Datenschutz
Datenschutzkoordinator
12. April 2023
Datenschutzkoordinator: Das Bindeglied zwischen DSB und Unternehmen
Die steigenden Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) motivieren immer mehr Unternehmen dazu, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Der externe Datenschutzbeauftragte ist Experte für den Datenschutz. Er verfügt über das Fachwissen, ein Datenschutz-Audit zur Überprüfung des aktuellen Risiko-Levels durchzuführen und kann anschließend die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus daraus ableiten.
Als externer Dienstleister hat er nicht den vollen Umfang an Wissen über die internen Abläufe des Unternehmens, was es schwierig machen kann, die richtige Kontaktperson in jeder Abteilung zu identifizieren. Das kann eine besondere Herausforderung sein, wenn es darum geht, sich über bestehende Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) zu informieren.
Es kann sein, dass er mehrere Abteilungen durchsuchen muss, bevor er die richtige Person findet, da die Person, die für diese Art von Informationen zuständig ist, von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich sein kann.
Außerdem muss er unter Umständen mehrere Anfragen stellen, bevor er eine Antwort erhält, da die Kontaktperson vielleicht nicht sofort erreichbar ist oder die notwendigen Informationen nicht kennt. All das kann zeitraubend sein und zu Frustration führen, wenn man versucht, die nötigen Informationen zu erhalten.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben als Datenschutzbeauftragter benötigt er Unterstützung von innen, die ihm der Datenschutzkoordinator zusichert.
Dieser agiert als zentraler Ansprechpartner, um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und DSB zu erleichtern.
Aus diesem Grund braucht ein externer DSB immer einen operativen Ansprechpartner im Unternehmen, der mit Strukturen, Prozessen und Interna vertraut ist.
Diese Person sollte die internen Abläufe des Unternehmens, die Prozesse, Verfahren und die bereits vorhandene Infrastruktur genau kennen. Sie ist eine wichtige Brücke zwischen dem Unternehmen und dem externen Datenschutzbeauftragten und stellt sicher, dass alle Ratschläge auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind.
Auch wenn es wichtig ist, dass der Koordinator/die Koordinatorin über Grundkenntnisse im Datenschutz verfügt, ist es noch wichtiger, dass er/sie sich mit den Besonderheiten des Unternehmens gut auskennt.
Ohne dieses Wissen wären die Ratschläge des externen Datenschutzbeauftragten nur von begrenztem Nutzen und würden dem Unternehmen nicht so effektiv helfen, seine Datenschutzanforderungen zu erfüllen.
Was genau ist ein Datenschutzkoordinator und was ist seine Aufgabe?
Hauptsächlich unterstützt der Datenschutzkoordinator den externen Datenschutzbeauftragten bei den nachfolgenden Aufgaben:
Kurz: Ein Datenschutzkoordinator kann für den Datenschutzbeauftragten eine wertvolle Hilfe sein, um erfolgreich zu sein. Durch seine Unterstützung bei der Verwaltung der Arbeitsabläufe kann der Datenschutzkoordinator dazu beitragen, dass alle Aktivitäten nahtlos und effektiv durchgeführt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinatoren?
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen gleichermaßen – aber nicht alle Unternehmen sind gleich. Im Rahmen der Datenschutzorganisation bietet sich deshalb – neben dem Datenschutzbeauftragten – der Einsatz von Datenschutzkoordinatoren an.
Soweit dem Datenschutzkoordinator die Gegebenheiten des Unternehmens vertraut sind, kann er den Datenschutzbeauftragten bestmöglich unterstützen.
Wer kann Datenschutzkoordinator im Unternehmen werden?
In der Regel kann jeder Arbeitnehmer zum Datenschutzkoordinator ernannt werden, unabhängig von seinem Hintergrund oder seiner Qualifikation. Es gibt keine festen Regeln und Vorschriften, die bei einer solchen Ernennung beachtet werden müssen. Arbeitgeber haben also die Freiheit, jemanden auszuwählen, der ihrer Meinung nach am besten für die Stelle geeignet ist. Es ist auch nicht notwendig, Interessenkonflikte zu berücksichtigen, wie es beim Datenschutzbeauftragten der Fall ist. Allerdings ist es empfehlenswert, jemanden auszuwählen, der bereit ist, sich mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen und das Thema grundsätzlich interessant findet. Denn jemand in der Funktion, der ein echtes Interesse an der Materie hat, bringt sowohl der Abteilung als auch dem/der Datenschutzbeauftragten einen Mehrwert und stellt sicher, dass die richtigen Schritte unternommen werden, um die Einhaltung des Datenschutzes zu gewährleisten.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Datenschutzkoordinator im Unternehmen?
Die Rechte und Pflichten des Datenschutzkoordinators sind gesetzlich nicht festgelegt, da es in der EU-DSGVO den Begriff Datenschutzkoordinator gar nicht gibt. Die Rechte und Pflichten werden in der Regel zwischen dem Datenschutzbeauftragten, der Geschäftsführung und dem Datenschutzkoordinator festgelegt.
Sie haben noch Fragen zum Thema oder zum Datenschutz im Allgemeinen?
Wir helfen Ihnen gerne:
Ihr Ansprechpartner
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte