Externer Datenschutzbeauftragter Dresden

Datenschutzkonform für KMU. Mit Blick aufs Budget, effizient und kundenorientiert.

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    Datenschutzberatung in Dresden und Sachsen

    Externer Datenschutzbeauftragter für Dresden

    Historische Pracht mit Zwinger, Grünem Gewölbe, Semperoper und Frauenkirche auf der einen Seite. Neue Synagoge, Militärhistorisches Museum und viel modernes Leben auf der anderen – all das ist Dresden!

    Mit Einzug der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen auch hier gesetzlich verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) zu bestellen.

    Trifft das auch für Sie bzw. Ihr Unternehmen zu? Dann kontaktieren Sie uns. Wir übernehmen gerne die Position des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen!

    Was bedeutet eigentlich Datenschutzbeauftragter?

    Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.

    In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes - als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.

    Wer braucht einen externen Datenschutzbeauftragten?

    Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.

    §4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
    Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.

    §4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

    Hiervon sind unter anderem umfasst:

    • Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
    • Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
    • Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
    • Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?

    Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.

    Zertifizierte Datenschutzberatung für KMU

    Sie beschäftigt die Sicherheit von Daten und das Thema DSGVO respektive die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten? Beispielsweise die Fragen:

    • 1 Benötigen wir einen Datenschutzbeauftragten? Oder kann ich jemanden aus den eigenen Reihen damit beauftragten, z. B. den IT-Leiter?
    • 2 Ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine (kaufmännisch) sinnvolle Lösung?
    • 3 Können wir auf Anfrage (der Aufsichtsbehörde, Kunden, Berwerber etc.) nachweisen, dass wir Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen umgesetzt haben?
    • 4 Haben wir unsere TOM (technisch-organisatorische Maßnahmen) unser Löschkonzept und unsere AVV (Verträge zu Auftragsverarbeitungen) erstellt?

    DSB Kosten

    Wie viel kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

    Entdecken Sie unsere Leistungspakete für kleine, mittlere oder komplexe Datenschutzanforderungen und bestellen Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten zum Festpreis.

    Unsere zertifizierten Spezialisten verfügen über nachweisbares Wissen und jahrelanger Erfahrung im Bereich Datenschutz. Wir übernehmen auch die Auskunftspflichten damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Mit Hilfe der Cortina Consult und unseres Datenschutz Generator DSGVO können Sie Ihr Unternehmen, ihre Firma oder ihren Konzern DSGVO-konform gestalten - So können Sie Ihr Unternehmen mit unserer Unterstützung vor Bußgeldern oder Sanktionen der Behörden schützen.

    DSB SMALL

    175€ /Monat

    Das Einsteiger-Paket für kleine & mittlere Unternehmen, B2B

    • Wir stellen Ihren DSB
    • Digit. Datenschutzhandbuch
    • Onboarding & Ist-Aufnahme
    • Mitarbeiterschulungen
    • Cookie Banner Check
    • DSE mit Abmahnkostenschutz
    • Privacy Hub Paket inklusive
    • Digitale Kommunikation
    • Datenschutzsiegel
    • Persönlicher Ansprechpartner
    • Und viele weitere Leistungen

    DSB MEDIUM

    275€ /Monat

    Perfekt für E-Commerce, Logistik, IT & B2C Unternehmen

    • DSB SMALL Leistungen +
    • DSB für Tochtergesellschaften
    • Audit & Dokumentenanalyse
    • Onboarding & Coaching
    • DSE für Web, App & SM
    • DSE mit Abmahnkostenschutz
    • Privacy Hub Paket inklusive
    • Ad-hoc-Anfragen
    • Datenschutzsiegel
    • Persönlicher Ansprechpartner
    • Und viele weitere Leistungen

    DSB ON DEMAND

    auf Anfrage

    Perfekt für Unternehmen mit komplexen Anforderungen & B2C

    • DSB MEDIUM Leistungen +
    • Individuelles Leistungspaket
    • DSB für Konzerne
    • Individuelle Schulungen
    • Onboarding & Coaching
    • Cookie-Banner Konfig.
    • Persönlicher Projektmanager
    • Privacy Hub Paket inklusive
    • Ad-hoc-Anfragen
    • Datenschutzsiegel
    • Und viele weitere Leistungen

    Alle Details & Pakete vergleichen

    Feature DSB SMALL DSB MEDIUM DSB ON DEMAND
    Persönlicher Datenschutzbeauftragter DSB
    Bereitstellung eines externen DSB
    Nennung des DSB auf Website
    Anmeldung des DSB bei Aufsichtsbehörde
    Vorstellung des DSB in der Firma / Organisation
    Ansprechpartner für Behörde, Kunden, Mitarbeiter
    Kurzkommunikation bei akuten Fragen2x Monat4x MonatAll-in
    Bestandsaufnahme / Audit
    Bestandsaufnahme zum Status des Datenschutzesvia Fragebogenvia Interview (remote)remote und/oder vor Ort
    Statusbericht und Handlungsempfehlung
    Ergebnisbesprechung des Statusberichts
    Erstellung eines Umsetzungsplans / Roadmap
    Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
    Hosting und Updates des Datenschutzhandbuches
    Einführung in das DSMSRemote MeetingRemote MeetingWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Aktualisierung der Vorlagen, Checklisten etc.
    Pflege des Datenschutzhandbuches
    Aktive Weiterentwicklung (PDCA Zyklus)
    Privacy Hub: Website / Onlinepräsenz
    Privacy Hub Paket
    DSGVO Website Check
    Erstellung Datenschutzerklärung (DSE)
    Erstellung Social Media DSE
    Erstellung DSE für Apps
    Hosting & Update-Service für DSE, inkl. Abmahnschutz
    Consent-Management-Platform / CMP (Überprüfung & Report)
    CMP Check Ergebnisbesprechung
    CMP Tool Lizenz
    DSGVO-Compliance Monitoring ges. Onlinepräsenz
    Informationspflichten Artikel 13/14
    Remote-Meeting zur Einführung in die Aufnahme aller relevanten Verfahren im Unternehmen
    Auflistung und Dokumentation aller relevanten Verfahren
    Bereitstellen einer HTML- und Word-Vorlage
    Hosting der Datenschutzinformationen & Bereitstellung eines Links zur Einbindung
    Monitoring & Aktualität gemäß DSGVO, BDSG-neu
    Aktive Weiterentwicklung (PDCA Zyklus)
    Mitarbeiterschulung
    Allgemeine Einführung zur DSGVO (E-Learning)max. 25 Personenmax. 75 PersonenAll-in
    Firmenspezifische Einführung zur DSGVO mit individueller Terminwahl (E-Learning)auf Anfrageauf AnfrageAll-in
    Dokumentation und Nachweis erfolgter Schulungsteilnahme
    IT-Sicherheit (Awareness) Schulung
    Beschäftigtendatenschutz
    Vorlage zum Onboarding neuer Mitarbeiter
    Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
    Bereitstellen einer Prozessliste, inkl. Aktualisierung
    Bereitstellen einer VVT-Vorlage mit Musterblatt
    Anleitung zur Erstellung und Pflege der ProzesslisteRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSKWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Erstellen von VVT gemäß ProzesslisteRemote Meeting mit DSKAlle initial; fortlaufend 10 VVT / Jahrnach Bedarf
    Auftragsverarbeitungsvertrag
    Bereitstellen einer zwecks Identifikation aller Dienstleister (inkl. Aktualisierung)
    Anleitung zur Einführung, Erstellung und Pflege von AVVRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSKWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Bereitstellen einer AVV-Dokumentations-Vorlage mit Musterblatt
    Pflege der AVV- und Dienstleister-Liste
    Prüfen von übermittelten AVV5 AVV / Jahr10 AVV / Jahrnach Bedarf
    Erstellen von AVV
    Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
    Bereitstellung von Vorlagen für Konzepte, Dokumentation, Richtlinen
    Allgemeine Einführung in die Pflege und Individualisierung der InhalteRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSK
    Firmenspezifische Einführung in die Individualisierung und Pflege der Inhalte
    Vorlage für verschiedene Mitarbeiterrichtlinien und IT-Konzepten
    Erstellen und Anpassen von firmenspezifischen Mitarbeiter-Richtlinien und IT-Konzepten
    Löschkonzept
    Bereitstellung einer Vorlage zur Erstellung eines Löschkonzepts
    Einführung zur Individualisierung und Pflege der InhalteRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSKWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Erstellung eines firmenspezifischen Löschkonzepts
    Betroffenenrechte
    Bereitstellung eines Leitfadens
    Ext. DSB ist Empfänger der Anfragen von internen und externen Betroffenen
    Kommunikation & Korrespondenz mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde
    Datenschutzvorfall
    Bereitstellung eines Leitfadens
    Ext. DSB ist Empfänger der Anfragen von internen und externen Betroffenen
    Kommunikation & Korrespondenz mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde
    Datenschutzfolgeabschätzung
    Durchführung DSFAauf Anfrage buchbar1 pro Jahrnach Bedarf
    Projektmanagement
    Controlling
    Statusgespräche / Callsauf Anfrage
    Regelmäßige Überprüfung / Validierung der getroffenen Maßnahmen
    Persönlicher Ansprechpartner für Rückfragen
    DSGVO News
    Newsletter zu relevanten Datenschutzthemen
    Vertragslaufzeit
    Monate242424
    Kosten
    einmalige Setup-Kosten zu Beginn1375€2750€nach Aufwand
    pro Monat175€275€nach Absprache

    It's a perfect Match!

    Falls nicht, beraten wir Sie gerne bezüglich unserer Angebote und finden gemeinsam das richtige Pauschalpaket für Sie.

    Externer DSB

    Vorteile eines Unternehmens mit externem Datenschutzberater

    Wir stehen Ihnen als zertifizierter externer Datenschutzdienstleister zur Seite und beraten Sie umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Fragen, um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtssicher in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Mit einer Bestandsaufnahme (Audit) analysieren wir den aktuellen Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Anschließend unterstützen wir Sie dann bei Aufbau und Pflege eines Datenschutzkonzepts (DSMS).

    Wir betreuen regionale Dienstleister, Händler und produzierende Unternehmen, international aufgestellte Kunden (auf Englisch) und Start-ups. Kurz: alle Branchen, alle Größen.

    Die Anforderungen im Datenschutz werden zunehmend komplexer und Unternehmen sind gut beraten, auf die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten zu setzen.

    • TÜV-zertifizierte Datenschutzberater
    • über 10 Jahre fundierte Erfahrung
    • DSGVO, IT & Webcompliance
    • Reduzierung des eigenen Haftungsrisikos
    • Individuelle Lösungen und passendes Datenschutzkonzept aus jahrzehntelanger Erfahrung
    • Full-Service: Rechtsberatung, IT-Sicherheit, branchenübergreifende Erfahrung
    • Reduzierte Kosten bei unkomplizierter remote Beratung
    • Festpreise in kostentransparanten Pauschalpaketen
    • Flexible Terminvereinbarung

    Kundenreferenzen

    DSGVO-Kunden-Stories

    Das Team der Cortina besteht aus Datenschutzprofis, Juristen, IT-Sicherheitsexperten und Webspezialisten mit über 10 Jahren Erfahrung. Der Ablauf des Prozesses vom ersten Kennenlernen bis zur Wiederaufnahme des Betriebs verläuft in der Regel unkompliziert. Die Schnelligkeit hängt aber immer auch von Zutun unserer Kunden ab.

    Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden wir als Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Mit Cortina Consult haben wir eine willkommene und professionelle Unterstützung bekommen und aus dem komplexen Datenschutzrecht wurde ein Kinderspiel.

    Marcel Baldsiefen, Holz Richter GmbH

    Meine Erfahrungen mit Cortina Consult sind sehr positiv. Die Anforderungen der DSGVO wurden praxistauglich – und mit angemessenem Budget – für unser Unternehmen umgesetzt. Kurz: Ich fühle ich mich ehrlich und kompetent beraten.

    Julian Hilger, Hilltop Consulting GmbH

    Die "Usercentrics' Consent Management Platform" hilft uns, DSGVO-konform zu sein, und ermöglicht gleichzeitig hohe Opt-in-Raten. Auf diese Weise können wir sorgfältig mit sensiblen Daten umgehen und trotzdem gezieltes Marketing betreiben.

    Johanne Schwensen, It´s Complicated

    Kundenstimmen – Datenschutzprojekte – Referenzen

    Datenschutzbeauftrager

    Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

    Bis Ende 2019 war die Grundregel wie folgt: Wenn 10 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren, musste ein (interner oder externer) DSB bestellt werden. Doch diese Faustregel ist nicht mehr aktuell. Nach der Verabschiedung des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG beschlossen.

    So liegt die Pflicht zur Bestellung nun bei mindestens 20 Personen, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

    Wenn Sie sich jetzt denken, Sie wären aus dem Schneider, da Sie unter dieser Personenzahl bleiben: aufgepasst!

