzbeauftragten
Die Erfassung der datenschutzrechtliche Situation kann remote erfolgen. Für die Durchführung muss der zertifizierte Datenschutzbeauftragter nicht unbedingt vor Ort sein.
Remote bedeutet "aus der Ferne", sodass fast alle Maßnahmen telefonisch und via Webkonferenz (sowie mittels sicherem Datenaustausch) durchgeführt werden können.
Ein Datenschutzaudit muss nicht zwangsweise vor Ort stattfinden. Ein Audit vor Ort macht besonders dann Sinn, wenn die physischen Sicherheitsbedingungen geprüft werden sollen (TOM). Doch ein Audit kann auch bequem remote – also aus der Ferne – durchgeführt werden.
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Keine Reisekosten nach Frankfurt
-
Günstige Stundensätze
-
Flexible Terminplanung
-
Datenschutz, IT-Sicherheit & Webcompliance aus einer Hand
-
Individuelle Umsetzung in Einklang mit Unternehmenszielen
-
Persönlicher Ansprechpartner für Unternehmen
-
Unkomplizierte Umsetzung der DSGVO

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FAQ
Die fünf wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragter (abgekürzt: DSB oder auch als Beauftragter für den Datenschutz bezeichnet) überwacht die Einhaltung des Datenschutzes nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und wirkt auf deren Einhaltung hin. Dies gilt für alle Unternehmen, Konzerne sowie Behörden, Stiftungen und Vereine. Dies gilt,
- wenn regelmäßig mindestens zehn Personen personenbezogene Daten mit automatisierten Verfahren erheben, verarbeiten oder nutzen;
- wenn die Kerntätigkeit es erfordert betroffene Personen regelmäßig und systematisch zu überwachen;
- wenn in der Kerntätigkeit besondere Kategorien von Daten gemäß Art. 9 DS-GVO (z.B. Daten über Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten oder biometrische Daten) oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeitet werden.
In Abgrenzung zu den Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten ist oft auch vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Rede.
Der Datenschutzbeauftragte muss die (sogenannte) erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Die Fachkunde umfasst rechtliche, organisatorische und technische Kenntnisse.
Unter Zuverlässigkeit wird unter anderem die klare Trennung zwischen der Verantwortlichen Stelle und dem Beauftragten verstanden. Ohne diese Trennung können Interessenkonflikte entstehen, sollte sich der Kontrolleur selbst kontrollieren müssen. Deshalb: Weder der IT-Leiter noch die Geschäftsführung könne qua Definition die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übernehmen.
Ein sogenannter Datenschutzbeauftragter ist dafür zuständig, die Einhaltung des Datenschutzes in allen Bereichen eines Unternehmens zu gewährleisten. Diese Bereiche sind all jene, die mit personenbezogenen Daten, vor allem in Bezug auf natürliche Personen zu tun haben und dementsprechend besonders vorsichtig behandelt werden müssen. Vorgaben für diese Aufgaben kommen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Es ist grundsätzlich möglich, eine interne Stelle zu schaffen und selbst einen Datenschutzbeauftragten einzustellen oder diesen auszubilden. Dafür muss die Person jedoch über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. Außerdem muss in jedem Fall eine Rechtfertigung für die Besetzung der Stelle vor der Datenschutzbehörde erfolgen, weswegen der DSB ein bestimmtes Zertifikat vorzeigen muss, das ihn für diese Position qualifiziert.
Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:
- Information und Beratung der Geschäftsführung;
- Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
- Überwachung des Datenschutz-Managements;
- Beratung zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
- Schulung der Mitarbeiter.
Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb eines Monats schriftlich ernannt („bestellt“) werden, sobald eine schutzrelevante Datenverarbeitung aufgenommen wurde. Er wird mitsamt seinen Kontaktdaten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber der Aufsichtsbehörde nach § 40 BDSG-neu bekanntgegeben; außerdem muss der DSB in der Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens benannt werden. Dies schafft gleichzeitig Vertrauen bei Kunden, Partnern und Dienstleistern.
Wenn Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, Sie aber keinen benannt haben, kann es teuer werden. Laut DSGVO kann das Fehlen eines notwendigen Datenschutzbeauftragten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10 Millionen Euro bzw. zwei Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen.
Datenschutzberatung
Unser externer Datenschutzberater
Wir von Cortina Consult stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, um in Sachen Datenschutz auf der sicheren Seite zu sein.
Für alle Unternehmen im Raum Dresden bieten wir externe Datenschutzbeauftragte an, die sich in Ihrem Unternehmen um alle Vorgänge mit Bezug auf den Datenschutz kümmern. Unsere externen Datenschutzbeauftragten sorgen dafür, dass es in Ihrem Unternehmen ein adäquates Datenschutzniveau gibt und alle erforderlichen Richtlinien in die Praxis umgesetzt werden. Zudem kann ein externer Datenschutzbeauftragter alle aufkommenden Fragen in Bezug auf den Datenschutz beantworten und Ihre Mitarbeiter optimal einweisen.
Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten für den Großraum Dresden suchen, dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle. Wir legen großen Wert auf die Unterstützung lokaler Unternehmen rund um Dresden, sodass diese durch unsere externen Datenschutzbeauftragten alle Pflichten des Datenschutzrechts wahrnehmen und erfüllen können.
Datenschutzberatung in Ihrer Stadt
Stellung des Datenschutz-beauftragten
Ansprechpartner für Behörden
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden.
TOM
technisch organisatorische Maßnahmen
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Datenschutzaudit und -konzept
Analyse des Datenschutzstatus
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Dokumente und Vorlagen
AVV, VVT und mehr
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Datenschutzschulungen
für Mitarbeitende
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Webcompliance
Datenschutzerklärung
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Wir beraten Unternehmen an folgenden Standorten
Wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter unter anderem in folgenden Städten und den dazugehörigen Regionen (remote und/oder vor Ort):
Berlin, München, Hamburg, Münster, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Leipzig, Dortmund, Bochum, Bielefeld, Bonn, Bremen, Essen, Freiburg, Hannover, Osnabrück, Würzburg, Dresden, Stuttgart uvm.
Cortina Consult
Datenschutzservices und Produkte
Sie haben noch Fragen zum Thema oder zum Datenschutz im Allgemeinen?
Wir helfen Ihnen gerne:

Ihr Ansprechpartner
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte