Datenschutzschulungen

Datenschutzschulungen für Unternehmen

Seminare, Webinare, E-Learning. Mitarbeiter sensibilisieren ohne zu langweilen.

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Datenschutzseminare vor Ort oder Online

Sie möchten eine Datenschutzschulung für Ihre Mitarbeiter durchführen? Dann sind Sie bei uns richtig. Als TÜV zertifiziertes Unternehmen führen wir sowohl Online Webinare als auch Präsenzschulungen vor Ort durch. Lesen Sie hier, welche Vorteile Datenschutzschulungen für Ihr Unternehmen hat und entdecken Sie unsere Services.

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Für wen ist eine Datenschutzschulung sinnvoll?

Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende

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Ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen – die Datenschutzschulungen

Unsere TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten unterstützen Sie bei der Umsetzung eines praxistauglichen Datenschutzkonzepts.

Was besagt der Artikel 13 DSGVO und welche Konsequenzen leiten sich daraus ab? 

Unsere Schulungsangebote

Dutzende Mitarbeiter, alle in einen viel zu kleinen Konferenzraum gepfercht, lauschen stundenlang dem langweiligen und abstrakten Vortrag eines Anwalts, der in fremdem Fachchinesisch einen Monolog über Datenschutzgesetze (BDSG) hält. So oder so ähnlich stellen sich die meisten wohl Datenschutzschulungen vor. Schulungen müssen aber gar nicht so langweilig sein! Wir zeigen Ihnen, wie spannend und allgegenwärtig das Thema Datenschutz ist.

Datenschutz und Datensicherheit begegnen uns an verschiedensten Stellen – nicht nur im Beruf, sondern auch im Privatleben: Die weitergeleitete E-Mail an den Kollegen, die neue Firmenwebsite oder die Einverständniserklärung beim Zahnarzt – all diese Beispiele haben Potential zur Datenschutzfalle. Wir möchten Sie davor bewahren!

Datenschutzschulungen vor Ort / Inhouse

In unserer Datenschutzschulung vor Ort in Ihrem Unternehmen werden Sie anhand von praktischen Beispielen Datenschutz greifbar lernen. Unser oberstes Ziel ist es nicht, nur Ihr unternehmerisches Haftungsrisiko zu minimieren, indem wir die Vorschriften der DSGVO erfüllen, sondern auch Mitarbeiter dazu anzuregen, gängige Verfahrensweisen zu hinterfragen.

Online Webinare & E-Learning Schulungen

Unsere Datenschutz Webinare sind inhaltlich und vom Aufbau genau wie eine Datenschutzschulung vor Ort. Webinare haben gegenüber Präsenzschulungen den Vorteil, dass Termine bequem vom Schreibtisch wahrgenommen werden können. Dadurch fallen Platzprobleme und Ansteckungsgefahr weg und dazu auch noch die Anfahrtskosten des Referenten / der Referentin. 

DSB Coaching: Do-It-Yourself

Wer die Mitarbeiterschulung für Datenschutz lieber intern durchführen möchte, kann dennoch von unserer langjährigen Schulungserfahrung profitieren. Wir liefern den Inhalt für die Datenschutzschulung und alle dafür notwendigen Dokumente. Zudem coachen wir Sie so, dass Sie die Datenschutz Schulung selbstständig und souverän durchführen können, ganz nach dem Motto: Do-It-Yourself!

Ext. Datenschutzbeauftragter für verschiedene Branchen

Jede Branche hat ihre eigenen spezifischen Datenschutzherausforderungen. Bei Cortina Consult bringen wir unsere Expertise ein, um Unternehmen in diesen Herausforderungen zu unterstützen. Wir helfen dabei, datenschutzkonform zu agieren, Risiken zu minimieren und das Vertrauen von Kunden und Partnern zu stärken. Mit uns wird Datenschutz nicht nur zur Pflicht, sondern auch zum Wettbewerbsvorteil.

Inhalt und Ablauf von DSGVO-Schulungen

Der Inhalt der DSGVO-Schulungen sollte sich an den tatsächlichen Anforderungen des Unternehmens orientieren. Mitarbeiter eines Museums, die sich mit der Verarbeitung von Besucherdaten beschäftigen sind anders zu sensibilisieren als z.B. Angestellte einer Versicherung, einer Arztpraxis oder einer Apotheke.

Diese Themen werden in den Schulungen behandelt:

In den Schulungen gibt es eine Einführung in den Datenschutz, die Rechtsquellen und dessen Wichtigkeit. Im Zuge dessen wird ein Bewusstsein für datenschutzrechtliche Fragen hergestellst.

Wer führt die Schulungen durch?

Die Datenschutzschulungen können alle Datenschutzbeauftragten im Sinne des Art. 39 DSGVO durchführen. Unsere TÜV-geprüften Datenschutzexperten verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich der Mitarbeiterschulungen für Datenschutz und kennen die täglichen Arbeitsabläufe und Datenschutzfallen in Unternehmen. Dadurch können wir Qualität und Rechtssicherheit in unseren Schulungen gewährleisten und die Inhalte alltagnah vermitteln.

Wenn Sie die Datenschutzschulung lieber durch einen internen Datenschutzbeauftragten durchführen lassen möchten, kann dieser sich von unseren Datenschutzbeauftragten coachen lassen und von unserer jahrelangen Erfahrung profitieren. Dazu erhält der DSB alle für die Datenschutzschulung notwendigen Unterlagen. Das bedeutet weniger Vorbereitung und mehr Zeit für die Kernaufgaben.

Häufig gestellte Fragen über Datenschutzschulungen und Seminare

Die Verpflichtung, Ihre Mitarbeiter – zumindest die, die sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassen – zu schulen, ergibt sich zudem direkt aus dem europäischen Datenschutzrecht. So lauten Artikel 39 Absatz 1a & b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

 „Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:

1. Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;

2. Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen“.

Unternehmen, die nach der DSGVO aufgrund ihrer Größe oder der Sensibilität ihrer Kundendaten einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, haben diesen auch in seiner Arbeit zu unterstützen und ihn mit ausreichend Zeit und Sachmitteln zur Wahrnehmung seiner Aufgaben auszustatten. Hierdurch verlagern sich die oben genannten Aufgaben des DSB also auf das Unternehmen und mithin ihre Geschäftsführer.

Neben der rechtlichen Verpflichtung, Ihre Mitarbeiter ausreichend zu schulen und dem Interesse Ihrer Kunden an einem professionellen Umgang mit ihren Daten, tritt aber auch noch ein finanzieller Aspekt. Nach Art. 83 Abs. 4a DSGVO drohen für eine Pflichtverletzung in einem Fall der unterbliebenen Mitarbeiterschulung Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000.000 oder 2% des weltweit erzielten Jahresumsatzes – je nachdem welcher Betrag höher ausfällt.

Ein Datenschutzbeauftragter und ein Datenschutzmanagementsystem reichen für vollständige Compliance noch nicht aus. Nur wenn alle Datenschutzrichtlinien ausreichend beachtet wurden, können Sie Abmahnungen und Bußgelder vermeiden. Mit einer Mitarbeiterschulung zu Datenschutz und dem Umgang mit personenbezogenen Daten kommen Sie der Sache ein ganzes Stück näher.

Alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen an der Datenschutzschulung teilnehmen, um garantieren und vorweisen zu können, dass diese über den Umgang mit sensiblen Daten geschult wurden.

Das sind in der Regel alle Mitarbeiter, die an einem Computer arbeiten. Das Ziel einer Datenschutzschulung ist nicht, Ihre Mitarbeiter zu Datenschutz-Fachkräften auszubilden. Für gewerbliche Mitarbeiter reicht es aus, wenn Sie eine kurze, schriftliche Datenschutzbelehrung unterschreiben.

Die Datenschutzerklärung muss auf jeder Seite Ihres Internetauftritts nach maximal zwei Mausklicks leicht auffindbar sein und darf nicht in AGB, Impressum oder anderen Texten/Menüpunkten versteckt werden. Empfehlenswert ist ein Link mit der Bezeichnung „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“ in der Kopf-, Fuß- oder Seitenleiste der Webseite. Üblich ist eine Platzierung in der Nähe zum Link auf das Impressum.

Datenschutzschulungen müssen nicht gleich viele Tausende Euros kosten. Die genauen Kosten hängen jedoch von verschiedenen Faktoren wie Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter oder Art der Schulung ab.

Zusätzlich gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Förderung, etwa durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder durch das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Wirtschaft (RKW Nordrhein-Westfalen e.V.).

Abhängig von der wirtschaftlichen Situation, dem Standort und der Größe des Unternehmens kann der Zuschuss bis zu 90% (max. 4.000 €) betragen.

Nachdem alle Fragen beantwortet und Unklarheiten beseitigt wurden, folgt zum Ende jeder Online oder Präsenz-Schulung die eine kurze Prüfung für die Teilnehmenden.

Zur Erfüllung der Nachweispflicht über die Mitarbeiterbelehrung erhält das Unternehmen eine Bestätigung über alle Teilnehmenden der Datenschutzschulung.

Ein Datenschutzseminar dauert in der Regel zwischen 45 und 90 Minuten.

Wie häufig eine Datenschutzschulung wiederholt bzw. aufgefrischt werden sollte, hängt von der Unternehmensgröße und der Fluktuation ab. Es empfiehlt sich eine Datenschutzschulung etwa alle 2 Jahre durchzuführen.

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Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
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