    Denn ganz so einfach ist es nicht:

    Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann sich die Pflicht zur Bestellung eines DSB sowohl aus der Norm des § 38 I BDSG, als auch aus Art. 37 I DSGVO ergeben.

    So geht aus § 38 I S. 2 BDSG eine Benennungspflicht hervor, wenn

    • der Verantwortliche oder der Auftraggeber Verarbeitungen vornimmt, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Art. 35 DSGVO unterliegen. In der Positivliste der deutschen Aufsichtsbehörden finden Sie heraus, ob dies der Fall ist.
    • personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet werden und dies zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung geschieht.

    Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn

    • Die Kernaktivität Ihres Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche durch Art, Umfang oder des Zweckes eine regelmäßige und systematische Überwachung der betroffenen Personen erforderlich macht.
    • Die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gem. Art. 9 DSGVO oder Art. 10 DSGVO besteht. Die Definition einer „umfangreichen Verarbeitung“ orientiert sich dabei unter anderem an der Anzahl der betroffenen Personen sowie dem Umfang der Datenerhebung.
    Das Datenschutzhandbuch nach DSGVO in Dresden

    Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

    Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind umfangreich. Der DSB benötigt deshalb Ressourcen (vornehmlich Zeit), um ein DSGVO-konformes Datenschutzkonzept im Unternehmen auf die Beine zu stellen.

    Der Datenschutzbeauftragte kann Angestellter des Unternehmens sein, dessen Beauftragter er ist (interner Datenschutzbeauftragter). Die Aufgabe kann aber auch an einen externen Datenschutzbeauftragten vergeben werden, bei dem die Gefahr eines Interessenkonfliktes geringer ist. In beiden Fällen sollte in jedem Fall die Qualifikation sichergestellt werden.

    Interner DSB Externer DSB
    ✔ Keine extra Lohnkosten
    Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen.
    ✔ Transparente und planbare Kosten
    Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
    ✔ Vertrauen der Angestellten
    Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
    ✔ Expertise & langjährige Erfahrung
    Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse.
    Gefahr der Betriebsblindheit
    Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
    ✔ Objektive Außenperspektive
    Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
    Haftungsrisiko für das Unternehmen
    Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
    ✔ Kein Risiko für das Unternehmen
    Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
    Kündigungsschutz
    Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
    ✔ Variable Vertragslaufzeit
    Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
    Zusatzkosten
    Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
    ✔ Keine Ausbildungskosten
    Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
    ✔ IT-Sicherheit inklusive
    Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken.

    Remote DSB

    Externer Datenschutzberater – zertifiziert, digital und qualifiziert

    Im Zuge der Bestandsaufnahme kann die Erfassung der datenschutzrechtlichen Situation remote erfolgen. Als moderne Datenschutzberater sind die externen Datenschutzbeauftragten der Cortina Consult in Dresden auch remote/ digital erreichbar. Ihr zertifizierter Datenschutzbeauftragter muss dafür also nicht unbedingt vor Ort sein und kann Sie auch ortunabhängig optimal beraten.

    So können sich Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten ihres Vertrauens aussuchen - ohne dass dieser in der direkten Umgebung sein muss. Wir verfügen über alle notwenigen Mittel, um die Beratung sowie den Prozess der Umsetzung persönlich und effektiv zu gestalten.

    Welche Qualifikation braucht ein Beauftragter für Datenschutz?

    Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten  profitieren, wenn dieser tiefgreifende Kenntnisse über die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über nationales Datenschutzrecht verfügt, die die Basis der Beratung darstellen.

    Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter einige Jahre Erfahrung aus verschiedenen Branchen mitbringen. Denn nur so ist er für alle Fälle vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.

    Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind außerdem Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu garantieren.

    Welche Pflichten hat der externe Datenschutzberater?

    Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:

    • Information und Beratung der Geschäftsführung;
    • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
    • Überwachung des Datenschutz-Managements;
    • Consulting zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
    • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
    • Schulung der Mitarbeiter.

    Online Webinare und E-Learning Schulungen

    Unsere Datenschutz Webinare sind inhaltlich und vom Aufbau genau wie eine Datenschutzschulung vor Ort. Webinare haben gegenüber Präsenzschulungen den Vorteil, dass Termine bequem vom Schreibtisch wahrgenommen werden können. Dadurch fallen Platzprobleme und Ansteckungsgefahr weg und dazu auch noch die Anfahrtskosten des Referenten / der Referentin.

    FAQ

    Fragen (und Antworten) zum Remote-Datenschutzbeauftragten

    Remote-DSB für Dresden?

    Die Erfassung der datenschutzrechtliche Situation kann remote erfolgen. Für die Durchführung muss der zertifizierte Datenschutzbeauftragter nicht unbedingt vor Ort sein.

    Remote bedeutet "aus der Ferne", sodass fast alle Maßnahmen telefonisch und via Webkonferenz (sowie mittels sicherem Datenaustausch) durchgeführt werden können.

    Wie funktioniert das Remote-/ Online-Audit?

    Ein Datenschutzaudit muss nicht zwangsweise vor Ort stattfinden. Ein Audit vor Ort macht besonders dann Sinn, wenn die physischen Sicherheitsbedingungen geprüft werden sollen (TOM). Doch ein Audit kann auch bequem remote – also aus der Ferne – durchgeführt werden.

    Was sind die Vorteile dieser Datenschutzbestandsaufnahme?

    • Keine Reisekosten nach Frankfurt

    • Günstige Stundensätze

    • Flexible Terminplanung

    • Datenschutz, IT-Sicherheit & Webcompliance aus einer Hand

    • Individuelle Umsetzung in Einklang mit Unternehmenszielen

    • Persönlicher Ansprechpartner für Unternehmen

    • Unkomplizierte Umsetzung der DSGVO

    phone-newsletter

    Der Datenschutz Newsletter

    Bleiben Sie up-to-date, registrieren Sie sich jetzt für lesenswerte Datenschutz-News

    * Pflichtfeld.
    Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis zum Erhalt des Cortina Legal-Updates mit Mailchimp sowie zur Interessen-Analyse durch Auswertung individueller Öffnungs- und Klickraten. Zu Ihrer und unserer Sicherheit senden wir Ihnen vorab noch eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link (sog. Double-Opt-In); die Anmeldung wird erst mit Klick auf diesen Link aktiv. Dadurch stellen wir sicher, dass kein Unbefugter Sie in unser Newsletter-System eintragen kann. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen widerrufen; z. B. durch Klick auf den Abmeldelink am Ende jedes Newsletters. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Date​​​​nschutzerklärung.

    FAQ

    Die fünf wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutzbeauftragter

    Was genau ist ein Datenschutzbeauftragter?

    Der Datenschutzbeauftragter (abgekürzt: DSB oder auch als Beauftragter für den Datenschutz bezeichnet) überwacht die Einhaltung des Datenschutzes nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und wirkt auf deren Einhaltung hin. Dies gilt für alle Unternehmen, Konzerne sowie Behörden, Stiftungen und Vereine. Dies gilt,

    • wenn regelmäßig mindestens zehn Personen personenbezogene Daten mit automatisierten Verfahren erheben, verarbeiten oder nutzen;
    • wenn die Kerntätigkeit es erfordert betroffene Personen regelmäßig und systematisch zu überwachen;
    • wenn in der Kerntätigkeit besondere Kategorien von Daten gemäß Art. 9 DS-GVO (z.B. Daten über Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten oder biometrische Daten) oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeitet werden.

    In Abgrenzung zu den Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten ist oft auch vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Rede.

    Welche Qualifikation sollte der Datenschutzbeauftragte haben?

    Der Datenschutzbeauftragte muss die (sogenannte) erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Die Fachkunde umfasst rechtliche, organisatorische und technische Kenntnisse.

    Unter Zuverlässigkeit wird unter anderem die klare Trennung zwischen der Verantwortlichen Stelle und dem Beauftragten verstanden. Ohne diese Trennung können Interessenkonflikte entstehen, sollte sich der Kontrolleur selbst kontrollieren müssen. Deshalb: Weder der IT-Leiter noch die Geschäftsführung könne qua Definition die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übernehmen.

    Welche Aufgaben hat ein Datenschutzberater?

    Ein sogenannter Datenschutzbeauftragter ist dafür zuständig, die Einhaltung des Datenschutzes in allen Bereichen eines Unternehmens zu gewährleisten. Diese Bereiche sind all jene, die mit personenbezogenen Daten, vor allem in Bezug auf natürliche Personen zu tun haben und dementsprechend besonders vorsichtig behandelt werden müssen. Vorgaben für diese Aufgaben kommen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

    Es ist grundsätzlich möglich, eine interne Stelle zu schaffen und selbst einen Datenschutzbeauftragten einzustellen oder diesen auszubilden. Dafür muss die Person jedoch über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. Außerdem muss in jedem Fall eine Rechtfertigung für die Besetzung der Stelle vor der Datenschutzbehörde erfolgen, weswegen der DSB ein bestimmtes Zertifikat vorzeigen muss, das ihn für diese Position qualifiziert.

    Welche Pflichten besitzt ein Datenschutzberauftragter?

    Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:

    • Information und Beratung der Geschäftsführung;
    • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
    • Überwachung des Datenschutz-Managements;
    • Beratung zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
    • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
    • Schulung der Mitarbeiter.

    Kein Datenschutzbeauftragter - was kann passieren?

    Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb eines Monats schriftlich ernannt („bestellt“) werden, sobald eine schutzrelevante Datenverarbeitung aufgenommen wurde. Er wird mitsamt seinen Kontaktdaten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber der Aufsichtsbehörde nach § 40 BDSG-neu bekanntgegeben; außerdem muss der DSB in der Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens benannt werden. Dies schafft gleichzeitig Vertrauen bei Kunden, Partnern und Dienstleistern.

    Wenn Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, Sie aber keinen benannt haben, kann es teuer werden. Laut DSGVO kann das Fehlen eines notwendigen Datenschutzbeauftragten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10 Millionen Euro bzw. zwei Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen.

    Datenschutzberatung

    Unser externer Datenschutzberater

    Wir von Cortina Consult stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, um in Sachen Datenschutz auf der sicheren Seite zu sein.

    Für alle Unternehmen im Raum Dresden bieten wir externe Datenschutzbeauftragte an, die sich in Ihrem Unternehmen um alle Vorgänge mit Bezug auf den Datenschutz kümmern. Unsere externen Datenschutzbeauftragten sorgen dafür, dass es in Ihrem Unternehmen ein adäquates Datenschutzniveau gibt und alle erforderlichen Richtlinien in die Praxis umgesetzt werden. Zudem kann ein externer Datenschutzbeauftragter alle aufkommenden Fragen in Bezug auf den Datenschutz beantworten und Ihre Mitarbeiter optimal einweisen.

    Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten für den Großraum Dresden suchen, dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle. Wir legen großen Wert auf die Unterstützung lokaler Unternehmen rund um Dresden, sodass diese durch unsere externen Datenschutzbeauftragten alle Pflichten des Datenschutzrechts wahrnehmen und erfüllen können.

    Datenschutzberatung in Ihrer Stadt

    it-security

    Stellung des Datenschutz-beauftragten

    Ansprechpartner für Behörden

    Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden.

    it-security

    TOM

    technisch organisatorische Maßnahmen

    Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung. 

    web

    Datenschutzaudit und -konzept

    Analyse des Datenschutzstatus

    Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.

    ressourcen

    Dokumente und Vorlagen

    AVV, VVT und mehr

    Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr. 

    datenschutzbeauftragter

    Datenschutzschulungen

    für Mitarbeitende

    Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen. 

    web

    Webcompliance

    Datenschutzerklärung

    Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.

    Wir beraten Unternehmen an folgenden Standorten

    Wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter unter anderem in folgenden Städten und den dazugehörigen Regionen (remote und/oder vor Ort):

    Berlin, München, Hamburg, Münster, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Leipzig, Dortmund, Bochum, Bielefeld, Bonn, Bremen, Essen, Freiburg, Hannover, Osnabrück, Würzburg, Dresden, Stuttgart uvm.

    Cortina Consult

    Datenschutzservices und Produkte

    • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
    • Datenschutzaudit
    • Datenschutzkonzept
    • Datenschutzschulungen
    • technisch organisatorische Maßnahmen
    • AVV, VVT etc.: Anfertigung, Erstellung, Coaching
    • IT-Sicherheit (ISMS)
    • Cookie Consent & Datenschutzerklärung

    Sie haben noch Fragen zum Thema oder zum Datenschutz im Allgemeinen?

    Wir helfen Ihnen gerne:

    joerg-ter-beek-datenschutzexperte-mitauszeichnung-in-berlin

    Ihr Ansprechpartner

    Jörg ter Beek
    Datenschutzexperte